#1Darf der kroatische Regierungschef noch gefahrlos nach Deutschland reisen?
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aus Spiegel Online:
ZitatLaut dem kroatischen Regierungschef Zoran Milanovic kamen über Nacht 150 Flüchtlinge an. "Sie werden Kroatien durchqueren können, und wir werden ihnen dabei helfen", kündigt er an. Man sei darauf vorbereitet, die Menschen dahin zu leiten, wohin sie "offensichtlich" wollten - nach Deutschland oder Skandinavien".
#3 RE: Darf der kroatische Regierungschef noch gefahrlos nach Deutschland reisen?
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Super Sache. So werden die Leute direkt an die Grenzen gebracht und müssen nicht alleine durchs Land oder halten sich lange im Land auf. Das ist für nicht so reiche Länder wie Kroatien die beste Lösung. Und die Kroaten werden die leute nur bis zur Slo Grenze fahren. Serbien macht das auch so.
#5 RE: Darf der kroatische Regierungschef noch gefahrlos nach Deutschland reisen?
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Moooment....Kroatien ist nicht Schengen, sprich nicht wie Ungarn verpflichtet zu registrieren. Überhaupt stellen diese Flüchtlinge laufend Forderungen, ignorieren Polizeianweisungen usw. Frau Merklel und Co. sind da naiv wenn sie denkt, dass unter diesen Vorausetzungen die Leute integriert werden können wenn schon jetzt nur wiederstand gegen die Staatsgewalt und Forderungen aufgetischt werden. Türkei, Libanon Golfstaaten ect. sind sichere islamische Länder ( man soll dort offenbar Urlauben können) also gehören die schon garnicht nach Europa. Ich verstehe Ungarn und Kroatien nur Deutschland handelt geradezu grobfahrlässig. Schon alleine wegen der Begründung man wolle ein symphatisches Gesicht Deutschlands zeigen. Andere Länder und die Deutsche Bevölkerung dürfens ausbaden. Respekt für die Kroatische und Ungarische Ehrlichkeit.
#6 RE: Darf der kroatische Regierungschef noch gefahrlos nach Deutschland reisen?
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ZitatUngarische Ehrlichkeit.
Du laberst auch viel Mist wenn der Tag lang ist... Welche Gesetze sind denn seit gestern Mitternacht dort in Kraft getreten?
Die einzigen mit Herz und Ehrlichkeit dient jenen die 1956 nicht vergessen haben und die Flüchtlinge in ihre Autos gepackt haben und daheim untergebracht haben.
Dieses Posting enthält Spuren von Interpretationsspielräumen.
#7 RE: Darf der kroatische Regierungschef noch gefahrlos nach Deutschland reisen?
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Das war todernst gemeint, ich zitiere mal:
Zitat Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe a, Nr. 2, Absatz 2 Nr. 1, 2 und 5 und Absatz 3 sind auf Zuwiderhandlungen gegen Rechtsvorschriften über die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern in das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder eines Schengen-Staates anzuwenden, wenn
1. sie den in § 95 Abs. 1 Nr. 2 oder 3 oder Abs. 2 Nr. 1 bezeichneten Handlungen entsprechen und 2. der Täter einen Ausländer unterstützt, der nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum besitzt.
Kroatien ist kein Schengenstaat und die kroatischen Behörden leisten auf Anweisung den Nicht-EU-Ausländern Hilfe bei der unerlaubten Einreise in einen Schengenstaat (Slowenien)
#8 RE: Darf der kroatische Regierungschef noch gefahrlos nach Deutschland reisen?
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Es war ja klar das die neue Route jetzt durch Slawonien in Kroatien führt. Hier ist ein Artikel wo alles drinsteht.
Statt zu versuchen, die Grenze zwischen Serbien und Ungarn zu überqueren, werden Flüchtlinge vermutlich den Weg über Kroatien wählen. Von dort ginge es über Slowenien weiter in die österreichischen Bundesländer Kärnten oder die Steiermark... Auch an der griechisch-mazedonischen Grenze verteilten Helfer Landkarten mit alternativen Routen in die EU...... http://www.t-online.de/nachrichten/ausla...nzen-dicht.html
#9 RE: Darf der kroatische Regierungschef noch gefahrlos nach Deutschland reisen?
