Ich geh nächste Woche auf Abschlussfahrt nach Kroatien und hab folgendes Problem:
Ich habe einen neuen Pass bekommen vom kosov. Konsulat , in meinem alten Pass ist noch der bis 27.7 gültige Aufenthaltstitel drinnen, der alte Pass wurde nach dem Erhalt des Neuen gelocht.Wir gehen vom 13-17.7 auf die Abschlussfahrt.
Meine Fragen währen: Ist es schlimm das der Aufenthaltstitel im alten Pass ist bzw. sollte die Ausländerbehörde ihn in den Neuen Pass einkleben?
Ist es schlimm das der Aufenthalstitel bei Reiseantritt nur noch 15 Tage gültig ist?
Sei so gut und wende dich bitte an die Zuständige Behörde die dir eine wasserdichte Antwort geben kann. Es kann sein das du an der Grenze durchgewinkt wirst, es kann aber auch sein das es einer genauer nimmt.
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Zitat von Daxbauer im Beitrag #4und, wo soll das Problem sein, wenn es einer genau nimmt?
Villeicht hat er ne Mädchenhändlervisage so wie ich oder der Zöllner ist einfach neugierig und gerade Albaner werden gerne etwas genauer unter die Lupe genommen.
Zitatsollte die Ausländerbehörde ihn in den Neuen Pass einkleben?
Und wer lesen kann ist klar im Vorteil
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Ich bin in meiner Klasse nicht der einzigste Kosovo Albaner , wir sind zu 5 . Ich glaub wohl kaum das sie gezielt uns Albaner rausholen zur Kontrolle . Aber selbst wenn würden die den alten Pass mit noch aktuellen Aufenthaltstitel akzeptieren?
ZitatAber selbst wenn würden die den alten Pass mit noch aktuellen Aufenthaltstitel akzeptieren?
Mit zwei Pässen kanns in anderen Ländern schon mal passieren das man eine Nacht in einer Zelle verbringt.
Frag einfach mal bei den Behörden bitte nach, das was wäre wenn Spielchen ist öd, auch wenn sie euch als Schulklasse höchstwahrscheinlich durchwinken werden.
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Seid einigen Jahren ist in Deutschland die Gültigkeit eines Aufenthaltstitels nicht mehr an die Gültigkeit des Passes, in dem er sich befindet, gebunden.
Er hat ja keine 2 Päse im klassischen Sinne, sondern er hat einen gültigen und einen ungültigen Pass, in dem sich sein Aufenthaltstitel befindet.
Also warum sollte er irgendwelche Probleme bekommen?
Bei welchen Behörden soll er deiner Meinung nach nachfragen?
ZitatAlso warum sollte er irgendwelche Probleme bekommen?
Weil allein schon so manch ein Grenzbeamter eine Leuchte ist, und ein deutscher Touri nur durchgewunken wird sofern er keinen exotischen Namen und eine Windel am Kopf trägt.
Bin mal bei Macelj im Bus ne halbe Stunde gesessen weil wir eine Südkoreanerin dabei hatten, die eigentlich gar nicht ausreisen dürfte aus ihrem Land laut dem Beamten.
Beim Grenzübergang Donji Miholjac war der Grenzbeamte auch etwas überfordert, da mein Cousin um vier Monate jünger war als ich, und er meinte, ob meine Mutter uns in so einem kurzen Abstand auf die Welt gebracht hätte und ob wir ihn nicht verscheissern würden.
Einreise mit Firmenauto obwohl eh alle Papiere in Ordnung waren, ausserdem keine Premiumkiste fuhren sondern einen Skoda Fellacio, egal...
Du kannst es ja selbst mal austesten und mit einem Kosovarischen/Albanischen Pass/KFZ-Kennzeichen über Neum nach HR einzureisen. Wenn nicht grad ein paar Nonnen oder eine Hochschwangere auf dem Beifahrersitz hockt kanns dann etwas längern dauern. Frag doch mal z.B. die Leute in Süddalmatien warum man manchmal da unten bis zu drei Stunden wenns blöd kommt an der Grenze warten muss.
ZitatBei welchen Behörden soll er deiner Meinung nach nachfragen?
Du hast schon verstanden, das war keine Anfrage wos die beste Eierspeis gibt, im Fall des Falles kann er sich ja auf dich berufen.
