Hallo, ein guter Bekannter hier in Crikvenica, deutscher Bürger, hat mich gebeten, bei uns im Forum mal um Rat zu bitten. Eventuell kennt sich jemand da gut aus.
Zum Sachverhalt: Es handelt sich um ein Doppelhaus, also zwei Doppelhaushälften. Er hat seine Hälfte im Jahre 1999 erworben, der andere kurze Zeit später (Kroate). So wie es bei Doppelhäusern üblich ist ist eine gemeinsame Sickergrube vorhanden und ein gemeinsamer Wasseranschluss. Die Grube liegt auf der Hälfte des Kroaten, auf seiner Hälfte läuft der kommunale Wasseranschluss durch. Beide Hälften führen also das Abwasser in eine Grube. Es wurde mit dem Nachbarn mündlich vereinbart, wenn die Grube mal voll ist, dann hälftige Kosten zum leeren. Ein direkter Anschluss ans Kanalnetz scheitert daran, weil das Doppelhaus zwischen sttädtischem Kanal und einer untergelegenen Hausreihe liegt. Also es müsste, da Hanglage, eine aufwendige technische Installation zum Heben der Abwässer in den Kanal installiert werden, falls überhaupt möglich.
Jetzt hat der Nachbar, der Kroate vor einem halben Jahr seine Hälfte verkauft. Der neue Eigentümer, auch Kroate, hat nun einen Teil der Abwasserinstalltion neu geregelt. In diesem Zusammenhang wurde in einer Nacht und Nebelaktion ein Strang der Abwässer meines Bekannten mit Bauschaum ausgefüllt und tot gelegt. Er wurde davon nicht informiert und nutzte seine Abwasserinstallation ahnungslos weiter. Folge war, das komplette Badezimmer stand unter Wasser und in der darunter liegenden Etage sind Wasserschäden an der Decke.
In einem Telefonat mit dem neuen Eigentümer erklärte dieser, er sei nicht mehr bereit, die Abwässer in "seine" Grube zu leiten. Wohlgemerkt, Doppelhaushälfte, eine gemeinsame Grube, ein gemeinsamer Wasseranschluss. (In Deutschland heißt das Bruchteilsgemeinschaft 741 ff BGB)
Jetzt die Fragen: Darf er das bei einem Doppelhaus? Es gibt doch sicher auch in Kroatien Regeln, die Doppelhäuser als eine Einheit sehen.
Was ist mit dem Zeitmoment? 40 Jahre alles klar, dass kommt ein Idiot und stellt alles infrage?
Gibt es ein Gewohnheitsrecht so wie in Deutschland, weil die Installation bereits 40 Jahre so funktiuoniert?
Was kann der gute Mann jetzt tun, soll er ebenso wie die Nachbarn die auf seiner Grundstückseite laufende Wasserleitung kappen und die andere Hälfte vom Wasser sperren? Darf er dass?
Gibt es sozusagen hier in Kroatien ein Faustrecht wie im wilden Westen etwa?
Was meint Ihr dazu. Wo kann man was nachlesen ohne großartig einen Rechtswanwalt einzuschalten, der Jahre braucht und viel kostet?
Gibt es so wie in Deutschland einen Weg der einstweiligen Verfügung, dass der Nachbar sofort den alten Zustand wieder herstellen muss? Er steht ja jetzt auf dem Schlauch.
Wenn die gemeinsame Nutzung der Sickergrube auf dem fremden Grundstück nicht irgendwo vertraglich geregelt ist und nur mündlich vereinbart wurde, sehe ich da schwarz. Ohne einen versierten Anwalt geht da gar nichts.
Aber das gleiche gilt dann ja auch für die gemeinsame Wasserleitung oder? Dann würde ich die nämlich einfach kappen.
Ich habe in den letzten Jahren immer wieder festgestellt, daß es keinen Sinn hat, auf den gesunden Menschenverstand von Doofen zu hoffen. Da hilft dann tatsächlich nur Pinos Methode.
Zitat von kornatix im Beitrag #3Wenn die gemeinsame Nutzung der Sickergrube auf dem fremden Grundstück nicht irgendwo vertraglich geregelt ist und nur mündlich vereinbart wurde, sehe ich da schwarz. Ohne einen versierten Anwalt geht da gar nichts.
