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Dieses Thema im Kroatien-Forum hat 18 Antworten
und wurde 1.458 mal aufgerufen
  
 Kroatisch lernen / Kroatisch-Sprachkurs / Kroatische Sprache
JohnDoe Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 5

08.02.2019 10:26
Amtlich beglaubigte Übersetzungen Kroatisch-Deutsch Antworten

Hallo zusammen,

ich bin auf der Suche nach einem Amtlich beglaubigten (oder vereidigt. Weiß nicht mehr genau wie das richtig heißt) Übersetzer, der mir zwei DIN A4 Seiten ins Deutsche übersetzen soll.
Mir wurde Empfohlen, dass ich mich nach mehreren Angeboten umschauen soll, da es wohl auch "schwarze Schafe" (wie auch immer das gemeint ist) in dem Business geben soll. Ich kenne mich da leider überhaupt nicht aus. Weiß nicht mal was sowas kosten würde.
Hat hier im Forum jemand eine Ahnung davon, bzw. sowas schon mal in Auftrag gegeben?
Würde mich über jeden Tipp freuen.

Ciao

biki Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 4.193

08.02.2019 16:57
#2 RE: Amtlich beglaubigte Übersetzungen Kroatisch-Deutsch Antworten

@JohnDoe
Eine Auswahl an staatlich vereidigten Übersetzern sollte in den Online-Gelben-Seiten geführt sein.
Dort kann man dann nach Städten selektieren, so daß man theoretisch verschiedene Angebote einholen kann.
Ich vermute, die Kosten richten sich nach dem Aufwand (= Anzahl an Worten).
Die Übersetzung ist dann auch automatisch beglaubigt.

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Kerum Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 4.032

08.02.2019 18:15
#3 RE: Amtlich beglaubigte Übersetzungen Kroatisch-Deutsch Antworten

Zuerst überprüft man ob sich dein "Amtlicher Übersetzer" oder wie es in A heisst Gerichtlich Zertifizierter Dolmetscher, überhaupt so schimpfen darf.

Das ganze wird dann mit einem Siegel rechtswirksam, die Übereinstimmung der Übersetzung mit dem Originaldokument offiziell bestätigt und dein "Amtlicher Übersetzer" bürgt dafür.

Ein Dokument, welches z.B. in Österreich beglaubigt und übersetzt wurde, ist nicht automatisch in anderen Ländern gültig.
Solltest du das gewünschte Dokument im Ausland (Drittland) vorlegen müssen, ist meist noch eine zusätzliche Beglaubigung bzw. Apostille notwendig.

Dieses Posting enthält Spuren von Interpretationsspielräumen.

trash4u Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 606

08.02.2019 20:29
#4 RE: Amtlich beglaubigte Übersetzungen Kroatisch-Deutsch Antworten

ob die Übersetzung gut ist kannst du leicht selbst überprüfen. Nehme den übersetzten Text und schau mit googletranslate nach, was auf Deutsch wieder rauskommt. Wenn das in der Richtung des Originals ist, dann sollte es wohl passen.
Wie schon in vorigen posts gesagt, beglaubigt der Übersetzer mit seiner Apostille (Stempel, Unterschrift), die korrekte Übersetzung.

Wo (in welcher Stadt / Region) musst du dann das Dokument vorlegen? In Zagreb findest du sicherlich mehr autorisierte Übersetzer als z.B. auf der Insel Solta.

kratko-osijek Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 683

08.02.2019 20:54
#5 RE: Amtlich beglaubigte Übersetzungen Kroatisch-Deutsch Antworten

Hallo JohnDoe / Wo wohnst Du?

Als optimal und umfassend empfehle ich einen staatlich geprüften Dolmetscher und Übersetzer für die Sprachen Kroatisch (auch Serbisch / Bosnisch).
Sollte ein allgemein beeidigter Dolmetscher und Übersetzer sein (bzw. beim Landgericht), berechtigt für beglaubigte Übersetzung von Urkunden, Zeugnissen, Gerichtsurteilen oder amtlichen Bescheinigungen für den behördlichen Verkehr?
Wenn es so ist, dann kann ich helfen.

Schick mir eine PN

woho Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 457

08.02.2019 22:13
#6 RE: Amtlich beglaubigte Übersetzungen Kroatisch-Deutsch Antworten

Zitat von trash4u im Beitrag #4
ob die Übersetzung gut ist kannst du leicht selbst überprüfen. Nehme den übersetzten Text und schau mit googletranslate nach, was auf Deutsch wieder rauskommt. Wenn das in der Richtung des Originals ist, dann sollte es wohl passen.

