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Dieses Thema im Kroatien-Forum hat 44 Antworten
und wurde 3.626 mal aufgerufen
  
 Reisedokumente und Zoll / Zollbestimmungen, Einreisebestimmungen für Kroatien
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wolfi987 Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 110

17.06.2020 09:11
Aufenthaltsdauer länger als 90 Tage Antworten

Hallo Forum,
ich bin kroatischer Staatsbürger. Meine Lebenspartnerin ist Österreicherin.
Wir sind am 04.06.2020 in CRO eingereist und möchten bis Ende Sept.2020 bleiben.
Das wären knapp 4 Monate.
Für mich ist das ja kein Problem, ich habe die unbegrenzte "Osobna Karta" für Kroatien.
Aber meine Partnerin darf ja offiziell nur 90 Tage am Stück in CRO bleiben.
Was könnte ich hier tun ?
Reicht es, Ende August für 1-2 Tage über die Grenze nach BIH oder SLO auszureisen und dann nochmal nach CRO einzureisen ?
Oder kann man bei der Anmeldebehörde einen Antrag stellen ?
Vielen Dank für Tips !

Vera Offline

Moderatorin im Kroatien-Forum


Beiträge: 41.633

17.06.2020 10:05
#2 RE: Aufenthaltsdauer länger als 90 Tage Antworten

Ist die 90-Tage-Regelung nicht seit dem EU-Beitritt Geschichte?

________________________
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Daxbauer Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 4.281

17.06.2020 10:06
#3 RE: Aufenthaltsdauer länger als 90 Tage Antworten

Innerhalb der EU gibt es für EU-Bürger keine Beschränkung der Aufenthaltsdauer, außer es würde für Kroatien noch etwas anderes gelten.

Das Amt muss "auf Zuruf" eine entsprechende Bescheinigung ausstellen, wie die in Kroatien heißt, weiß ich leider nicht.

Woher hast du die Info?

wolfi987 Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 110

17.06.2020 12:45
#4 RE: Aufenthaltsdauer länger als 90 Tage Antworten

Ich habe hier nachgelesen:

https://www.weg.de/reisemagazin/artikel/...ungen-kroatien/
Einreisebestimmungen für Kroatien, gibt es eine Visumspflicht für Urlauber aus der EU?
Stellt sich noch die Frage nach dem Visum: Als Geschäftsreisender und auch als Urlauber dürfen sich EU-Staatsbürger bis zu 90 Tage pro Halbjahr in Kroatien aufhalten. Das bedeutet wiederum, dass Sie kein Visum benötigen, wenn Sie nicht über die durchschnittliche Urlaubsdauer hinaus vor Ort bleiben. Haben Sie jedoch vor, länger als drei Monate in Kroatien zu verweilen, so benötigen Sie ein Visum. Dieses wiederum beantragen Sie bei der zuständigen Auslandsvertretung.

Vera Offline

Moderatorin im Kroatien-Forum


Beiträge: 41.633

17.06.2020 20:17
#5 RE: Aufenthaltsdauer länger als 90 Tage Antworten

Das ist meines Wissens total veraltet. Man muss lediglich eine Krankenversicherung und Mittel zur Existenzssicherung nachweisen, wenn man im Ausland keiner Arbeit nachgeht.

https://www.bmi.bund.de/DE/themen/migrat...er-artikel.html

________________________
Meine Fotogalerie

wolfi987 Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 110

18.06.2020 18:07
#6 RE: Aufenthaltsdauer länger als 90 Tage Antworten

Danke Vera,
ich glaube dieser Link ist für mich sehr nützlich !

molim Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 16

13.03.2022 19:48
#7 RE: Aufenthaltsdauer länger als 90 Tage Antworten

Hallo zusammen,

habe folgende Frage und Bitte um Hilfe.
Ich bin Deutsche, habe die Boravisna Iskazniza seid nun 2020.
meistens bin ich neun bis 6 bis 9 Monate auf Krk.
Nun will ein Beamter der Stadtverwaltung/ komunalni redar dass ich einen Hausarzt, einen Zahnarzt nachweise, als Beweis, dass ich länger als 6 Monate auf Krk lebe.
Ist das rechtens ?