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Zitat von Daxbauer im Beitrag #7Kroatien ist kein Schengenstaat und die kroatischen Behörden leisten auf Anweisung den Nicht-EU-Ausländern Hilfe bei der unerlaubten Einreise in einen Schengenstaat (Slowenien)
Die Kroaten bringen die nur bis zur Grenze. Das bleibet dann den Slowenen überlassen ob sie die Leute weiter lassen. Daher finde ich die Aktion von Kroatien gut und sehe keine Schuld bei Kroatien wenn die Leute selbst über die Grenze gehen und die Slowenen die reinlassen. Wäre noch schöner wenn die Kroaten, Serben, Griechen, usw. alleine damit fertig werden müssten und der Rest der EU lehnt sich zurück und meint euer Problem. Wie Kerum sagte. Reisende soll man nicht aufhalten.
#11 RE: Darf der kroatische Regierungschef noch gefahrlos nach Deutschland reisen?
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Ich zitiere noch einmal:
Zitat1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer einen anderen anstiftet oder ihm dazu Hilfe leistet, eine Handlung
1. nach § 95 Abs. 1 Nr. 3 oder Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a zu begehen und
a) dafür einen Vorteil erhält oder sich versprechen lässt oder b) wiederholt oder zugunsten von mehreren Ausländern handelt oder
2. nach § 95 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 2, Abs. 1a oder Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b oder Nr. 2 zu begehen und dafür einen Vermögensvorteil erhält oder sich versprechen lässt.
Die hier unter Strafe gestellte Hilfeleistung kann durchaus im Ausland stattfinden und bedingtr nicht das Verbringen über die grüne Grenze.
Und das Kroatien den Illegalen Hilfe leistet nach Slowenien zu kommen, steht ja wohl außer Frage...
Übrigens ist auch bereits die versuchte unerlaubte Einreise, also ohne die notwendigen Papiere am Grenzübergang erscheinen, seit einigen Jahren in Deutschland strafbar.
#13 RE: Darf der kroatische Regierungschef noch gefahrlos nach Deutschland reisen?
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Ihr seid so naiv, dass euch die Schweine im Tiefflug beißen könnten
Ihr glaubt doch nicht wirklich, dass das nur ein Zufall ist, dass plötzlich so ne Menschenmasse nach Europa drängt, ...teilweise aus Ländern, wo seit 20-30 Jahren Krieg herrscht
und wenn schon, dann sollte auch hier der Verursacher-Prinzip gelten, ...nur hat natürlich wieder niemand Eier in der Hose, um den Zeigefinger zu erheben.
Zitat von DaxbauerUnd das Kroatien den Illegalen Hilfe leistet nach Slowenien zu kommen, steht ja wohl außer Frage...
Nach deiner Logik müsste man in CRO ganz Berlin bei der Anreise verhaften
#14 RE: Darf der kroatische Regierungschef noch gefahrlos nach Deutschland reisen?
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Zitat von Daxbauer im Beitrag #7 Kroatien ist kein Schengenstaat und die kroatischen Behörden leisten auf Anweisung den Nicht-EU-Ausländern Hilfe bei der unerlaubten Einreise in einen Schengenstaat (Slowenien)
Genau! Also ist Kroatien schuld, dass die Flüchtlinge nach Deutschland wollen, dieses kroatische Pack, dieses elende !
#15 RE: Darf der kroatische Regierungschef noch gefahrlos nach Deutschland reisen?
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ZitatIch zitiere noch einmal:
Wen soll ich fragen wie weit ich helfen darf? Bei den Schleppern leuchtet es ein, aber bittschen nicht wenn ich ein paar Flüchtlinge zum nächsten Bahnhof oder an die Grenze unentgeltlich bringe. Der Niederösterreicher hätte auch 5000 EUR Strafe laut Hausordnung ausfassen müssen, hat er aber nicht da dies in der Praxis meist fallen gelassen wird laut einem Juristen. Leider finde ich den Videoabschnitt nicht von der Sondersendung vorgestern im ORF wo das Thema behandelt wurde.
