brauche dringend Rat! Öffne zwecks besserer Beachtung einen neuen Thread. Haben Post vom kroatischen Finanzamt bekommen zwecks Besteuerung der ausländischen Vermieter. Weiß jemand genauer darüber Bescheid? Was kommt da auf uns zu? Hat jemand noch außer Lupus so einen Bescheid bekommen? Oder sind wir die Ersten, weil wir mit A beginnen? Danke für Eure Rückmeldung
Hallo, das englische Anschreiben habe ich eingefügt,dann noch das Formular zum Ausfüllen.Die kroatische Version ist gerade bei einem Bekannten, der für uns übersetzt und vielleicht näheres darüber in Erfahrung bringen kann. Ich denke, es geht auf jeden Fall darum, daß man als nicht-Kroate nicht unter die Pauschalbesteuerung für Vermietungen fällt. Aber mit welchen Konsequenzen? Außerdem muss man einen Anwalt oder Steuerberater in Kroatien benennen, der für einen die Geschäfte regelt.
Hallo Susi, es ist wohl so, dass ausländische Eigentümer ab diesem Jahr für die Vermietung und Verpachtung MWST zahlen müssen! Du mußt, so die neue Gesetzeslage jedem Gast eine Rechnung mit dem Ausweis der PDV (13% für Vermietung / Verpachtung) ausstellen! Diese Regelung betrifft nur ausländische Eigentümer ohne festen Wohnsitz in Kroatien. Damit du diesen Verpflichtungen nachkommen kannst, musst du jetzt eine PDV Nummer bei dem HR Finanzamt beantragen. Ebenso wirst du gezwungen, einen Steuerberater zu engagieren, der dir bei Erstellung der Unterlagen und Berechnung deiner PDV Steuerlast behilflich ist. Vergleiche hierzu auch die Quelle von dem britischen Hauseigentümerforum: www.croatia-holidayandhome.co.uk
Das man seine Steuererklärung selbst macht ist in dem kroatischen Steuerwesen nicht vorgesehen (meine private Interpretation ist - reine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme). Interessant ist in dem Kontext, dass die kroatische Finanzverwaltung selbst absolut keine Ahnung hat, was notwendig ist und wie das Gesetz anzuwenden ist. Interessant ist auch, dass nur ausländische Eigentümer diesen Blödsinn machen sollen. Inwieweit das gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt kann ich nicht beurteilen, vermutlich beschwert sich aber keiner, also wird es umgesetzt. Die Lobby der ausländischen Hauseigentümer dürfte in Brüssel eher verschwindend klein sein.
Das Steueraufkommen wird sicherlich die zur Erhebung und Kontrolle notwendigen Kosten überkompensieren, so dass ausser zusätzlichem Verwaltungsaufwand (= mehr Arbeitslose von der Strasse die von den Hauseigentümern bezahlt werden) nichts übrig bleibt. Oder ist das nur das "Schaulaufen" für die flächendeckende Einführung der PDV?
Hallo, auch die kroatischen Vermieter sind angeschrieben worden. Problem ist wohl die Frage der Besteuerung. Viele Vermieter vermieten über ausländische Agenturen, so wie ich, und werden direkt über diese "Versteuert". Davon hat Kroatien nix, und wahrscheinlich wollen die verständlicher Weise auch daran..
Hallo Riko, nein, was du meinst ist die Pflicht für die von dir an EU Vermittlungsagenturen (Housetrip, HolidayLettings, ...) gezahlte Provision mit der PDV zu versteuern. Das ist eine andere Baustelle und nicht minder komplex. Auch hier gilt, dass die Berechnung der Steuer als auch die Steuererklärung von einem Buchhalter in Kroatien gemacht werden muß. Ansonsten kannst du als Steuerpflichtiger nicht deiner Steuerpflicht nachkommen. Ich hatte letztes Jahr Buchungen von HolidayLettings und ca. 100 EUR an Provisionen gezahlt. Darauf wurde die PDV erhoben. Allein der Buchhalter hat mich für das ganze Gedöns schon 300 HRK gekostet - vermutlich auch, weil er sich auch erst einmal Schlau machen mußte warum ich als Privatperson überhaupt PDV zahlen soll. Das war völliges Neuland für ihn (und das Finanzamt !!!). Du mußt alle Provisionsrechnungen aufheben und deinem Buchhalter geben. Die Steuer muß innerhalb von vier Wochen (bitte nicht festnageln darauf) nach Zahlung der Provision entrichtet werden. Wenn du also eine Buchung im Januar bekommst, dann wir die Provision schon im Januar fällig und die Uhr läuft. Wenn du deiner Steuerpflicht nicht nachkommst wird es wieder mal sau teuer.