Ich hoffe der Tipp war jetzt nicht wirklich ernst gemeint. Wenn ich eine Sprache nicht beherrsche, werde ich auch mit Hilfe von Google Translate nicht feststellen können, ob eine Übersetzung "gut" ist.
Außerdem: zwischen "gut übersetzt" und "wenn das in die Richtung des Originals geht" können Welten liegen ...

Mrvica Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 1.018

09.02.2019 10:33
#7 RE: Amtlich beglaubigte Übersetzungen Kroatisch-Deutsch Antworten

such dir mal mit Google die Firma Binder International -Lingua.Die machen in kürzester Zeit zu günstigen Preisen Übersetzungen die auch beglaubigt werden.Kostenübersicht,wird vorab versendet.
Gruß Mrvica

Kerum Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 4.032

09.02.2019 12:39
#8 RE: Amtlich beglaubigte Übersetzungen Kroatisch-Deutsch Antworten

Zitat von woho im Beitrag #6
Zitat von trash4u im Beitrag #4
ob die Übersetzung gut ist kannst du leicht selbst überprüfen. Nehme den übersetzten Text und schau mit googletranslate nach, was auf Deutsch wieder rauskommt. Wenn das in der Richtung des Originals ist, dann sollte es wohl passen.

Ich hoffe der Tipp war jetzt nicht wirklich ernst gemeint. Wenn ich eine Sprache nicht beherrsche, werde ich auch mit Hilfe von Google Translate nicht feststellen können, ob eine Übersetzung "gut" ist.
Außerdem: zwischen "gut übersetzt" und "wenn das in die Richtung des Originals geht" können Welten liegen ...



Der Name scheint, lt. Google-Translate Programm zu sein.

Dieses Posting enthält Spuren von Interpretationsspielräumen.

Angefügte Bilder:
1D1C2241-7660-4E1A-84F5-DE2DCACF9E1F.jpeg  
JohnDoe Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 5

10.02.2019 16:03
#9 RE: Amtlich beglaubigte Übersetzungen Kroatisch-Deutsch Antworten

Danke für die Antworten.
Ich komme aus Deutschland und wohne im Kreis Karlsruhe.

Es sind 2 DIN A4 Seiten.
Es geht um eine Namensänderung und ich bräuchte theoretisch auch nicht beide Seiten komplett übersetzt, sondern nur die Bestätigung, dass es sich um eine Namensänderung handelt.
Geht sowas überhaupt oder muss es Zwangsläufig eine 1zu1 Übersetzung sein?

JohnDoe Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 5

10.02.2019 19:45
#10 RE: Amtlich beglaubigte Übersetzungen Kroatisch-Deutsch Antworten

OK, kann meinen Beitrag wohl nicht editieren.
Ich habe es in meinem letzten Post vielleicht nicht verständlich genug erklärt, merke ich gerade.

Also, in meinem Pass gab es eine Namensänderung. Das lief alles über das Konsulat in Stuttgart.
Im neuen Pass steht demnach der neue Name.
Die in Deutschland haben aber nichts davon mit bekommen. Zumindest wird das nicht automatisch beim Standesamt gemeldet.
Jetzt brauche ich aber eine Geburtsurkunde und der alte Name steht bei denen im System noch drin.
Deshalb muss ich diese zwei ausgestellten DIN A4 Seiten der Namensänderung (in kroatischer Sprache) ins Deutsche übersetzen lassen.
Frage wäre jetzt noch, ob das komplette Dokument übersetzt werden muss oder ob der Übersetzer einfach eine Zusammenfassung verfassen kann, in der steht, dass es eben eine Namensänderung gab, so das das Standesamt in Karlsruhe dann meinen neuen Namen ins System einpflegen kann und mir dann meine Geburtsurkunde ausstellt.
Und das soll eben ein amtlich vereidigter Übersetzer sein mit Stempel und pipapo. Ein "normaler" Dolmetscher reicht hier nicht, meinte die Frau vom Standesamt.

kratko-osijek Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 683

10.02.2019 21:35
#11 RE: Amtlich beglaubigte Übersetzungen Kroatisch-Deutsch Antworten

@JohnDoe

Bitte gestatte mir eine Frage: Was hindert dich daran, einen amtlich vereidigten Übersetzer zu beauftragen?

