Ich habe eine Frage an die Kenner der Materie. Fakten: Wohnhaus 30 m2 legalisiert mit max.Beschränkung der Wohnfläche, sämtliche Bewilligen ( inkl. Recht aber nicht Pflicht sich an die Trinkwasserversorgung und an das Stromnetz anzuschliessen) als Wohnhaus in landw. Zone mit überdachter Terrasse. Frage: Wenn ich die Terasse als Wintergarten einglasen möchte mit verschiebbaren Elementen zum öffnen, brauche ich da A) eine Bewilligung und B) gilt das dann als zusätzliche Wohnfläche? Merci für fundierte Antworten.
Leider nicht wirklich fundiert, aber uns wurde von einem befreundeten Geodet ( oder Geodesen? keine Ahnung…) gesagt, dass ein nicht genehmigter Bau oder Anbau, egal welcher Art, nur zu drei Seitrn geschlossen sein darf, d.h. eine Seite muss offen sein. Ob Glasschiebeelemente offen oder geschlossen sind, ist da wohl Auslegungssache des jeweiligen Entscheidungsträgers. 🤷♀️
oder einfach mal beim Bauamt fragen. In Kroatien sind die Bauvorschriften von Ort zu Ort unterschiedlich, auf den Inseln teilweise sogar von Dorf zu Dorf. Das hat nichts mit "typisch deutsch" zu tun, sondern sicher ist sicher. Einer meiner Nachbarn hat "einfach so" eine hohe Sichtschutzmauer zum Nachbargrundstück gezogen und musste sie wieder abreißen lassen, weil sie dem Nachbarn nicht gefiel und eine Mauer "auf Grenze" ohne Zustimmung des Grundstücksnachbarn nur 1,60 m hoch sein darf. Ob das woanders auch so ist - keine Ahnung...
Die Kroaten haben teilweise interessante traditionelle Bauvorschriften. Beispielsweise sieht man an älteren Häusern an ansonsten glatten Außenmauern manchmal einen "Zub", also einen einzelnen aus dem Mauerwerk hervorstehenden Stein. Das bedeutet: hier darf direkt und ohne Einhaltung des ansonsten vorgeschriebenen Abstands angebaut werden. Und einer meiner Nachbarn durfte ohne zusätzliche Baugenehmigung aus einer einstöckigen Ruine, von der nur noch Teile der Außenmauern standen, ein anderthalbgeschossiges Wohnhaus machen, weil man - jedenfalls bei uns, woanders mag das anders sein - für den Wiederaufbau einer Ruine keine Baugenehmigung braucht.
Hab jetzt ne Info bekommen, dass wenn die Haupteingangstüre bestehen bleibt es sich nicht um eine Wohnraum Erweiterung handelt sondern um eine mobile ( da veschiebbare) Terasseneinhausung handelt. Das Terassendach und die Terasse muss natürlich schon vorhanden sein und bewilligt, das wäre es im vorliegenden Fall. Danke dennoch für die Infos.
Die wichtigste Info fehlt : WO steht dieses Haus. (Kanton, Bundesland, Insel . . . ) Eine zutreffende Antwort ist nur möglich, wenn die regionale BAUORDNUNG bekannt ist. (Österreich hat zB. 9 unterschiedliche Bauordnungen, die teilweise total gegensätzlich sind)
Ein Beispiel : in einem Bundesland darfst Du dem Nachbar, ein an der Grundstückgrenze liegendes FENSTER, einfach mit Deinen Anbau ZUMAUERN ! in einem anderen Bundesland, ist der Lichteinfall geregelt . der Schatten Deines Obergeschoß und Dach, darf nur Bauteile des Nachbar berühren, die niedriger wie 1 m sind
Also : gültige Bauordnung besorgen, (bei uns ein Bundesgesetzblatt) zuerst den Begriff : FUNDAMENT klären (gilt die bestehende Terrasse als Fundament ?) wenn NEIN : sollte eine "leichte" Verglasung möglich sein . . . wenn nicht irgendwo das Gegenteil festgelegt ? wenn Ja : die BAULIENIEN klären (Deine 30 m² sind seltsam) liegt Haus und Terrasse innerhalb der Baulinien, ist zu klären : BAU-Bewilligung oder nur BAU-Anzeige . . . glaube besser einen BAU-MEISTER suchen . . . Du siehst es ist nicht so einfach.
WAS MIR wichtig wäre : Dass die "Bau-Physik" nicht "beleidigt" wird. damit meine ich (als "leicht"): Boden : trocken ? oder sprudelt eine Wasserader ? Aufbau : Schotter, Folie, Wärmedämmung ? , Sand, Platten-Belag mit Sand-Fugen (falls Beton ein Problem bringen würde) Darauf : HOLZ-Pfosten-Riegel-Verglasung (vom Zimmermann) Dach : aus Float-VSG Glas, oder Holz mit Dachbelag zB. Blech-Falzdach. (bei uns ist VSG aus ESG verboten - Unfallgefahr !)
Aber Du kannst Dich auch noch an unseren Aeneas Ätz wenden, der weiß SICHER ALLES NOCH BESSER
Zitat von svajcarac1 im Beitrag #1Merci für fundierte Antworten.
Der fromme Wunsch hat immerhin doch gute 12 Stunden gehalten, aber dann kam:
Zitat von veli-rat im Beitrag #7Die wichtigste Info fehlt : WO steht dieses Haus. (Kanton, Bundesland, Insel . . . ) (…) Aber Du kannst Dich auch noch an unseren Aeneas Ätz wenden, der weiß SICHER ALLES NOCH BESSER
Das wird nicht nötig sein, denn er weiß bestimmt, wo das Haus steht.
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