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Dieses Thema im Kroatien-Forum hat 15 Antworten
und wurde 8.991 mal aufgerufen
  
 Auswandern nach Kroatien / Wehrdienst in Kroatien / Jobs u. Jobsuche / Staatsangehörigkeit
ruzicavinodola ( gelöscht )
Beiträge:

16.09.2020 19:36
#1 Zweitwohnsitz in Kroatien Antworten

Hallo,

nachdem ich nun lange gesucht und leider dennoch keine eindeutige (oder mich zufriedenstellende) Antwort gefunden habe, formuliere ich nun in diesem Thema mein Anliegen bzw. meine Frage.
Falls ich hier falsch bin, bitte woanders hin verschieben, kenne mich hier noch nicht so gut aus!

Und zwar:
Ich lese hier öfters etwas von "Zweitwohnsitz in Kroatien".
Können mir diejenigen, die in Deutschland gemeldet sind und schreiben, dass sie in Kroatien ihren Zweitwohnsitz haben, mitteilen, wie das geregelt ist?
Meines Wissens nach existiert lediglich die Möglichkeit der Einreise als Tourist für max. 90 Tage, eine vorübergehende Aufenthaltsgenehmigung oder aber stalni boravak.
Letztere beiden sind jedoch damit verbunden, auch in Kroatien in der HZZO (also der gesetzlichen Krankenversicherung) zu sein - logischerweise, denn es gibt ja die Pflicht krankenversichert zu sein, wenn man hier gemeldet ist.
Was ist jedoch, wenn man 4-5 Monate im Jahr in Kroatien leben möchte?
Dass in der Regel niemand nachprüft, ob man nun 90 Tage, 120 Tage oder noch länger da ist, ist mir klar. Auch die gängige Vorgehensweise, nach 90 Tagen kurz über die Grenze zu fahren und wieder einzureisen.
Doch als Tourist kann man hier beispielsweise kein Auto anmelden, dazu wird ein angemeldeter Wohnsitz in Kroatien benötigt.

Gibt es denn einen wirklich "offiziellen" Weg, einen Zweitwohnsitz anzumelden?

Über Antworten oder Anregungen würde ich mich sehr freuen und bedanke mich bereits im Voraus für diese!

Thofroe Offline

Forenbetreiber / Kroatienforum


Beiträge: 13.418

16.09.2020 19:42
#2 RE: Zweitwohnsitz in Kroatien Antworten

Ich habe mal ein separates Thema draus gemacht, denn richtig auswandern willst du ja im Prinzip nicht.

Da es hier im Kroatien-Forum einige Mitglieder gibt, die einen Teil des Jahres regelmäßig in Kroatien verbringen und dort auch eigene Immobilien haben, wirst du sicherlich qualifizierte Antworten auf deine Fragen bekommen.

-------------------------------
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101 Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 100

17.09.2020 09:55
#3 RE: Zweitwohnsitz in Kroatien Antworten

Geht schon, es heißt Boravišna. Brauchst diverse Unterlagen dazu zu, u.a. Meldeadresse, Nachweis einer Krankenversicherung in D, ein Kunakonto mit Betrag x Guthaben usw. Bei der Polizeibehörde erhälst du Auskunft über alles Notwendige. Der Aufenthalt wird dann glaube ich erstmal für 5 Jahre gewährt, es gibt einen entsprechenden Ausweis. Damit ist es auch möglich alle Rechtsgeschäfte einzugehen, wie z.B. Kfz anmelden usw. Und mach dir über die tatsächlich verbrachten Tage in D oder Kr keinen Kopf, wer wollte das auch kontrollieren.

trash4u Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 607

17.09.2020 10:44
#4 RE: Zweitwohnsitz in Kroatien Antworten

@ruzicavinodola
alles kein Hexenwerk. ich schicke dir eine email (nach dem login blinkt oben links ein Kuvert)

