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Dieses Thema im Kroatien-Forum hat 44 Antworten
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 Reisedokumente und Zoll / Zollbestimmungen, Einreisebestimmungen für Kroatien
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kornatix Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 4.752

15.03.2022 12:23
#21 RE: Aufenthaltsdauer länger als 90 Tage Antworten

Zitat von Daxbauer im Beitrag #20
...dann ist ja auch alles in Ordnung, dann muss ja auch der Kroate (regelmäßig?) seinen Hauptwohnsitz nachweisen....

Ja und nein. Weil ich selbst mal eine kroatische Aufenthaltserlaubnis hatte, die ich nach Auslauf meines Arbeitsvertrages nicht habe verlängern lassen und glaube, mich da einigermaßen auszukennen, mal ganz ausführlich:

Beispiel 1: mein kroatischer Freund Pero lebt seit seiner Geburt auf Ugljan. Wenn sein Personalausweis abgelaufen ist, bekommt er ohne weitere Prüfung einen neuen, weil er dort gemeldet ist und man ihm glaubt, dass er dort wohnt.

Beispiel 2: unsere kroatische Freundin Sofija hat über 30 Jahre lang in Deutschland gelebt. Jetzt ist sie für immer nach Kroatien zurück gegangen. Natürlich hat sie eine domovnica und einen kroatischen Reisepass, aber um nun einen kroatischen Personalausweis mit ihrer neuen Anschrift - Rijeka - zu bekommen, musste sie anhand der deutschen Abmeldebestätigung nachweisen, dass sie ihren Hauptwohnsitz von D nach HR verlegt hat. Einen Wohnsitzwechsel muss man, genau so wie bei uns, also schon nachweisen.

Beispiel 3, jetzt wird's interessant: ich besitze ein Haus in Deutschland und ein zweites Haus in Kroatien. Will ich länger als 90 Tage in Kroatien bleiben, benötige ich eine Aufenthaltserlaubnis. Die bekomme ich relativ unproblematisch, und damit kann ich dann nach Belieben und so lange, wie ich möchte, mal hier oder mal dort sein. Einen kroatischen Personalausweis bekomme ich aber nur, wenn ich meinen Hauptwohnsitz nach Kroatien verlege. Wenn ich also sowohl hier als auch dort leben könnte, dann liegt es im Ermessen der Behörde, ob sie überprüft, wo ich mich denn nun tatsächlich überwiegend aufhalte.

Beispiel 4: bei einer gewissen ethnischen Minderheit in Südosteuropa hat es sich herumgesprochen, dass man von deutscher Sozialhilfe wesentlich besser leben kann als von Arbeit in Bulgarien oder Rumänien. Also fährt man nach Duisburg oder Dortmund, meldet bei einem Landsmann pro forma einen Wohnsitz in einer Schrottimmobilie an, unterschreibt bei einem anderen Landsmann pro forma einen Arbeitsvertrag und fährt wieder nach Hause. Nach einem halben Jahr bekommt man dann pro forma die Kündigung des angeblichen Arbeitgebers, und anschließend lebt man zuhause herrlich und in Freuden von deutschem Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe. Einen Teil davon kassieren die freundlichen Landsleute, die einem mit Miet- und Arbeitsvertrag behilflich waren.

Das hat sich mittlerweile auch bei den deutschen Behörden 'rumgesprochen. Also werden die Schrotthäuser jetzt mit schöner Unregelmäßigkeit von den Ausländerämtern heimgesucht und die überprüfen dann, ob jemand wirklich dort wohnt oder nur einen Scheinwohnsitz hat. Genau das Gleiche machen die Kroaten, obwohl vermutlich kaum jemand die deutsche soziale Hängematte gegen eine kroatische eintauschen wird, aber das Recht dazu haben sie. Weshalb die Fragestellerin ihren Wohnsitz nachweisen soll, geht aus ihrer Fragestellung nicht hervor. Aber irgendeinen Grund wird es schon haben, kein kroatischer Beamter macht sich unnötig Arbeit.

