(Name), geb. (Gebname), geb. am _____, in ____, wohnhaft ________, Deutschland
Erbteilsübertragung
Ich, (Name), übertrage meinen Anteil 1/6 aus der Erb- schaft meines am ______ verstorbenen Onkels (Name), geb. _______, zuletzt wohnhaft in _______, auf meinen Bruder (name), geb. ______, wohnhaft ______
Sicherlich kann dir das jemand übersetzen. Da es sich aber offensichtlich um eine Urkunde handelt, die vermutlich auch noch von einem Notar bestätigt werden muß, wirst du um eine offizielle Übersetzung durch einen vereidigten Gerichtsdolmetscher nicht herumkommen. Die paar Euro müsstest du schon investieren. Alternativ kannst du die Urkunde nur auf Deutsch verfassen und dann ab zu deinen Verwandten damit nach Kroatien, die sich dann einen Übersetzer vor Ort (vereidigt) bemühen. Ohne die Apostille wird das nicht vom Gericht anerkannt. Da könnte ja sonstwas übersetzt sein.
reicht das, wenn wir es selbst auf deutsch schreiben und dann beglaubigen lassen? Oder braucht man da irgendein Formular vom Notar von hier oder gleich von Kroatien?
Du setzt das Schreiben hier in Deutsch auf, gehst zu einem Notar deines Vertrauens und unterschreibst in Gegenwart von dem Notar das Schriftstück. Er bestätigt anschließend mit einer sogenannten Apostille die Richtigkeit deiner Unterschrift - Personalausweis nicht vergessen. Damit wird das Schriftstück zu einer notariell beglaubigten Urkunde. Lasse dir am besten gleich zwei / drei Kopien im Original bestätigen. Eine dieser notariell beglaubigte Urkunde schickst du im Original an deine Verwandtschaft in Kroatien per Post (Kurier), die anderen behalte für deine Unterlagen. Die lassen es dort von einem amtlich vereidigten Gerichtsdolmetscher übersetzen und geben das Original mit der beglaubigten Übersetzung bei dem betreffenden Amt ab. Fall ist erledigt.
Lasse dir aber genau den Text der Abtretungsurkunde von einem Notar (Anwalt) vorgeben. Nicht das am Ende etwas fehlt was für die Abtretung wichtig ist. Rein gefühlsmäßig ist die unten genannte Abtretung zu wenig konkret. Aber ich bin kein Fachmann dafür! Wenn es reicht?
Zitat von erjomado im Beitrag #3niemand hier, der mir den kurzen Text auf kroatisch übersetzen kann? Ist wirklich dringend.
lg
Naja, aus der Übersetzung geht es nicht klar hervor, ob du die Erbschaft schon angenommen hast
In CRO ist die Definition sehr wichtig!
Mit einer Übertragung/Überlassung (ustupanje nasljedstva u korist mog brata) tust du quasi nur das "Guthaben" verschenken, ...die Pflichten und evtl. Schulden bleiben dir aber erhalten. Wenn Schulden oder Steuern beglichen werden müssen oder zu erwarten sind ...ist auch eine Ablehnung zugunsten ... (odricanje od nasljedstva u korist ...) nicht zulässig, wenn du das Erbe erstmal angenommen hast,
also müsstest du quasi zu deiner Schenkungsurkunde auch noch einen Schuldenregelungs-Vertag mit deinem Bruder beglaubigen lassen.
Kroatische Bürger bekommen das auf Konsulat für 10,- €/Seite gebacken.
Der vom Vorredner beschriebener Weg wird dich ein paar hundert Euros kosten, weil der Wisch vom D-Notar ...in CRO ...von einem Vereidigten wieder übersetzt werden muss
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