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Dieses Thema im Kroatien-Forum hat 39 Antworten
und wurde 12.336 mal aufgerufen
  
 Bauen und Immobilien in Kroatien, Häuser, Grundstücke, Vermietung
Seiten 1 | 2
susi696 Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 204

21.05.2015 20:10
Post vom Finanzamt Besteuerungsänderung für ausländische Vermieter Antworten

Hallo,

brauche dringend Rat! Öffne zwecks besserer Beachtung einen neuen Thread.
Haben Post vom kroatischen Finanzamt bekommen zwecks Besteuerung der ausländischen Vermieter.
Weiß jemand genauer darüber Bescheid? Was kommt da auf uns zu? Hat jemand noch außer Lupus so einen Bescheid bekommen? Oder sind wir die Ersten, weil wir mit A beginnen?
Danke für Eure Rückmeldung

Gruß Susanne

trash4u Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 607

22.05.2015 09:13
#2 RE: Post vom Finanzamt Besteuerungsänderung für ausländische Vermieter Antworten

Hallo,
habe zwar noch keine Post vom FA bekommen, aber was steht dann in deinem Anschreiben drin?
Viele Grüße

susi696 Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 204

22.05.2015 13:43
#3 RE: Post vom Finanzamt Besteuerungsänderung für ausländische Vermieter Antworten

Hallo,
das englische Anschreiben habe ich eingefügt,dann noch das Formular zum Ausfüllen.Die kroatische Version ist gerade bei einem Bekannten, der für uns übersetzt und vielleicht näheres darüber in Erfahrung bringen kann. Ich denke, es geht auf jeden Fall darum, daß man als nicht-Kroate nicht unter die Pauschalbesteuerung für Vermietungen fällt. Aber mit welchen Konsequenzen? Außerdem muss man einen Anwalt oder Steuerberater in Kroatien benennen, der für einen die Geschäfte regelt.

Dateianlage:
Scan.doc
trash4u Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 607

26.05.2015 11:13
#4 RE: Post vom Finanzamt Besteuerungsänderung für ausländische Vermieter Antworten

Hallo Susi,
es ist wohl so, dass ausländische Eigentümer ab diesem Jahr für die Vermietung und Verpachtung MWST zahlen müssen! Du mußt, so die neue Gesetzeslage jedem Gast eine Rechnung mit dem Ausweis der PDV (13% für Vermietung / Verpachtung) ausstellen! Diese Regelung betrifft nur ausländische Eigentümer ohne festen Wohnsitz in Kroatien. Damit du diesen Verpflichtungen nachkommen kannst, musst du jetzt eine PDV Nummer bei dem HR Finanzamt beantragen. Ebenso wirst du gezwungen, einen Steuerberater zu engagieren, der dir bei Erstellung der Unterlagen und Berechnung deiner PDV Steuerlast behilflich ist.
Vergleiche hierzu auch die Quelle von dem britischen Hauseigentümerforum: www.croatia-holidayandhome.co.uk

Das man seine Steuererklärung selbst macht ist in dem kroatischen Steuerwesen nicht vorgesehen (meine private Interpretation ist - reine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme).
Interessant ist in dem Kontext, dass die kroatische Finanzverwaltung selbst absolut keine Ahnung hat, was notwendig ist und wie das Gesetz anzuwenden ist. Interessant ist auch, dass nur ausländische Eigentümer diesen Blödsinn machen sollen. Inwieweit das gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt kann ich nicht beurteilen, vermutlich beschwert sich aber keiner, also wird es umgesetzt. Die Lobby der ausländischen Hauseigentümer dürfte in Brüssel eher verschwindend klein sein.

Das Steueraufkommen wird sicherlich die zur Erhebung und Kontrolle notwendigen Kosten überkompensieren, so dass ausser zusätzlichem Verwaltungsaufwand (= mehr Arbeitslose von der Strasse die von den Hauseigentümern bezahlt werden) nichts übrig bleibt. Oder ist das nur das "Schaulaufen" für die flächendeckende Einführung der PDV?

Viel Erfolg und eine gute Saison

Riko Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 159

26.05.2015 13:55
#5 RE: Post vom Finanzamt Besteuerungsänderung für ausländische Vermieter Antworten

Hallo, auch die kroatischen Vermieter sind angeschrieben worden. Problem ist wohl die Frage der Besteuerung. Viele Vermieter vermieten über ausländische Agenturen, so wie ich, und werden direkt über diese "Versteuert".
Davon hat Kroatien nix, und wahrscheinlich wollen die verständlicher Weise auch daran..

