Wir haben uns ein kleines gebrauchtes Motorboot gekauft, das bereits in Kroatien zugelassen war und auch weiterhin unter kroatischer Flagge laufen und hier verbleiben soll. Nun versuche ich seit Tagen bei der für uns zuständigen Hafenbehörde anzurufen um in Erfahrung zu bringen, welche Dokumente ich für die Zulassung benötige - leider vergeblich (dauerbelegt). Von meinen Nachbarn habe ich völlig konträre Informationen bekommen. Einer meinte, ich müsse einfach mit dem Kaufvertrag und meinem Bootsführerschein zur Lučka Kapetanija. Dort würde ich die neue Registrierungsnummer bekommen; ein anderer meinte, ich müsse zur Hafenbehörde, wo das Boot bisher zugelassen war (200 km entfernt!). Ein dritter war der Ansicht, ich müsse das Boot überhaupt nicht ummelden. Kennt sich jemand aus dem Forum damit aus? Schon mal danke im Voraus für jede Information.
Der Verkäufer hat den Kaufvetrag für das Boot und auch für den Motor von einem Notar beglaubigen lassen und dafür Gebühren bezahlt, aber soweit ich weiß keine Steuer.
Habe eben im Cro.-www ein wenig gestöbert und sogar da gibt es widersprüchliche Aussagen, da die Cro.-Obrigkeit ständig die Steuergesetze ändert.
Geh alsbald beim zuständigen Finanzamt vorbei (KV mitnehmen) und dann auf jeden Fall zur Lučka Kapetanija und den Halterwechsel anzeigen (hätte eigentlich der Verkäufer machen müssen).
2013 gab es bei der Kapetanija ein Formular für die Steuer (natürlich kostenpflichtig ) welches die Kapetanija an das Finanzamt weiterleitete, ob das heute noch so ist, weiß ich nicht. Erwarte nicht zu viel Wissen bez. Steuer bei der Kapetanija, denn die haben dort meistens ziemlich viel keine Ahnung und erzählen auch oft Un-bzw. Halbwahrheiten und haften tust du am Ende !
Du gehst zu einem Notar und machst dort einen offiziellen Kaufvertrag mit Stempel, Beglaubigung etc. In dem Kaufvertrag muß das Boot und der Motor mit allen verfügbaren Seriennummern, Bezeichnungen etc. explizit genannt sein. Lasse dir vom Notar gleich zwei, besser drei Kopien des Kaufvertrages beglaubigen. Der Verkäufer muß nicht zwingend bei dem Notartermin dabei sein, solange du eine Kopie von seinem Personalausweis und seine OIB hast. Sofern das Boot einen Aussenbordmotor hat, mußt du dir vom Verkäufer die Originalrechnung für den Motor geben lassen. Eine Kopie reicht nicht aus! Mit diesem gestempelten Kaufvertrag, der Originalrechnung für den Aussenbordmotor gehst du zum Hafenamt in deiner Gemeinde und meldest das Boot auf deinen Namen um. Du bekommst dann relativ schnell die neuen Papiere für das Boot mit Rechnung vom Finanzamt und Hafenbüro. Voraussetzung ist, du hast eine OIB und Adresse in Kroatien. Es kann aber sein, dass eine befristete Aufenthaltsgenehmigung nicht ausreichend! Wenn du das Boot nicht ummeldest, wird der Vorbesitzer weiterhin die Rechnungen für die Steuer und ggf. Hafengebühren (sofern es einen Liegeplatz hatte) bekommen. Das wird der sich nicht lange gefallen lassen und das Boot als VERKAUFT melden. Ab dem Zeitpunkt ist das Boot dann ohne Registrierung. Wenn du es in diesem Zustand benutzt und erwischt wirst, dann wird es teuer. Viel Spaß und stets eine handbreit Wasser unter dem Kiel.
Vielen Dank für Eure ausführlichen Informationen. Wir waren heute beim Hafenkapitän unserer Gemeinde. Leider hat der Vorbesitzer das Boot nicht in seinem Heimathafen abgemeldet sondern nur die Kuafverträge notariell beglaubigen lassen. Jetzt sind wir gerade dabei zu klären ob wir bei der Abmeldung dabei sein müssen oder ob er das für uns noch erledigen kann. Das würde uns 200 km Fahrt (einfache Strecke) ersparen. Ich halte Euch auf dem Laufenden!
Wenn der das Boot abmeldet, dann musst du den ganzen Prozess der Registierung wieder von vorne beginnen! Besser ist, wenn du den notariellen Kaufvertrag und die alten Bootspapiere mit allen Eintragungen, inkl. dem Motor hast. Du solltest vom Verkäufer eigentlich spätestens mit Übergabe des Geldes auch die Papiere bekommen. Damit gehst du zum Hafenmeister und läßt den Kutter auf deinen Namen umschreiben. Und lasse dir, wenn der Motor nicht in die Papiere eingetragen ist, unbedingt die Originalrechnung für den Motor geben. Ansonsten kann (wird) unterstellt, dass du den Motor nicht versteuert hast und bezahlst 25% auf den Wert. Gerade mit Aussenbordmotoren machen die einen gewaltigen Stress. Wenn der Motor eine bestimmte PS überschreitet, dann mußt du auch noch eine Haftpflichtversicherung für das Schiff haben. Wo die PS Grenze ist kann ich dir leider nicht sagen.
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