Es gibt doch den mehrsprachigen einheitlichen europäischen Unfallbericht, zum Beispiel hier: https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/un...-unfallbericht/ Habt ihr den nicht? Ich hatte zwar noch nie einen Unfall, aber ohne den Bericht im Handschuhfach fahre ich noch nicht mal zum Aldi, geschweige denn nach Kroatien.
ZitatHabt ihr den nicht? Ich hatte zwar noch nie einen Unfall, aber ohne den Bericht im Handschuhfach fahre ich noch nicht mal zum Aldi, geschweige denn nach Kroatien.
...Eigentlich schreibt die Polizei, ( wenn sie gerufen wird) einen Unfallbericht.
Zitat von fredinada im Beitrag #785...Eigentlich schreibt die Polizei, ( wenn sie gerufen wird) einen Unfallbericht.
Eigentlich ja, aber...
Aus persönlicher Erfahrung kann ich berichten, dass die Polizei tatsächlich mal keinen dabei hatte und zuerst eine Kollegin gerufen werden musste, damit der Wisch ausgefüllt werden konnte. Ganz toll, wenn man auf dem Weg zum Flughafen ist...
Vielleicht sollte man sich mal den oben von mir verlinkten ADAC -Text durchlesen. Bei Bagatellunfällen tauscht die Polizei in der Regel nur die Personalien der Beteiligten aus, und in manchen Ländern kommt sie gar nicht erst - es sei denn, jemand ist verletzt. Ob und wie man versicherungsmäßig klar kommt, ist der Polizei völlig egal, und Einsicht in eventuell vorhandene polizeiliche Unterlagen bekommt nur ein Anwalt.
Vielleicht mal etwas Grundsätzliches zum Thema "Unfall - was tun?"
Anders als recas meint, bin ich zwar nie mit Helm und Knüppel durch die Gegend gelaufen und habe harmlose Bürger verprügelt; auch hatte ich mit Unfällen nichts zu tun, war aber trotzdem Polizeibeamter und behaupte mal ganz arrogant, mich da etwas auszukennen.
Bekanntlich halten sich über 70 % der männlichen deutschen Autofahrer für gute oder sogar sehr gute Fahrer. Die Frauen sind da nicht so selbstbewusst, und das ist vermutlich ein Grund dafür, dass sie seltener Unfälle bauen als Männer, dafür aber seltsamere. Doch auch, wenn man davon überzeugt ist, selbst besser fahren zu können als James Bond, sollte man immer mit der Dummheit anderer rechnen. Passieren kann es jedem, und darauf sollte man vorbereitet sein - beispielsweise, indem man den von allen europäischen Versicherungen aus gutem Grund empfohlenen Unfallbericht im Auto hat.
Natürlich kann man seinen Unfallgegner im Falle eines Unfalles kaum dazu zwingen, diesen Bericht mit zu unterschreiben und natürlich hilft er einem auch herzlich wenig, wenn die Gegenseite etwas anderes behauptet, aber so oder so muss ich mir ja ein paar Daten notieren. Und bevor ich das mit einem Schmierzettel mache und dabei in der Aufregung die Hälfte vergesse, nehme ich lieber gleich das Formular meiner Versicherung, in dem meine eigenen Daten mitsamt Versicherungsnummer schon drin stehen.
Bei Unfällen mit Personenschaden ist die Sache klar. Da kommt in jedem zivilisierten Land der Welt die Polizei, und der kann man dann getrost alles Weitere überlassen. Spätere Akteneinsicht bekommt man in Deutschland aber nur, wenn man persönlich auf der zuständigen Dienststelle erscheint und - Datenschutz - am Telefon schon mal gar nicht, und auf schriftliche Anfrage lediglich das Aktenzeichen. Anspruch auf Aktenübersendung hat nur ein bevollmächtigter Anwalt.