Gruß Riko

trash4u Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 607

26.05.2015 15:29
#6 RE: Post vom Finanzamt Besteuerungsänderung für ausländische Vermieter Antworten

Hallo Riko,
nein, was du meinst ist die Pflicht für die von dir an EU Vermittlungsagenturen (Housetrip, HolidayLettings, ...) gezahlte Provision mit der PDV zu versteuern. Das ist eine andere Baustelle und nicht minder komplex. Auch hier gilt, dass die Berechnung der Steuer als auch die Steuererklärung von einem Buchhalter in Kroatien gemacht werden muß. Ansonsten kannst du als Steuerpflichtiger nicht deiner Steuerpflicht nachkommen. Ich hatte letztes Jahr Buchungen von HolidayLettings und ca. 100 EUR an Provisionen gezahlt. Darauf wurde die PDV erhoben. Allein der Buchhalter hat mich für das ganze Gedöns schon 300 HRK gekostet - vermutlich auch, weil er sich auch erst einmal Schlau machen mußte warum ich als Privatperson überhaupt PDV zahlen soll. Das war völliges Neuland für ihn (und das Finanzamt !!!). Du mußt alle Provisionsrechnungen aufheben und deinem Buchhalter geben. Die Steuer muß innerhalb von vier Wochen (bitte nicht festnageln darauf) nach Zahlung der Provision entrichtet werden. Wenn du also eine Buchung im Januar bekommst, dann wir die Provision schon im Januar fällig und die Uhr läuft. Wenn du deiner Steuerpflicht nicht nachkommst wird es wieder mal sau teuer.

svajcarac1 Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 11.326

26.05.2015 16:59
#7 RE: Post vom Finanzamt Besteuerungsänderung für ausländische Vermieter Antworten

Muss man als Kroate ohne Wohnsitz in HR für PDV Registration eine doo. oder obrt errichten?
Für mich als Schweizer (Frau Kroatin) wichtig, da ich Einkünfte aus Liegenschaften in Kroatien zwar angeben muss aber ausser dass es bei der Progression zugerechnet wird nicht versteuert werden muss.
Bei Einkünften aus doo. oder obrt. bin ich aber in der Schweiz steuerpflichtig.
Das heisst ich zahl trotz Doppelbesteuerungsabkommen 2x.

susi696 Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 204

26.05.2015 18:27
#8 RE: Post vom Finanzamt Besteuerungsänderung für ausländische Vermieter Antworten

Hallo, vielen Dank für Eure Antworten. Allerdings werd ich aus dem ganzen noch nicht so richtig schlau.
Es heißt also, ab diesem Jahr muss ich meine Mieteinkünfte mit 13% Mehrwertsteuer in HR versteuern. Kann ich da die Kosten für das Haus gegenrechnen?
D.h. Renovierungskosten, Kredite, Anschaffungen? In D kann ich ja auch Mieteinkünfte mit Ausgaben bei der Steuer gegenrechnen.
Oder ist das ganz unabhängig in HR? Was ist mit dem Doppelbesteuerungsabkommen?
Alle Gelder fließen nur hier in D, das heißt, ich muss ab jetzt jedem Gast eine Rechnung in HRK ausstellen? Muss er die bei einer Kontrolle vorweisen?
Fragen, Fragen über Fragen......

pino Offline

verstorben


Beiträge: 7.335

26.05.2015 19:04
#9 RE: Post vom Finanzamt Besteuerungsänderung für ausländische Vermieter Antworten

Zitat von susi696 im Beitrag #9
Hallo, vielen Dank für Eure Antworten. Allerdings werd ich aus dem ganzen noch nicht so richtig schlau.
Es heißt also, ab diesem Jahr muss ich meine Mieteinkünfte mit 13% Mehrwertsteuer in HR versteuern. Kann ich da die Kosten für das Haus gegenrechnen?
D.h. Renovierungskosten, Kredite, Anschaffungen? In D kann ich ja auch Mieteinkünfte mit Ausgaben bei der Steuer gegenrechnen.
Oder ist das ganz unabhängig in HR? Was ist mit dem Doppelbesteuerungsabkommen?
Alle Gelder fließen nur hier in D, das heißt, ich muss ab jetzt jedem Gast eine Rechnung in HRK ausstellen? Muss er die bei einer Kontrolle vorweisen?
Fragen, Fragen über Fragen......
@susi

@Suzi
deine Frage ist unklar.
1. Steuer muessen alle Vermitere bezahlen und 300 Kuna Kur taxeund Steuer Pauschal je 300 Kuna
pro angemeldete Bett und zwar in Voraus quartal maessig.

