Zitat von tzhaube1 im Beitrag #40Guten Morgen zusammen. Nur dass ich das richtig verstehe, ich als Schweizerin, wo verheiratet bin mit jemandem, wo aus BIH ist und einen kroatischen Pass hat, darf einreisen, auch wenn der Partner nicht dabei ist ?(Eventuell mit Kopie vom Pass) Und wie sieht es mit Bürger aus BIH aus, wo nach Kroatien wollen und wieder zurück gehen am gleichen Tag, brauchen die einen Test ? Vielen Dank für die Antworten im Voraus
Die kroatische Staatsbürgerschaft ist nicht relevant: Er müsste (zusätzlich) die bosnisch-herzegowinische besitzen, damit Du einreisen darfst. Aber ob das in der Praxis ohne Anwesenheit des BiH Staatsbürgers ohne viel Diskussion ginge...
Bislang waren die Grenzen Richtung Kroatien für Kroaten mit Wohnsitz BiH entweder geschlossen (bzw. offen für Transit, bzw. offen für Arbeitnehmer mit Arbeitsplatz in Kroatien, bzw. bestimmt noch andere Ausnahmen) oder offen (ohne Test). Momentan sind sie mal wieder offen. Keine Ahnung, was für andere Nationalitäten gilt.
Danke denke werde nur in Kroatien bleiben diesmal und vielleicht bessert sich ja die Situation bis am Sommer. Die Hoffnung stirbt bekanntlich am Schluss
Zitat von tzhaube1 im Beitrag #42Danke denke werde nur in Kroatien bleiben diesmal und vielleicht bessert sich ja die Situation bis am Sommer. Die Hoffnung stirbt bekanntlich am Schluss
Die Situation kann sich nur ändern, wenn geimpft wird. Ob das in HR funktioniert, wage ich zu bezweifeln. Auch in BiH wird es nicht so einfach sein, denn der erforderliche Impfstoff ist nicht ganz billig. Die Russen haben zwar den Sputnik-Impfstoff und liefern den auch in die Ex-YU-Staaten. Verschenken werden die den aber auch nicht.
hat jemand eine Information, ob die Ein- und Durchreise (Transit/Zwischenübernachtung) Bosnien Herzegowina für geimpfte Personen ohne Test möglich ist? Leider finde ich keine Hinweise für Geimpfte:
Minister Grubeša schlug die Einführung eines Antigentests für die Einreise von Ausländern nach Bosnien und Herzegowina vor
Der Justizminister von Bosnien und Herzegowina, Josip Grubeša, sandte seinem Kollegen, dem Sicherheitsminister Cikotić, die Initiative zur Änderung des Beschlusses über die Verschreibung zusätzlicher Bedingungen für die Einreise von Ausländern nach Bosnien und Herzegowina mit dem Wortlaut des vorgeschlagenen Beschlusses.
Auf die Frage, um welche Art von Änderungen es sich handelt, erklärte Minister Grubeša:
"Die Gründe, warum ich so gehandelt habe, sind im Anschreiben und in der Erläuterung der Entscheidung klar angegeben. Es geht nämlich um die Tatsache, dass wir vorgeschlagen haben, dass Ausländer, die nach Bosnien und Herzegowina kommen und zuvor einen negativen PCR-Test vorlegen mussten, um nach Bosnien und Herzegowina einzureisen, jetzt eintreten können, wenn sie alternativ am Grenzübergang anwesend sind:
- negativer PCR-Test oder Antigen-Schnelltest - BVT auf SARS-CoV-2, wobei der BVT-Test aus der gemeinsamen Liste der von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union gegenseitig anerkannten Antigen-Schnelltests stammen muss.