Bei Unfällen ohne Personenschaden sieht die Sache anders aus. Da kommt z.B. in Frankreich die Polizei überhaupt nicht, man muss sich selbst um alles kümmern. In Deutschland (und meines Wissens auch in Österreich und Kroatien) ist die Polizei grundsätzlich verpflichtet, zu kommen, weil bei jedem Unfall zumindest der Verdacht einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit im Raume steht. Ob sie dann tatsächlich kommt und was sie dann macht, steht allerdings auf einem anderen Blatt.
Ist bei einem Bagatellunfall die Schuldfrage klar, bietet die Polizei dem Verursacher in aller Regel die Zahlung eines Verwarnungsgeldes an. Da hält sich nun hartnäckig das Gerücht, dass man niemals ein Schuldanerkenntnis abgeben soll, weil die Versicherung sonst womöglich nicht zahlt. Das ist natürlich absoluter Unfug, denn gerade für die Fälle, in denen man schuldhaft einen Unfall verursacht, ist die Haftpflichtversicherung ja da. Also kann man - immer vorausgesetzt, die Sache ist eindeutig - seine Schuld ohne Weiteres zugeben und sollte auch ein Verwarnungsgeld akzeptieren. Tut man es nicht, folgt automatisch ein Bußgeldverfahren, und das ist wegen der damit verbundenen Verfahrenskosten immer teurer als die Annahme eines Zahlscheins vor Ort.
Bin ich selbst der Geschädigte, würde ich in jedem Fall die Polizei rufen. Wie gesagt, was die dann macht, wenn sie überhaupt kommt, kann ich nicht beeinflussen, aber sicher ist sicher. Bin ich selbst der Verursacher, würde ich versuchen, den Geschädigten zu überreden, sich mit mir ohne Polizei zu einigen, und da ist dann wieder der EU-einheitliche Unfallbericht hilfreich. Das ist absolut legal, und wenn der andere sich darauf einlässt (was er nicht muss), dann erspart mir das ein Verwarnungs- bzw. Bußgeld. Alles Weitere ist dann Sache der Versicherung.
Ist die Schuldfrage unklar, schreibt die Polizei eine Unfallanzeige. Zwar äußert sich die Polizei grundsätzlich nicht zur Schuldfrage, in der polizeilichen Unfallanzeige erscheint dann aber der, den die Polizei für den Hauptschuldigen hält, als Nr. 1 und der Geschädigte als Nr. 2. Und - egal, was man selbst erzählt - daran halten sich dann auch die Versicherungen. Bevor die sich wegen einer verbogenen Stoßstange auf einen kostenintensiven Prozess einlassen, zahlen sie lieber und stufen ihren Versicherungsnehmer hoch.
Letzter Satz, Fall aus der Praxis: mein Freund Volker steht an der vorderen Zapfsäule einer Tankstelle. Bei dem Versuch, an die hintere Zapfsäule zu kommen, fährt ihm ein anderer Autofahrer hinten drauf. Der Schaden ist gering, und weil die Sache ja klar ist, tauschen beide ihre Personalien aus. Volker macht gar nichts und wartet, dass sich die gegnerische Versicherung meldet. Von der kommt aber nichts, und vier Wochen später meldet sich dann seine eigene Versicherung: "Sie haben beim Rückwärtsfahren (!!!)ein anderes Auto beschädigt, wir haben den Schaden reguliert." Ja, so kann's gehen...
ZitatVielleicht mal etwas Grundsätzliches zum Thema "Unfall - was tun?"