2. Unterscheiden sich die normale Vermiter Familen von Gross Vermieter Hotels,Pasionen die als Firma
fungieren,da wird MwSt (PDV) verlang und danac Steuer von Gewinn

Also was bist du hast Firma oder kl, Familen Vermieter.
Unterschied zu Auslaendische oder eienheimischen gibt es nicht (ohne Garantie)

Rechnung muss ausgestellt und ins Umsatz Buch eingetragen.
Jeder gast muss angemeldet werden dafuer gibt es in Internet
prijava.hr

da wird man angemeldet und kann die Daten eintragen die direkt zu Behoerde geleitete werden


UNOS PRIJAVE

Prijava

Prezime gosta*

Ime gosta*

Datum rođenja*
...
Mjesto rođenja

Zemlja rođenja

Državljanstvo*

Putna isprava*

Broj isprave*

Dolazak*
...
Odlazak
...
Vrsta turista

Status turista*

Napomena

Mir ist lieber etwas zu haben was ich nicht brauche, als etwas zu brauchen was ich nicht habe

susi696 Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 204

26.05.2015 19:14
#10 RE: Post vom Finanzamt Besteuerungsänderung für ausländische Vermieter Antworten

Hallo,
@ pino
bisher war das so, egal ob kroatisch oder deutsch. Das mit dem Buch und Pauschalsteuer pro Bett ist auch immer noch so.
Jetzt kommt wohl eine Mehrwertsteuer für Ausländer dazu. Keiner weiß so richtig Bescheid darüber.

pino Offline

verstorben


Beiträge: 7.335

26.05.2015 19:16
#11 RE: Post vom Finanzamt Besteuerungsänderung für ausländische Vermieter Antworten

MwSt. nur wenn ihr als Firma fungiert!


Es steht hier.
http://www.porezna-uprava.hr/HR_publikac...y.aspx?ID=19022

Mir ist lieber etwas zu haben was ich nicht brauche, als etwas zu brauchen was ich nicht habe

biki Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 4.193

26.05.2015 19:31
#12 RE: Post vom Finanzamt Besteuerungsänderung für ausländische Vermieter Antworten

Steuer ist nicht gleich Steuer.
Es gibt verschiedene Steuerarten, so ist die MWSt eine Umsatzsteuer und hat nichts mit der Einkommensteuer zu tun.
Kosten, die mit dem Vermieten verbunden sind (z.B. Renovierungsaufwand) können im bestimmten Umfang steuermindernd (--> bezogen auf die Einkünfte aus Vermietung & Verpachtung) abgezogen werden. Die MWSt kann nur mit der sog. Vorsteuer (also MWSt, die DU selbst vorab gezahlt hast) verrechnet werden. Das geht nur, wenn du im MWSt-System aufgenommen bist und eine USt-ID-Nr. hast.

Biljana

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trash4u Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 607

26.05.2015 22:51
#13 RE: Post vom Finanzamt Besteuerungsänderung für ausländische Vermieter Antworten

Eine Firma muss nicht gegründet werden, daher auch kein Problem mit dem DBSA zwischen den Staaten. Die MWST (PDV) wird nur für nicht in Kroatien ansässige Hauseigentümer (Wohnungseigentümer ) bei Vermietung an Touristen erhoben. Und nur darum geht es in dem oben erwähnten Schreiben. Unklar ist, ob das auch für dauerhafte Einkünfte (normales Mietverhältnis ) gilt.
Eine Aufrechnung mit gezahlter PDV ist nicht vorgesehen! Die von Susi angefragte Aufrechnung mit den Kosten aus Vermietung und Verpachtung wie in Deutschland z.B. möglich hat wiederum nix mit PDV zu tun, sondern mit der Einkommensteuer. Das aber ist ein anderer Schuh. Das Äquivalenz hierzu ist in Kroatien die oben erwähnte Pauschalsteuer, die ist wiederum nicht zu verwechseln ist mit der Kurtaxe.
Also:
neu ist für ausländische Eigentümer (egal ob Ausländer oder Kroate- was zählt ist der Wohnsitz ) Pflicht für die Zahlung der PDV für den Mietumsatz und sich daraus ergebende Pflicht zur Registrierung für die PDV. Eine Firmengründung ist hierfür nicht notwendig. Die Anmeldung, Berechnung der Steuerschulden und ausfüllen der hierfür erforderlichen Formulare machen gegen Geld die ansässigen Buchhalter.
Der ganze andere Rest bei VV bleibt unverändert - bis jetzt und ohne Gewähr.

trash4u Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 607

26.05.2015 22:55
#14 RE: Post vom Finanzamt Besteuerungsänderung für ausländische Vermieter Antworten

@Biki,
leider ist der Vorsteuerabzug für die hier geführten Diskussion nicht vom Fiskus vorgesehen ! Das von dir angesprochene Aufrechnen geht nur für Firmen (Ort, doo, ....).

susi696 Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 204

26.05.2015 23:32
#15 RE: Post vom Finanzamt Besteuerungsänderung für ausländische Vermieter Antworten

