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Dieses Thema im Kroatien-Forum hat 44 Antworten
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 Sonstiges zum Thema Kroatien und Urlaub in Kroatien
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monimahony Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 8

23.02.2020 13:39
#21 RE: Nach Vollstreckungsbeschluss nun Gerichtsverfahren? Antworten

Hallo Nox,

auf die Idee bin ich auch schon gekommen.
Aber ich habe leider die ganzen Emails und die Telefonnummer schon vor dem Erhalt des Vollstreckungsbeschlusses gelöscht.
War ja doch schon 4 Jahre her.
Außerdem wollte ich dort eh nicht wieder hin. Die Ferienwohnung war nicht so toll, Lage war nicht wie beschrieben und der Typ war mir sowieso unsympathisch und irgendwie komisch.

Leider gibt es die Ferienwohnung nicht mehr, sie kann nicht mehr gebucht werden und somit kann ich den Typen leider nicht mehr ausfindig machen.
Ich weis nur noch Ferienwohnungsnamen, kann die Adresse über Google Maps rausfinden... aber damit komme ich nicht weiter.
Die Frage wäre ob das sowieso Aussicht auf Erfolg hätte, da ja dann bestimmt mein Wort gegen seins steht.

Ist einfach Mist.

Deshalb suche ich halt jetzt eine Lösung und will anderen Betroffenen helfen.


Grüße
Moni

fredinada Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 13.581

23.02.2020 13:41
#22 RE: Nach Vollstreckungsbeschluss nun Gerichtsverfahren? Antworten

Wer ist denn der Parkplatzbetreiber...? Das kann ich so nicht richtig erkennen...Wer hat einen Strafzettel ausgestellt ? Was bedeutet "kein regulärer Parkplatz"? Es gibt bei uns mittlerweile bei einigen Supermärkten private Betreiber, die selbst Strafen festlegen und kassieren.

Vera Offline

Moderatorin im Kroatien-Forum


Beiträge: 41.643

23.02.2020 14:02
#23 RE: Nach Vollstreckungsbeschluss nun Gerichtsverfahren? Antworten

Zitat von fredinada im Beitrag #22
Wer ist denn der Parkplatzbetreiber...? Das kann ich so nicht richtig erkennen...Wer hat einen Strafzettel ausgestellt ? Was bedeutet "kein regulärer Parkplatz"? Es gibt bei uns mittlerweile bei einigen Supermärkten private Betreiber, die selbst Strafen festlegen und kassieren.


Das steht doch da. Sie hat quasi das private Hoftor des Vermieters mit dessen Genehmigung zugeparkt.

Zitat
Der Vermieter meiner Ferienwohnung hat uns diesen Stellplatz als Parkplatz der Ferienwohnung zugewiesen.
Es war ein Stellplatz vor dem versperrten und ungenutzten Einfahrtstor der Ferienwohnung übrigens direkt ggü. der Polizei. Kein regulärer Parkplatz.

________________________
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monimahony Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 8

23.02.2020 14:03
#24 RE: Nach Vollstreckungsbeschluss nun Gerichtsverfahren? Antworten

Hallo,

Parkplatzbetreiber der die Forderung stellt ist Sanitat Dubrovnik doo, ich gehe davon aus, die haben auch den Strafzettel ausgestellt.
Kein regulärer Parkplatz heisst, ringsrum (vor dem Wohnhaus) waren ausgewiesene, zu bezahlende Parkplätze und meiner war mittendrin und quasi eine private Hauseinfahrt.
Es war ein X auf dem Boden gemalt.
Eigentlich also kein offizieller Parkplatz und somit auch nicht zu bezahlen, eher einfach gar kein Parkplatz.

Der Strafzettel war übrigens einfach ein Tagesparkingticket, das weiss ich noch.
Ob die auf dem "nicht Parkplatz" überhaupt eine Forderung stellen dürfen habe ich mich auch schon gefragt.
Wenn dann hätte mich ja die Polizei - direkt gegenüber - abschleppen lassen müssen, weil es Parkverbot war.