Stachi Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 657

13.03.2022 20:52
#8 RE: Aufenthaltsdauer länger als 90 Tage Antworten

Hallo, ich verstehe nicht ganz den Sachverhalt zu deiner Frage.
Du hast die Karte für den vorrübergehenden Aufenthalt (>90 Tage), wahrscheinlich befristet auf 5 Jahre!?!?
Oder hattest du sie 2020 und 2021 jeweils nur für ein Jahr und stellst du nun wieder einen Verlängerungsantrag?
Sollst du Hausarzt und Zahnarzt aus Kroatien nachweisen?
In welchem Zusammenhang?
Wofür soll es wichtig sein?
Arbeitest du auf Krk?
Beantragst du staatliche Leistungen in HR?
Normalerweise erhält man die Karte für fünf Jahre wenn man über genügend eigene finanzielle Mittel verfügt und eine Krankenversicherung nachweisen kann.
Hast du denn in D noch einen festen Wohnsitz? Oder bist du ausgewandert und in D abgemeldet und fährst nur 3-6 Monate zu (Familien-) Besuch nach D?

Daxbauer Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 4.281

13.03.2022 21:32
#9 RE: Aufenthaltsdauer länger als 90 Tage Antworten

Als EU-Bürgerin musst du nach EU-Recht überhaupt nichts nachweisen, nur dass du deinen Lebensunterhalt selber bestreiten kannst und krankenversichert bist.

Eine wie auch immer geartete Aufenthaltserlaubnis ist eine reine Formsache und an sonst keine Bedingungen geknüpft.

Hat sich vielleicht bei der kroatischen Verwaltung noch nicht so ganz rumgesprochen.

Du hast die gleichen Rechte wie ein kroatischer Staatsbürger.

Ich schlage vor, dich direkt an die EU-Kommission mit einer Beschwerde zu wenden:

https://ec.europa.eu/info/about-european...int-eu-level_de

kornatix Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 4.742

14.03.2022 19:43
#10 RE: Aufenthaltsdauer länger als 90 Tage Antworten

Hallo Daxbauer, das ist meines Wissens so nicht korrekt. Die Aufenthaltserlaubnis ist eine Sache, die izkasnica eine andere. Die bekommt man nur, wenn man tatsächlich dauerhaft dort wohnt, und das muss man ggf.. auch nachweisen.

Bei mir war das auch so. Da kam eines Tages sogar ein Polizist und hat sich bei meinem Nachbarn erkundigt, ob "der Deutsche" tatsächlich dort wohnt oder sich die izkasnica nur besorgt hat, um billiger mit dem Bus und der Fähre fahren zu können.

Daxbauer Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 4.281

14.03.2022 19:45
#11 RE: Aufenthaltsdauer länger als 90 Tage Antworten

müssen Kroaten das dann auch nachweisen?

kornatix Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 4.742

14.03.2022 19:46
#12 RE: Aufenthaltsdauer länger als 90 Tage Antworten

Natürlich nicht, die sind ja kroatische Staatsbürger und unbefristet aufenthaltsberechtigt.

Daxbauer Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 4.281

14.03.2022 19:48
#13 RE: Aufenthaltsdauer länger als 90 Tage Antworten

eben, das ist der Knackpunkt

EU-Bürger dürfen nicht schlechter gestellt werden als Einheimische, nennt sich Diskriminierungsverbot

kornatix Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 4.742

14.03.2022 19:50
#14 RE: Aufenthaltsdauer länger als 90 Tage Antworten

Kriegt ein Kroate etwa einen deutschen Ausweis, wenn er länger als 90 Tage in Deutschland ist? Hier ging es nicht um die Aufenthaltserlaubnis, sondern um den Personalausweis.

Daxbauer Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 4.281

14.03.2022 19:58
#15 RE: Aufenthaltsdauer länger als 90 Tage Antworten

Wenn ein Kroate Vorteile auf Grund seiner Staatsangehörigkeit hat, die ein EU-Bürger nicht hat, dann widerspricht das dem EU-Recht.

Meines Wissens sind an den deutschen Perso keine Vorteile gebunden.

Wenn ein Kroate also alleine auf Grund seiner Staatsangehörigkeit diese Vorteile hat und ein anderer EU-Bürger erst bei einem längeren Aufenthalt, dann ist das nicht im Sinne des EU-Rechts und beschwerdewürdig.

