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Dieses Thema im Kroatien-Forum hat 14 Antworten
und wurde 974 mal aufgerufen
  
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Malisabo Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 6

12.06.2022 15:12
Vorgehensweise Ummeldung Boot im Todesfall Antworten

Hallo!

Mein Vater hat mir ein Boot samt Trailer, hinterlassen. Anbei ein Foto. Das Boot ist Baujahr 1969 hat eine Länge von 4,4m, ist in Mali Lošinj registriert und wohl leider für die meisten nicht viel wert. Den Bootsmotor hat mein Vater im April 2021 beim Service in Österreich gehabt und seitdem ist er in der Garage an seinem ehemaligen Wohnsitz. Der Motor ist zusammen mit dem Boot registriert. Ich habe vergangene Woche versucht, das Boot samt Trailer zu verkaufen und aus den Informationen des Hafenbüros in Mali Lošinj schlau zu werden. Ich soll das Boot unbedingt auf meinen Namen anmelden, weil wenn ich es abmelde, könne es nie mehr in Kroatien (oder der EU?) registriert werden. 1. Frage: Warum sollte das so sein? Aufgrund des Alters?
Den Motor, Honda BF20D, Baujahr 2011, kann ich in Österreich verkaufen. 2. Frage: Darf ich das überhaupt, weil er ja in diesem kroatischen Zulassungsschein mitregistriert ist? Kann ihn der Käufer dann überhaupt anmelden (Konformitäts-erklärung des Motors)?
Die Registrierung auf meinen verstorbenen Vater möchte ich erst löschen, wenn ich einen Käufer gefunden habe, weil ich nicht auch noch die Gebühren für eine Anmeldung auf meinen Namen durchführen will und nochmals Kosten dafür habe. 3. Frage: wie lange läuft so eine Registrierung in Kroatien nach einem Todesfall? Wird sie irgendwann automatisch gelöscht?
Bitte um Hilfe bezüglich meiner Fragen! Vielen Dank und Grüße aus Saalfelden, Marie-Luise

kornatix Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 4.925

13.06.2022 12:05
#2 RE: Vorgehensweise Ummeldung Boot im Todesfall Antworten

Das sind interessante Fragen. Betrachten wir das Ganze zunächst mal aus juristischer Sicht:

Das Dir von Deinem verstorbenen Vater hinterlassene Boot gehört, egal, wie viel oder wenig es noch wert ist, zur Erbmasse. Um einen Eigentumsanspruch dafür geltend machen zu können, müsstest Du Dich also durch ein Testament oder einen Erbschein als erbberechtigt ausweisen. Ich gehe mal davon aus, dass Du weder dies noch das hast. So gesehen hat der kroatische Hafenkapitän also Recht: Du kannst Das Boot zwar unter Vorlage einer Sterbeurkunde abmelden, aber Du bekommst es nirgendwo in der EU wieder registriert, weil dafür überall ein Eigentumsnachweis zwingend erforderlich ist, und den hast Du nun mal nicht.

So, und jetzt das Ganze aus praktischer Sicht:

Den Motor kannst Du in Österreich problemlos per Vertrag verkaufen. Ob der noch in Kroatien registriert ist, interessiert in D und A niemanden. Wenn der Käufer den Motor registrieren lässt, wird euer privater Kaufvertrag als Eigentumsnachweis akzeptiert; die technischen Daten, CE usw. ergeben sich aus der eingestanzten Motornummer. Ob der Verkäufer überhaupt verkaufsberechtigt ist, wird nicht überprüft - es sei denn, es besteht der Verdacht, dass es sich um gestohlene oder Hehlerware handelt. Für das Boot gilt das Gleiche. Ein CE-Nachweis ist nur für Boote neueren Datums erforderlich, nicht aber für ein Boot Bj. 1969. Wenn Du also einen Käufer findest, der sich mit einem von Dir (möglichst mit beglaubigter Unterschrift) ausgefertigten Kaufvertrag zufrieden gibt, dann ist das Ganze zwar juristisch nicht ganz sauber, aber es geht. Wo kein Kläger, da kein Richter.

Dazu zwei Beispiele :

Ich selbst habe für mein Boot vor zwei Jahren einen vergleichsweise teuren gebrauchten Hauptmotor in Kroatien von einem Kroaten erworben. Weil die Bootsgebühren in Kroatien nach Motorleistung berechnet werden und der Motor in die Bootspapiere eingetragen wird, musste ich den Kaufvertrag beim Hafenkapitän vorlegen, und der wurde ohne weitere Prüfung akzeptiert. Die Unterschriften in dem kroatischen Kaufvertrag mussten wir zwar beim javni bilijesnik beglaubigen lassen, aber woher der Verkäufer den Motor hatte, wollte niemand wissen (ich auch nicht; ich habe ihm geglaubt, dass er den Motor irgendwann mal neu gekauft und den Kaufvertrag nicht mehr hat).