kornatix Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 4.751

17.09.2020 11:21
#5 RE: Zweitwohnsitz in Kroatien Antworten

Marcus, das ist nicht ganz korrekt! Das, was Du beschreibst, ist die normale Aufenthaltserlaubnis. Die wurde vor dem kroatischen EU-Beitritt zunächst für jeweils ein Jahr erteilt (privremeni boravak) und konnte nach fünf Jahren in eine unbegrenzte Aufenthaltserlaubnis (stalni boravak) umgeschrieben werden. Heute bekommt man mit den entsprechenden Unterlagen sofort eine unbegrenzte Aufenthaltserlaubnis. Wie ich von einem österreichischen Nachbarn (Rentner) weiß, der das gemacht hat, wird die in der Regel schon nach wenigen Wochen erteilt. Man bekommt dann einen kroatischem Personalausweis und hat alle Vorteile, die auch die Einheimischen haben (= verbilligte Fährentickets, 50 % Ermäßigung auf die Grundbesitzabgaben (!!!), kostenloser ÖPVV für Rentner usw.)

Wir selbst (Hausbesitz seit 1997) haben das seinerzeit versucht, es dann aber aufgegeben. Wir sind privat krankenversichert. Kroatien verlangt aber eine gesetzliche Versicherung - wobei es egal ist, wo die besteht (= EU-Versichertenkarte). Weil wir die nicht haben, hätten wir in die kroatische Krankenversicherung eintreten müssen, und das wäre teurer geworden als das, was man als Hauptwohnsitzinhaber spart. Also haben wir es gelassen. Und was die Krankenversicherung betrifft: mit einer privaten deutschen KV ist man in Kroatien ungekrönter König, mit der kroatischen KV darfst Du Dich ganz hinten in der Schlange anstellen.

Einen Zweitwohnsitz - so wie in D - gibt es nicht in Kroatien. Mein kroatischer Nachbar Ivan zum Beispiel wohnt in Karlovac. Für sein Ferienhaus in Kukljica hat er, genau so wie ich, lediglich eine "Potvrda o kućnom broju", also eine Bescheinigung über die Hausnummer. Natürlich entfällt für ihn als kroatischen Staatsbürger die 90-Tage-Aufenthaltsbeschränkung; er kann kommen und gehen wie, wann und wie lange er möchte, aber z.B. die turistićka pristojba (= Tourismusabgabe, früher: boravišna pristojba = Aufenthaltsgebühr) und auch die Grundbesitzabgaben zahlt er genau so wie ich.

Wenn man länger bleiben möchte als 90 Tage, muss man so wie früher innerhalb von 48 Stunden nach Einreise bei der Polizei einen privremeni boravak beantragen. Den bekommt man auch ohne Versicherungsnachweis problemlos für den beantragten Zeitraum, aber außer dass man länger bleiben darf, nützt der einem gar nichts. Ein Auto anmelden kann man nicht, wohl aber ein Boot (mein Boot läuft unter HR-Flagge). Jetzt frag' mich bitte nicht, wieso ich zwar ein Boot anmelden und nutzen, mir aber keinen kroatischen Zweitwagen vor die Haustür stellen darf - es ist einfach so.

@trash4u , weißt Du mehr als ich? Mein Informationsstand ist schon ein paar Jahre alt, vielleicht gibt's da ja doch was Neues?

trash4u Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 607

17.09.2020 11:51
#6 RE: Zweitwohnsitz in Kroatien Antworten

Meine Infos sind ähnlich. Allerdings geht m.E. der Weg zum Stalni Boravak nicht direkt in Kroatien bei der MUP. Man / frau muss den ersten Antrag bei dem zuständigen Konsulat (DE, AT, ...) stellen. Meine deutsche private KV wurde anstandslos akzeptiert, wobei die Alternative = kroatischen KV für 500,-- HRK /Monat angeboten wurde.
Es geht auch die von dir erwähnte "Potvrda o kucnom broju" - mit den entsprechenden Einschränkungen. Ich würde mich daher im Zweifel eher für den etwas aufwändigeren Weg = stalni boravak entscheiden.

Zitat von kornatix im Beitrag #5
mit einer privaten deutschen KV ist man in Kroatien ungekrönter König

Stimme grundsätzlich mit dir überein.

kornatix Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 4.751

17.09.2020 12:19
#7 RE: Zweitwohnsitz in Kroatien Antworten

Alles klar! Ich denke, wir sind uns einig: Erstwohnsitz D oder A und Zweitwohnsitz HR geht nicht. Umgekehrt geht es aber schon: Hauptwohnsitz HR (= stalni boravak), Zweitwohnsitz in D oder A. Meines Wissens hat man dann die Vorteile des kroatischen Staatsbürgers, ohne in seinem Heimatland irgendwelche Rechte zu verlieren. Steuerrechtlich gilt das EU-Doppelbesteuerungsabkommen = man zahlt seine Steuern dort, wo man sein Geld verdient, und als EU-Bürger kann man bei den Kommunal- und EU-Wahlen selbst entscheiden, wo man sein Wahlrecht ausüben will.