Letzter Satz, noch ein (nicht nachahmenswertes) Beispiel: ich kenne einen österreichischen Rentner, der hat ein eigenes Haus auf Pasman und eine Mietwohnung in Graz. Um einen kroatischen Personalausweis zu bekommen, hat er sich in Graz in Absprache mit seinem Vermieter pro forma vorübergehend abgemeldet und in Kroatien nicht nur eine Aufenthaltserlaubnis, sondern auch einen Personalausweis beantragt und diesen schon nach ca. sechs Wochen bekommen. Anschließend hat er sich dann wieder in Graz angemeldet. Nach wie vor ist dort sein Hauptwohnsitz. Auf Pasman ist er höchstens mal ein paar Wochen im Sommer, aber jetzt fährt er mit seinem kroatischen Ausweis als Rentner/Insulaner kostenlos mit der Fähre, und 50 % Grundsteuerermäßigung bekommt er auch. Solange das nicht auffällt, ist alles gut. Aber wenn ihn ein Nachbar mal anschwärzen sollte, dann bekommt er ein Riesenproblem. Gegen einen anderen Österreicher, der das Gleiche gemacht hat, ist angeblich ein Einreiseverbot verhängt worden, und jetzt kann er seine Hütte nur noch vermieten oder verkaufen.

Vera Offline

Moderatorin im Kroatien-Forum


Beiträge: 41.647

15.03.2022 14:19
#22 RE: Aufenthaltsdauer länger als 90 Tage Antworten

Zitat von kornatix im Beitrag #21

Beispiel 3, jetzt wird's interessant: ich besitze ein Haus in Deutschland und ein zweites Haus in Kroatien. Will ich länger als 90 Tage in Kroatien bleiben, benötige ich eine Aufenthaltserlaubnis. Die bekomme ich relativ unproblematisch, und damit kann ich dann nach Belieben und so lange, wie ich möchte, mal hier oder mal dort sein. Einen kroatischen Personalausweis bekomme ich aber nur, wenn ich meinen Hauptwohnsitz nach Kroatien verlege. Wenn ich also sowohl hier als auch dort leben könnte, dann liegt es im Ermessen der Behörde, ob sie überprüft, wo ich mich denn nun tatsächlich überwiegend aufhalte.



Das kann aber so nicht ganz stimmen. Der Personalausweis ist doch die Boravišna Iskaznica, oder? Berti hat schon mehrmals geschrieben, dass er die bekommen hat, obwohl er seinen Hauptwohnsitz in Deutschland hatr und da noch ganz normaler Arbeitnehmer ist.

Dazu hattest du auch was geschrieben: Autokauf Deutschland - Kroatien

________________________
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kornatix Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 4.752

15.03.2022 14:56
#23 RE: Aufenthaltsdauer länger als 90 Tage Antworten

Wie Berti an seine izkasnica gekommen ist, weiß ich nicht. Die Behörden in Kroatien - und nicht nur die dort - gehen manchmal seltsame Wege. Wer jemals in Kroatien mit Behörden zu tun hatte, der kann Bücher darüber schreiben.
Ich selbst hatte ja eine "dozvola za privremeni boravak" (die ich nicht habe verlängern lassen) und hätte die iskazsnica auch gerne gehabt - nicht nur wegen der geringeren Grundbesitzabgaben, sondern auch wegen eines Liegeplatzes im Kommunalhafen und habe mich eingehend erkundigt, Auskunft: "Einen Ausweis bekommst Du nur dort, wo Du mit Hauptwohnsitz gemeldet bist, und das ist in Kroatien genau so wie in Deutschland. Wenn Du eine Ferienwohnung auf Sylt hast, bekommst Du dafür auch keinen zweiten Ausweis."

Ich zitiere mal aus dem Gesetz: "Državljaninu države članice EGP-a na stalnom boravku i članu obitelji državljanina države članice EGP-a koji nije državljanin države članice EGP-a, a ima privremeni ili stalni boravak izdaje se boravišna iskaznica.", auf deutsch: Ein Aufenthaltsausweis (= boravišna iskaznica) wird ausgegeben an EU-Bürger mit ständigem Aufenthalt sowie seine Familienmitglieder, auch wenn sie keine EU-Staatsbürgerschaft, aber einen vorübergehenden oder ständigen Aufenthalt haben."

Es mag sein, dass manche Behörden da sehr großzügig verfahren, andere aber nicht. Stalni/privremeni boravak bedeutet nun mal ständiger/vorübergehender Aufenthalt, und wenn ich mich nur ab und zu mal in Kroatien, ansonsten aber woanders aufhalte, dann bekomme ich normalerweise keine iskaznica, sondern nur ein Dokument, in dem mir die Aufenthaltsberechtigung attestiert wird.

