Diese dreiste Masche ist nicht ganz neu. Corinne Rykala aus Kölliken AG etwa erhielt Ende 2014 eine Busse von einem Londoner Inkassobüro, ebenfalls für eine angebliche Parksünde in Kroatien – sie war ebenfalls noch nie dort. Auch der deutsche Automobilverband ADAC kennt das Phänomen und rät: auf keinen Fall zahlen.
Meines Wissens hat es bis jetzt noch keine einzige Gerichtsentscheidung dazu gegeben. "Auf keinen Fall zahlen" ist richtig, aber Widerspruch sollte man trotzdem einlegen. Nach kroatischem Recht können nämlich Notare Mahnbescheide erlassen, und wenn denen nicht fristgerecht widersprochen wird, dann werden die ohne weitere Prüfung rechtsverbindlich und in Kroatien vollstreckbar. Ob eine Vollstreckung dieser ominösen Bescheide auch EU-weit möglich ist, das weiß - siehe ADAC-Rechtsgutachten! - noch niemand wirklich.
Bussen werden selten in die Schweiz weitergemeldet aber kommt vor. Bekannte von uns hatte den Führerschein auf Bewährung und musste ihn abgeben. Der Polizist hat der Schweiz alles zugesendet weil sie ihn massiv beleidigt hat.
Lern du erst mal die Bedeutung des Wortes Kretinismus bevor du Altdeutsche Dialekte ins lächerliche ziehst. Schon spannend, dass Schwaben, Oesis, Bayer und Schlesier sich nie verstellen müssen und ihr Dialekt überall wohlwollend aufgenommen wird, während man von uns Schweizer Hochdeutsch einfordert.
Zitat von svajcarac1 im Beitrag #5Bussen werden selten in die Schweiz weitergemeldet aber kommt vor. Bekannte von uns hatte den Führerschein auf Bewährung und musste ihn abgeben. Der Polizist hat der Schweiz alles zugesendet weil sie ihn massiv beleidigt hat.
Das ist blanker Unsinn !!! Wie kann man sich nur solch einen Bären aufbinden lassen ?
Nein das ist kein Unsinn 2014 in Crikvenica so geschenen. Ich weiss es doch also quatsch nicht so daher. Sie war zu schnell gefahren hinten gegen Konzum und wurde rausgenommen. Er wollte ihr nicht mal Busse geben sondern nur ermahnen und sie war im Stress ( und flippt ziemlich schnell aus). nach kurzem Wortwechsel wurde es ihm zu bunt und hat ihr Knöllchen gegeben. Dann hat sie wieder rumalmentiert und dann meinte er, er melde das. Sie hat das nicht geglaubt. Zu dem Zeitpunkt hätte sie wegen zu schnell fahren in der Schweiz 3 Monate den Ausweis abgegeb müssen, da sie aber Krankenschwester ist und Nachtdienste hat, bekam sie den die Strafe auf Bewährung was nur in Ausnahmefällen geht. Jedenfalls musste sie aufgrund der Kroatiensache den Ausweis danach ein halbes Jahr abgeben.
Zuerst wollte der Polizist sie nur ermahnen. Dann wurde es in ein Knöllchen umgewandelt und am Ende bekam sie 6 Monate Fahrverbot. Es gibt doch sicher auch in der Schweiz Gesetze, wonach sich Bußgelder und Fahrverbote richten. Für ein bisschen zu schnell gibts keine 6 Monate, denke ich. Oder wars am Ende wegen Beamtenbeleidigung? Gibts dafür Fahrverbote?
Die 6 Mt. gabs ja nach Schweizer Recht. Die 3 Mt. Bewährung wurden wiederrufen und 3 Mt. draufgepackt wegen wiederholung. Die Übertretung war um 20 kmh rum. Wärs 25 kmh gewesen, wäre der Ausweis für ein Jahr weg.
Zitat von Vera im Beitrag #15 Oder wars am Ende wegen Beamtenbeleidigung?
So etwas gibt es nicht !
"Wenn man einen Beamten beleidigt, gelten die gleichen gesetzlichen Regelungen wie bei jeder anderen Person – egal ob Chefarzt oder Busfahrer." Rechtsanwalt Prof. Dr. Rainer Hamm vom Deutschen Anwaltverein
@ Vera: Bei uns stand diese Woche in der Zeitung, dass unsere helvetischen Nachbarn sogar GEFÄNGNIS!-Strafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen (nicht unter 1 Jahr) im Angebotskatalog haben!
Die Ahndung v Geschwindkeitsübertretungen in CH gleicht meiner Meinung nach reiner Piraterie...und was passiert wohl, sobald die lieben Schweizer Nachbarn auf deutschen Autobahnen fahren können??
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