Das sehe ich genauso, leider wird da ohne Anwalt nichts gehen.
Allerdings würde ich persönlich im Gegenzug erstmal die Wasserzufuhr dem lieben Nachbarn abstellen.
Inerhalb 1 Stunde ein Klempner,an der Wasserzufur auf eigenn Grundstueck Wasseleitung durchsaegen einen Ventil zum Sperren, Nachbarn anrufen und sagen,Wenn du Wasser brauchst melde dich aber voher mach die Rinne frei oder du kannst zusehen woher du wasser bekommst aber nicht ueber meinen Grund. Alternatiev lasse deien Abwaesser auf sein Hof,du wirdst sehe wie schnell er nachgibt Nicht zu lange zoegern,Eisen schmiedet man so lange es heiss ist
Mir ist lieber etwas zu haben was ich nicht brauche, als etwas zu brauchen was ich nicht habe
Zitat von pino im Beitrag #8Inerhalb 1 Stunde ein Klempner,an der Wasserzufur auf eigenn Grundstueck Wasseleitung durchsaegen einen Ventil zum Sperren, Nachbarn anrufen und sagen,Wenn du Wasser brauchst melde dich aber voher mach die Rinne frei oder du kannst zusehen woher du wasser bekommst aber nicht ueber meinen Grund. Alternatiev lasse deien Abwaesser auf sein Hof,du wirdst sehe wie schnell er nachgibt Nicht zu lange zoegern,Eisen schmiedet man so lange es heiss ist
Das mit dem Abwasser über den Nachbarshof ist juristisch nicht zweifelhaft, sondern eindeutig und zudem zusätzliches Öl in's Feuer ! Davon rate ich dringend ab !!
@walli1: Falls dein Freund einen fähigen Anwalt braucht; Ich "habe" einen in Zadar, jung, engagiert, hunrig.
Das mit dem Abwasser über den Nachbarshof ist juristisch nicht zweifelhaft, sondern eindeutig und zudem zusätzliches Öl in's Feuer ! Davon rate ich dringend ab !!
Ganu Anwalt und 5 Jahre wartetn. Nein mein lieber, ein festsitzenden Keil kann man am schnellsten mit einen anderen Keil rausbekommen, mach so wie ich dir geraten habe und lass ihm Anwalt suchen und jahrelang auf Urteil warten.
PS: Habe ein Fall gehabt, wo m. Nachbar sein Haus 4 Etagen 50 Cm von m Grund, gebaut hatte wo ich in D arbeitete. Auf die Frage was soll das, sein Antwort war "ja so musste es ein" Ok denke ich,wenn das so sein muss dan zeige ich dir und zog eien Rohbau 2 Etagen hocch (Grage und etage darueber ca 10 T euro Baukosten, Der Kam von D in Sommer nach B. Voda und fragete was soll da,und ratet mal welche Antwort er bekam,naemliche das gleiche was er mir sagte, darauf hin ging er zum Gericht.Jetzt kommt es :Das Gerich Urteil lautet Entwedre reist jede seine Bau (3 Meter von Grenze aboder eingt euch) klaro musste mein Konrahent, Gericht kosten bezahlen und anstat von s Fenster in M Hof schauen jetz in mei Mauer glotzen, sonnst wenn wir uns 3 Meter entfernen muesste waere mein 10-T euro futsch aber von seine 4 Etagen ein Schaden von mind 100 T und Haus waere Inwaliede. Siehe Bild, meine Garage und Glashaus darueber, und dahinter siene Fenster von 3 Etage. Ab dann ist Verhaeltnis sehr friedlich,kein Streit.
Mir ist lieber etwas zu haben was ich nicht brauche, als etwas zu brauchen was ich nicht habe
Zunächst danke ich für Eure Beiträge, ich denke genauso, Gleiches mit Gleichem vergelten. Mein Bekannter hat jedoch Bedenken. Er meint, die Zuwasserleitung wäre bis zum Zähler im Verantwortungsbereich der Wasserwerke und mit denen will er sich nicht anlegen. Allerdings ist im Grundbuch kein Leitungsrecht eingetragen. Gibt es sowas überhaupt hier in Kroatien?