ZitatFrag einfach mal bei den Behörden bitte nach, das was wäre wenn Spielchen ist öd, auch wenn sie euch als Schulklasse höchstwahrscheinlich durchwinken werden.
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Ich wüßte wahrscheinlich, an wen ich mich mich wenden würde
aber als Schüler der das erste Mal nach Kroatien fährt, würde es ihm schon helfen, wenn du ihm näher erläutern würdest, an welche Behörde er sich wenden soll.....
Und die Einreise über eine EU-Binnengrenze mit gültigem EU - Aufenthaltstitel lässt sich wohl schlecht mit der Situation in NEUM vergleichen....
ZitatIch wüßte wahrscheinlich, an wen ich mich mich wenden würde
ZitatIch habe einen neuen Pass bekommen vom kosov. Konsulat
ZitatDeine Antwort hilft ihm sehr viel.....
Den Pass hat ihm entweder ein Erziehungsberechtigter ausgehändigt oder ein Mitarbeiter des Konsulats. Glaub soweit kann jeder denken wer in diesem Fall die Ansprechperson ist.
ZitatUnd die Einreise über eine EU-Binnengrenze mit gültigem EU - Aufenthaltstitel lässt sich wohl schlecht mit der Situation in NEUM vergleichen....
Seh ich anders da Slowenien die Schengener Aussengrenze bildet. Und die nehmens manchmal etwas genauer. Für dich macht es keinen Unterschied da du ja den EU Citizen Vorteils-Fahrstreifen nützt.
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Sorry, aber das kosovarische Konsulat hat mit der Einreisefrage nach Kroatien überhaupt nichts zu tun, wenn schon dann könnte eine kroatische Behörde Auskunft geben.
Und die Frage der EU-Außengrenze ist hier auch nicht sinnvoll, da dies höchstens die Wiedereinreise nach Slowenien und somit in den Schengen - Binnenraum betrifft, da bestehen aber erst recht keinerlei Probleme, da er einen gültigen Pass und ein gültige deutsche Aufenthaltsgenehmigung besitzt, die in der gesamten EU gilt....
Es geht aber um die Frage, ob er problemlos nach Kroatien kommt oder nicht, ob die Einreise ohne länere Kontrolle erfolgt, kann ihm niemand sagen, aber das kann jedem passieren....
Rechtlich ist es jedenfalls einwandfrei, die Schengenreglen gelten soweit für die Einreise nach Kroatien.
Sollten dir ernsthafte und nicht nur "Bauchgefühl"- Gründe bekannt sein, die einer Einreise nach Kroatien mit gültigem Pass und gültigem EU-Aufenthaltstitel entgegenstehen, so nenne sie bitte.
Ich hoffe nur, der Fragesteller versteht unter Aufenthaltstitel nicht auch eine Duldung, dann sieht die Sache wieder ganz anders aus....
Nationals of Kosovo, who are holders of Schengen visas with limited territorial validity (LTV visas), valid for all Schengen countries except for Greece and Spain, do not require additional Croatian visa for transit through or intended stays in the territory of the Republic of Croatia not exceeding 90 days in any 180-day period.
Berlin Ahornstraße 4 10787 Berlin GERMANY Tel: 0049 30 2191 5514
ZitatSorry, aber das kosovarische Konsulat hat mit der Einreisefrage nach Kroatien überhaupt nichts zu tun
Auch das Konsulat das Visas für Ausländer ausstellen kann und mit Behörden zusammenarbeitet, wird wohl in der Lage sein eine einfache Anfrage wie diese zu einem "Anwenderstaat" zu beantworten.
Zitat so nenne sie bitte.
Zitatsollte die Ausländerbehörde ihn in den Neuen Pass einkleben?
Es geht um nochmals genau jenen Punkt.
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Ich werde Mittwoch meinen Aufenthaltstitel verlängern lassen . Der wird dann in den neuen Pass eingeklebt. Dank Kerums antwort wurde meine Frage beantwortet.