Stachi Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 667

15.03.2022 15:38
#24 RE: Aufenthaltsdauer länger als 90 Tage Antworten

Die Boravišna Iskaznica ist eine Aufenthaltserlaubniskarte. Meist mit dem Vermerk „privremi boravak“ (vorübergehender Aufenthalt). Damit kannst du gewisse Rechtsgeschäfte abschließen und hast nachweislich auch eine OIB. Sie berechtigt aber nicht zum Reisen o.ä., dafür benötigst du deinen Personalausweis oder Reisepass.
Die BI wird mittlerweile fast immer direkt für fünf Jahre ausgestellt. Je nach Grund für die Beantragung sind entsprechende Nachweise erforderlich.

Beispiel A: Freundin, abgemeldet in D, Altersrente aus D, krankenversichert in HR, Mietvertrag in HR, BI für 5 J.

Beispiel B: Familie, Hauptwohnsitz in D, Altersrenten aus D, krankenversichert in D, Eigentum in HR, BI für 5 J.

Beispiel C: Familie, abgemeldet in D, er selbstständig, Kinder spezielles deutsches Fernschul-System, krankenversichert in HR, Eigentum in HR, BI für 5 J.

Es gibt also viele Varianten. Und aktuell hat jeder/jede von ihnen einen deutschen Personalausweis bzw Kinderpass sowie die kroatische BI.

Wer also nachweisen kann, dass er/sie über Eigenkapital/Einkommen verfügt und einen Wohnsitz in HR nachweist, und dazu glaubwürdig machen kann, dass er/sie keine kroatischen Sozialleistungen erschleichen möchte, der/die erhält mWn ohne Probleme die BI.

kornatix Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 4.752

15.03.2022 16:31
#25 RE: Aufenthaltsdauer länger als 90 Tage Antworten

...Nachtrag: weil mich das Ganze ja persönlich interessiert, habe ich mal meinen Freund Marjan in Rijeka angerufen. Der ist zwar "nur" normaler Polizist, sollte es aber wissen, und der sagt: "Als Du damals Deinen boravak hattest, gab es die boravišna iskaznica noch gar nicht, und Du hattest nur ein Papierdokument. Heute bekommt jeder, der eine Aufenthaltserlaubnis beantragt und auch erhalten hat, anstelle dieses Dokuments einen Aufenthaltsausweis. Der ist für die Dauer des genehmigten Aufenthalts befristet. Ob man dann tatsächlich anschließend in Kroatien lebt oder sonst wo ist, das interessiert niemanden; wie sollte man das auch kontrollieren? Wenn man ihn aber verlängern will, dann muss man erneut nachweisen, dass man sich tatsächlich überwiegend an dem im Ausweis angegeben Ort aufhält, weil: wenn Du nicht in Kroatien lebst, dann brauchst Du auch keine Aufenthaltserlaubnis. Und wenn Du in Deutschland lebst und arbeitest und die Karte nur haben willst, um Grundsteuern zu sparen und ab und zu mal umsonst mit der Fähre zu fahren, dann kriegst Du die auch nicht." (Keine Ahnung, wie der Berti das geschafft hat...)

Fazit: ohne Aufenthalt keine Aufenthaltserlaubnis, und ohne Aufenthaltserlaubnis kein Aufenthaltsausweis. Wenn also - und darum ging's ja hier - die Fragestellerin für die Verlängerung ihres Ausweises einen Nachweis erbringen soll, dass sie tatsächlich überwiegend in Krk lebt, dann ist das absolut korrekt. Und ob der Beamte nun einen Nachweis sehen will oder einfach nur einen Stempel drauf macht, das liegt in seinem Ermessen. Wie Stachi richtig schreibt, ist der Aufenthaltsausweis kein amtlicher Personalausweis, mit dem man z.B. in's Ausland fahren könnte, sondern nur ein Sonderausweis für in Kroatien lebende Ausländer, die sich damit bei Geschäften und Behörden ausweisen und eben auch gewisse Vergünstigungen in Anspruch nehmen können. (Deshalb hätte ich ja gerne einen - kriege ich aber nicht, weil mein Lebensmittelpunkt/Hauptwohnsitz in Deutschland ist.)

Berti Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 2.633

15.03.2022 16:52
#26 RE: Aufenthaltsdauer länger als 90 Tage Antworten

Ich habe meine 1. Boravišna Iskaznica 2014 beantrag weil ich mein Auto in Makarska anmelden wollte und dafür brauchte ich die, Geltungsdauer 5 Jahre.

Meine Verlängerung habe ich 2019 beantragt und auf 10 Jahre bis 07.06.2029 verlängert bekommen. Ging eigentlich Problemlos, Gehaltsnachweis, Sparguthaben und gesetzliche
KV nachgewiesen.

