Hallo, Können Sie mir auch den Kontakt der Steuerberaterin geben? Haben Sie auch einen deutschsprachigen Rechtsanwalt? wenn ja, können Sie mir vielleicht auch den kontakt geben.
ich benötige auch einen Steuerberater in Kroatien bzw. jemanden der sich mit dem Kroatischen Steuerrecht auskennt. Gibt es hier eine Empfehlung (Deutschsprachig bevorzugt)? Vielen Dank
Da wirst Du vermutlich wenig Erfolg haben, weil die Beiträge zu diesem Thema schon ein paar Jahre alt sind. Auch müsste man schon wissen, wo der Steuerberater ansässig sein soll; so klein ist Kroatien ja nun auch wieder nicht.
Zitat von Sandri im Beitrag #22jemanden der sich mit dem Kroatischen Steuerrecht auskennt. Gibt es hier eine Empfehlung (Deutschsprachig bevorzugt)?
Ein Steuerberater berät dich in Kroatien eher in die Richtung welche Steuern du zahlen musst und ist weniger hilfreich dabei, die bestehenden gesetzlichen Lücken in deinem Sinne zu finden. Den zu finden - und dann noch Deutschsprachig - ist eine echte Herausforderung. Ich empfehle dir eher einen Buchhalter zu suchen und mit dem dann die Belange zu diskutieren.
Zitat von susi696 im Beitrag #13Leider kann ich nicht alles so bestätigen. Wir vermieten privat und liegen sicher unter der von dir angegebenen Umsatzgrenzen und zahlen trotzdem PDV. Außer der Einkommensgrenze von 32000 kn ist mir nichts bekannt. Auch ist meines Wissens nach jeder verpflichtet alle Abrechnungen über einen Steuerberater zu tätigen. Aber ich lasse mich hier gerne belehren. Woher hast du deine Informationen?
Ich kenne auch die 300000kn (ca. 40000€) Einkommensgrenze für Pauschalsteuerzahler. Wenn du unter 300000kn/ Jahr liegst kannst du pauschal besteuert werden.
Zitat von susi696 im Beitrag #13Auch ist meines Wissens nach jeder verpflichtet alle Abrechnungen über einen Steuerberater zu tätigen. Aber ich lasse mich hier gerne belehren. Woher hast du deine Informationen?
Woher hast du die Info mit dem "alle müssen" über einen Steuerberater abrechnen? Das kenne ich nun mal gar nicht. Du kannst die Abrechnung auch als Pauschalsteuerzahler selbstverständlich alleine machen. Würde mich wundern wenn das nicht generell gelten würde. Soll es etwa ein Gesetz in Kroatien geben das lautet "Steuerberaterverpflichtungsgesetz" o.ä.?
Zitat von gleil im Beitrag #9Und nun das Wesentliche: es gibt das Doppelbesteuerungsabkommen, doch wird dringend geraten, die Einnahmen aus Kroatien auch in seiner zweiten Heimat Deutschland anzugeben. Man muss es zwar nicht ein zweites Mal versteuern, doch nehmen die Einnahmen Einfluß auf den bestehenden Steuersatz in Deutschland. Hat man einen Spitzensteuersatz, muß einen die Meldung nicht beunruhigen. Hat man keinen, kann dies auf die Kalkulation des Mietpreises der kroatischen Immobilie sehr wohl Einfluß nehmen.
Wozu die Einnahmen in Deutschland angeben wenn die aus Vermietung und Verpachtung sind? Da es ein Doppelbesteuerungsabkommen gibt müssen diese in Deutschland nicht angegeben werden. Du zahlst die Steuern ja in Kroatien (wenn du nicht schwarz vermietest).
Zitat von gleil im Beitrag #9Ein Trugschluß ist es zu glauben, dass die deutschen Finanzbehörden nie und nimmer von vor ihnen verheimlichten Einnahmen Wind bekommen. Da gibt es nämlich etliche Kontrollmechanismen in beide Richtungen, in Deutschland südliche Bundesländer.
Da braucht es gar keine etlichen Kontrollmechanismen. Bei der Registierung in Kroatien musst du als Deutscher/ Nichtansässiger deine deutsche Steuernummer angeben. Dann erhähst du die "ausländische Umsatzsteuer-Identifikantion"/ kroatische Steuernummer. Ohne diese darfst du in Kroatien nicht vermieten. Kroatien tauscht die Daten dann mit der BRD aus. Fertig und damit bist du in Deutschland im Bundeszentralamt für Steuern mit "ausländischen Umsätzen" registriert.
Sollte jemand ohne Steuernummern vermieten drohen in Kroatien hohe Strafen.
