Sag' mal, schreibst Du hier nur oder liest Du ab und zu auch mal etwas? Die Reiseanmeldung über entercroatia.mup ist doch nun schon seit rund einem Jahr gängige Praxis und wurde hier gefühlt schon zwanzig mal erklärt. Lesen bildet!
Und, @Anderl und prati, die Tests müssen definitiv nicht übersetzt werden. Laut https://mup.gov.hr/uzg-covid/deutsch/286...E0LEoak7nxM#AST muss bei einem im Ausland durchgeführten Antigen-Schnelltest der Hersteller des Tests und/oder der Handelsname des Tests sichtbar sein und muss dieser von einer Gesundheitsinstitution/Labor ausgestellt und von einem Arzt unterzeichnet/überprüft werden. Andernfalls wird es nicht als glaubwürdige Feststellung für die Einreise in die Republik Kroatien akzeptiert.
Und, @Anderl und prati, die Tests müssen definitiv nicht übersetzt werden. Laut https://mup.gov.hr/uzg-covid/deutsch/286...E0LEoak7nxM#AST muss bei einem im Ausland durchgeführten Antigen-Schnelltest der Hersteller des Tests und/oder der Handelsname des Tests sichtbar sein und muss dieser von einer Gesundheitsinstitution/Labor ausgestellt und von einem Arzt unterzeichnet/überprüft werden. Andernfalls wird es nicht als glaubwürdige Feststellung für die Einreise in die Republik Kroatien akzeptiert.
Aber das hatten wir ja auch schon ein paar Mal...
Ich meine, die 125 Kuna Übersetzungskosten fallen evtl. an, wenn du den Test in Kroatien machst für die Rückreise, damit die deutschen Behörden nicht das kroatische Geschreibsel entziffern müssen.
Ach so, das kann sein. Ich würd's aber trotzdem drauf ankommen lassen, jedenfalls bei der Rückkehr nach Deutschland.
Ohne jetzt wieder eine Grundsatzdiskussion anzetteln zu wollen: solange ich nicht vollständig geimpft bin, fahre ich nirgendwo hin. Aber als impfberechtigter alter Sack habe ich freilich gut reden; wäre ich 35, sähe ich das wahrscheinlich anders.
Ich bin auch keine 35 mehr und meine 2. Impfung bekomme ich erst Mitte Juli, da AstraZeneca. Ich hab aber im Juni 3 Wochen Urlaub. Was nun?
In Deutschland geht voraussichtlich bis Ende Juni gar nichts, ich darf ja nicht mal die Verwandtschaft im Schwarzwald besuchen bzw. mir eine Fewo mieten.
Ich kann nach Slowenien oder Kroatien fahren, aber auf der Reise nicht in D zwischenübernachten, was ich aber müsste, da mir die Strecke alleine sonst viel zu weit ist. In Österreich will man in drei Wochen öffnen, aber bleibt das so?
Nach Italien kann man derzeit nicht, ohne in Quarantäne zu gehen, gleiches gilt auch für Holland und Frankreich, glaube ich. Portugal lässt gar keine Touristen rein, aber fliegen möchte ich derzeit eh nicht, da bin ich im Falle des Falles an meinen gebuchten Flug gebunden für die Rückreise.
Ich hab ja auch nicht gesagt, dass man das machen muss. Aber wenn es verlangt wird bei der Rückreise, dass man einen verständlichen Test vorlegen muss, dann muss man halt die Übersetzung beantragen und zahlen.
Die bayerischen Kreisverwaltungsbehörden verlangen ausdrücklich ein "schriftliches oder elektronisches negatives Testergebnis in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in deutscher, englischer oder französischer Sprache"
Ich sehe das ähnlich, ohne Impfung wirds für uns nirgends wo hingehen. Wenn es die Zahlen erlauben, denken wir darüber nach, den Urlaub Ende August doch anzutreten. Aber nur, wenn Tests ausreichen und keinerlei Quarantäne droht, also bei "komfortablen" Inzidenzzahlen". Unser Vorteil ist auch, wir brauchen keine Zwischenübernachtung, können in einem Rutsch durch Österreich und Slowenien.
Meine Frau ist schon seit Januar geimpft, ich machen mir Hoffnung auf die nächsten 5, 6 Wochen. Meine Schwiegermutter kommt jetzt dran, mein Schwiegervater muss noch warten bis Anfang Juni, da er derzeit Medikamente nimmt, die mit der Impfung zusammen nicht gehen. Aber bis Mitte, Ende Juli sollten wir alle soweit sein. Bis auf meine Tochter. Die wird jetzt 12, da ist keine Impfung möglich. Sollte für sie Quarantäne anfallen, wars das mit Urlaub.