Da liegst du falsch, den Wasserwereke muessen dein Privat Eigentum respektieren und ween damals Gmeinsamme Wasser Leitung gelegt wurde,genauso ist auch gemeinsamme Abwasser gelegt worden. Ohne Grundstueck Inhaber kann Wasserwerke nicht verlegen,das war zwischen deinen Nachbarn bzw. seinen Vorgaenger gergelt, du mir das ich dir das. Gibst ihm schrifliche Aufforderung Abwasser Rohr freizugebn (frist 1 Woche)tut er es nicht drohe mit Wasser Sperre. Kapt er dir Abwasser,kappst du Wasser Zufuhr,ohne Gnade,nur so brinst du ihm zu Vernunft.
Mir ist lieber etwas zu haben was ich nicht brauche, als etwas zu brauchen was ich nicht habe
Sollte das klappen, was pino vorgeschlagen hat (natürlich ohne Abwasser über Nachbarnshof ), hoffentlich wird der Nachbar dann bereit für ein Dialog.
Dann laßt euch gegenseitig je ein Ugovor o osnivanju prava služnosti unterschreiben. So einen Vertrag kann man auch beim Notar ( bei "seinem" Rechtsanwalt) machen lassen. Kostet bestimmt viel weniger als wenn man sich einen Rechtsanwalt engagiert.
Ich würd mal rumfragen wer der Typ ist und ob er irgendwo hin Beziehungen hat. Wenn ja musst du dich entsprechend wappnen sons geht der Schuss ins Knie
Notar kostet weniger als ein gute Mittagessesen in Restaurant,wichtiger ist den Nachbarn (Friedenstiorer) zu besaenftigen bzw, in die Schiene zurueck zu versetzen,ihm aufklaeren dass er nicht Gwonheits Recht was Jahrelang funktioniert nicht stoert,und mit konsekwenten drohen,z.B. Wasser zufuhr ueber eigenen Griund zu sperren. Gericht zieht das in die Laenge kostet nur Geld und Nerven
@Schweicarac, auch wenn er Beziehungen hat,darf er nicht machen was ihm gredae passt,auch ein Muendliche Vrtrag gilt vorallem weil es Jahrzente lang funktionierte.
Mir ist lieber etwas zu haben was ich nicht brauche, als etwas zu brauchen was ich nicht habe
Mit Spekulationen könnte man diesen Thread in's Unendliche ziehen, wie den Mutter-Thread der Urlaubsimpressionen !
Da eine gekappte Abwasserleitung aber ein ernsthaftes Problem ist, welches eine Sofortlösung braucht, sollte sich Wallis Nachbar auf jeden Fall über seine Rechte und Pflichten fachkundigen Rat einholen, bevor aus dem Feuer ein Flächenbrand entsteht.
Bevor man mit jemand in Verhandlung tritt, sollte man über seine Möglichkeiten ganz klare Fakten kennen ! Vielleicht ist die Rechtslage ganz klar und das Problem ganz einfach und schnell zu lösen, vielleicht.
Auch über mein Grundstück verläuft die Wasserleitung eines Nachbarn und wenn der mir so ein Geschiss machen würde, wäre meine erste Amtshandlung sein Wasserventil zu schließen und mit dem Spaten seine Leitung zu kappen, danach wäre ich sofort beim RA um die rechtliche Lage bez. der Abwasserleitung zu klären.
Alles andere ist Stammtischgeschwätz !
ZitatSo einen Vertrag kann man auch beim Notar ( bei "seinem" Rechtsanwalt) machen lassen
Rechtsanwalt: ja, Notar: nein !
Einen Vertrag, worüber auch immer, sollte man grundsätzlich nur von einem Rechtsanwalt verfassen- und vom Notar beglaubigen lassen !
Wenn der Vertrag vom Anwalt des Vertragspartners verfasst sein sollte, sollte man ihn bei einem Anwalt seines Vertrauens vorab prüfen lassen !!