Zitat von gleil im Beitrag #9Bei der privaten Vermietung kommt es darauf an, ob gewisse Umsatzgrenzen überschritten werden. 2017 liegt die Umsatzgrenze bei ca. 30000 €, 2018 bei 40000 €. Darunter kann man günstig pauschalieren. D.h., die Versteuerung ist sehr gering, einen Steuerberater kann man sich sparen. Kurzum, es kommt darauf an, in welchem Mietpreissegment sich die Immobilie befindet.
Kann ich so bestätigen. Im Prinzip läuft das einfach ab:
1) die Immobilie zur Kategorisierung anmelden bei der Tourismusbehörde. Die kommen und checken wie viele Betten du vermietest. Meist dauert das nur ein paar Minuten da die eigentlich nur interessiert wie viel die berechnen können (z.B. 300kn/ Bett).
2) wenn der Bescheid/ Erlaubnis kommt innerhalb von 8-15 Tagen die Registrierung beim Finanzamt durchführen (Dokument P-PDV und Registrierung für Nichtresidenten (da kommt auch die Deutsche Steuernummer rein).
Irgendwann kommt dann der Steuerbescheid der auf der Grundlage der Bettengebühren berechnet wurde. Das war es im Prinzip was den Steuerbescheid angeht.
Allerdings muss der Nichtresidente Steuerzahler jeden Monat bis zum 20. des Monats die 25% Umsatzsteuer auf die gezahlte Provision an "Nichtkroatische Agenturen" abführen. Das sind z.B. Booking, Airbnb. D.h. z.B. du zahlst 15% Provision an Booking und davon dann 25% an das kroatische Finanzamt. Weil Booking, Airbnb etc. ihre Steuern nicht in Kroatien zahlen sondern in Irland o.ä. darfst du dann für die bezahlen.
Dazu muss täglich der "Gästebuch"/"Umsatz" (Promet) notiert und geführt werden. Und den Gästen eine Rechnung (ohne Steuer (PDV)) ausgestellt werden.
Die Formulare dafür sind auf den Seiten der Finanzämter erhältlich und es gibt auf diversen Internetseiten Beispiele. Auch die Steuerinfos kann man nachlesen.
Z.B. hier: teb.hr/novosti/2018/iznajmljivaci-nerezidenti/
übersetzt von Google
Steuerverbindlichkeiten
Nicht ansässige Mieter, die Wohnungen, Zimmer und Betten an Reisende und Touristen vermieten und / oder Camps in der Republik Kroatien organisieren, verdienen auf dieser Grundlage in der Republik Kroatien Einkommen und sind verpflichtet, sich innerhalb von 8 Tagen in das Register der Steuerzahler einzutragen Ausstellung einer Aufenthaltserlaubnis. Ein gebietsfremder Vermieter kann die Einkommensteuer auf der Grundlage der Erbringung von Beherbergungsleistungen pauschal entrichten:
wenn es nicht aufgrund der Erbringung von Beherbergungsleistungen in das Register der Mehrwertsteuerzahler eingetragen ist, sowie wenn sie im Register der Mehrwertsteuerzahler eingetragen ist, aber ihr Wert der Lieferungen im vorangegangenen Kalenderjahr (2017) 300.000,00 HRK nicht überschritten hat.
Die Einkommensteuer wird pauschal mit einem Steuersatz von 12 % gemäß der Entscheidung der Steuerverwaltung gezahlt. Mieter, die pauschal Einkommensteuer entrichten, sind nicht verpflichtet, Geschäftsbücher zu führen, mit Ausnahme von Umsatzaufzeichnungen.
Darüber hinaus sind gebietsfremde Mieter, die beabsichtigen, Unterkunftsdienstleistungen in Immobilien in der Republik Kroatien und andere Haushaltsdienstleistungen direkt für Bürger und / oder andere Nichtsteuerzahler (z. B. ausländische Agenturen) bereitzustellen, verpflichtet:
spätestens 15 Tage vor Beginn der Leistungserbringung bei der Polizeiverwaltung, dem Regionalbüro Zagreb, der Abteilung für ausländische Steuerzahler, Avenija Dubrovnik 32, einen Antrag auf Erteilung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer stellen und sich in das Umsatzsteuerregister eintragen lassen, und für die erbrachten Beherbergungsleistungen Rechnungen mit berechneter Mehrwertsteuer in Höhe von 13 % ausstellen und monatlich ein Mehrwertsteuerformular einreichen.
Wenn die fraglichen Dienstleistungen von einer Person erbracht werden, die Steuerzahler ist (z. B. ein kroatisches Reisebüro), sind sie nicht verpflichtet, sich für Mehrwertsteuerzwecke zu registrieren, da in diesem Fall gemäß Art. Die Mehrwertsteuer ist gemäß § 75 Abs. 2 UStG vom Leistungsempfänger abzuführen.
Direkt beim kroatischen Finanzamt für Nichtresidenten:
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