am Freitag werden wir mit dem Auto gen Kroatien aufbrechen und dort zwei Wochen Urlaub verbringen. Da wir in der dritten Woche auch noch frei haben, dachte ich auf der Rückreise an einen Abstecher in den Una NP in Bosnien. Wir haben einen Hund. Ich habe nun gelesen, dass ich für sie ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis benötige, das nicht älter als 10 Tage ist. Könnt ihr das bestätigen? Im Internet gibt es so viele abweichende Informationen. Denn selbst wenn ich jetzt noch schnell zum Vet.amt. gehe, wird das Zeugnis nachher älter als 10 Tage sein. Ebenso frage ich mich, wie sich die Rückreise in die EU (bei uns dann Slowenien) aus einem Nicht-EU-Land gestaltet. Benötige ich hier zusätzlich noch den Nachweiweis von Antikörpern? Alles in allem stelle ich meinen Abstecher leider immer mehr in Frage, da es für circa vier Tage ein Mega-Aufwand ist. Ich benötige dann noch die Unterschrift des Papas, dass er mit der Einreise einverstanden ist. In Bosnien eine Meldung bei einer Polizeidienststelle, sofern wir uns länger als 2 Tage aufhalten. Mann Mann, die machen es einem nicht leicht.
Oder sehe ich das alles falsch. Auf gut Glück werde ich mich nicht nicht an die Regeln halten. Auf Überraschungen an der Grenze habe ich überhaupt keine Lust. Kann mir jemand Licht ins Dunkle bringen?
Hallo, wir sind immer in Bosnien mit unseren Hunden wenn wir Urlaub machen in Kroatien. Uns hat bis jetzt keiner nach einem Gesundheitszeugnis an der Grenze gefragt. Unsere Autoscheiben hinten sind zwar verdunkelt aber am Heckfenster sind Hundeaufkleber. Bei Transit durch Slowenien braucht man nichts weiter.
Wir fahren auch seit Jahren mit unserem Hund in alle Balkanländer, wurden aber noch nie nach Dokumenten für das Tier gefragt. Impfungen hat der Hund natürlich alle und auch den europäischen Tierpass. An den bosnischen Grenzen und in Montenegro wird aber immer nach der "Grünen Versicherungskarte" gefragt.
Die Standards hat unsere auch. Gechippt, gegen Tollwut geimpft, Heimtierausweis usw. Ich bin schon sehr erstaunt: Laut Internet werde ich alles mögliche benötigen. Z.B. auch eine Vollmacht vom Vater der Kinder, dass sie mit mir da einreisen dürfen. Aber das ist kein Problem.
Ich hätte aber noch eine Frage: Ich hab gelesen, dass man sich bei einem Aufenthalt > 48h an einer Polizeidienststelle anmelden muss, was aber Hotels und Pensionen meist übernehmen. Bisher hab ich noch gar keine Unterkunft, würde aber gerne über AirBNB privat was buchen. Wie sind denn hier Eure Erfahrungen?
Bei einer über AirBNB gemieteten Unterkunft würde ich nicht automatisch davon ausgehen, dass der Vermieter die polizeiliche Anmeldung übernimmt. Das sind oft Privatleute, die nur gelegentlich vermieten, zumindest offiziell.
Es geht aber über AirBNB. AirBNB bekommt ja auch eine Provision. So müsste eigentlich der Vermieter verpflichtet sein den Gast anzumelden. Als Gast muss ich mich nicht darum kümmern. Mein Onkel vermietet auch und meldet seine Gäste für die Kurtaxe an. Ich würde mich hier an AirBNB wenden. Da bekommst genaue Antwort
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