Ich hatte da vor Jahren ein Erlebnis in Porec, ich war morgens recht früh unterwegs um Brot zum Frühstück zu kaufen und wurde auf einer Kreuzung mit Rechts vor Links Regelung von einer von links kommenden Oma abgeschossen. Die lief dann kreischend umher und gab mir die Schuld. Einige Augenzeugen gaben mir allerdings zu verstehen, dass die Oma eindeutig schuld sei. Ich habe die dann gebeten die Polizei zu rufen und bin zu unserer Ferienwohnung gerannt ( mit Flipflops)...um meine Frau als Sprachkundige zu holen. Zurückgerannt, mit Frau...Als wir an der Unfallstelle ankamen, traf auch die Polizei ein. Zunächst musste ich ins Röhrchen blasen, die Oma auch. Beide 0,0...morgens um halb acht. Als die kreischende Oma merkte, dass meine Frau Kroatisch sprach, wurde sie sehr kleinlaut. Die Polizisten haben mit sofort bestätigt, dass die Oma Schuld war. Sie haben mir auch eine Bestätigung ausgestellt, dass der Unfall polizeilich aufgenommen war, zur Überquerung der Grenze, da das Auto noch fahrbereit war. Ich habe dann über meine Versicherung die Adresse eines deutschsprechenden Anwaltes in Zagreb bekommen, der die Sache sehr zufriedenstellend für mich erledigt hat. Glücklicherweise war die Oma auch versichert, sodass ich tatsächlich nach einigen Wochen den kompletten Schaden ersetzt bekommen habe.
Ergänzend zum wertvollen Beitrag von "kornatix" möchte ich noch darauf hinweisen, dass die Aufnahme eines reinen Sachschadenverkehrsunfalles durch die Polizei in Österreich Geld kostet (den genauen Betrag weiß ich leider nicht, aber max 50.- Euro). Dafür erhält man dann auch ein Unfallprotokoll für die Versicherung.
Was auch gerne übersehen wird, ist die Tatsache, dass die Polizei nur Verkehrsunfälle auf öffentlichen Grund erhebt. In den meisten Fällen sind daher die Parkplätze bei Geschäften, Shopping Center, Gasthäuser und Parkdeck reine Privatparkplätze.
Zitat von Berghamer im Beitrag #790Ergänzend zum wertvollen Beitrag von "kornatix" möchte ich noch darauf hinweisen, dass die Aufnahme eines reinen Sachschadenverkehrsunfalles durch die Polizei in Österreich Geld kostet (den genauen Betrag weiß ich leider nicht, aber max 50.- Euro). Dafür erhält man dann auch ein Unfallprotokoll für die Versicherung.
36 Euro sind es, um genau zu sein.
Wenn man die Polizei ruft und es stellt sich heraus, dass man am Unfall unschuldig ist, muss einem die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners diese auch "Blaulichtsteuer" genannte Gebühr ersetzen.
Meine einzige Sorge bei einem Unfall im Ausland wäre, dass man auf Grund von Verständigungsschwierigkeiten benachteiligt wird.
Ich nenne mal einige mir bekannte Beispiele aus dem Inland:
• Man fährt auf einer zweispurigen Straße in Berlin auf der rechten Spur bis man hinter einem bereits stehenden LKW anhält. Auf der linken Spur stehen ebenfalls Fahrzeuge, weil die etwas weiter vorn liegende Ampel rot zeigt. Die Ampel wird grün und alle fahren weiter, nur der LKW nicht. Also links blinken und warten bis die Spur frei wird. Plötzlich fährt der LKW rückwärts und es knallt. Der Fahrer der LKW bemerkt es und steigt aus. Er hat den PKLW nicht gesehen und bietet eine Lösung ohne Polizei an. Der PKW-Fahrer besteht seinerseits auf die Polizei weil er in einem Dienstwagen unterwegs ist. Also wird die Polizei gerufen. Diese trifft rund 30 Minuten später ein. Inzwischen sind zwei Personen im LKW und sagen beide aus, sie wollten gerade weiterfahren weil die Ampel grün zeigte, da krachte es hinten. Zeugen waren keine mehr da, also Pech gehabt. Der PKW-Fahrer bekam die Schuld und wurde bei den Versicherungen zurück gestuft. Mit anderen Worten ein paar tausend Euro waren weg.
