Ist bei der Einreise in HR das negative PCR Testergebnis auch digital (Email-Nachweis mit QR-Code auf dem Smartphone) ausreichend? Oder benötige ich das Ergebnis auch als Dokument in Papierform?
Es handelt sich um eine private PKW-Anreise am GÜ Macelj (Aufenthalt in HR >12h).
Den PCR Test plane ich in Hannover als Expressvariante zu buchen, damit ich die 48h-Frist zwischen Abstrich und Einreise nebst Fahrzeit und Pausen einhalten kann/muss.
Nach Auskunft eines Bekannten, der vor ein paar Tagen gefahren ist, reicht die e-mail mit dem Testergebnis auf dem Smartphone. Papier ist nicht erforderlich. Es muss aber ein PCR-Test sein, Schnelltests werden nicht akzeptiert.
--- 80 zu werden ist nicht tragisch ! Keine 80 zu werden, das ist tragisch !
ja nach Hause muss man ja auch irgendwann wieder was dann kommt... obwohl der Virus ja überall ist deswegen verstehe ich das ganze alles nicht mit den PCR Test. Selbst geimpfte müssen den machen
Wenn ich das richtig verstehe muss man (zzt. zumindest) überhaupt nix machen bei der Rückreise (z.B. mit PKW oder Wohnmobil).
Geredet wird (oder wurde) ja nur von Flugreisen (und Malle...).
Blickt da überhaupt noch wer durch ? Und wenn man dann mal in z.B. Istrien ist und es sollte kurzfristig entschieden werden Quarantäne, PCR Test bei Rückreise oder ähnliches würde ich mal vermuten das solche Dinge dann nicht sofort umgesetzt werden und noch Zeit bleibt (zumindest bei Autoanreise) dies durch z.B. sofortige Abreise zu umgehen (PCR kostet in HR ja immerhin 100 Euro).
Alles in allem höchst unbefriedigend das Ganze. Man hätte besser konsequent Maßnahmen formuliert und durchgesetzt als diesen Hikhak.
Zitat von Heike63 im Beitrag #4ja nach Hause muss man ja auch irgendwann wieder was dann kommt... obwohl der Virus ja überall ist deswegen verstehe ich das ganze alles nicht mit den PCR Test. Selbst geimpfte müssen den machen
Ist das denn so ?
Habe das nicht so verstanden das es bei der Rückreise nach Deutschland erforderlich ist. Zumindest wird nur von Flugreisen geredet.
Kann hier jemand Klarheit schaffen ?
Ich verstehe im Moment nur Bahnhof.
So könnte ich als Saarländer auch beispielsweise nach Luxemburg einreisen (Camping und Stellplätze sind dort offen) und dürfte mich dort auch 72 Stunden aufhalten ohne das ich Quarantäne müsste oder einen PCR Test vorweisen müsste bei der Rückreise. Obwohl Luxemburg als Risikogebiet eingestuft ist.
Die Rückreisebestimmungen ändern sich sowieso, und das nicht zu unserem besten. Bei uns in Nds gelten schon seit 2020 strengere Regeln als in anderen Bundesländern. Wir müssen einen negativen PCR-Test beim Gesundheitsamt einreichen UND uns 14 Tage absondern, also in Quarantäne. Aktuell (ändert sich nach der gestrigen MP-Sitzung bestimmt wieder) kann man nach frühestens fünf Tagen einen weiteren negativen PCR-Test einreichen und auf eine vorzeitige Quarantäneaufhebung durch das Gesundheitsamt hoffen. Mir ist also durchaus bewusst, dass jede Reise mit mindestens zwei zusätzlichen PCR-Tests, weiteren Kosten und Absonderungen verbunden ist. Es gibt aber manchmal Dinge die man in Kauf nehmen muss um an seinen persönlichen Verbindlichkeiten/Aufgaben festhalten zu können.
Zitat von Saarfelser im Beitrag #5Geredet wird (oder wurde) ja nur von Flugreisen (und Malle...).
Blickt da überhaupt noch wer durch ? Und wenn man dann mal in z.B. Istrien ist und es sollte kurzfristig entschieden werden Quarantäne, PCR Test bei Rückreise oder ähnliches würde ich mal vermuten das solche Dinge dann nicht sofort umgesetzt werden und noch Zeit bleibt (zumindest bei Autoanreise) dies durch z.B. sofortige Abreise zu umgehen (PCR kostet in HR ja immerhin 100 Euro).
Es ist ziemlich einfach: für die Einreise nach HR wird ein PCR Test verlangt (nicht Schnelltest). Das Ergebnis kann auch digital an der Grenze vorgezeigt werden. Der Test darf nicht älter als 48h Stunden sein (gezählt ab dem Abstrich!). Hat man/frau keinen Test gibt es zwei Alternativen: a) man / frau kann sich direkt nach der Einreise in einem der offiziellen Testzentren in Kroatien testen lassen (kostet ca. 750 HRK). Bis zum Ergebnis des Tests muss man sich in die Quarantäne begeben. b) man / frau begibt sich einen 14-tätige Quarantäne Quarantäne bedeutet: man darf die Unterkunft nicht verlassen, nicht zum einkaufen, nicht zum spazieren gehen, nicht zum Kaffee trinken beim Nachbarn, nicht den Nachbarn im Garten über den Zaun grüßen ohne 2 m Abstand. Kann das nicht gewährleistet werden, kann man sich in eine der staatlichen Quarantäneunterkünfte begeben (gegen Bezahlung versteht sich).