Grüße
Moni

Vera Offline

Moderatorin im Kroatien-Forum


Beiträge: 41.643

23.02.2020 14:20
#25 RE: Nach Vollstreckungsbeschluss nun Gerichtsverfahren? Antworten

Zitat von monimahony im Beitrag #24

Ob die auf dem "nicht Parkplatz" überhaupt eine Forderung stellen dürfen habe ich mich auch schon gefragt.
Wenn dann hätte mich ja die Polizei - direkt gegenüber - abschleppen lassen müssen, weil es Parkverbot war.

Grüße
Moni

Bei uns in D ist es so: Abgeschleppt wird nur bei Behinderung, wenn der Haus- oder Garagenbesitzer z.B. nicht raus kann und das meldet. Ansonsten bekommst du einfach ein Ticket wegen Falschparken mit Behinderung. Allerdings bekommst du das dann nicht vom Parkplatzbetreiber, sondern vom Ordnungsamt, da dieser Nichtstellplatz ja nicht von einem Parkplatzbetreiber verwaltet wird.

Ich glaube nicht, dass ein Parkplatzbetreiber in Kroatien oder sonstwo Park-Tagestickets für fremde Hauseinfahrten ausstellen darf.

________________________
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Kerum Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 4.032

23.02.2020 20:22
#26 RE: Nach Vollstreckungsbeschluss nun Gerichtsverfahren? Antworten

Zitat
Der Strafzettel war übrigens einfach ein Tagesparkingticket, das weiss ich noch.
Ob die auf dem "nicht Parkplatz" überhaupt eine Forderung stellen dürfen habe ich mich auch schon gefragt.
Wenn dann hätte mich ja die Polizei - direkt gegenüber - abschleppen lassen müssen, weil es Parkverbot war.



Was ist bitte ein „nicht Parkplatz?“
Gehört jetzt dieses Teilstück/Parzelle dem Vermieter oder der Stadt Dubrovnik?

Das die Anrainer gerne ihr Parkplatzrevier abstecken, ist nix neues.

Schildere einfach den Herrschaften deinen Fall, biete 100€ an, und gut ist.

Dieses Posting enthält Spuren von Interpretationsspielräumen.

fredinada Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 13.581

24.02.2020 19:27
#27 RE: Nach Vollstreckungsbeschluss nun Gerichtsverfahren? Antworten

Zitat
Es war ein X auf dem Boden gemalt.

...Das ist bei uns auch üblich und besagt, das dieser Platz kein Parkplatz ist, praktisch durchgestrichen....

Kerum Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 4.032

24.02.2020 20:39
#28 RE: Nach Vollstreckungsbeschluss nun Gerichtsverfahren? Antworten

Zitat
Es war ein Stellplatz vor dem versperrten und ungenutzten Einfahrtstor der Ferienwohnung übrigens direkt ggü. der Polizei



Das werden die Parkraumbewirtschafter wie in Mater Autriae handhaben...

Wer berechtigterweise vor der eigenen Einfahrt steht, für den gilt die Kurzparkzone nicht, weshalb keine Abgabe zu zahlen ist. Auch falsch. Es handelt sich trotzdem um öffentlichen Parkraum, daher ist die Parkgebühr zu leisten.

Aus: https://www.oeamtc.at/thema/parken/parke...nfahrt-16184356

Dieses Posting enthält Spuren von Interpretationsspielräumen.

kornatix Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 4.750

26.02.2020 14:37
#29 RE: Nach Vollstreckungsbeschluss nun Gerichtsverfahren? Antworten

Achtung, das wird lang! Wen's nicht betrifft, bitte gar nicht erst lesen !