• Vor einigen Jahren war ich beim Kunden und stand neben ihm auf dem Parkplatz. Da krachte es und es war jemand in mein Auto reingefahren. Der Kunde war KFZ-Sachverständiger. Also alles schien kein Problem Schuldfrage war klar und zahlreiche Fotos wurden gemacht und wahrscheinlich (ich erinnere mich nicht mehr genau) ein kleines Protokoll. Polizei wurde nicht gerufen. Die Versicherung wurde informiert. Erste Rückmeldung der Versicherung war, der Unfallgegner gibt an, ich wäre gefahren. Das ließ sich zum Glück schnell entkräften. Dann gab der Unfallgegner an, mein Fahrzeug wäre bereits an den betroffenen Stellen beschädigt und verrostet. So was ist schon problematischer. Zum Glück war auch das zu klären, weil mein Auto erst eine Woche alt war und es gab den Zeugen. Der Schaden wurde anschließend problemlos von der gegnerischen Versicherung reguliert.
• Nun der letzte Fall, der mich vor rund zwei Jahren ereilte. Ich wollte in eine ruhige Seitenstraße abbiegen, um dort zu wenden. Da vor mir fahrende Auto blinkte auch und bog ab, um dann sofort wieder links zu blinken. Anschließend bog das Fahrzeug nach links in einen unbefestigten Weg ab. Ich setzte meine Fahrt fort und bemerkte im Vorbeifahren noch, wie beim anderen Auto die Rückfahrscheinwerfer angingen. Ich gab Gas, aber wurde dennoch im Bereich des Hinterrades erwischt. Der andere Fahrer gab an, mich überhaupt nicht gesehen zu haben. Die sichtbaren Schäden an meinem Auto hielten sich sehr in Grenzen. Dennoch bestand ich auf die Hinzuziehung der Polizei, weil auch mein Auto ein Dienstfahrzeug war. Die Polizei kam nach rund einer Stunde und befragte uns. Ergebnis: Dem anderen Fahrer wurde mangelnde Sorgfaltspflicht beim Rückwärtsfahren vorgeworfen und er müsse mit einem Punkt und einem Bußgeld von ca. 100 Euro rechnen. Wieder zu Hause angekommen informierte ich meine Versicherung und ich sollte einen Gutachter beauftragen. Dieser kam dann und nahm den Schaden exakt unter die Lupe. Am Folgetag erhielt ich den Kostenvoranschlag. Mich hat es fast zu Boden geschlagen. Der Schaden betrug über 7.000 Euro. Zum Glück war das alles kein Problem für mich. Ich konnte wählen zwischen Ersatzwagen oder einer Entschädigung, wenn ich darauf verzichte. Selbst für die Wertminderung durch den Unfall gab es eine finanzielle Entschädigung. Also alles gut gelaufen.
Was wollte ich mit diesen drei Fällen, die sich tatsächlich so zugetragen sagen? Selbst in Fällen, wo man der Landessprache mächtig ist, kann es schwierig werden. Leider nicht immer ist der Sachverhalt so klar, dass es keiner genaueren Erläuterung bzw. der Hilfe von Zeugen bedarf. Nun stelle man sich das im Ausland vor. Man versteht die Sprache nicht, und hat keine Ahnung was die anderen der Polizei erzählen. Der Polizist versteht sicher auch nicht, was man ihm erzählen möchte. Auch ist es kompliziert mögliche Zeugen zum dableiben zu bewegen und herauszubekommen, was sie gesehen haben und was sie aussagen würden.
Die bereits gegebenen Tipps mit dem internationalen Unfallbericht halte ich daher für sehr hilfreich. Zumindest kann es das Risiko verringern, dass die Gegenseite später etwas zu ihren Gunsten drehen kann. Hinzufügen möchte ich noch: Macht Fotos, Fotos und nochmal Fotos, auch von Details, die ihr für unwichtig erachtet. Im Zeitalter der Digitalfotografie kosten die Fotos ja nichts. Selbst wenn „Blaulichtsteuer“ anfällt, ist das ein Klacks um Verhältnis dazu, was finanziell passieren kann, selbst wenn man eigentlich unschuldig am Unfall war.
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