Zitat von deto im Beitrag #7Kannst auch von Klagenfurt kommend űber Lavaműnd - Dravograd Richtung Velenje - Celje fahren, ist eine schön zu fahrende Landstraße.
War oft mit´m 50er in Kroatien. Für mich war das immer unangenehm. Entweder wran die Straßen zu schlecht oder besonders auf bergigen Abschnitten der Küstenstraße ist die Straße zu eng und man ist ein Hindernis für LKW. Habs dann mit´m 50er irgendwann aufgegeben.
Mit ´nem 125er war das dann völlig easy und es machte auch deutlich mehr Freude weitere Ausflüge zu unternehmen.
Meine Anfrage bei der EU wurde wie folgt beantwortet:
Sehr geehrter Herr,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Verwendung von Fahrzeugen mit einem nationalen Versicherungskennzeichen ist auf EU-Ebene bislang nicht geregelt worden. Insoweit sind die kroatischen Behörden auch nicht verpflichtet, die Versicherungskennzeichen, die im Übrigen in Kroatien nicht eingeführt worden sind, zu akzeptieren. Dies gilt selbst dann, wenn die Kfz-Versicherung auch im (EU-) Ausland Versicherungsschutz gewährt.
Nach dem derzeitigen Stand verhält es sich jedenfalls so, dass die Behörden in Kroatien das Führen von Kraftfahrzeugen mit einem deutschen Versicherungskennzeichen als unzulässig einstufen. Vor diesem Hintergrund ist es nicht anzuraten, den Motorroller mangels entsprechenden durchsetzbaren Rechtsanspruches, in Kroatien zu nutzen.
Rechtsgrundlagen:
Richtlinie 2014/46/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 zur Änderung der Richtlinie 1999/37/EG des Rates über Zulassungsdokumente für Fahrzeuge Richtlinie 2014/45/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 über die regelmäßige technische Überwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhägern Siehe: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/...ELEX:32014L0046
FAZIT für mich: Es ist mit meinem Plan Essig! und ... Wer ein KFZ mit einem deutschen Versicherungskennzeichen außerhalb von D benutzt, kann von den örtlichen Behörden aus dem Verkehr gezogen werden. Ich hatte meine Anfrage nur dezidiert nach Kroatien gestellt. Aus Satz 1 entnehme ich, dass das dann wohl auch für den Rest der EU (und der Welt) analog gilt.
Vermutlich ist die Anzahl der Betroffenen in Deutschland zu klein, um hier in Brüssel den Prozess zur einheitlichen Regelung in der EU herbeizuführen.
Demnach wären die ganzen kleinen Roller, die Bootsbesitzer oder Camper mit nach Kroatien in den Urlaub nehmen, um dort rumzufahren auch nicht legal. Da betrifft dann aber schon etliche Leute. Der einzige Vorteil, solche Fahrzeuge werden nicht am Grenzübergang weggefangen, da sie auf Hängern, Bootstrailern oder in Wohnmobilen bzw. Wohnwagen transportiert werden. Vor Ort ist dann dies Risiko, erwischt zu werden, sicher wesentlich geringer. Fragt sich dann nur, was passiert, wenn man in einen Unfall verwickelt ist.
Zitat von Thofroe im Beitrag #25 Fragt sich dann nur, was passiert, wenn man in einen Unfall verwickelt ist.
Der Roller ist ja versichert und daher wird die deutsche Versicherung auch zahlen, denn in deren Augen hat man ja nichts falsch gemacht, da die Versicherung auch fürs Ausland gilt. Die Gefahr besteht in meinen Augen nur darin, dass der Roller in Kroatien stillgelegt werden könnte bzw. die Reise bereits an der Grenze zu Ende ist.
Ja. Das betrifft in der Tat viele Urlauber. Ich hatte mir ehrlich gesagt darüber auch keinen Kopf gemacht. Erst der Hinweis in einer der Antworten, die ich auf die eigentliche Frage erhalten habe, brachte mich dazu weiterzuforschen.
Das Versicherungsrisiko besteht meiner Meinung nach aber schon. Grundsätzlich fährt man mit dem Fahrzeug entgegen der lokalen Gesetze. Wenn es zu einem Unfall kommt, dann wird die Rechtslage im Land geklärt. Da wird festgestellt, dass man mit einem nicht zulässigen Fahrzeug unterwegs war. Darauf könnte sich die Versicherung berufen und die Zahlung verweigern. Dementgegen steht allerdings habe ich bei adac.de folgendes gefunden:
ZitatSie haben Versicherungsschutz in Europa sowie in den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. In der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung gilt die Deckungssumme, die in dem jeweiligen Land gesetzlich vorgeschrieben ist, mindestens jedoch in Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssummen. Sollten Sie mit Ihrem Fahrzeug ins Ausland fahren, benötigen Sie eine sogenannte grüne Versicherungskarte, die wir Ihnen bei Bedarf gerne zusenden.
Ich bin kein Versicherungsexperte und habe für mich entschlossen, dass ich jetzt nicht diese Fahrt unternehmen werde.
Wie schon gesagt: Auch, wenn es keine explizite Gesetzesregelung gibt - die Kroaten dulden das 50er Kennzeichen. Eigener Erfahrungswert aus 20 Jahren. Einzige Empfehlung dazu: klebe dir das gute alte "D" hinten irgendwo drauf - Ein Versicherungskennzeichen hat schließlich keine nationale Kennung...