@Anderl : ist ja auch ein spannendes Thema wenn ihr als Erwachsenen „frei“ reisen dürft sobald ihr die 15 Tage nach der Zweitimpfung rum habt. Aber eure 12-jährige darf trotzdem vor HR-Einreise zum Test antraben, zumindest nach aktuellen Regeln.
Im Hinterkopf hab ich es schon gewusst - aber mit den vielen Änderungen - wollte ich auf Nr. sicher gehen. UND in den letzten Tagen sind auch tatsächlich wichtige DETAIL`s geändert worden.
Die ursprünglich geplante Reise im Juni hätte so nicht verwirklicht werden können. Aber jetzt zeichnet sich die Lösung ab, sind die Knack-Punkte fix, und wir haben rechtzeitig verschoben.
Zitat von Stachi im Beitrag #211@Anderl : ist ja auch ein spannendes Thema wenn ihr als Erwachsenen „frei“ reisen dürft sobald ihr die 15 Tage nach der Zweitimpfung rum habt. Aber eure 12-jährige darf trotzdem vor HR-Einreise zum Test antraben, zumindest nach aktuellen Regeln.
Ja, das mit den Kindern - bei uns sind es schon Enkelkinder - ist ein echtes Problem. Mittlerweile gilt es ja als sicher, dass selbst Kita-Kinder das Virus weiter geben können, obwohl sie selbst und auch ältere Kinder kaum ernsthaft daran erkranken. Wie das weiter gehen soll, egal ob Schule oder Urlaub - keine Ahnung! Ich bin jedenfalls froh, nicht in der Haut derer zu stecken, die darüber zu entscheiden haben, und obwohl auch ich dieses oder jenes als wenig zweckdienlich empfinde, erspare ich mir jede Meckerei darüber.
Von der Quarantänepflicht sind außerdem diejenigen Personen befreit, die
- bei Einreise einen Negativtest auf SARS-CoV-2 (COVID-19) vorlegen können. Es muss sich um einen PCR-Test handeln; Antigentests sind nicht ausreichend. Der PCR-Test darf nicht älter als 48 Stunden ab der Abstrichnahme und muss entweder in einem EU-Mitgliedstaat, in einem Mitgliedstaat des Schengenraums, in Großbritannien (Vereinigten Königsreich) oder in den USA vorgenommen worden sein.
- eine Bescheinigung über die Impfung gegen Covid-19 vorlegen können, aus der hervorgeht, dass seit Erhalt der zweiten Dosis des Impfstoffs COMIRNATY des Herstellers Biontech/Pfizer mindestens 7 Tage bzw. des Impfstoffs COVID-19 Vaccine des Herstellers Moderna oder des Impfstoffs Sputnik V des Herstellers Russia´s Gamaleya Research Institute of Epidemiology and Microbiology oder des Impfstoffs COVID-19 Vaccine des Herstellers Sinopharm oder des Impfstoffs CoronaVac des Herstellers Sinovac Biotech mindestens 14 Tage vergangen sind.
- eine Bescheinigung über die Impfung gegen Covid-19 vorlegen können, aus der hervorgeht, dass seit Erhalt der ersten Dosis des Impfstoffs COVID-19 Vaccine Janssen des Herstellers Johnson & Johnson mindestens 14 Tage bzw. des Impfstoffs Vaxveria (COVID 19 Vaccine) des Herstellers AstraZeneca oder des Impfstoffs Covishield des Herstellers Serum Institute of India/AstraZeneca mindestens 21 Tage vergangen sind.
- eine Bescheinigung über ein positives PCR-Testergebnis auf das Virus SARS-CoV-2 vorlegen können. Zum Zeitpunkt der Einreise nach Slowenien muss dass Ergebnis älter als 10 Tage und darf nicht älter als 6 Monate sein.
Zitat von veli-rat im Beitrag #217. . . DAS ist ja der "FALSCHE Fehler"
für Slowenien gilt : DURCHREISE innerhalb 6 Stunden = von Testnachweis und Quarantäne BEFREIT . . .
Wo ist da ein Fehler? Transit ist meines Wissens fast überall in Europa von der Testpflicht befreit. Aber es soll tatsächlich Leute geben, die in Slowenien Urlaub machen.
. . . für die Durchreise Slowenien : 6 Stunden . . . . für Durchreise KROATIEN : 12 Stunden sorry edit : . . . ist schon wieder FALSCH . . . 12 Stunden für Slowenien ist nach ÖAMTC RICHTIG ist ja GROSSARTIG . . . alle paar Stunden NEUE REGELN . . . kann es sogar bezeugen, weil ausgedruckt
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