Zu den scheinbar lächerlichen EU-weiten 20-Kuna-Forderungen der kroatischen Parkplatzbetreiber muss man wissen, dass es hier weniger um ein paar mal 20 Kuna geht, sondern um Millionen. Speziell unsere italienischen Nachbarn fallen jedes Wochenende zu -zigtausenden in Istrien ein, um dort zu essen und scheren sich den Teufel um irgendwelche Zettel an der Windschutzscheibe. Darüber wurde des Öfteren in der kroatischen Presse berichtet, und sowohl die veröffentlichte als auch die öffentliche Meinung ist eindeutig: wer hier als Gast herkommt, der soll sich gefälligst wie ein Gast benehmen und sich an unsere Regeln halten.

Zitat von fredinada im Beitrag #12
Ich rate als häufiger Kroatien und andere Ländern Bereisender, einfach die geforderten Parkgebühren zu bezahlen...mache ich sogar in Deutschland...
Schön, dass wir das jetzt wissen. Dem TE hilft das leider herzlich wenig. Nix für ungut, aber da könnte man auch einem Ertrinkenden raten, er möge sich doch demnächst zu einem Schwimmkurs anmelden.
Zitat von fredinada im Beitrag #18
Es gibt eine Verjährungsfrist von 5 Jahren
Die Verjährungsfrist (in Kroatien bei zivilrechtlichen Forderungen 5 Jahre) ist nur für den Zeitpunkt der Geltendmachung des Anspruchs maßgeblich, nicht aber für dessen (ggf. gerichtliche) Durchsetzung. Ein z.B. 2011 entstandener und 2016 gerade noch innerhalb der Verjährungsfrist erstmals geltend gemachter Anspruch kann je nach Dauer des Verfahrens theoretisch noch Jahrzehnte später durchgesetzt werden.
Zitat von fredinada im Beitrag #12
..und zwischen D und HR besteht ein Vollstreckungsabkommen ab einem Betrag von 70,00 Euro.
Die 70-Euro-Grenze für die Vollstreckbarkeit eines Titels innerhalb der EU gilt nur für öffentlich-rechtliche Forderungen (= behördliche Geldbußen oder gerichtliche Strafen, z.B. wegen Geschwindigkeitsüberschreitung oder Körperverletzung), nicht aber für privat- bzw. zivilrechtliche Ansprüche, und darum geht es hier. Theoretisch könnte privatrechtlich sogar ein Fünf-Euro-Anspruch gerichtlich geltend gemacht werden, wobei sich allerdings die Frage der Vollstreckbarkeit eines privatrechtlichen Titels im Ausland stellt. Meines Wissens (ohne Gewähr) ist bis jetzt nur das Erb- und Familienrecht EU-weit harmonisiert worden, das Schuldrecht hingegen nur teilweise. Deshalb gibt es weder in Kroatien noch sonst in der EU bis jetzt eine verbindliche Rechtsprechung zu der hier im Raum stehenden Frage "Parkplatzgebühren-Inkasso EU-weit möglich?", obwohl das Problem seit vielen Jahren bekannt ist. Das Einzige, was bis jetzt geklärt ist: die nach kroatischem Recht durchaus zulässigen notariellen Vollstreckungsbescheide sind außerhalb Kroatiens nicht rechtswirksam, weil diese spezielle kroatische Regelung nicht dem "ordre public" der Länder entspricht, in denen nur gerichtliche Mahnbescheide vollstreckbar sind.

@monimahony, mein Freund Peter, dem ich als Dolmetscher behilflich bin, ist in der gleichen Situation wie Du : erst Anwaltsschreiben der Kanzlei Kraft, dann Vollstreckungsbescheid des Notars Kukucka, dann Klage von Pulaparking gegen ihn auf der Basis des notariellen Beschlusses, im November letzten Jahres Urteil des Amtsgerichts Pula, Tenor: Die Klage wird abgewiesen. Der Anspruch ist zwar dem Grunde nach berechtigt, es wurde aber der falsche Rechtsweg gewählt; der Anspruch kann nicht notariell, sondern nur im Klageweg vor einem ordentlichen Gericht erstritten werden. Prompt erhielt auch mein Freund wenige Wochen nach diesem für ihn günstigen Urteil per Briefpost ein "Friedensangebot" des besagten slowenischen Notars (welches, genau wie die seinerzeitigen Schreiben der bekannten Berliner Kanzlei, rechtlich völlig bedeutungslos ist und im Papierkorb gespeichert werden kann). Offenbar geht dieser slowenische Notar, genau so wie damals der deutsche Anwalt davon aus, dass von hunderten Betroffener zumindest ein paar Dutzend bezahlen, um weiterem Ärger aus dem Weg zu gehen. Und das ist dann ein prima Geschäft für ihn, denn der Parkplatzbetreiber bekommt ja nur die fraglichen 20 oder 30 Kuna, seine angeblichen Verfahrenskosten streicht er selbst ein.