Zum Versicherungsschutz: Der besteht ohne wenn und aber. Auch ohne "grüne Karte" - die heutigen Bestätigungen sind bereits nach EU Anforderungen in verschiedenen Sprachen ausgestellt. Da braucht es kein Extra Dokument mehr... Wer aber natürlich extra noch die grüne Karte haben will bekommt sie natürlich.
Warum ich das so genau weiß? Einfach: Meine Frau ist mit unseren ollen Vespa mal aus der Hauseinfahrt raus und hat dabei einen nagelneuen Skoda Oktavia übersehen - und das war sogar noch vor EU Zeiten. Gottlob ist nix weiter passiert (gesundheitlich meine ich), aber der Metallkotflügel der Vespa fädelte genau hinterm Vorderrad des Skoda ein und schlitze diesen selbigen bis zur hinteren Stoßstange einmal komplett auf. War quasi ein Neuwagen - 3000km auf der Uhr. Schaden €16.000.-. Wurde anstandslos reguliert...
Leider sehen die Kroaten das in der letzten Zeit wohl weniger lax wie in der Vergangenheit. In anderen Foren werden zumindest negative Erfahrungen berichtet.
Ich ärgere mich schon ein Stück weit. Hatte mich sehr auf diesen "Roadtrip" gefreut. Dann geht es jetzt halt ökologisch zu Fuß oder mit dem Fahrrad durch die Alpen.
Mach langsam und denk in Ruhe nach, bevor du deinen Plan aufgibst! Wenn du GENAU nachschaust wirst du feststellen, dass sich die Berichte allesamt auf GENAU EINEN vor Gericht ausgetragenen Fall beziehen. Dazu gibt es noch mal 2-3 Fälle, bei denen die "Betroffenen" gemeint haben, gegenüber der Kroatischen Polizei in "Herrenmenschenart" auftreten zu müssen - und dementsprechend mit den letzten Mitteln der Rechtsprechung eine aufn Deckel bekommen zu haben. Tausende Urlauber aus ganz Europa haben jedes Jahr Ihre Mopeds am WoMo/WoWa/Boot dabei - und keiner hat Probleme. Denk darüber nach. Est ist ein Südosteuropäisches Land. Pinkelst du denen ans Bein und hältst dich für den König der Welt, dann bekommst du halt eine aufs Dach - mit allen Mitteln. Bist du brav geschieht nichts. So, wie es eigentlich immer schon gewesen ist und wie es immer sein wird - wahrscheinlich. Kein Grund aber, sich seine Reisepläne vermiesen zu lassen!
Ich sehe das auch so. Nur ein kleines „aber“ möchte ich anmerken. Die tausenden Urlauber die sicherlich in jedem Jahr in Kroatien mit ihrem deutschen Versicherungskennzeichen rumfahren tauchen mit ihrem Gefährt nicht am Grenzübergang auf.
Mit anderen Worten, ich hätte keine Bedenken, einen Kleinroller vom Hänger zuschieben und damit vom Campingplatz zum Einkaufen zu fahren und Ausflüge zu unternehmen. Mit dem Roller aber am Grenzübergang in Slowenien und Kroatien vorzufahren ist möglicherweise eine andere Dimension. Aber eigentlich sollte das doch auch funktionieren.
Die Frage mit dem Versicherungsschutz kann man klären, in dem man explizit bei seiner Versicherung anfragt, wie es bei Auslandsreisen geregelt ist. Sollte die Antwort, wie nach den vorstehenden Berichten zu erwarten ist, positiv sein, wäre das schon mal geklärt. Diese Seite der LVM-Versicherung sagt schon mal JA: http://www.mofaversicherung.koeln/darf-i...and-fahren.html
Das steht eindeutig: Für ein Versicherungskennzeichen im EU-Ausland gilt, dass dieses dort genauso gültig ist, sofern das Unterscheidungskennzeichen angebracht ist und die Bescheinigung der Versicherung mitgeführt wird.
Das Unterscheidungskennzeichen wäre in diesem Fall ein „D“.
Die Antwort aus Brüssel ist schon sehr eindeutig und stellt ganz klar heraus, dass es hierfür keine EU Regelung gibt. Nicht nur Kroatien scheint da ein Problem zu sein, auch in Italien scheint es belesene Polizisten zu geben, die diesen feinen Unterschied kennen. Unabhängig davon, dass "D" Schild ist in jedem Fall für Auslandsfahrten mit einem Fahrzeug mit Versicherungskennzeichen, z.B. nach Österreich, Pflicht. Zwischen Deutschland und den direkten Nachbarn gibt es wohl eine Regelung. Zumindest ist mir eine Regelung für Österreich und die Niederlande im Internet in die Hände gefallen.
Ich sehe hier in Kroatien auch viele Roller mit dem Kennzeichen im Sommer. Rechtlich gesehen ist es aber der Antwort aus Brüssel nach nicht. In einem anderen Forum wurde auch die Antwort der gleichen Frage die kroatische Botschaft gepostet. Von da kam die gleiche Antwort übrigens. = Verboten!
Wenn nicht einmal solche, im meinen Augen simple Sachen, klar und eindeutig geregelt werden können, dann braucht man sich über EU- bzw. Politikverdrossenheit nicht zu wundern.
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