Anderes Beispiel: einer meiner kroatischen Nachbarn hat das von seinem Vater hinterlassenen Boot problemlos für 16.000 € an einem anderen Nachbarn verkauft. Dann hat seine in Australien lebende Schwester davon erfahren, und jetzt liegen beide wegen einer Erbstreitigkeit vor Gericht. Derweil schippert der neue Eigentümer fröhlich mit dem Boot durch die Gegend, denn er hat das Boot ja gutgläubig erworben und ist jetzt rechtmäßiger Eigentümer.

Malisabo Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 6

14.06.2022 23:14
#3 RE: Vorgehensweise Ummeldung Boot im Todesfall Antworten

Hallo Kornatix,

vielen Dank für die Antwort! Ich habe einen Gerichtsbeschluss, der besagt, dass das Boot mit Motor nun "an Zahlungsstatt" mir gehört. Einen Auszug des Beschlusses habe ich auch in Mali Lošinj ins Kroatische übersetzen lassen. Ich habs so vom Hafenbüro verstanden, dass das Boot aufgrund seines Alters bei einer etwaigen Abmeldung in Folge nirgendwo in der EU registriert werden kann. Eine Erklärung dafür konnte ich dem Beamten im Hafenbüro nicht entlocken! Möglicherweise hat es auch einfach nur den Grund, dass die Anmeldegebühr je öfter, desto besser, entrichtet wird.
Super, dass ein Verkauf und Anmeldung des Motors trotz kroatischer Registrierung möglich ist, das war eine meiner größeren Sorgen. Obwohl: Boot mit Motor ist sicher die bessere Verkaufsstrategie als Boot ohne Motor...

trash4u Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 621

15.06.2022 08:50
#4 RE: Vorgehensweise Ummeldung Boot im Todesfall Antworten

Hallo Malisabo,
Am einfachsten wird es sein, dass Schiff in Kroatien inkl. Motor zu verkaufen. Oder den Motor zu verkaufen und das Schiff dazu zu geben. Du hast ja alle notwendigen Unterlagen dazu. So eine "Pasara" oder wird in dem Alter je nach Zustand max. zwischen 1 - 1,5 T EUR gehandelt (inkl. Motor, Trailer).
Du kannst es auch auf NJUSKALO selbst inserieren.

kornatix Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 4.925

15.06.2022 09:41
#5 RE: Vorgehensweise Ummeldung Boot im Todesfall Antworten

Für die Registrierung eines Bootes gibt es keine Altersbeschränkung. Das Holzboot vom Typ Leut, welches mein Nachbar verkauft hat und welches inzwischen auf den Käufer registriert ist, stammt aus den 20er Jahren, ist also fast 100 Jahre alt. Voraussetzung für die Zulassung eines Bootes ist in HR lediglich die technische Begutachtung durch den Hafenkapitän, das Alter spielt keine Rolle. Mein Boot ist Baujahr 1978.

Malisabo Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 6

15.06.2022 12:28
#6 RE: Vorgehensweise Ummeldung Boot im Todesfall Antworten

Vielen Dank für die Info! Das ist ein Super-Tipp mit NJUSKALO, das kannte ich nicht. Und die Bezeichnung "Pasara" ist auch hilfreich. Danke!!!

kornatix Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 4.925

15.06.2022 16:09
#7 RE: Vorgehensweise Ummeldung Boot im Todesfall Antworten
Wenn Sie hier auf Links zu eBay klicken und einen Kauf tätigen, kann dies dazu führen, dass diese Website eine Provision erhält.

Pasara ist ein offenes kleines Holz-oder Kunststoffboot, richtig? (Das in #1 versprochene Foto sehe ich leider nicht.) Die Dinger lassen sich heute nur noch schwer verkaufen, mit Motor und Trailer aber schon. Ein 20-PS-Motor - ist das schon ein Viertakter? - ist bei Kleinbootfahrern heiß begehrt, und bei dem Trailer kommt es auf Zustand und zul. Gesamtgewicht an. Ich würde das Ganze mal komplett für 2000.- € VB inserieren, viel mehr ist da nicht drin. Und nicht nur bei njuskalo.hr, sondern auch bei ebay. Ob Du es glaubst oder nicht: mein Bootsmotor hat 2020 in Kukljica/Ugljan den Geist aufgegeben, einen Tag später habe ich bei ebay einen passenden Gebrauchten gefunden, und der Verkäufer (Kroate) wohnte nicht nur in Sukosan = in meiner Nähe, sondern war obendrein noch Mitglied im Kroatien-Forum (= Ribar, hat aber hier lange nichts mehr von sich hören lassen). Falls er noch mitliest: der Motor läuft immer noch super, das war eine Win-win-Situation für uns beide.

NOX Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 4.249

15.06.2022 16:58
#8 RE: Vorgehensweise Ummeldung Boot im Todesfall Antworten

Zitat von kornatix im Beitrag #7
Ribar, hat aber hier lange nichts mehr von sich hören lassen


Ja leider, er hat mir damals sein Rezept mit den Hendlkeulen mit Fenchel usw. hier eingestellt. Habe es schon oft gemacht. Der hätter sicher noch einige super Rezepte für mich!