Stachi Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 657

14.03.2022 20:02
#16 RE: Aufenthaltsdauer länger als 90 Tage Antworten

Molim hat sich aber noch gar nicht wieder geäußert…
Bei der Boravišna Iskaznica kommt es ja auf die Genehmigungsart an (vrsta dozvole / type of premit). Dort ist zB vermerkt, dass es sich um die Art „vorübergehender Aufenthalt“ (privremi boravak) für zB fünf Jahre handelt.

kornatix Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 4.742

14.03.2022 20:17
#17 RE: Aufenthaltsdauer länger als 90 Tage Antworten

Das ist richtig. Bei den Ausweisen sind die Kroaten großzügiger als die Deutschen. In Deutschland gibt es nur einen Stempel in den Pass, in Kroatien einen (befristeten) Ausweis. Und was die Vorteile eines kroatischen Ausweises betrifft, das haben die Kroaten sehr geschickt gelöst: Einwohner, egal ob Kroaten oder Ausländer mit kroatischem Ausweis, bekommen auf die regulären Preise z.B. im ÖPNV oder auch bei den Grundbesitzabgaben einen Nachlass, andere zahlen die regulären Preise, im Klartext: die zahlen doppelt. Bei uns ist das ähnlich. Wer auf Sylt lebt, zahlt keine Kurtaxe, und ein Zweitwohnsitz kostet bei uns auch mehr Steuern als der Hauptwohnsitz.

Daxbauer Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 4.281

14.03.2022 20:28
#18 RE: Aufenthaltsdauer länger als 90 Tage Antworten

deshalb ja meine Frage, ob auch ein Kroate nachweisen muss, dass er seinen Daueraufenthalt in Kroatien hat, um diese Vorteile zu haben oder ob die Staatsangehörigkeit reicht

kornatix Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 4.742

14.03.2022 21:36
#19 RE: Aufenthaltsdauer länger als 90 Tage Antworten

Wer - egal, ob Kroate oder Ausländer - einen kroatischen Ausweis hat, der hat an seinem Hauptwohnsitz - aber auch nur dort ! - gewisse Vorteile, er zahlt z.B. keine Kurtaxe, und die Fähre ist auch billiger. Der Zagrebac hingegen zahlt für die Fähre von Zadar nach Preko und auch für seine Zweitwohnung auf Ugljan exakt das Gleiche wie ein Deutscher, und einen billigen Liegeplatz im Kommunalhafen bekommt man auch nur mit nachgewiesenem Hauptwohnsitz dort, egal ob Ausländer oder Kroate. Bei den Anwohnerparkplätzen in Deutschland ist das ja auch so, kurz: in Kroatien werden alle EU-Bürger gleich behandelt. Da gibt's wirklich nichts zu meckern - falls doch, wäre ich der Erste.

Übrigens: auch in den Unterkünften und Restaurants gibt es manchmal unterschiedliche Preise für Kroaten und Ausländer. Das hat aber nichts mit Politik und Diskriminierung zu tun, das ist Volkswirtschaft. Der Ausländer kommt einmal und nie wieder, der Kroate kommt aber vielleicht wieder. Deshalb kriegt er - manchmal, aber längst nicht überall - Rabatt, und Mengenrabatt oder Preisnachlass für Stammkunden gibt es bei uns ja auch.

Daxbauer Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 4.281

15.03.2022 02:58
#20 RE: Aufenthaltsdauer länger als 90 Tage Antworten

Zitat von Daxbauer im Beitrag #11
müssen Kroaten das dann auch nachweisen?


Zitat von kornatix im Beitrag #12
Natürlich nicht, die sind ja kroatische Staatsbürger und unbefristet aufenthaltsberechtigt.


Zitat von kornatix im Beitrag #19
Wer - egal, ob Kroate oder Ausländer - einen kroatischen Ausweis hat, der hat an seinem Hauptwohnsitz - aber auch nur dort ! - gewisse Vorteile, er zahlt z.B. keine Kurtaxe, und die Fähre ist auch billiger. Der Zagrebac hingegen zahlt für die Fähre von Zadar nach Preko und auch für seine Zweitwohnung auf Ugljan exakt das Gleiche wie ein Deutscher, und einen billigen Liegeplatz im Kommunalhafen bekommt man auch nur mit nachgewiesenem Hauptwohnsitz dort, egal ob Ausländer oder Kroate. Bei den Anwohnerparkplätzen in Deutschland ist das ja auch so, kurz: in Kroatien werden alle EU-Bürger gleich behandelt. Da gibt\'s wirklich nichts zu meckern - falls doch, wäre ich der Erste.


dann ist ja auch alles in Ordnung, dann muss ja auch der Kroate (regelmäßig?) seinen Hauptwohnsitz nachweisen....

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