Muss man als Kroate ohne Wohnsitz in HR für PDV Registration eine doo. oder obrt errichten? Für mich als Schweizer (Frau Kroatin) wichtig, da ich Einkünfte aus Liegenschaften in Kroatien zwar angeben muss aber ausser dass es bei der Progression zugerechnet wird nicht versteuert werden muss. Bei Einkünften aus doo. oder obrt. bin ich aber in der Schweiz steuerpflichtig. Das heisst ich zahl trotz Doppelbesteuerungsabkommen 2x.
Hallo, vielen Dank für Eure Antworten. Allerdings werd ich aus dem ganzen noch nicht so richtig schlau. Es heißt also, ab diesem Jahr muss ich meine Mieteinkünfte mit 13% Mehrwertsteuer in HR versteuern. Kann ich da die Kosten für das Haus gegenrechnen? D.h. Renovierungskosten, Kredite, Anschaffungen? In D kann ich ja auch Mieteinkünfte mit Ausgaben bei der Steuer gegenrechnen. Oder ist das ganz unabhängig in HR? Was ist mit dem Doppelbesteuerungsabkommen? Alle Gelder fließen nur hier in D, das heißt, ich muss ab jetzt jedem Gast eine Rechnung in HRK ausstellen? Muss er die bei einer Kontrolle vorweisen? Fragen, Fragen über Fragen......
Zitat von susi696 im Beitrag #9Hallo, vielen Dank für Eure Antworten. Allerdings werd ich aus dem ganzen noch nicht so richtig schlau. Es heißt also, ab diesem Jahr muss ich meine Mieteinkünfte mit 13% Mehrwertsteuer in HR versteuern. Kann ich da die Kosten für das Haus gegenrechnen? D.h. Renovierungskosten, Kredite, Anschaffungen? In D kann ich ja auch Mieteinkünfte mit Ausgaben bei der Steuer gegenrechnen. Oder ist das ganz unabhängig in HR? Was ist mit dem Doppelbesteuerungsabkommen? Alle Gelder fließen nur hier in D, das heißt, ich muss ab jetzt jedem Gast eine Rechnung in HRK ausstellen? Muss er die bei einer Kontrolle vorweisen? Fragen, Fragen über Fragen......
@Suzi deine Frage ist unklar. 1. Steuer muessen alle Vermitere bezahlen und 300 Kuna Kur taxeund Steuer Pauschal je 300 Kuna pro angemeldete Bett und zwar in Voraus quartal maessig.
2. Unterscheiden sich die normale Vermiter Familen von Gross Vermieter Hotels,Pasionen die als Firma fungieren,da wird MwSt (PDV) verlang und danac Steuer von Gewinn
Also was bist du hast Firma oder kl, Familen Vermieter. Unterschied zu Auslaendische oder eienheimischen gibt es nicht (ohne Garantie)
Rechnung muss ausgestellt und ins Umsatz Buch eingetragen. Jeder gast muss angemeldet werden dafuer gibt es in Internet prijava.hr
da wird man angemeldet und kann die Daten eintragen die direkt zu Behoerde geleitete werden
UNOS PRIJAVE
Prijava
Prezime gosta*
Ime gosta*
Datum rođenja* ... Mjesto rođenja
Zemlja rođenja
Državljanstvo*
Putna isprava*
Broj isprave*
Dolazak* ... Odlazak ... Vrsta turista
Status turista*
Napomena
Mir ist lieber etwas zu haben was ich nicht brauche, als etwas zu brauchen was ich nicht habe
Hallo, @ pino bisher war das so, egal ob kroatisch oder deutsch. Das mit dem Buch und Pauschalsteuer pro Bett ist auch immer noch so. Jetzt kommt wohl eine Mehrwertsteuer für Ausländer dazu. Keiner weiß so richtig Bescheid darüber.
Steuer ist nicht gleich Steuer. Es gibt verschiedene Steuerarten, so ist die MWSt eine Umsatzsteuer und hat nichts mit der Einkommensteuer zu tun. Kosten, die mit dem Vermieten verbunden sind (z.B. Renovierungsaufwand) können im bestimmten Umfang steuermindernd (--> bezogen auf die Einkünfte aus Vermietung & Verpachtung) abgezogen werden. Die MWSt kann nur mit der sog. Vorsteuer (also MWSt, die DU selbst vorab gezahlt hast) verrechnet werden. Das geht nur, wenn du im MWSt-System aufgenommen bist und eine USt-ID-Nr. hast.
Biljana
WWW.WEBADRIA.COM Ferienwohnungen & Ferienhäuser in Kroatien & Co.
