Hallo! Meine Eltern besitzen ein Haus in Kroatien (Dalmatien) und sie möchten es uns beiden Kindern übergeben. Welche Unterlagen werden hierfür benötigt? Muss so ein Vertrag notariell beurkundet werden wie hier in Deutschland? Ich muss dazu sagen, meine Eltern sind beide deutsche Staatsangehörige und leben auch in Deutschland (wie wir beiden Geschwister auch). Das Haus ist auch legal dort gebaut worden und dort auch ganz offiziell im Katasteramt eingetragen. Muss der Vertrag in Kroatien beurkundet werden oder kann man das in Deutschland machen, um anschließend den Vertrag in Kroatien einzureichen? Oder braucht man dafür keinen Vertrag?
Also, hier ist kürzlich ein ähnlicher Fall diskutiert worden, zu dem ganz viele Forenmitglieder - hoffentlich viel Nützliches - geschrieben haben: Grundbuchauszug beauftragen in Sinj
Das Orientierungsgespräch mit einem Anwalt, Notar oder dem Bezirksgericht suchen. Checken ob es Pfandrechte oder eine Hypothek am laufen ist, selbst wenn alles getilgt ist muss auch hier eine Löschung beantragt werden.
Zitatwir beiden Geschwister
ZitatMeine Eltern
Da ihr dann alle sozusagen "Wohnungsberechtigt" seid, würde ich hier für den Fall der Fälle was die Zuständigkeit der Kosten und Erhaltung angeht, schriftlich festhalten.
Dieses Posting enthält Spuren von Interpretationsspielräumen.
Claudia, aus deiner Anfrage interpretiere ich eine Schenkung. Eine solche Schenkung muss in jedem Fall notariell beurkundet werden. Ob ihr den Schenkungsvertrag in Deutschland macht, oder aber in Kroatien ist grundsätzlich egal. Wenn es in Deutschland beurkundet wird, dann muss diese Schenkungsurkunde später von einem amtlichen Gerichtsdolmetscher ins Kroatische übersetzt werden (Apostille!). Wird die Schenkung in Kroatien vor einem Notar gemacht, dann entfällt das natürlich. In der Schenkungsurkunde müssen alle im Grundbuch eingetragenen Eigentümer genannt werden und die unterschreiben auch alle diese Urkunde vor dem Notar. Das muss nicht gleichzeitig sein, kann auch zeitversetzt passieren. Gültig ist es aber erst dann, wenn alle Unterschriften der Eigentümer da sind. Inhalt der Urkunde: wer, was, an wen, wieviel. Das wird dann auch so im Grundbuch anschließend eingetragen und die Pflichten entsprechend aufgeteilt. Mit dieser Schenkungsurkunde beauftragt ihr einen Notar in HR zur Eintragung in das Kataster. Fertig. Das da noch einige Gebühren und Steuern auf euch zukommen ist klar - das spare ich jetzt aus. Ebenso, dass ihr beide vor der Eintragung noch ein OIB beantragen müsst.
Voraussetzung: Ihr beide seid Deutsche oder Kroaten (Pass) und das Grundstück bzw. Teile davon sind keine landwirtschaftliche Fläche. Der letzte Teil des Satzes bezieht sich auf Nicht-Kroaten.
Ich hatte noch vergessen zu erwähnen, dass die Angabe eines Wertes für die Schenkung stets von Vorteil ist. Den Wert für Haus und Grund könnt ihr z.B. über Njuskalo recherchieren. Von den dort genannten Preisen (Wunschdenken der Verkäufer) etwa die Hälfte ansetzen. Das sollte passen. Warum einen Wert: wenn ihr nix eintragt, dann wird der Wert von einem Finanzbeamten geschätzt! Der hat garantiert andere Interessen als ihr. Wird der im Vertrag genannte Wert als zu niedrig eingeschätzt, kann evtl. doch noch eine Schätzung vom HR Finanzamt gemacht werden. Aber dann ist die Basis schon mal eine ganz andere. Und außerdem kann das Geschenkte ja eine Bruchbude mit hohem Renovierungsaufwand sein (natürlich nur zur Unterstützung der Argumentation eures niedrigen Preises). Von diesem Wert werden dann die vom Beschenkten zu zahlenden Steuern und Gebühren berechnet.
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