Ich selbst hatte in jungen Jahren aus beruflichen Gründen mal zwei Wohnsitze in Deutschland - Hauptwohnsitz bei meinen Eltern, Zweitwohnsitz am Studienort, wo ich später auch sesshaft geworden bin. Irgendwann wurde ich dann vom Meldeamt meines Zweit-Wohnortes gebeten, ich möge diesen doch als Hauptwohnsitz anmelden; Begründung: "Erstens ist Ihr bisheriger Zweitwohnsitz bei uns ja nun der Ort Ihres dauernden Aufenthalts, und zweitens bekommt die Gemeinde Zuwendungen aus der Landeskasse nur für Hauptwohnsitzinhaber." Auch sei es doch widersinnig, dass ich zwar ständig in A wohnen, mein Kommunalwahlrecht aber in B ausüben würde. Das leuchtete mir ein, und seitdem habe ich nur noch einen Wohnsitz. Ich hätte gerne einen Zweiten in HR, aber - siehe oben - das geht nicht.

ruzicavinodola ( gelöscht )
Beiträge:

17.09.2020 13:41
#8 RE: Zweitwohnsitz in Kroatien Antworten

Erstmal vielen Dank für die vielen Infos und auch die private Nachricht!
Konkret geht es um ein Mitglied meiner Familie, das keine kroatische Staatsbürgerschaft hat.
Darum, wie lange eine deutsche Person sich hier aufhalten darf geht es mir in erster Linie nicht, denn wie schon gesagt wird das kaum jemand nachprüfen.
Viel mehr geht es mir darum, beispielsweise ein Auto anzumelden.
Eigentum, Haus/Land/Auto sind hier vorhanden und besagte Person hat ihren Lebensmittelpunkt und auch stalni boravak seit 40 Jahren in Kroatien, spricht die Sprache fließend und fühlt sich wohl.
Nun ist es aber so, dass die Person aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr dauerhaft hier alleine leben kann und deshalb den Hauptwohnsitz (und auch die Krankenversicherung, damit sie in Deutschland vernünftig behandelt werden kann) nach Deutschland verlegt.
Vorher war sie natürlich bei der HZZO versichert, doch um aus der rauszukommen und sich in Deutschland wieder versichern zu können, muss sie hier (so sagte uns das das MUP, HZZO und diverse andere Stellen) komplett abgemeldet werden.
Eine Alternative (auch falls die Person nächstes Jahr zurückkehren wollen würde) gäbe es wohl nicht.
Kann ich mir nur irgendwie nicht vorstellen, dieses "ganz oder gar nicht"-Denken.
Wie so oft, ist es hier eine Katastrophe. Man wird von A nach B geschickt und niemand ist zuständig, jeder sagt gefühlt etwas anderes.
Wenn wir zurück in Deutschland sind, werden wir uns dort mal mit dem Konsulat in Verbindung setzen und die Lage schildern.
Wenn sich hier etwas Neues ergibt, melde ich mich nochmal!

kastela Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 4.285

17.09.2020 13:56
#9 RE: Zweitwohnsitz in Kroatien Antworten

Rufe doch lieber Das Konsulat in Zagreb an. Tel: 01 6300 100
Die in Deutschland haben uns damals Mist erzählt.
Das wäre nett wenn du weite berichtest.Das ist sich auch wissenswert für ander Langzeit lebende Deutsche in Kroatien.

Kroatien: Urlaub an der Adria Trogir, Split: Haus Viersen

ruzicavinodola ( gelöscht )
Beiträge:

17.09.2020 14:30
#10 RE: Zweitwohnsitz in Kroatien Antworten

Die Botschaft in Zagreb hatten wir bereits kontaktiert.
Die Dame am Telefon (nachdem man 10 mal weiter verbunden wurde) sagte uns auch, dass das nicht möglich sei.
Kommt aber wahrscheinlich auch drauf an, an wen man da gerät, ob dann Mist erzählt wird.
Kann ich mir zumindest nur so vorstellen.
Aber die Botschaft müsste es ja eigentlich wissen.