Frage: wie geht es weiter?

Denkbar sind zwei Alternativen:

a) Die Parkplatzbetreiber gehen jetzt den ordentlichen Rechtsweg und klagen die fälligen Parkgebühren ein. Dabei riskieren sie allerdings, dass ihnen zwar die dem Grunde nach berechtigten eigentlichen Parkplatzgebühren zugesprochen werden, nicht aber die teilweise geltend gemachten horrenden Verfahrenskosten, weil es nach EU-Recht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit widerspricht, einen 20-Kuna-Anspruch mit 300 € Aufwand zu erstreiten. Weiterhin riskieren sie mit einer Klage, dass sie im Falle des Obsiegens zwar einen rechtskräftigen Titel gegen den Schuldner hätten, dass es aber fraglich ist, ob dieser auch im Ausland vollstreckt werden kann. Und nicht zuletzt ist auch denkbar, dass sie komplett "in die Röhre gucken" würden, falls eine Musterklage aus welchen Gründen auch immer abgewiesen werden sollte.

b) Die Parkplatzbetreiber verzichten aus den genannten Gründen auf den ordentlichen Rechtsweg und lassen Anwälte und Notare weiterhin "Bettelbriefe" schreiben, um wenigstens etwas zu bekommen.

Ich vermute eher letzteres, aber natürlich weiß ich das auch nicht. Ich würde es machen wie mein Freund Peter: abwarten und Tee trinken. Die Gefahr, dass man beim nächsten Kroatien-Besuch festgenommen oder das Auto beschlagnahmt wird, besteht jedenfalls definitiv nicht. Wäre ich selbst betroffen, würde ich mir die IBAN des Parkplatzbetreibers besorgen und die Parkgebühr nachträglich überweisen. Damit wäre dann die (ja durchaus berechtigte!) Forderung dem Grunde nach erledigt und nur noch über die Verfahrenskosten gerichtlich zu befinden. Dafür gilt dann aber wieder die amtliche Gebührenordnung, die es auch in Kroatien gibt, und danach haben die Herren Notare und Anwälte mit ihren überzogenen Forderungen ziemlich schlechte Karten...

Sonnenschein99 Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 1

04.03.2020 13:15
#30 RE: Nach Vollstreckungsbeschluss nun Gerichtsverfahren? Antworten

Hallo kornatix,dein Beitrag ist sehr interessant,mir ergeht es genauso wie deinem Freund. Habe heute das Schreiben des Anwaltes Tischler als Mediator erhalten,auch mit dem Pauschalbetrag von 300 Euro.Und ich dachte es wäre alles erledigt gewesen nach dem Schreiben des Gerichtes von letzem Jahr ,Klage wird abgewiesen.
Ich werde nun dass machen was du erwähnt hast, mir die IBAN besorgen und nachträglich überweisen in der Hoffnung,dass damit dann endlich Ruhe ist.Meine Befürchtung ist halt,das Pula Parking wahrscheinlich dem Gericht nicht mitteilen wird,dass ich dann bezahlt habe und der ganze Ärger geht weiter.....

novemberrain76 Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 1

09.04.2020 20:44
#31 RE: Nach Vollstreckungsbeschluss nun Gerichtsverfahren? Antworten

Ich kann nur raten, dass sich jeder der über eine ADAC-Mitgliedschaft verfügt oder sonstige Rechtsschutzversicherung hat, in dieser Angelegenheit rechtlich beraten lässt, und zwar von einem Anwalt in Kroatien. ( ADAC Vertrauensanwalt oder ähnliches)

Es kursieren im Moment verschiedene Briefe herum und rechtskräftige "Zahlungsanordnungen" können in Deutschland vollstreckt werden und dann wird es richtig teuer.