LG

_____________________
http://www.mein-makarska.de

kornatix Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 4.752

15.03.2022 19:01
#27 RE: Aufenthaltsdauer länger als 90 Tage Antworten

Alles klar, alles gut! Dass man eine Aufenthaltserlaubnis braucht, wenn man sich ein kroatisches Auto vor die FeWo stellen will, hatten wir im Autokauf-Thread ja schon diskutiert, dass man die dozvola heute relativ problemlos bekommt, ist auch bekannt, und wenn man Dir die "einfach so" erteilt und sogar verlängert hat, nema problema! Das ändert aber nichts daran, dass man grundsätzlich seinen Aufenthaltsort nachweisen muss und dass die Behörde prinzipiell berechtigt ist, zu überprüfen, ob man denn nun tatsächlich seinen Lebensmittelpunkt = Hauptwohnsitz in Kroatien oder in Witten hat. Ich selbst (Polizist fragt Nachbarn) und auch die Fragestellerin (soll Hausarzt benennen) haben's ja erlebt.

Schöne Grüße an die Dortmunder Straße (?) aus dem Ardeytal

svajcarac1 Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 11.327

15.03.2022 19:13
#28 RE: Aufenthaltsdauer länger als 90 Tage Antworten

....nun verkompliziere ich noch und hab folgende Frage:
Wenn HR nun in Schengen kommt kann ich als Schweizer Schengenbürger ja 2x3Monate im Jahr unten sein.
Wenn ich aber auch geschäftlich dort bin oder eine Firma habe, kann ich dann trotz Schweizer Hauptwohnsitz länger in Kroatien sein als die 2x3 Monate?

kornatix Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 4.752

15.03.2022 19:18
#29 RE: Aufenthaltsdauer länger als 90 Tage Antworten

Na klar kannst Du! Wenn Du dort Geschäfte machst, würdest Du sogar als Chinese eine Aufenthaltserlaubnis kriegen.
Aber da bin ich überfragt. Was die Schweizer in der EU dürfen und was nicht, wer weiß das schon?

Stachi Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 667

15.03.2022 19:36
#30 RE: Aufenthaltsdauer länger als 90 Tage Antworten

@Kornatix: Kroatien unterscheidet aber nicht nach Erst- und Zweitwohnsitz. Wenn du als EU-Bürger Geld mitbringst bist du herzlich willkommen. Dann ist es ihnen egal ob du es dir in deinem Ferienhaus drei mal im Jahr bequem machst oder ob du dort gar überwinterst oder von O-O deine Zeit dort vertreibst und du es dir gut gehen lässt.
Anders sieht es bei den deutschen Gesetzen aus. Deutsche Altersrenten zB werden selbstverständlich auch an ausgewanderte Deutsche ins Ausland überwiesen. Anders sieht es da bei Erwerbsminderungsrenten aus. Oder zB auch beim Thema Kindergeld. Dies ist eine deutsche Leistung und wird nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen an im Ausland lebende „Kinder“ gezahlt (zB Studenten oder Internat, u.w.). Ebenso das Krankengeld. Ich kenne einen einzigen Fall in dem ein gesetzlich Versicherter im Ausland krankengeldberechtigt war, und das war auch nur bei einer stationären Behandlung in Zagreb, weil sie dort speziell möglich war (Einzelfallentscheidung).

Nun, was ich eigentlich sagen will. Ich kenne zwar Berti‘s Lebenssituation nicht. Aber wieso sollte es bei der Verlängerung für weitere 10 Jahre Probleme geben? Man muss sich ja nach dem befristeten und ablaufenden „vorübergehenden Aufenthalt“ nicht entscheiden ob man nun dauerhaft hier oder dort leben möchte. Das ist ja das Schöne. Man kann sich in beiden Ländern die Rosinen rauspicken. Ich gönne es jedem/jede der/die diese Möglichkeit hat.
Deshalb wundere ich mich immer noch über deine (Kornatix‘) und molim‘s Erfahrung. Der Sachverhalt muss ja irgendwie abweichen, sodass es zu weiteren Kontrollen/Nachweisen führt.

svajcarac1 Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 11.327

15.03.2022 19:39
#31 RE: Aufenthaltsdauer länger als 90 Tage Antworten

Die Schweiz ist vollwertiges Schengenmitglied.