Mein Kollege (Deutscher, Deutscher Pass) mit seiner seit mehr als 20 Jahren Angetrauten (Amerikanerin, Pass der USA) wollen die Grenze nach HR passieren. Der freundliche SLO Grenzer stellt fest, dass der USA Pass nagelneu (wurde ja auch gerade frisch von der Botschaft extra für den Urlaub ausgestellt, da der alte Pass bald abgelaufen wäre) und kein Schengenvisum drin ist. Klar, dass Visum steckt im alten, abgelaufen Pass und der liegt gelocht zu Hause im Schrank. Der, jetzt nicht mehr so freundliche, SLO Grenzer impliziert sofort eine illegale Einreise in den Schengenraum (es fehlt der Einreisestempel), macht ordentlich Wind, guckt in den Computer und kassiert anschließend 300 EUR Strafe von den Beiden, haut einen Einreisestempel in den Pass und läßt sie über die Grenze ziehen.
Fazit: auf jeden Fall den alten Pass mit gültigem Visum mitnehmen - oder gleich ein neues Visum beim Einwohnermeldeamt am Wohnort in den neuen Pass drücken lassen.
Und nein, die kosovarische Behörde ist zwar in der Lage, eine unverbindliche Aukunft zu geben, aber die hilft ihm genauso wenig wie deine offensichtlich aus dem Bauch heraus gegebenen Antworten.
Offensichtlich hast du den Jungen jetzt etwas in Panik versetzt....
Und @trash4u : Dass man den Pass mit dem AT zuhause liegen läst, wenn man verreist, ist ja wohl höhere Intelligenz....
Und auch für Dich: es geht hier nicht um ein Visum....
Und das Einwohnermeldeamt ist hier in der Regel der falsche Ansprechpartner, zuständig ist die Ausländerbehörde/ das Ausländeramt.
Gegen die "Strafe" würde ich in diesem Fall rechtlich vorgehen, Ehegatten eines EU-Bürgers genießen in der EU die sogenannte abgeleitete Freizügigkeit, es gibt also keinerlei Grundlage für eine Strafe in irgendeiner Form. Auch die Stempelung des Passes ist rechtswidrig, der Schengener Grenzkodex läßt das Stempeln von Freizügigkeitsberechtigten nicht zu.
Zitataber die hilft ihm genauso wenig wie deine offensichtlich aus dem Bauch heraus gegebenen Antworten.
ZitatOffensichtlich hast du den Jungen jetzt etwas in Panik versetzt....
Da du anscheinend ein Fachmann bist, hättest du dem Jungen schon klaren Wein einschenken können, anstatt mir dezent eine Darmspiegelung verpassen zu wollen Daxi.
Der Thread wäre längst gelutscht, anstatt hier mit Gegenfragen das Haar in der Suppe zu suchen.
Zumindestens im Gegensatz zu dir verschwende ich den Gedanken, das der Junge eventuell an der Grenze unnötig Zeit verscheisst, weil ein Vermerk im neuem Pass fehlt, oder weil die Behörden miteinander doch nicht so gut vernetzt sind wie bei der Verbrechensbekämpfung.
Panik verursache ich keine, und auch keinen Stress, denn den verursacht man bekanntlich selbst.
Wo wir jetzt etwas abdriften und dann auch bei dir wären.
Manchmal beschleicht mich das Gefühl es treiben sich hier Leute herum, nur um wahrgenommen und bestätigt zu werden, oder die Sucht nach Anerkennung, und so manch einer dann hier zum Gockel wird. Lob hier im Forum ist teilweise, wenn alle die Klappe halten, Skepsis oder alles in Frage zu stellen, gilt dann als besonders Klug und Begeisterung schnell als naiv.
Aber wo das Anerkennen fehlt (Familie, soz. Umfeld), fühlen sich Menschen irgendwann unsichtbar und versuchen hier ihr Glück.
Klingt villeicht hart, aber lich.
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mein lieber @Kerum , der einzige, der hier ein Problem hat, bist wohl du...
Die Anfrage des Jungen wurde durch @Chris direkt korrekt beantwortet, anschließendn hast Du das in Frage gestellt.
darauf habe ich gefragt "welches Problem"
anschließend habe ich die Sachlage noch mal geschildert:
"Seid einigen Jahren ist in Deutschland die Gültigkeit eines Aufenthaltstitels nicht mehr an die Gültigkeit des Passes, in dem er sich befindet, gebunden.
Er hat ja keine 2 Päse im klassischen Sinne, sondern er hat einen gültigen und einen ungültigen Pass, in dem sich sein Aufenthaltstitel befindet.
Also warum sollte er irgendwelche Probleme bekommen?"
Du hast dann weiterhin immer wieder von eventuellen Problemen gesprochen und Äpfel mit Birnen verglichen.
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