Vielleicht rufen wir die dann bald auch mal aus Deutschland an und erkundigen uns noch einmal.

Gebe dann gerne Bescheid! :-)

101 Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 100

17.09.2020 14:49
#11 RE: Zweitwohnsitz in Kroatien Antworten

......zur Richtigstellung. Hatte mir 2014 eine Boravišna besorgt (weissfarbener Ausweis), eben auch wegen Motorrad, Auto und Boot, ist letztes Jahr abgelaufen, könnte ich aber jederzeit verlängern. Als scheint es das schon noch zu geben.

trash4u Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 607

17.09.2020 16:08
#12 RE: Zweitwohnsitz in Kroatien Antworten

Zitat von kastela im Beitrag #9
Rufe doch lieber Das Konsulat in Zagreb an. Tel: 01 6300 100


Die DE Botschaft in Zagreb ist m.E. nicht der richtige Ansprechpartner.

Ich bin seinerzeit über das kroatischen Konsulat in DE gegangen. Habe dort meinen Antrag gestellt, bin nach erteilter vorläufiger Aufenthaltsgenehmigung zur MUP in HR gegangen, habe dort eine zunächst auf ein Jahr befristete Aufenthalts-/Arbeitsgenehmigung erhalten. Und habe dann irgendwann einmal die Unbefristete bekommen.
Ich pendele ständig zwischen HR und DE (dort arbeite ich zur Zeit) ohne Probleme. Einkommenssteuer, SozVers, ... zahle ich in DE und deklariere meine HR Nebeneinkünfte.
Alles passt.

kornatix Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 4.751

17.09.2020 16:10
#13 RE: Zweitwohnsitz in Kroatien Antworten

Also, das verstehe ich nicht ganz; worum geht es hier denn nun?

Zitat von ruzicavinodola im Beitrag #8
...Viel mehr geht es mir darum, beispielsweise ein Auto anzumelden. Eigentum, Haus/Land/Auto sind hier vorhanden und besagte Person hat ihren Lebensmittelpunkt und auch stalni boravak seit 40 Jahren in Kroatien,...
Worum geht es, kroatisches Auto in D anmelden oder deutsches Auto in HR? Wenn die Person einen stalni boravak in HR hat, dann kann sie ihr Auto nicht nur in HR anmelden, sie muss es sogar. Umgekehrt gilt das Gleiche: das Auto ist unabhängig von der Staatsbürgerschaft grundsätzlich am angemeldeten Hauptwohnsitz zuzulassen, bei Wohnsitzwechsel von einem EU-Land in ein anderes spätestens nach einem halben Jahr. Ein Auto in HR mit HR-Kennzeichen und noch eins in D mit D-Kennzeichen, das geht nicht. Wäre das möglich, stünde schon längst ein Zweitwagen mit HR-Kennzeichen vor meiner kroatischen Hütte.
Zitat von ruzicavinodola im Beitrag #8
...Nun ist es aber so, dass die Person aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr dauerhaft hier alleine leben kann und deshalb den Hauptwohnsitz (und auch die Krankenversicherung, damit sie in Deutschland vernünftig behandelt werden kann) nach Deutschland verlegt. Vorher war sie natürlich bei der HZZO versichert, doch um aus der rauszukommen und sich in Deutschland wieder versichern zu können, muss sie hier (so sagte uns das das MUP, HZZO und diverse andere Stellen) komplett abgemeldet werden.
Man kann nur in einem EU-Land gesetzlich krankenversichert sein; wo, das ist egal. Wie man allerdings aus der gesetzlichen kroatischen in die gesetzliche deutsche KV wechseln will, das weiß ich nicht. Meines Wissens landet man gesetzlich automatisch in der KV des Landes, in dem man eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ausgeübt hat.