Eine Firma muss nicht gegründet werden, daher auch kein Problem mit dem DBSA zwischen den Staaten. Die MWST (PDV) wird nur für nicht in Kroatien ansässige Hauseigentümer (Wohnungseigentümer ) bei Vermietung an Touristen erhoben. Und nur darum geht es in dem oben erwähnten Schreiben. Unklar ist, ob das auch für dauerhafte Einkünfte (normales Mietverhältnis ) gilt. Eine Aufrechnung mit gezahlter PDV ist nicht vorgesehen! Die von Susi angefragte Aufrechnung mit den Kosten aus Vermietung und Verpachtung wie in Deutschland z.B. möglich hat wiederum nix mit PDV zu tun, sondern mit der Einkommensteuer. Das aber ist ein anderer Schuh. Das Äquivalenz hierzu ist in Kroatien die oben erwähnte Pauschalsteuer, die ist wiederum nicht zu verwechseln ist mit der Kurtaxe. Also: neu ist für ausländische Eigentümer (egal ob Ausländer oder Kroate- was zählt ist der Wohnsitz ) Pflicht für die Zahlung der PDV für den Mietumsatz und sich daraus ergebende Pflicht zur Registrierung für die PDV. Eine Firmengründung ist hierfür nicht notwendig. Die Anmeldung, Berechnung der Steuerschulden und ausfüllen der hierfür erforderlichen Formulare machen gegen Geld die ansässigen Buchhalter. Der ganze andere Rest bei VV bleibt unverändert - bis jetzt und ohne Gewähr.
@Biki, leider ist der Vorsteuerabzug für die hier geführten Diskussion nicht vom Fiskus vorgesehen ! Das von dir angesprochene Aufrechnen geht nur für Firmen (Ort, doo, ....).
Vielen Dank, jetzt sehen wir etwas klarer. Aber eigentlich nicht ganz o.k. daß es nicht vorgesehen ist, die Mehrwertsteuer z.B. aus Handwerkerrechnungen gegenzurechnen. Auf jeden Fall müssen wir jetzt schnell das Formular ausfüllen. Die Strafen für den Verzug sind wohl sehr hoch. Alles muss in kroatischer Sprache übersetzt sein.Kaum zu schaffen innerhalb der vorgeschriebenen 8 Tage. Zumal es schwierig ist, geforderte Bescheinigungen beizubringen,die es so hier bei uns gar nicht gibt. z.B.: Tätigkeit im Land der Ansässigkeit _____________________________________________ (Nachweis über die registrierte Tätigkeit, Bescheinigung der ausländischen Steuerbehörde über die Ausübung der Tätigkeit) Oder kennt jemand so eine Bescheinigung? Vor allen Dingen verstehe ich nicht, was es das kroatische Finanzamt angeht, was ich hier in D für einen Beruf ausübe.... Na ja, mal sehen, was noch kommt... Auf jeden Fall noch einmal ganz herzlichen Dank! Gruß Susanne
Zitat von pino im Beitrag #12MwSt. nur wenn ihr als Firma fungiert!
Ajd ga sad i ti jos malo jebi
Warum stellt keiner das Schreiben oder Formular hier rein, damit man es sehen kann worum es wirklich geht??
Ich könnte es mir nämlich gut vorstellen, dass es hier nur um die MwSt geht, welche die Vermittlungsagenturen für ihre Dienstleistungen eigentlich selber hätten abführen müssen, denn an der Steuer selber hat sich nix geändert, ...soll heißen, ...das Einkommen wird nach wie vor ...in dem Land versteuert, wo es auch erwirtschaftet wurde
selbst dann, wenn das eine und dieselbe Firma/Person ist, die sowohl in D, ...CH und oder halt auch in CRO aktiv ist
grundsätzlich bist ja sowieso steuerpflichtig in Kroatien. Allerdings wird diese Regelung Investoren abschrecken und den Immomarkt zusätzlich belasten, da in meinen Augen illegalerweise das Prinzip der Rechtsgleichheit verletzt wird und dadurch auch die Rechtssicherheit leidet.
ZitatDas besagte Schreiben steht weiter oben, ziemlich am Anfang in dem Diskussionsverlauf!
Da verstehe ich nur Bahnhof Dafür ist mein Englich einfach viel zu schlecht
Eine CRO-Version könnte dagegen ein bisschen Klarheit bringen, denn mir ist es überhaupt noch nicht klar, ...worum es hier eigentlich geht.
Soviel ich weiß ...ist man in CRO erst ab einem Umsatz von 230 TKn vorsteuerabzugsberechtigt und pflichtig und das ist eine Summe, für die sich ein Kleinvermieter schon ziemlich strecken muss
und ich habe gar keine Post bekommen, obwohl ich ein Dauervermieter bin
@sockenmann wenn du einen Wohnsitz in HR angemeldet hast, dann betrifft es dich nicht. Es hat auch nichts mit der von dir erwähnten Umsatzgrenze zu tun, ab der du nicht mehr als "Privatmensch" deine Vermietung machen kannst, sondern eine Firma gründen mußt. Es ist eine neue Besteuerung der Umsätze aus Vermietung von ausländischen Wohnungseigentümer ohne Wohnsitz in HR! Die müssen jetzt PDV auf den Rechnungen ausweisen und an das Finanzamt abführen.
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