Kein Unterschied zu Deutschen oder Spanier

Daxbauer Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 4.281

15.03.2022 20:01
#32 RE: Aufenthaltsdauer länger als 90 Tage Antworten

Zitat von svajcarac1 im Beitrag #28
Wenn HR nun in Schengen kommt kann ich als Schweizer Schengenbürger ja 2x3Monate im Jahr unten sein.


hat mit Schengen nichts zu tun

mal davon abgesehen, ist Kroatien Schengenmitglied, es werden nur einzelne Punkte noch nicht praktiziert

Schweizer sind EU-Bürgern gleichgestellt, genießen also innerhalb der gesamten EU Freizügigkeit, dürfen sich also so lange sie wollen innerhalb der Eu aufhalten.

Vera Offline

Moderatorin im Kroatien-Forum


Beiträge: 41.647

15.03.2022 20:08
#33 RE: Aufenthaltsdauer länger als 90 Tage Antworten

Kathrin74 durfte doch auch schon vor dem EU-Beitritt Kroatiens als Schweizerin 2 mal im Jahr 90 Tage unten sein.

________________________
Meine Fotogalerie

Daxbauer Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 4.281

15.03.2022 20:12
#34 RE: Aufenthaltsdauer länger als 90 Tage Antworten

ja, und danach unbegrenzt

svajcarac1 Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 11.327

15.03.2022 20:52
#35 RE: Aufenthaltsdauer länger als 90 Tage Antworten

Also darf ich auch mit Lebensmittelpunkt (Steuersitz und wo ich Rente einbezahlen/ beziehen werde und kann und darum geht es mir nämlich hauptsächlich) Schweiz unbegrenzt mich in einem Schengenland beliebig lange aufhalten?

Daxbauer Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 4.281

15.03.2022 21:02
#36 RE: Aufenthaltsdauer länger als 90 Tage Antworten

Du hast die gleichen Rechte wie ein EU-Bürger

Ob dir aber die Schweizer, wenn du im Ausland wohnst, deine Rente zahlt, müsstest du mit dem zuständigen Amt klären

Und nochmal: hat mit Schengen nix zu tun, nur mit EU/EFTA

svajcarac1 Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 11.327

15.03.2022 21:09
#37 RE: Aufenthaltsdauer länger als 90 Tage Antworten

Wenn ich in der EU lebe muss ich in die lokale Rentenkasse einzahlen. Das ist für mich völlig unattraktiv.
Wenn ich in Bosnien lebe dann kann ich weiter in die Schweizer Kasse einbezahlen.
Gleichzeitig ist es für mich steuerlich ungünstig mit meinem Rentenkapital in die EU zu ziehen.
Wenn ich aber in der Schweiz angemeldet bin und ich z.Bsp. 9 Monate pro Jahr in HR bin, kann man mir da einen Strick in HR
( oder D) drehen?

Daxbauer Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 4.281

16.03.2022 09:26
#38 RE: Aufenthaltsdauer länger als 90 Tage Antworten

Zitat von svajcarac1 im Beitrag #37
Wenn ich aber in der Schweiz angemeldet bin und ich z.Bsp. 9 Monate pro Jahr in HR bin, kann man mir da einen Strick in HR
( oder D) drehen?


nein

svajcarac1 Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 11.327

16.03.2022 10:39
#39 RE: Aufenthaltsdauer länger als 90 Tage Antworten

Danke

molim Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 16

17.03.2022 14:29
#40 RE: Aufenthaltsdauer länger als 90 Tage Antworten

Erstmal vielen herzlich Dank für eure zahlreichen Antworten. Hatte mich nicht mehr gemeldet, da ich krank wurde.
Also , ich habe die Boravišna Iskaznica seid 2020 für fünf Jahren, also bis 2025 gültig.
Der Beamte im Rathaus verlangt nun von mir Beweise, dass ich tatsächlich hier wohne. Ich muss ihm Ärzte nennen, bei denen ich angemeldet bin, Quittungen, was ich alles eingekauft habe, Friseur Besuch usw.
Am Freitag werde ich mich bei Ärzten anmelden und gehe am Montag damit zu ihm.
Werde ihm sagen, dass ich dann eine schriftlich Bestätigung brauche, seine Aufforderung nachkommen zu sein und nehme auch einen Zeugen mit.
Es wirklich zum ko... solcher Willkür ausgesetzt zu sein. Egal wen ich gefragt habe, auch eine Anwältin, oder Arzt, niemand kennt so ein Vorgehen.
Werde berichten wie es weiter geht. Nochmals vielen Dank für eure Antworten !!!
Grüße aus Krk
Molim

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