Die Ergebnisse der oben genannten Tests dürfen nicht älter sein, wenn sie 48 Stunden aus europäischen Ländern stammen und wenn sie aus Ländern anderer Kontinente bis zu 72 Stunden stammen (gerechnet vom Zeitpunkt des Tupfers bis zur Ankunft am Grenzübergang) und wenn dies der Fall ist ist ein Antigen-Schnelltest und bleibt länger als 10 Tage in Bosnien und Herzegowina, muss den Test bis zum zehnten Tag ab dem Ausstellungsdatum dieses Tests erneut testen, oder
- eine Impfbescheinigung für Personen, die vor mehr als 14 Tagen eine zweite Dosis COVID-19-Impfstoff erhalten haben. Ausnahmsweise im Fall eines Einzeldosis-Impfstoffs eine Bestätigung über den Erhalt einer Einzeldosis
- positiver PCR- oder Antigen-Schnelltest, der bestätigt, dass sich der Besitzer von einer SARS-CoV-2-Virusinfektion erholt hat, die vor 180 Tagen durchgeführt wurde und älter als 11 Tage ab dem Datum der Ankunft am Grenzübergang oder nach Vorlage eines Bescheinigung über die Krankheit, ausgestellt von einem Arzt.
Dies gilt natürlich nicht für Bürger Montenegros, der Republik Kroatien und der Republik Serbien, wenn sie direkt aus dem Land, in dem sie Staatsbürger sind, nach Bosnien und Herzegowina einreisen, sowie für ihre minderjährigen Kinder und Ehepartner, deren Staatsbürger sie sind andere Länder, die ungeachtet dieser Bedingungen, die für andere Ausländer gelten würden, weiterhin einreisen können. Ich denke nicht, dass die Bestimmungen zu Tests und Zertifikaten für sie so gelten wie für andere, so dass sie immer noch ungehindert und bedingungslos eintreten können. "
Zitat von danilovgrad im Beitrag #45- eine Impfbescheinigung für Personen, die vor mehr als 14 Tagen eine zweite Dosis COVID-19-Impfstoff erhalten haben.
Danke für die Antwort. Dann wäre die Internationale Impfbescheinigung mit den zwei Covid 19- Impfstoff- Vignetten ausreichend und der Beschluss des Justizministers muss genehmigt werden.
Das muss man nicht verstehen. Aktuelle Werte BiH 136,7, HR 135,6, SLO 252,1 und Austria 140,4. Dann müssten doch logischerweise alle diese Länder als Hochrisikogebiete gelten. Oder sehe ich da etwas falsch?
Es gelten "angepasste Kriterien für die Einstufung von Gebieten als Hochrisikogebiete (bisher Hochinzidenzgebiete) oder Virusvariantengebiete". Indiz für die Einstufung als Hochrisikogebiet ist nun regelmäßig eine Sieben-Tage-Inzidenz von "deutlich über 100". Es könne sich auch um Gebiete handeln, in denen "aufgrund quantitativer oder qualitativer Kriterien – zum Beispiel aufgrund der dort vorhandenen Ausbreitungsgeschwindigkeit, einer hohen Hospitalisierungsrate, einer geringen Testrate bei gleichzeitig hoher Positivitätsrate oder aufgrund nicht ausreichend vorhandener oder verlässlicher epidemiologischer Daten – Anhaltspunkte eines gefährlichen Infektionsgeschehens vorliegen". Möglich sei auch, dass es sich um ein Gebiet handele, in dem festgestellt wurde, dass eine Variante des Coronavirus Sars-Cov-2 vorhanden sei, die "mit Eigenschaften eines erhöhten Risikos für die Gesundheit“ – wie zum Beispiel erhöhte Übertragungs- oder Sterblichkeitsrate – einhergehe, von der "jedoch zugleich von einer hinreichenden Schutzwirkung bei vollständiger Impfung oder Genesung ausgegangen werden kann".