JohnDoe Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 5

10.02.2019 22:27
#12 RE: Amtlich beglaubigte Übersetzungen Kroatisch-Deutsch Antworten

Zitat von kratko-osijek im Beitrag #11
@JohnDoe

Bitte gestatte mir eine Frage: Was hindert dich daran, einen amtlich vereidigten Übersetzer zu beauftragen?

Hi,

mich hindert nichts daran. Ich wollte mich nur darüber informieren, weil ich diesbezüglich null Erfahrung habe und vorab bei Leuten nachfragen wollte, die evtl. schon diesen Service in Anspruch genommen haben.
Es wurde mir vom Standesamt schon Empfohlen, sich mehrere Angebote geben zu lassen, weil es wie in vielen anderen Bereichen auch schwarze Schafe gibt.
Das ist eigentlich alles.
Den Prozess ansich (Beauftragung), bekomme ich schon noch hin :)
Ich wollte lediglich wissen, ob es sowas wie eine seriöse Empfehlungsliste gibt, die im Netz kursiert.

trash4u Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 606

11.02.2019 10:02
#13 RE: Amtlich beglaubigte Übersetzungen Kroatisch-Deutsch Antworten

Zitat
Ich hoffe der Tipp war jetzt nicht wirklich ernst gemeint. Wenn ich eine Sprache nicht beherrsche, werde ich auch mit Hilfe von Google Translate nicht feststellen können, ob eine Übersetzung "gut" ist.
Außerdem: zwischen "gut übersetzt" und "wenn das in die Richtung des Originals geht" können Welten liegen ...



Der Tipp ist durchaus ernst gemeint! Es gibt Übersetzer und Übersetzer. Ein schlechter Dolmetscher übersetzt Wort für Wort, ohne auf den Kontext zu achten. Ein guter Dolmetscher versteht den Kontext und die Übersetzung unterscheidet sich unwesentlich von dem Original - auch von der Intension des Originals. Das sind aber semantische Feinheiten, die für die hier notwendige Übersetzung unerheblich sind.

@JohnDe
Wenn du das Dokument in D vorlegen musst, dann suche dir in Karlsruhe einen amtlichen vereidigten Übersetzer.

biki Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 4.193

11.02.2019 13:05
#14 RE: Amtlich beglaubigte Übersetzungen Kroatisch-Deutsch Antworten

Zitat von JohnDoe im Beitrag #10
Jetzt brauche ich aber eine Geburtsurkunde und der alte Name steht bei denen im System noch drin.
Deshalb muss ich diese zwei ausgestellten DIN A4 Seiten der Namensänderung (in kroatischer Sprache) ins Deutsche übersetzen lassen.
Frage wäre jetzt noch, ob das komplette Dokument übersetzt werden muss oder ob der Übersetzer einfach eine Zusammenfassung verfassen kann, in der steht, dass es eben eine Namensänderung gab, so das das Standesamt in Karlsruhe dann meinen neuen Namen ins System einpflegen kann und mir dann meine Geburtsurkunde ausstellt.

Das mit der Änderung der Geburtsurkunde verstehe ich nicht: diese ist doch unabänderlich, da der Zustand im Moment der Geburt festgehalten wird.
Oder gibt es neuerdings Ausnahmen (siehe Transgender-Thema)?

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Fred Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 14.191

11.02.2019 14:04
#15 RE: Amtlich beglaubigte Übersetzungen Kroatisch-Deutsch Antworten

Zitat von biki im Beitrag #14

Das mit der Änderung der Geburtsurkunde verstehe ich nicht: diese ist doch unabänderlich, da der Zustand im Moment der Geburt festgehalten wird.
Oder gibt es neuerdings Ausnahmen (siehe Transgender-Thema)?


Es gab und gibt tatsächlich schon immer Ausnahmen - zumindest in Deutschland.
So wird z.B. bei einer Adoption in der neuen Geburtsurkunde als Geburtsname der Name des Adoptierenden eingetragen.
Der ursprüngliche Original-Geburtsname der adoptierten Person ist dann nicht mehr ersichtlich.

