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Dieses Thema im Kroatien-Forum hat 6 Antworten
und wurde 917 mal aufgerufen
  
 Auswandern nach Kroatien / Wehrdienst in Kroatien / Jobs u. Jobsuche / Staatsangehörigkeit
haj88 Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 3

06.02.2019 20:55
Staatsbürgerschaft, rechtsmäßig? Antworten

Hallo,

es geht um die deutsche Staatsbürgerschaft. Diese habe ich im August 2014 (nach EU Eintritt Kroatiens) erworben. Ich habe demnach die doppelte Staatsbürgerschaft. Die Kroatische sowie die Deutsche. Ich bin auch in Deutschland geboren. Lebe und arbeite in der BRD.

Jetzt das Problem: Meine Schwester hat jetzt ebenfalls die Deutsche beantragt, allerdings wurde sie jetzt darauf hingewiesen, dass sie ein Negativbescheid der bosnischen Behörden braucht, der bestätigt, dass sie kein bosnischer Staatsbürger ist. Man kann ja schließlich nicht drei Staatsbürgerschaften haben. Grund dafür: Meine Eltern sind bosnische Kroaten.

Mein Schwester hat inzwischen auch eine Einbürgerungszusicherung der deutschen Einbürgerungsbehörde erhalten und ist gerade dabei die bosnische Staatsbürgerschaft loszuwerden. Das Ganze ist relativ teuer.

Das ganze Prozedere musste ich nicht mitmachen. Jetzt bin ich mir unsicher, ob ich das den zuständigen Behörden melden soll und befürchte eine Strafe. Hat hier jemand Erfahrungen?

biki Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 4.193

07.02.2019 13:23
#2 RE: Staatsbürgerschaft, rechtsmäßig? Antworten

@haj88
Verstehe ich nicht: du behauptest die doppelte Staatsangehörigkeit zu besitzen (deutsch/ kroatisch), aber deine Schwester soll eine bosnische haben - wie das?
Wenn sie also eine bosnische und eine kroatische Staatsang. hat, muß sie offenbar die bosnische loswerden.

Und wieso hast du jetzt Angst?
Die dt. Behörden habe doch deine Situation vor Erteilung der dt. Staatsbürgerschaft genau geprüft, oder nicht?

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Mrvica Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 1.018

07.02.2019 14:04
#3 RE: Staatsbürgerschaft, rechtsmäßig? Antworten

das Problem kenne ich, ist von den deutschen Behörden hausgemacht.Wir haben damals den zuständigen Matica in BiH aufgesucht und uns bestätigen lassen,das meine Frau die bosnische Staatsangehörigkeit niemals inne hatte.Damit war das Thema durch.Du selbst bist ja eingebürgert und hast keinen Antrag auf Erteilung der bosnischen Staatsbürgerschaft gestellt,damit bist du aus dem Schneider.

haj88 Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 3

07.02.2019 21:02
#4 RE: Staatsbürgerschaft, rechtsmäßig? Antworten

Zitat von biki im Beitrag #2
@haj88
Verstehe ich nicht: du behauptest die doppelte Staatsangehörigkeit zu besitzen (deutsch/ kroatisch), aber deine Schwester soll eine bosnische haben - wie das?
Wenn sie also eine bosnische und eine kroatische Staatsang. hat, muß sie offenbar die bosnische loswerden.

Und wieso hast du jetzt Angst?
Die dt. Behörden habe doch deine Situation vor Erteilung der dt. Staatsbürgerschaft genau geprüft, oder nicht?




Mein Eltern sind bosnische Kroaten. Geburtsort: BiH. Entsprechend hat man die Chance beide Staatsbürgerschaften zu besitzen. Die Bosnische und die Kroatische. Und das weiß der deutsche Staat scheinbar, deshalb wollen die einen Negativbescheid. Diese soll belegen, dass man keinen BiH Pass hat. Erst dann ist eine Einbürgerung möglich.

Ich verstehe eben nicht, wieso meine Schwester einen Negativbescheid (soll bestätigen, dass sie keinen bosnischen Pass besitzt) braucht, ich 2014 aber keinen brauchte. Haben sich die Gesetzte geändert? Hatte ich Glück?

biki Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 4.193

07.02.2019 21:07
#5 RE: Staatsbürgerschaft, rechtsmäßig? Antworten

Aber das hieße ja, daß du keine Doppel- sondern Dreifach-Staatsangehörigkeit hast, oder?
Könnte mir gut vorstellen, daß lediglich zwei EU-Staatsbürgerschaften kombinierbar sind.
Grundsätzlich verstehe ich auch nicht, wieso manche Menschen unzählige Staatsbürgerschften "sammeln" müssen.
Entweder du bist einem bestimmten Land verbunden oder eben nicht...

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haj88 Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 3

11.02.2019 19:00
#6 RE: Staatsbürgerschaft, rechtsmäßig? Antworten

Ja, aber du hast scheinbar automatisch die bosnische Staatsbürgerschaft wenn deine Eltern in Bosnien geboren sind. Das ist doch die Crux.

Weder ich noch meine Schwester hatten jemals einen bosnischen Pass! Wir wollen auch keinen bosnischen Pass!

Aber scheinbar sind wir, wegen meinen Eltern, in Bosnien gemeldet und haben Anrecht auf die bosnische Staatsbürgerschaft.

Um die deutsche Staatsbürgerschaft zu bekommen, will der deutsche Staat jetzt einen Negativbescheid. Dieser soll explizit belegen, dass man kein bosnischer Staatsbürger ist. Verstehst du das nicht?

Die Frage ist jetzt nur: Wieso musste ich das nicht belegen? Warum jetzt meine Schwester? Haben sich die Gesetze geändert? Glück? Hat jemand ihr gleiche Erfahrungen gesammelt?

biki Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 4.193

12.02.2019 02:26
#7 RE: Staatsbürgerschaft, rechtsmäßig? Antworten

Nun, es ist doch etwas anderes nur ein Anrecht auf die Staatsbürgerschaft zu haben oder diese auch tatsächlich beantragt zu haben und zu besitzen.
Wenn also von deiner Schwester ein Negativbescheid verlangt wird, dann kommt man dieser behördlichen Aufforderung einfach nach.
Kann ja durchaus sein, daß den Behörden in deinem Fall eine Nachlässigkeit unterlaufen ist, was dir aber nicht zum Vorwurf gemacht werden kann.
Erst recht kann man dir keine Geldstrafe aufbürden!
Also, zermarter dir nicht unnötig den Kopf darüber, ob deine dt. Staatsbürgerschaft rechtmäßig ist.

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