CharlesT Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 122

13.05.2020 13:31
#32 RE: Nach Vollstreckungsbeschluss nun Gerichtsverfahren? Antworten

Uns hat es jetzt auch erwischt:

Beim Heimfahren aus Trogir im September 2019 haben wir eine Zwischenstop in Primošten gemacht und dort auf einem gebührenpflichtigen Parkplatz geparkt.
Leider ging der Parkautomat nicht (hätten wir fotografisch festhalten sollen), weshalb wir vorsichtshalber ein Parkscheibe hinter die Windschutzscheibe gelegt haben.

Klar, dass nach der Rückkehr ein Ticket über 80hrk (damals 10,80) am Scheibenwischer hing. Also blöd gelaufen, dachten wir, noch dazu, weil der Parkscheinautomat mittlerweile funktionierte!

Daheim also dann brav die 10,80€ nach Primošten überwiesen und die Sache zu den Akten gelegt.

Heute (13.05.20) kam dann per Einschreiben der Brief von Anwalt Shain Pacheco Vinkovic aus Pula, der das wohl methodisch macht. Ich habe die Angelegenheit meiner Anwältin übergeben, die ihn erstmal auf die geleistete Überweisung hinwies. Schaumermal, wie es weitergeht.

kornatix Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 4.750

13.05.2020 17:28
#33 RE: Nach Vollstreckungsbeschluss nun Gerichtsverfahren? Antworten

Mein Freund Peter hat das ominöse Schreiben des slowenischen Anwalts in die Tonne gekloppt, nicht beantwortet, und seit dem vor einem halben Jahr ergangenen Urteil des AG Pula (Klage wird abgewiesen) nichts mehr von der Sache gehört. Anscheinend ist es so, wie ich vermutet habe: der Anwalt schreibt Drohbriefe und hofft, dass ein paar Leute darauf herein fallen und zahlen. Antwortet man nicht und zahlt auch nicht, gibt er die Sache auf. Peters "Parksündenfall" war übrigens 2011, also vor neun Jahren.

Kerum Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 4.032

13.05.2020 18:02
#34 RE: Nach Vollstreckungsbeschluss nun Gerichtsverfahren? Antworten

Zitat
"Parksündenfall" war übrigens 2011, also vor neun Jahren.



Sind ja nur 9 Jährchen, warten wir mal ab, bis ein Gericht die Zahlung einfordert.

Dieses Posting enthält Spuren von Interpretationsspielräumen.

nadandeo Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 22

13.05.2020 18:43
#35 RE: Nach Vollstreckungsbeschluss nun Gerichtsverfahren? Antworten

Stimmt soo nicht (immer)
Fall 1
Sommer 2017 Makarska, von einer Seitenstraße vom Berg runter, oh große Freude, keine Kennzeichnung irgendeiner Parkraumbewirtschaftung, abstellen fertig!
Beim Rückkommen - keine Kuna mehr, vor der Heimreise - Parksherriff behauptet, Schild bei Einfahrt in die Gasse - ich bin aber aus einer Seitengasse gekommen - kein Schild, nach dem Vorfall habe ich alles mit Handyvideo dokumentiert, Parksherriff war noch dazu vom Benehmen her unverschämt - ich habe auch die Contenance verloren, ich bin abgefahren...
Eineinhalb Jahre später deutsches Anwaltsbüro (ich aus Österreich!) will ca 60€, ignoriert, beim zweiten Versuch Anzeige bei der österr. Polizei - Verdacht auf Amtsmissbrauch, Betrug etc... seitdem Funkstille.
Fall 2 zur Dokumentation, warum jemand einen kroatischen Bekannten ersucht etwas zu bezahlen:
23. Februar 2020, Rijeka, Karneval.
In der Zagr. Ul. Erlagschein (Tagesticket) um 80 kn - war von uns so geplant!
Von zuhause aus vom Konto überwiesen:
10,45 € plus
14,90 € Fremdwährungsüberweisung
Das nächste Mal würde ich auch einem Kroaten 90 kn in die Hand drücken, damit er es überweisen solle...
Fazit:
Parken auf einer Fläche, die nach allgemeinen Voraussetzungen wie öffentlich aussieht, müsste von den Kommunen, und zwar aufgrund nachvollziehbarer, vorhersehbarer Rechtsfolgen (Reschtsstaatlichkeit) ohne private Rechtswege erfolgen
gerne lasse ich mich mich aber eines Besseren belehren...
lg
ps: in Ö finden sich regelmäßige Parksünder mit ausländischen Kennzeichen sehr schnell mit Sperrklauen wieder...

