...wobei nur die zweite Seite lesenswert ist. Das, was auf der ersten Seite steht, ist nicht mehr aktuell. Die Erfahrungen, die ich letzten Monat in Deutschland gemacht habe, dürften auch für Österreich gelten. Und was die Zulassung in Kroatien betrifft: als Ausländer kann man in Kroatien ein Auto nur anmelden, wenn man dort seinen Hauptwohnsitz hat.
Zitat von kornatix im Beitrag #3Und was die Zulassung in Kroatien betrifft: als Ausländer kann man in Kroatien ein Auto nur anmelden, wenn man dort seinen Hauptwohnsitz hat.
Ich bin da nicht so sicher. Zumindest Berti hat nicht seinen Hauptwohnsitz in Kroatien und dennoch sein Auto offiziell angemeldet. Dann müsste sich in den letzten 2-3 Jahren was geändert haben. Oder reicht es, wenn man den kroatischen Personalausweis für Ausländer (oder wie immer dieses Ding heißt) hat?
Voraussetzung für die Zulassung eines Fahrzeuges ist eine Aufenthaltsgenehmigung Boravišna Iskaznica....und dafür braucht man eine Meldeadresse (ob Mietvertrag reicht weiß ich nicht, ich habe Eigentum), Einkommens- und Vermögensnachweise und eine gesetzliche Krankenversicherung (Private Krankenversicherung wird nicht akzeptiert) sowie eine OIB (Steuernummer).
Stimmt, es muss nicht der Hauptwohnsitz sein, wohl aber ein Wohnsitz. Anders gesagt: als Ausländer kann man in Kroatien nur ein Auto zulassen, wenn man einen kroatischen Personalausweis hat (den man aber wieder nur bekommt, wenn man dort mit Wohnsitz gemeldet ist bzw. eine Aufenthaltserlaubnis hat. So richtig?
@Berti, LG zurück aus WIT. (Ardeytal, um genau zu sein). Wieso kennen wir uns eigentlich nicht?
Zitat von kornatix im Beitrag #7 @Berti, LG zurück aus WIT. (Ardeytal, um genau zu sein). Wieso kennen wir uns eigentlich nicht?
Dortmunder Str. 56...aber nur tagsüber und des Geldes wegen....sonst BO, und im Sommer ganz WIT...aber das führt jetzt zu weit kannst gerne mal auf'n Kaffee reinkommen.
Zitat von Daxbauer im Beitrag #9heißt das, dass ich in Kroatien unbegrenzt mit einen in Deutschland zugelassenen KFZ fahren darf?
in Deutschland ist das m.W. nicht so
m.W. nein...eine Verzollung gibt es ja nicht mehr, aber die MwSt auf den Gegenwert des Fahrzeuges wird schon fällig. Andersrum war es mir vom Zeitaufwand und von den Kosten zu blöde alle 2 Jahre nach D zum TÜV zu fahren....also,offiziell einführen und gut ist es...allerdings in HR jedes Jahr zur Hauptuntersung....egal, geht schnell....
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