.

kornatix Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 4.742

11.02.2019 15:28
#16 RE: Amtlich beglaubigte Übersetzungen Kroatisch-Deutsch Antworten

Eine Urkunde ist ein Dokument, welches einen zum Zeitpunkt der Beurkundung bestehenden Zustand beschreibt, und die kann man nicht ändern, sondern allenfalls ergänzen. Beispiel: Namensänderung nach Eheschließung; wenn Du als Anton Meier geboren wurdest und später den Namen Deiner Frau annimmst, dann steht in Deiner Geburtsurkunde trotzdem Anton Meier - denn als der wurdest Du geboren, egal, wie Du später heißt. Anderes (konkretes) Beispiel: ich selbst wurde in einem Dorf namens Lieme geboren, welches später nach Lemgo eingemeindet wurde. In meiner Geburtsurkunde steht nach wie vor "Lieme", in meinem Pass und Perso hingegen steht nun: "Lieme jetzt Lemgo". Und überhaupt verstehe ich das Problem nicht. Sowohl in Deutschland als auch in Kroatien gibt es doch jede Menge Übersetzungsbüros. Als ich seinerzeit für meine kroatische Aufenthaltserlaubnis einige deutsche Papiere in's kroatische übersetzen lassen musste, bin ich damit in Zadar zu einem sudski tumać gegangen, und binnen 24 Stunden hatte ich meine Papiere für kleines Geld übersetzt. Auch in Deutschland und sogar in Karlsruhe gibt es Büros, die deutsch-kroatisch oder kroatisch-deutsch amtlich beglaubigt übersetzen. Google ist da ungemein hilfreich.

Und: natürlich muss der Übersetzer die ganze Urkunde übersetzen und nicht nur ein paar Zeilen oder Wörter oder gar nur eine Zusammenfassung schreiben - weil: dann wär's ja keine amtliche Urkunde mehr.

Fred Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 14.191

11.02.2019 16:37
#17 RE: Amtlich beglaubigte Übersetzungen Kroatisch-Deutsch Antworten

Zitat von kornatix im Beitrag #16
Eine Urkunde ist ein Dokument, welches einen zum Zeitpunkt der Beurkundung bestehenden Zustand beschreibt, und die kann man nicht ändern,


Wie ich bereits in #15 geschrieben hatte stimmt das zumindest in Deutschland nicht !
Das genannte Beispiel habe ich selbst erlebt !

JohnDoe Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 5

11.02.2019 16:54
#18 RE: Amtlich beglaubigte Übersetzungen Kroatisch-Deutsch Antworten

Zitat
Eine Urkunde ist ein Dokument, welches einen zum Zeitpunkt der Beurkundung bestehenden Zustand beschreibt, und die kann man nicht ändern


Falsch.

Zitat
Wie ich bereits in #15 geschrieben hatte stimmt das zumindest in Deutschland nicht !
Das genannte Beispiel habe ich selbst erlebt !


Richtig. Es geht doch.

Ich hätte es einfach nicht erwähnen sollen. Wollte hier eigentlich keine große Diskussion lostreten sondern einfach nur eine simple Auskunft haben.
Danke für alle Antworten.
Ich werde mich umschauen und bestimmt was finden.
Grüße

Kerum Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 4.032

11.02.2019 18:32
#19 RE: Amtlich beglaubigte Übersetzungen Kroatisch-Deutsch Antworten

Zitat von kornatix im Beitrag #16
Eine Urkunde ist ein Dokument, welches einen zum Zeitpunkt der Beurkundung bestehenden Zustand beschreibt, und die kann man nicht ändern, sondern allenfalls ergänzen. Beispiel: Namensänderung nach Eheschließung; wenn Du als Anton Meier geboren wurdest und später...


Gegenbeispiel made in Austria...

Was wenn sich Kornatix einbildet, ein Mann zu sein, obwohl sein Körper was anderes sagt, so kann er das ja spielen bis zum Ende,
dann natürlich bleibt die Urkunde unverändert.

Entscheidet sich Kornatix für einen Geschlechtswechsel und wurde dieser medizinisch vollzogen, betritt er mit einem Psychologischen Gutachten die Magistratsabteilung
und er/sie erhält eine neue Geburtsurkunde.

Und warum steht das Geschlecht auf der neuen Urkunde?
Richtig, damit nicht irrtümlich die zukünftige Frau Kornatix für Schwerarbeit eingestellt werden oder in den Krieg ziehen muss.

Dieses Posting enthält Spuren von Interpretationsspielräumen.

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