Vielen Dank, jetzt sehen wir etwas klarer.
Aber eigentlich nicht ganz o.k. daß es nicht vorgesehen ist, die Mehrwertsteuer z.B. aus Handwerkerrechnungen gegenzurechnen.
Auf jeden Fall müssen wir jetzt schnell das Formular ausfüllen. Die Strafen für den Verzug sind wohl sehr hoch.
Alles muss in kroatischer Sprache übersetzt sein.Kaum zu schaffen innerhalb der vorgeschriebenen 8 Tage. Zumal es schwierig ist, geforderte Bescheinigungen beizubringen,die es so hier bei uns gar nicht gibt. z.B.: Tätigkeit im Land der Ansässigkeit _____________________________________________
(Nachweis über die registrierte Tätigkeit, Bescheinigung der ausländischen Steuerbehörde über die Ausübung der Tätigkeit)
Oder kennt jemand so eine Bescheinigung?
Vor allen Dingen verstehe ich nicht, was es das kroatische Finanzamt angeht, was ich hier in D für einen Beruf ausübe....
Na ja, mal sehen, was noch kommt...
Auf jeden Fall noch einmal ganz herzlichen Dank!
Gruß Susanne

Sockenmann Offline

verstorben


Beiträge: 11.223

27.05.2015 01:15
#16 RE: Post vom Finanzamt Besteuerungsänderung für ausländische Vermieter Antworten

Zitat von pino im Beitrag #12
MwSt. nur wenn ihr als Firma fungiert!


Ajd ga sad i ti jos malo jebi

Warum stellt keiner das Schreiben oder Formular hier rein, damit man es sehen kann worum es wirklich geht??

Ich könnte es mir nämlich gut vorstellen, dass es hier nur um die MwSt geht, welche die Vermittlungsagenturen für ihre Dienstleistungen eigentlich selber hätten abführen müssen,
denn an der Steuer selber hat sich nix geändert, ...soll heißen, ...das Einkommen wird nach wie vor ...in dem Land versteuert, wo es auch erwirtschaftet wurde

selbst dann, wenn das eine und dieselbe Firma/Person ist, die sowohl in D, ...CH und oder halt auch in CRO aktiv ist

svajcarac1 Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 11.326

27.05.2015 01:30
#17 RE: Post vom Finanzamt Besteuerungsänderung für ausländische Vermieter Antworten

grundsätzlich bist ja sowieso steuerpflichtig in Kroatien.
Allerdings wird diese Regelung Investoren abschrecken und den Immomarkt zusätzlich belasten, da in meinen Augen illegalerweise das Prinzip der Rechtsgleichheit verletzt wird und dadurch auch die Rechtssicherheit leidet.

trash4u Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 607

27.05.2015 07:12
#18 RE: Post vom Finanzamt Besteuerungsänderung für ausländische Vermieter Antworten

Das besagte Schreiben steht weiter oben, ziemlich am Anfang in dem Diskussionsverlauf!

Bitte zu der Diskussion auch mal das oben erwähnte britische forum ansehen.

Sockenmann Offline

verstorben


Beiträge: 11.223

27.05.2015 10:34
#19 RE: Post vom Finanzamt Besteuerungsänderung für ausländische Vermieter Antworten

Zitat
Das besagte Schreiben steht weiter oben, ziemlich am Anfang in dem Diskussionsverlauf!


Da verstehe ich nur Bahnhof
Dafür ist mein Englich einfach viel zu schlecht

Eine CRO-Version könnte dagegen ein bisschen Klarheit bringen, denn mir ist es überhaupt noch nicht klar, ...worum es hier eigentlich geht.

Soviel ich weiß ...ist man in CRO erst ab einem Umsatz von 230 TKn vorsteuerabzugsberechtigt und pflichtig
und das ist eine Summe, für die sich ein Kleinvermieter schon ziemlich strecken muss

und ich habe gar keine Post bekommen, obwohl ich ein Dauervermieter bin

trash4u Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 607

27.05.2015 12:18
#20 RE: Post vom Finanzamt Besteuerungsänderung für ausländische Vermieter Antworten

@sockenmann
wenn du einen Wohnsitz in HR angemeldet hast, dann betrifft es dich nicht.
Es hat auch nichts mit der von dir erwähnten Umsatzgrenze zu tun, ab der du nicht mehr als "Privatmensch" deine Vermietung machen kannst, sondern eine Firma gründen mußt. Es ist eine neue Besteuerung der Umsätze aus Vermietung von ausländischen Wohnungseigentümer ohne Wohnsitz in HR! Die müssen jetzt PDV auf den Rechnungen ausweisen und an das Finanzamt abführen.

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