Ein Wechsel von der gesetzlichen KV in die eines andere EU-Landes ist meines Wissens nicht möglich und auch nicht nötig: egal, wo man in der EU versichert ist: die Behandlung erfolgt nach dem Standard des jeweiligen Landes. Ob man in Deutschland vernünftiger behandelt wird als in Kroatien möchte ich jetzt mal nicht kommentieren. Sicher ist aber, dass jemand, der "nur" in Kroatien versichert ist, in Deutschland genau so gut oder schlecht behandelt wird wie jemand, der in der deutschen Gesetzlichen ist - umgekehrt: jemand, der in D versichert ist, wird in HR nach HR-Standard behandelt. Da habe ich gleich zwei Fälle aus eigenem Erleben anzubieten: meine Schwiegermutter (D-gesetzlich versichert) erlitt in Zadar einen Herzinfarkt. Sie wurde genau so behandelt wie ihre kroatische Bettnachbarin auch - nicht besser, nicht schlechter, auf jeden Fall aber sehr gut !!! Und einer kroatische Freundin mit Wohnsitz hier in D ist das Gleiche passiert : Mutter kommt aus Ogulin zu Besuch nach D, erleidet hier einen Herzinfarkt, und sie wurde hier genau so behandelt wie ihre deutsche Bettnachbarin auch.

Ob die Krankenversorgung in D besser ist als in HR, will ich nicht beurteilen. Sicher ist aber, dass man sowohl hier als auch dort nach dem jeweiligen Landesstandard behandelt wird und dass es überhaupt keine Rolle spielt, ob man in D oder HR versichert ist. Dass man sich als privat Versicherter oder mit einer Zusatzversicherung eventuell besser steht, müssen wir hier nicht diskutieren.

kornatix Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 4.751

17.09.2020 16:56
#14 RE: Zweitwohnsitz in Kroatien Antworten

Zitat von Marcus1 im Beitrag #11
......zur Richtigstellung. Hatte mir 2014 eine Boravišna besorgt (weissfarbener Ausweis), eben auch wegen Motorrad, Auto und Boot, ist letztes Jahr abgelaufen, könnte ich aber jederzeit verlängern.
Das ist richtig, und eines geht auch: gemeldeter Hauptwohnsitz in Kroatien, gemeldeter Zweitwohnsitz in Deutschland - umgekehrt geht es jedoch nicht. Auch ich hatte mal einen privremeni boravak in HR mit Ausweis - trotz fehlender gesetzlicher KV mit Ausnahmegenehmigung, weil ich dort für die OSZE gearbeitet habe und über die versichert war. Da kam allerdings alle paar Wochen ein Polizist und kontrollierte, ob ich tatsächlich wirklich ständig dort wohnte und den Aufenthaltstitel nicht nur erworben hatte, um mir die Einheimischen-Vorteile zu sichern. Tatsächlich habe ich in dieser Zeit denn auch nur 50 % Grundbesitzabgaben bezahlt und die Fährentickets zum halben Preis bekommen. Als ich dann meinen Job bei der OSZE aufgegeben habe und mangels gesetzlicher KV keine Verlängerung meines boravak bekommen konnte, war ich - zack! alle Vorteile wieder los und durfte blechen. Die Kroaten haben das in ihrem Gesetz sehr geschickt verkauft: "Die Grundsteuer beträgt xxxx. Personen mit Hauptwohnsitz (= also die Einheimischen) erhalten einen Preisnachlass von 50 %", im Klartext: Ferienhausbesitzer zahlen das Doppelte. Und weil die Kroaten nicht nur von uns, sondern auch von ihren Landsleuten, die ein zweites Haus an der Küste haben, gerne etwas mehr nehmen als von den "richtigen" Einheimischen, kann man in Kroatien keinen zweiten Wohnsitz anmelden, sondern nur ein "vikendica" mit OIB und Hausnummerbescheinigung. Ich finde das OK. Wer sich ein Ferienhaus leisten kann, der soll ruhig etwas mehr bezahlen. Wieso ich allerdings zwar ein kroatisches Kennzeichen am Boot, nicht aber am Auto haben darf, das weiß ich nicht.