Für die Rückreise nach Deutschland gilt (Stand heute, 23.03.2021): man/frau muss sich online auf Einreiseanmeldung Deutschland registrieren. Wenn man sich in den letzten 14 Tagen nur in den Gespannschaften Istrien oder Virovitica-Podravina aufgehalten hat, dann muss man/frau nicht in Quarantäne in Deutschland. Beide Gespannschaften sind bis dato KEIN Risikogebiet mehr (analog Mallorca). Wer in einer der anderen Gespannschaften unterwegs war und sich dort aufgehalten hat, der muss bei Rückreise nach Deutschland in die Quarantäne - auch wenn er am letzten Tag z.B. noch in Istrien war. Bei der Einreise ist es egal, ob man / frau mit dem Auto fährt oder mit dem Flugzeug kommt. Diese Regeln gelten für alle Reisenden. Es gibt davon noch Ausnahmen, deren Aufzählung hier aber zu weit führen würde. Bitte auch mal selbst auf RKI Risikogebiete nachlesen.
Was die Kontrollen angeht: Bis dato wurde relativ lax an den Grenzen kontrolliert. Der Transit ist ohnehin kein Problem, solange man nicht vor hat, z.B. 24 h für die 200 km Österreich oder Slowenien in Anspruch zu nehmen. Ich reise aus familiären Gründen monatlich mit dem Auto und unter diesen Bedingungen ohne Probleme!
So könnte ich als Saarländer auch beispielsweise nach Luxemburg einreisen (Camping und Stellplätze sind dort offen) und dürfte mich dort auch 72 Stunden aufhalten ohne das ich Quarantäne müsste oder einen PCR Test vorweisen müsste bei der Rückreise. Obwohl Luxemburg als Risikogebiet eingestuft ist.
Verrückte Welt.
In NRW muss man nicht in Quarantäne, wenn man aus einem Risikogebiet kommt. Ein negativer Schnelltest reicht aus. Da hatte ja im Dezember auch das Gericht in Münster die Quarantänepflicht gekippt, weil jemand dagegen geklagt hatte, weil es ihm sinnlos erschien, nach einer Rückkehr aus einem Risikogebiet mit ähnlicher Inzidenz in Quarantäne zu müssen. Daraufhin wurde diese Pflicht generell ausgesetzt und nicht mehr eingeführt.
Wir dürfen bis zu 24 Stunden in die Niederlande, ohne uns bei der Rückkehr testen lassen zu müssen oder in Quarantäne zu gehen. Das ist anscheinend von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt.
• Frau O, berufliche Reise <7 Tagen, Bremen = PCR Einreise HR + PCR Test Rückreise + 10 Tage Quarantäne
Es gibt Ausnahmen die an 72h-Regeln, an 24h-Regeln und an 12h-Regeln geknüpft sind. Jedes Bundesland handhabt es anders.
Würde ich als Niedersachsener nach Istrien fahren, so kann ich mich bei meiner Rückkehr frei bewegen und muss nichts nachweisen, weil Istrien (aktuell) nicht mehr als Risikogebiet eingestuft ist. Würde ich mit einem Onkel aus Bremen und einer Tante aus NRW nach Split reisen, so gelten für jeden einzelnen von uns unterschiedliche Bestimmungen, da wir aus einem Risikogebiet in drei verschiedene Bundesländer zurückkehren.
Und noch einmal der Hinweis: dies ist der Stand am 23.03.21 ;-).
Zitat von Stachi im Beitrag #12Jedes Bundesland hat seine ganz eigene Verordnung für Rückkehrer aus Risikogebieten. Hier mal ein paar Beispiele (Stand 23.03.21): • Herr S, privat, NRW = PCR Einreise HR + PCR Rückreise
Meines Wissens reicht für die Rückreise immer noch ein Schnelltest, oder es müsste heute geändert worden sein.
Wir haben noch bis Juni Zeit . Reicht wenn ich kurzfristig das weiß. Haben aber trotzdem Platz in Deutschland gebucht, könnte mir vorstellen das viele in Deutschland bleiben bevor die PCR test bezahlen müssen
Das ist leider schon veraltet! Hinweise waren nur bis 17.03.2021 gültig.
Ich würde mich nur auf die aktuellen Einreiseregeln des betreffenden Bundeslandes verlassen, in welches ich zurückkehre. Alles andere kann mal Gültigkeit gehabt haben, muss aber nicht mehr stimmen. Aktuell werden die Bestimmungen schneller gewechselt als manch eine(r) die Wäsche.
Neu ist übrigens, dass, wenn man sich einer gefühlten Minderheit zugehörig fühlt (egal welche), verspricht nicht vor dem 16. Lebensjahr und nicht mehr nach dem 50. Lebensjahr zu rauchen, eine der Blutgruppen 0, A, B oder vielleicht auch C hat, schon mal in Buxtehude war aber niemals in New York, Rio oder Rosenheim, sich ständig an geltende Verkehrsregeln (einschließlich Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen) ebenso von jeglicher Test- und Quarantänepflicht befreit ist.
In Bayern darf man nur noch einreisen, wenn man einen negativen Coronatest vorweisen kann. Neue Bestimmung, weiß nicht, ob das schon offiziell ist. Das betrifft alle Reisenden, egal, ob Istrien oder Malle oder Hochinzidenzgebiet.
Zitat von Anderl im Beitrag #19In Bayern darf man nur noch einreisen, wenn man einen negativen Coronatest vorweisen kann. Neue Bestimmung, weiß nicht, ob das schon offiziell ist. Das betrifft alle Reisenden, egal, ob Istrien oder Malle oder Hochinzidenzgebiet.
Kannst hierzu bitte mal die Quelle benennen? Oder ist das nur eine Absichtserklärung von Söder/Seehofer?
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