ZitatIhr glaubt doch nicht wirklich, dass das nur ein Zufall ist, dass plötzlich so ne Menschenmasse nach Europa drängt, ...teilweise aus Ländern, wo seit 20-30 Jahren Krieg herrscht
Das wurde in einem anderen Thread bereits thematisiert. Frag mal lieber nach beim Jordanischen Botschafter in Wien, warum die Flüchtlingslager dort ausgehungert wurden und Mittel wie von den Amis zu 100% gestrichen wurden.
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#16 RE: Darf der kroatische Regierungschef noch gefahrlos nach Deutschland reisen?
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Ich frage mal anders: Auf der Rückreise aus Kroatien begegnen mit einige Flüchtlinge und zufällig habe ich noch Platz im Auto. Also nehme ich sie gleich mit nach Deutschland. Kurz nach der Grenze zwischen Österreich und Deutschland gerate ich in eine Polizeikontrolle. Bekomme ich dann Ärger? Ich wollte ihnen doch nur die Fahrt im vollen Zug ersparen.
#17 RE: Darf der kroatische Regierungschef noch gefahrlos nach Deutschland reisen?
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ZitatIch frage mal anders: Auf der Rückreise aus Kroatien begegnen mit einige Flüchtlinge und zufällig habe ich noch Platz im Auto. Also nehme ich sie gleich mit nach Deutschland. Kurz nach der Grenze zwischen Österreich und Deutschland gerate ich in eine Polizeikontrolle. Bekomme ich dann Ärger? Ich wollte ihnen doch nur die Fahrt im vollen Zug ersparen.
Jemand, der einer Person bei einer Straftat hilft, ist ein Beihelfer und wird als solcher bestraft.
Wenn du einmal einer Person hilfst unerlaubt nach Deutschland einzureisen, wirst Du wegen Beihilfe zur unerlaubten Einreise bestraft.
Hilfst Du mehreren Personen oder machst es mehrfach, bist Du ein Schleuser.
Deutsches Strafrecht gilt, denn Ort der Tat ist hier Deutschland, denn der Erfolg soll sich in Deutschland manifestieren.
Solltest Du Deutscher sein, ist es sowieso egal, denn für dich gilt grundsätzlich weltweit deutsches Strafrecht.....
Der Schleuserparagraph ist direkt so gefasst, dass unabhängig von Ort und Nationalität ein Handeln im Ausland unter Strafe steht.
Das deutsche Recht stellt sich hier nicht über das ausländische sondern stellt dieses Handeln so unter Strafe, dass es in Deutschland bestraft werden kann.
Wir haben auf dieses Weise genügend Schleuser zur Schengenfahndung ausgeschrieben, die nur in Tschechien tätig wurden (Verbringen der Illegalen in Grenznähe) und niemals Deutschland betreten haben.
Im Falle der Festnahme wären sie an Deutschland ausgeliefert worden.
#18 RE: Darf der kroatische Regierungschef noch gefahrlos nach Deutschland reisen?
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Die Mitnahme vom Flüchtlingen nach Deutschland ist also keine gute Idee. Wenn ich aber die Flüchtlinge beispielsweise von Sibenik bis kurz vor der Grenze zwischen Kroatien und Slowenien bei Krapina mitnehme und dann absetze, wie sieht es dann aus? An der Grenze zu Slowenien soll dann ein Asylantrag gestellt werden - also keine illegale Einreise.
#20 RE: Darf der kroatische Regierungschef noch gefahrlos nach Deutschland reisen?
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Da ich das slowenische Asylrecht nicht kenne, kann ich dir nicht sagen, ob der Einreiseversuch nach Slowenien zur Asylantragstellung strafbar ist oder nicht.
In Deutschland ist auch der unerlaubte Einreiseversuch zur Asylantragstellung strafbar.
Bei der Einreise an der Landgrenze hat der Illegale kein Asylrecht nach Art 16a GG.
Sollte ihm das Bamf trotzdem einen Asylanspruch zugestehen, dann entfällt nachträglich seine Straftat, das betrifft aber nicht den Schleuser!
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