Aber darum geht es hier ja offensichtlich nicht.

ruzicavinodola ( gelöscht )
Beiträge:

17.09.2020 19:08
#15 RE: Zweitwohnsitz in Kroatien Antworten

Hallo kornatix,
erstmal vielen Dank für deine ausführliche Schilderung.
Das mit der Behandlung im EU-Ausland (in dem Fall beispielsweise in Deutschland, während man in der HZZO ist) stimmt leider nur bei Notfällen, was in den von dir beschriebenen Fällen bei Herzinfarkten natürlich auch so war.
Haben uns da SEHR ausführlich bei verschiedenen Stellen erkundigt, denn wir hatten es ursprünglich auch so verstanden, dass hier in Kroatien gemeldete und versicherte Personen sich auch in Deutschland "ganz normal" behandeln lassen können, selbst wenn es sich nicht um akute Notfälle während eines Aufenthalts handelt.
Doch jede Untersuchung oder Behandlung, die in Kroatien durchgeführt werden kann, soll dort auch durchgeführt werden; ob man jetzt eigentlich geplant hatte 6 Monate nach Deutschland zu gehen ist da egal.
Denn theoretisch könne man die gleiche Behandlung auch im Land der Versicherung in Anspruch nehmen.
Ärgerlich, wenn man eine Person aus gesundheitlichen Gründen möglichst schnell nach Deutschland in die Nähe der restlichen Familie verlegen will.
Auch dann wird einer Behandlung im Ausland nicht zugestimmt.
Demnach in Kroatien den stalni boravak aufgegeben, aus der HZZO raus, um in Deutschland versichert sein zu können.
Wie gesagt, eine längere Zeit alleine in Kroatien leben zu können ist nach aktuellem Stand für die Person leider nicht mehr möglich.
Dennoch ist hier seit 40 Jahren ein Auto angemeldet (ging durch stalni boravak).
Nun aber gibt es ja meines Erachtens nach keine Möglichkeit mehr, dieses Auto hier in HR angemeldet zu behalten, egal ob ich oder andere Mitglieder meiner Familie die kroatische Staatsangehörigkeit haben oder nicht.
Kein Wohnsitz in Kroatien mehr vorhanden = kein Auto mit HR Kennzeichen, ist ja auch logisch.
Ärgern tut es einen trotzdem, denn das Auto nach Deutschland zu schaffen wäre auch wieder ein Aufwand...
Und hier über Freunde anmelden auch blöd - oder?

kornatix Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 4.751

18.09.2020 14:30
#16 RE: Zweitwohnsitz in Kroatien Antworten

Zitat von ruzicavinodola im Beitrag #15
....ärgerlich, wenn man eine Person aus gesundheitlichen Gründen möglichst schnell nach Deutschland in die Nähe der restlichen Familie verlegen will.
Auch dann wird einer Behandlung im Ausland nicht zugestimmt....
Das stimmt allerdings. Eine Bekannte (Deutsche, aber stalni boravak und HZZO in Kroatien) wollte sich in Deutschland eine künstliche Hüfte implantieren lassen, hat angefragt, ob das ginge, Antwort: "Nein, dafür müssen Sie nicht nach Deutschland, das können Sie auch in der orthopädischen Klinik Biograd n.M. machen lassen. Wenn Sie sich trotzdem in Deutschland behandeln lassen, dann bitteschön auf eigene Kosten." Einer vorhersehbaren Behandlung im Ausland wird nur zugestimmt, wenn diese im Heimatland nicht möglich ist. Anders ist es nur in akuten Notfällen, da hat man in jedem EU-Land einen Behandlungsanspruch.
Zitat von ruzicavinodola im Beitrag #15
Nun aber gibt es ja meines Erachtens nach keine Möglichkeit mehr, dieses Auto hier in HR angemeldet zu behalten, egal ob ich oder andere Mitglieder meiner Familie die kroatische Staatsangehörigkeit haben oder nicht. Kein Wohnsitz in Kroatien mehr vorhanden = kein Auto mit HR Kennzeichen, ist ja auch logisch.
Ärgern tut es einen trotzdem, denn das Auto nach Deutschland zu schaffen wäre auch wieder ein Aufwand...
Und hier über Freunde anmelden auch blöd - oder?
Tja, das ist aber leider so. Mit einem im Ausland zugelassenen Auto darf man nur 6 Monate in einem anderen Land 'rumfahren, und dabei spielt die Staatsangehörigkeit des Fahrzeughalters keine Rolle.

Nachtrag: jetzt hab' ich's kapiert, das Auto soll gar nicht nach Deutschland, sondern in Kroatien bleiben, richtig? Das ist doch kein Problem, mein Freund Rajko fährt seit Jahren mit einem Auto durch die Gegend, welches auf jemand anderen zugelassen ist.

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