ZitatWas meint Ihr dazu. Wo kann man was nachlesen ohne großartig einen Rechtswanwalt einzuschalten
Das werden dir die Experten hier nicht beantworten können, da die endgültige Klärung des Sachverhaltes von diversen Details abhängig ist, wird dein Spezi nicht drum rumkommen und einen Juristen einschalten müssen.
Wasser abdrehen wie schon vorgeschlagen, die Bullen informieren, Schäden dokumentieren denn dann könnten noch neben Eigentumsbeeinträchtigung, noch Nötigung und mutwillige Sachbeschädigung auf den Nachbarn zukommen.
ZitatGibt es ein Gewohnheitsrecht so wie in Deutschland, weil die Installation bereits 40 Jahre so funktiuoniert?
Tja vor 40ig Jahren war Kroatien Teil einer Diktatur, neue Nachbarn neue Sitten ausserdem können Ansprüche verjähren...
Beispiel: Die Seilbahnmasten in Dubrovnik verlaufen über Privatgrundstücke, damals hat man gekuscht, heute wird geklagt weil wir in einer Demokratie leben und jeder das Maul aufreissen darf.
ZitatEin direkter Anschluss ans Kanalnetz scheitert daran, weil das Doppelhaus zwischen sttädtischem Kanal und einer untergelegenen Hausreihe liegt. Also es müsste, da Hanglage, eine aufwendige technische Installation zum Heben der Abwässer in den Kanal installiert werden, falls überhaupt möglich.
Zuerst sollte man wissen welche Regelungen hier für den Wohnort gelten, sprich als erstes bei der Opcina nachfragen. U. A. wäre zu klären, gibt es seit neuestem eine Art Benutzungszwang oder muss der Nachbar die Leitung weiterhin dulden. Denn da liegt der Hund begraben, wenn die oberste Instanz entscheidet das es für die eine Partei unzumutbar ist aus wirtschaftlicher Lage, oder es technisch nicht umsetzbar ist, wird der Nachbar die Leitung dulden müssen.
ZitatGibt es sozusagen hier in Kroatien ein Faustrecht wie im wilden Westen etwa?
Das war einmal wo man dem Nachbarn noch in den Brunnen geschissen hat, aber selbst bei uns im wilden Dorfkaff im Osten Slawoniens wird mittlerweile jeder heiss aufgekochte Schmarrn zur Anzeige gebracht.
Manch netter Hinweis an der eigenen Haustür kann schon Wunder bewirken um zumindestens die Zeugen Jehovas oder sonst geistig Aufgelassene von der Tür und anderen Aktionen fernzuhalten.
Dieses Posting enthält Spuren von Interpretationsspielräumen.
Hallo lieber Forumsmitglieder, im Namen meines Bekannten vielen Dank für Eure guten und nützlichen Hinweise. Er bittet mich, noch eine Frage an Euch zu stellen. Er hatte sich jetzt mit dem zuständigen Leuten im Opcina hinsichtlich eines Kanalanschlusses zusammengesetzt. Die erklärten, in ca. 2 Jahren wird ein neues Kanalsystem installiert und dann könnte er sich anschliessen. Bis dahin sollte er sich eine kleine eigene Grube machen und sein Abwasser da rein leiten. Ok, kann man so machen. Dann sagten die Leute ihm, wenn der Nachbar den Kanal ohne Vorwarnung zugemacht hat, dann sollte er ihm sein Zuwasser abdrehen. Hier meint mein Bekannter, die Leitung läuft über sein Grundstück, aber der Anschluss selber mit der Uhr ist auf dem Grundstück des Nachbarn. Kriegt er dann mit der Stadt Probleme wei eventuell die Leitungen im Eigentum der Stadt sind oder nicht. Kann dann der Nachbar die Stadt anrufen und die machen ihm einen neuen Anschluss? Dann würde er ihn nicht treffen und hätte mit der Stadt Probleme. Also kurz nochmal, Zuwasserleitung läuft durch das Grundstück meines Bekannten. Der Wasseranschluss mit Uhr ist auf dem Grundstück des Nachbarn. Was bringt ihm das Kappen der Leitung? Der Nachbar hätte vielleicht eine Woche kein Wasser, aber das ist keine richtige Strafe. Was meint Ihr? Gruss Walli1
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