Ich machs ganz kurz.Ich bräuchte wegen eines saublöden Unfalls auf der Fähre Merag-Valbiska ( Beim Ausfahren öffnete ein neben mir stehender Italiener seine Wagentüre und blieb an der Lichtleiste meines Bootstrailers hängen )die Beförderungs-Vorschriften irgendwie in Schriftform.
Laut Auskunft eines mir bekannten HR Marinekapitän , ist es nach Anlegen der Fähre vorgeschrieben , daß alle Passagiere das Fahrdeck verlassen müssen und alle Türen ect. geschlossen bleiben um ein zügiges und unfallfreies Ausfahren zu ermöglichen . Nun versuche ich vergeblich diese Bestimmung ( Vorschrift) irgendwie schriftlich zu erhalten .Damit wäre der anstehende Rechtsstreit für mich einfacher. Schaden ist eine ausgerissene Türe, bei mir komplette Lichtleiste inkl.Haltestangen und Verzug der Traversen muß überprüft werden .
PS . Unfälle auf See sind nicht der allgemeinen Strassenverkehrsordnung unterworfen .Auf See gilt Seerecht....sagte die Polizei von KRK und war gleich wieder verschwunden..Adressenaustausch fertig..
Auf See gilt Seerecht....sagte die Polizei von KRK und war gleich wieder
Hat dich Polente gefragt ob dein Auto faehrt oder schwimmt. Mit Schuldigen haettest du ausmachen direk am ort und stelle. Hast keine kamera dabei gehabt
Mir ist lieber etwas zu haben was ich nicht brauche, als etwas zu brauchen was ich nicht habe
Wenn du @jozica keine Magengeschwüre oder Blähungen bekommen möchtest, dann rate ich dir, einen Hammer in die Hand zu nehmen, oder jemanden der damit umgehen kann zu beauftragen und das Teil selber wieder gerade zu klopfen!
Alles andere wird dich nur zum Bullrichsalz-Junkie machen !
Neben den Beförderungsvorschriften auf einer Fähre, die möglicherweise beschreiben, was im Falle eines Unfalls passiert, sehe ich noch ein anderes Problem. Der Italiener könnte sagen, dass er die Tür geöffnet hat um einzusteigen und dabei fuhr das neben ihm stehende Gespann plötzlich los und die Tür war ab. Etwas anderes wäre es, wenn jemand die Tür unvermittelt öffnet und dabei mit einem neben ihm fahrenden Fahrzeug kollidiert.
So nun Schluss mit den Spekulationen.
Kann jemand mit den Beförderungsvorschriften auf kroatischen Fähren weiterhelfen?
das einfachste wird wohl sein, wenn du die Jadrolinija anschreibst bzw. mit ihnen telfonierst. Auf der Homepage sind die (speziellen) Beförderungsrichtlinen zumindest in deutscher Sprache nicht zu finden.
Ws macht da Unterschied auf eine Faehre oder auf einen Parkplatz. oder wenn 2 sich klopfen auf Faehre oder in Volksgarten. Hier geht es um Schuldfrage,wer hat Unfall verursacht, Hat Itlienra Tuer aufgemacht so lange Jozi fuhr oder fuhr Jozi an nachdem Italo Tuer geoeffnet hat, Ob das ganze auf See oder auf der Strasse passieret spielt keine Rolle. Haette die Faehren Besatzung Unfal verursacht,dann muesste die dafuer grade stehen.
PS: Jadrolinija bzw Personal kann nur als Zeuge taetig werden falls er es gesehen hat, ansonsten hat Jadrolinija kein Haftung in diesen Fall.
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