Dazu gibt es ein sehr schönes Beispiel. Meine Nachbarin wollte nach Ägypten, da seien die Zahlen doch niedrig. Ägypten ist allerdings seit dem 24.01.21 als Hochrisikogebiet eingestuft. Angesichts der 7-Tage Inzidenz, die seit Beginn der Pandemie nicht über 10 lag (aktuell 2,8), eigentlich unverständlich. Da werden ganz sicher andere Faktoren eine Rolle spielen.
Zitat von danilovgrad im Beitrag #48Das muss man nicht verstehen. Aktuelle Werte BiH 136,7, HR 135,6, SLO 252,1 und Austria 140,4. Dann müssten doch logischerweise alle diese Länder als Hochrisikogebiete gelten. Oder sehe ich da etwas falsch?
Hier die aktuellen Zahlen: BiH 158,2, AU 159,3, HR 196,3, SLO 349,6. BiH hat von den Ländern die niedrigste Inzidenz und wird deshalb als Hochrisikogebiet eingestuft. Das wäre mir normalerweise egal, hat aber bei unserer Rückreise Ende November vermutlich unangenehme Auswirkungen.
ZitatDas wäre mir normalerweise egal, hat aber bei unserer Rückreise Ende November vermutlich unangenehme Auswirkungen.
3 Tage vor Einreise nach Deutschland hier ausfüllen: www.einreiseanmeldung.de und ggf. Impfzertifikat als pdf- Datei hochladen. Bei Einreise in Deutschland, per Auto, erhält man dann folgende SMS auf dem Handy:
Zitat von Vera im Beitrag #56Diese SMS bekomme ich auch so einmal pro Woche, warum auch immer.
Das ist ja das Problem. Vor der letzten Coronaverordnung bin ich auf die Seite von Rheinland-Pfalz gegangen und konnte den aktuellen Stand direkt lesen. Mittlerweile gibt es so viele Verweise, dass da kein Mesch mehr durchblickt.
Zitat von Lindener im Beitrag #55 3 Tage vor Einreise nach Deutschland hier ausfüllen: www.einreiseanmeldung.de und ggf. Impfzertifikat als pdf- Datei hochladen. Bei Einreise in Deutschland, per Auto, erhält man dann folgende SMS auf dem Handy:
Ich muss mir diese Einreiseanmeldung einmal anschauen. Notfalls genügt ja eine in Papierform, wenn man kein Internet hat.
Wer will mir eigentlich nachweisen oder verbieten, als Rückreiseort beispielsweise Metkovic in Kroatien anzugeben? Dann ist doch alles viel einfacher.
Zitat von danilovgrad im Beitrag #58 Ich muss mir diese Einreiseanmeldung einmal anschauen. Notfalls genügt ja eine in Papierform, wenn man kein Internet hat.
Wer will mir eigentlich nachweisen oder verbieten, als Rückreiseort beispielsweise Metkovic in Kroatien anzugeben? Dann ist doch alles viel einfacher.
Versteh ich nicht, du hast doch Internet. Wo ist das Problem? Du musst das Ding nur online ausfüllen und den Impfpass dabeihaben. Hochladen muss man den nicht mal.
Ich habe mir mal die digitale Einreiseanmeldung angesehen und bin mit Ausreiseland Bosnien-Herzegowina auf folgenden Text gestoßen:
Grundsätzlich sind Sie verpflichtet, sich nach Einreise aus einem Hochrisikogebiet für 10 Tage in Quarantäne zu begeben. Die Quarantäne kann durch einen negativen Test frühestens nach 5 Tagen beendet werden. Ausnahmen von der Quarantäne bestehen u.a. für genesene und geimpfte Personen. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit. Sie müssen Ihren Test-, Impf- oder Genesenennachweis an das Gesundheitsamt übermitteln. Für das Versenden nutzen Sie bitte die Upload-Funktion am Ende der Digitalen Einreiseanmeldung.
Wenn wir als vollständig Geimpfte von der Quarantäne verschont bleiben, machen wir das so. Ich hoffe ja, dass sich daran bis Ende November nichts ändert.
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