Malisabo Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 6

16.06.2022 11:00
#9 RE: Vorgehensweise Ummeldung Boot im Todesfall Antworten

Hallo Kornatix,

danke für die Infos. Ich hätte für Boot und Trailer € 900,-- und für den Motor € 2.000,-- angeschlagen. Inzwischen bin ich ja schon um einiges gescheiter! Was die Sache verkompliziert ist: Boot und Trailer stehen in Mali Lošinj, der Motor samt Steuereinheit ist in Deutschlandsberg und ich lebe in Saalfelden am Steinernen Meer, beide Orte Österreich, 4 Stunden Fahrtzeit voneinander entfernt. Den Motor hätte ich gar nicht in meinen Passat 1992 gebracht, als ich vergangene Woche nach Kroatien gefahren bin. Außerdem wollte ich ihn nicht beim Boot lassen...Die Fotos sollten jetzt hochgeladen sein. Auf alle Fälle werde ich auf njuskalo.hr inserieren (sobald ich übersetzt hab), auf ebay und mornar.net habe ich Boot und Trailer inseriert, den Motor werde ich noch dazu erfassen. Auf willhaben.at ist nur der Motor inseriert. Es waren 2 Interessenten aus Deutschland, die sind aber wieder abgesprungen, weil die "Überführung" mit dem Trailer z.B. nach Pag heikel ist bzw. keiner von uns eine Anhängerkupplung hat. Der Trailer hat keinen TÜV mehr, ist auf meinen verstorbenen Vater angemeldet und steht seit einem Jahr. Alles nicht sehr prickelnd...

Angefügte Bilder:
20220530_195454.jpg   DSC07359.JPG   Gliser.png   P1060814.JPG  
Als Diashow anzeigen
kornatix Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 4.925

16.06.2022 13:44
#10 RE: Vorgehensweise Ummeldung Boot im Todesfall Antworten

Den Viertakt-Motor solltest Du auf jeden Fall verkaufen können, der sieht auf dem Foto ja noch richtig gut aus. Wenn ich sowas bräuchte, würde ich glatt 1.500 € dafür bieten. Bei der "Patka" (= Ente, so heißen diese kleinen Kunststoffboote made in Yugoslavia im Volksmund) und bei dem offensichtlich maroden Trailer dürfte das eher Glückssache sein. Wenn der Hänger unaufgebockt jahrelang so wie auf dem Foto zu sehen gestanden hat, ist die Gummifederachse wahrscheinlich hinüber. Mehr als 50 € beim Schrotthändler sind da kaum drin. Wie Du schon sagst: alles nicht so prickelnd, aber manchmal geschehen ja noch Zeichen und Wunder. Viel Erfolg!

trash4u Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 621

16.06.2022 20:22
#11 RE: Vorgehensweise Ummeldung Boot im Todesfall Antworten

Zitat von Malisabo im Beitrag #9
für Boot und Trailer € 900,-- und für den Motor € 2.000,-- angeschlagen.


Preis ist Boot und Trailer o.k. - das sollte in Mali verkauft werden können. Ist ein fairer Preis, auch wenn der Trailer ggf. nicht mehr zu benutzen ist. Ich habe vor längerer Zeit eine ältere Pasara ohne Kabine und ohne Motor für 700 EUR verkaufen können. War kaum inseriert und schon weg.
Der Preis für den Motor ist m.E. etwas zu hoch für das Alter. Schaue mal was ein Neuer kostet. Und den würde ich nicht mehr nach Kroatien transportieren. Hier bekommst du sicherlich nicht so viel wie in DE oder AT.

Malisabo Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 6

18.06.2022 08:05
#12 RE: Vorgehensweise Ummeldung Boot im Todesfall Antworten

Danke Euch, ich werde mein Glück versuchen und Wunder geschehen ja tatsächlich...

Malisabo Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 6

05.07.2022 10:07
#13 RE: Vorgehensweise Ummeldung Boot im Todesfall Antworten

Hallo, da bin ich wieder! Ich hätte jetzt einen Käufer für Boot und Trailer. Der Käufer war im Hafenbüro und die sagten ihm, er brauche von mir einen beglaubigten Kaufvertrag von einem österreichischen Notar. Kann das sein? Ich habe einen Bevollmächtigten in Mali Lošinj, Deutscher, und einen kroatischen Bevollmächtigten, ein Freund meines Vaters. Genügt das nicht???

kornatix Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 4.925

05.07.2022 12:51
#14 RE: Vorgehensweise Ummeldung Boot im Todesfall Antworten

...hab's gelöscht, war falsch...

Stachi Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 796

05.07.2022 16:08
#15 RE: Vorgehensweise Ummeldung Boot im Todesfall Antworten

Das kommt hin. Du bist der „neue“ Verkäufer mit Wohnsitz in Österreich. Deshalb muss ein österreichischer Notar dein Vorhaben beglaubigen.

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