CharlesT Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 122

18.05.2020 08:37
#36 RE: Nach Vollstreckungsbeschluss nun Gerichtsverfahren? Antworten

Zitat von CharlesT im Beitrag #32
...Ich habe die Angelegenheit meiner Anwältin übergeben, die ihn erstmal auf die geleistete Überweisung hinwies. Schaumermal, wie es weitergeht.

Die E-Mail wurde schon nach knapp zwei Stunden beantwortet, mit der Aussage dass man das "Missverständnis" mit dem Mandanten klären und sich dann noch einmal melden werde.

CharlesT Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 122

19.05.2020 12:49
#37 RE: Nach Vollstreckungsbeschluss nun Gerichtsverfahren? Antworten

Zitat von CharlesT im Beitrag #36
Zitat von CharlesT im Beitrag #32
...Ich habe die Angelegenheit meiner Anwältin übergeben, die ihn erstmal auf die geleistete Überweisung hinwies. Schaumermal, wie es weitergeht.

Die E-Mail wurde schon nach knapp zwei Stunden beantwortet, mit der Aussage dass man das "Missverständnis" mit dem Mandanten klären und sich dann noch einmal melden werde.

Heute: "Sehr geehrt XXXXXXXXX,

nach der Überprüfung mit unserem Mandanten wurde es festgestellt, dass der Strafzettel rechtzeitig bezahlt wurde. Hiermit bestätigen wir, dass das Verfahren Az. N. XXXX-XXXX-XX erledigt ist.

Wir entschuldigen uns für das Missverständnis.

Mit freundlichen Grüßen."

Thofroe Offline

Forenbetreiber / Kroatienforum


Beiträge: 13.413

19.05.2020 13:11
#38 RE: Nach Vollstreckungsbeschluss nun Gerichtsverfahren? Antworten

Glückwunsch, dass du das Problem überstanden hast.

Nun habe ich nur noch eine Frage. Was ist denn mit den Kosten für deine Anwältin?

-------------------------------
Bei Interesse an Gravuren, Steingravuren oder gravierten Wäscheklammern usw. hier klicken:
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CharlesT Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 122

19.06.2020 16:06
#39 RE: Nach Vollstreckungsbeschluss nun Gerichtsverfahren? Antworten

Zitat von Thofroe im Beitrag #38
Glückwunsch, dass du das Problem überstanden hast.

Nun habe ich nur noch eine Frage. Was ist denn mit den Kosten für deine Anwältin?

Darauf bleibe ich sitzen. Gut, dass ich mit ihr verheiratet bin. Da findet sich schon eine Lösung.

Thofroe Offline

Forenbetreiber / Kroatienforum


Beiträge: 13.413

21.06.2020 16:04
#40 RE: Nach Vollstreckungsbeschluss nun Gerichtsverfahren? Antworten

Ja, wenn du sozusagen an der Quelle sitzt, kann ich das nachvollziehen.

Mich wundert es oft nur, dass viele bei jeder Kleinigkeit einen Anwalt aus dem Ärmel zaubern. Da ist wahrscheinlich der Streitwert meist niedriger als die Anwaltskosten.

-------------------------------
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