Hallo zusammen , ich bin wegen eines Unfalls auf einer Fähre , als Zeuge ins "Gemeindegericht Zagreb" vorgeladen .( mit beglaubigter Vorladung und persönlicher Zustellung nach München )
Da es mir gar nicht so ungelegen ist , werde ich auch dort hinfahren , aber ich bräuchte doch einige Ratschläge zur Kostenabrechnung .
Für Fahrt und Reisekosten habe ich ja dann Belege , aber gibt es so etwas wie eine Aufwandsentschädigung fürs Ausland ?
Oder wer hat noch andere Tips für so eine Zeugenladung in HR . ( z B. Würde auch ein Hin-und Rückflug bezahlt ? )
Du kannst als Ausländer (ohne Wohnsitz im betreffenden Land) nicht so einfach als Zeuge vor irgendein Gericht im Ausland geladen werden! Wenn du dahin gehst, dann ist das auf eigenes Risiko. Ich würde mich in jedem Fall einmal von einem Rechtsanwalt (ggf. auch Deutsche Botschaft in Zagreb) in dem Punkt beraten lassen. Allerdings läßt dein User auf einen lokalen Hintergrund schließen und hast ggf. auch Wohnsitz in HR. Dann sieht die Sache natürlich anders aus. Kann ich jetzt nicht beurteilen ob relevant oder nicht.
Ein Blick ins Internet gibt bereits den ersten Hinweis, dass die Vorladung vor ein ausländisches Gericht nicht so einfach ist. Vorladung vor ausländisches Gericht
Wenn es dir um den "Spaß" geht, du nichts Besseres zu tun hast und du davon ausgehst, dass dir die Kosten erstattet werden - dann nix wie los.
Zitat von trash4u im Beitrag #5Wenn es dir um den "Spaß" geht, du nichts Besseres zu tun hast und du davon ausgehst, dass dir die Kosten erstattet werden - dann nix wie los.
Danke schonmal für die Tips , ja ich bin neugierig was dabei rauskommt .
Zitatmal abwarten was der Richter festlegt , oder ?
Villeicht lässt sich das Prozedere mittels Telefon oder Videokonferenz abfedern.
ZitatWenn es dir um den "Spaß" geht, du nichts Besseres zu tun hast und du davon ausgehst, dass dir die Kosten erstattet werden - dann nix wie los.
Letztklassiger Kommentar, da geht es villeicht um ganz was anderes, für deine Vorbildfunktion hoffe ich solltest du irgendwann vor dem Kadi landen, dir sämtliche Entlastungzeugen abspringen!
Dieses Posting enthält Spuren von Interpretationsspielräumen.
Zitat von trash4u im Beitrag #5Du kannst als Ausländer (ohne Wohnsitz im betreffenden Land) nicht so einfach als Zeuge vor irgendein Gericht im Ausland geladen werden!
Wer sagt das denn? Natürlich kann jeder in jedem Land Vor Gericht geladen werden. Wegen des VW-Dieselbetrugs haben die Amis sogar den Herrn Winterkorn vorgeladen, aber der ist natürlich nicht erschienen, weil er sonst vermutlich verhaftet worden wäre. Die Frage ist nur, ob man (als Beschuldigter natürlich nicht, als Zeuge in der Regel aber sehr wohl) erscheinen muss und was einem passieren kann, wenn man nicht erscheint. In Deutschland wird dann (auch gegen Ausländer) ein Ordnungsgeld verhängt, in Kroatien (meines Wissens, ohne Gewähr!) auch.
Zitat von jozica im Beitrag #3ein volles Tagegeld , immerhin etwas .Betrag ist aber offen , mal abwarten was der Richter festlegt , oder ?
Der Richter setzt die Tagessätze nach Einkommen gestaffelt fest, also Gehaltsbescheinigung mitnehmen. Ich hatte keine - Ergebnis: 180 Kuna Tagegeld - immerhin...
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