Hallo. Wir haben uns neu angemeldet und würden uns über zahlreiche Erfahrungen / Infos freuen!
Wir, deutsche Frau und kroatisch/bosnischer Mann, verheiratet. Zwei Kinder, beide haben nur den deutschen Pass, aber die doppelte Staatsbürgerschaft deutsch/kroatisch.
Da mein Mann auf nun bosnischem Staatsgebiet geboren wurde, hat er zwangsweise zusätzlich zur kroatischen auch die bosnische Staatsangehörigkeit.
Nun ist er beinahe sein ganzes Leben in D wohnhaft und auch seit der Einwanderung nur in Deutschland gemeldet. Gab zu unserer Hochzeit ein laaaanges Trara, bis man uns endlich in D heiraten ließ, aber andere Geschichte.
Da er sich nicht mehr zu dem Volk dazugehörig fühlt, zum bosnischen erst recht nicht, hat er vor einem Jahr die deutsche Staatsbürgerschaft "angeleiert". Will heißen, momentan haben wir die Anträge unseres Landratsamtes hier liegen und sammeln seit einem halben Jahr Papiere.
Denn Deutschland möchte zur Abgabe der Papiere bereits die Negativbestätigung seitens Bosnien haben, also einen Entlassungsnachweis aus der Staatsangehörigkeit.
Alle Papiere aus D haben wir, die kroatischen auch. Sogar unsere Osterferien haben wir in BiH verbracht, um auch an aktuelle Geburtsurkunden und ein Schreiben seitens der Polizei zu gelangen, dass er keine gültigen bosnischen Papiere besitzt.
Nun war er vor ein paar Wochen auf dem bosnischen Konsulat in München. Im Vorfeld hatten wir uns natürlich von deren Webseite die Aufstellung ausgedruckt, was er alles mitbringen muss. Mit diesen und unter anderem mit eben jenen Papieren aus Bosnien wollte er sich dort diese Negativbestätigung geben lassen.
Der netten Dame dort ist dann aufgefallen, dass unsere Heirat (internationale Eheurkunde) und unsere Kinder (internationale Geburtsurkunden) nicht in seiner Geburtsurkunde stehen und damit nicht in BiH gemeldet sind. Da hat sie Recht.
Man verlangt nun, dass wir nocheinmal nach BiH fahren, unsere Heirat dort eintragen lassen und unsere Kinder dort anmelden. Dafür müsste sich wiederum auch mein Mann neu melden und wir müssten deutsche Papiere mit Apostillen etc. vorlegen und natürlich alle anwesend sein. Dann sollen wir in Sarajevos Standesamt/Gericht/weißderteufelwo vorstellig werden und dort die Entlassung ersuchen. Hierzu soll er auch eine Bestätigung seitens Deutschland vorlegen, dass er die deutsche Staatsbürgerschaft erhält. Nun stellt D diese aber doch nur aus, wenn BiH bestätigt ihn zu entlassen. Da beißt sich der Hund in den Popo.
Hat denn jemand hier in ähnlicher Konstellation versucht, BiH abzulegen, HR zu behalten und D zu erlangen und kann uns ein paar Tipps geben oder auch nur nette Worte?
Vielen Dank fürs Lesen und evtl ein paar "Augenöffner"...
dein Mann muß in die Gemeinde zu der er in Bosnien zuletzt Bezug hatte.Dort kann er sich vom Maticar ein Papier ausstellen lassen,das er keine bosnische Staatsbürgerschaft besitzt.Alles natürlich beglaubigt mit Apostille.Die kroatische Staatsangehörigkeit,muß er nicht ablegen,um die deutsche zu bekommen.
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