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Dieses Thema im Kroatien-Forum hat 43 Antworten
und wurde 1.623 mal aufgerufen
  
 Montenegro-Forum
Seiten 1 | 2 | 3
Atlantic Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 4

19.10.2022 10:21
Bestimmungen Langzeiturlaub Antworten

Hallo in die Runde!

Wir möchten gerne für ca. 10 Monate nach Montenegro. Man darf sich ja am Stück nur 90 Tage dort aufhalten. Für wie lange müsste man das Land verlassen, z. B. mit einem Tripp nach Kroatien, um dann wieder einreisen zu dürfen? Gibt es da irgendwelche Bestimmungen, oder reichen 24 Stunden?

Danke und Grüße!

Vera Offline

Moderatorin im Kroatien-Forum


Beiträge: 41.632

19.10.2022 10:26
#2 RE: Bestimmungen Langzeiturlaub Antworten

Meines Wissens darf man sich innerhalb von 180 Tagen 90 Tage dort aufhalten. Das würde bedeuten, ihr müsstet für 90 Tage ausreisen. Das ist zumindest die offizielle Regelung.

https://www.auswaertiges-amt.de/de/ausse...16330#content_4

________________________
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montenegroexperte Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 136

19.10.2022 10:27
#3 RE: Bestimmungen Langzeiturlaub Antworten

Ohne Aufenthaltserlaubnis darfst du dich 90 Tage innerhalb von 180 Tagen in Montenegro aufhalten.
D.h., nach 3 Monaten musst du 3 Monate raus. Alles andere ist illegal.
Für Rückfragen wende dich gerne an mich.

Liebe Grüsse!
Micha

==
Michael - Montenegro Experte
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Atlantic Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 4

19.10.2022 11:15
#4 RE: Bestimmungen Langzeiturlaub Antworten

Danke für Eure Antworten!

Dann wird das wohl nichts mit dem Langzeiturlaub in Montenegro, schade.

Vera Offline

Moderatorin im Kroatien-Forum


Beiträge: 41.632

19.10.2022 11:20
#5 RE: Bestimmungen Langzeiturlaub Antworten

Warum? Ist eine temporäre Aufenthaltsgenehmigung denn nicht zu bekommen?

________________________
Meine Fotogalerie

Atlantic Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 4

19.10.2022 11:40
#6 RE: Bestimmungen Langzeiturlaub Antworten

Ich muss gestehen, so etwas hatte ich nicht auf dem Schirm. Werde mal auf die Suche gehen, danke für den Hinweis!

montenegroexperte Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 136

19.10.2022 11:49
#7 RE: Bestimmungen Langzeiturlaub Antworten

Um eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen musst du a) eine Immobilie kaufen oder b) dich in (d)einer Firma anstellen.

==
Michael - Montenegro Experte
Ferienwohnungen utjeha.me

Atlantic Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 4

19.10.2022 11:51
#8 RE: Bestimmungen Langzeiturlaub Antworten

Aud die Schnelle habe ich folgendes gefunden...

Eine befristete Aufenthaltsgenehmigung bekommt man nur für folgende Zwecke:
– Unternehmertum, Geschäft und Beschäftigung
– Eigentum an unbeweglichem Vermögen
– Familienzusammenführung
– Sekundarschulbildung oder Studium
– Teilnahme an Programmen des internationalen Studentenaustauschs oder anderen Programmen für Jugendliche
– Spezialisierung, Berufsausbildung und praktische Ausbildung
– wissenschaftliche Forschungstätigkeit
– medizinische Behandlung
– humanitäre Gründe
– Eigentum an unbeweglichem Vermögen
– Durchführung religiöser Dienste

Also nichts für uns, wir wollen ja nur Urlaub machen.

montenegroexperte Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 136

19.10.2022 11:56
#9 RE: Bestimmungen Langzeiturlaub Antworten

Ja genau. So hatte ich das oben ja auch geschrieben........

==
Michael - Montenegro Experte
Ferienwohnungen utjeha.me

Thofroe Online

Forenbetreiber / Kroatienforum


Beiträge: 13.389

19.10.2022 18:16
#10 RE: Bestimmungen Langzeiturlaub Antworten

Mach doch Urlaub in Montenegro und dann geht´s weiter in einem der wunderschönen Nachbarländer. Das ist auf alle Fälle besser als ganz zu verzichten.

-------------------------------
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HRFan Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 17

19.10.2022 20:08
#11 RE: Bestimmungen Langzeiturlaub Antworten

Wie ist es denn in Kroatien? Drei Monaten und dann raus?

Daxbauer Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 4.281

19.10.2022 23:41
#12 RE: Bestimmungen Langzeiturlaub Antworten

Kroatien ist ein anderes Thema, ist EU

@montenegroexperte

hast du da mal einen Link?

Normalerweise beginnt der 180Tage-Zeitraum mit der ersten Einreise zu zählen.

Innerhalb der 180 Tage dann 3 Monate Aufenthalt erlaubt

Dies gilt auch wenn der Aufenthalt gestückelt wird

Am 181. Tag beginnt dann der nächste 180 Tage Zeitraum.

Daraus folgt folgende Möglichkeit:

Einreise z.B. am 1.1.23

damit Beginn des 180 Tage Zeitraums gesetzt

Wieder Ausreise am 2.1.23

Also 2 Tage Aufenthalt

dann wieder Einreise 88 Tage vor dem Ablauf der 180 Tage

Ausreise für einen Tag

Bei Wiedereinreise beginnt der nächste 180 Tage Zeitraum mit 90 Tagen Aufenthaltsrecht.

somit also fast 6 Monate Aufenthalt quasi am Stück möglich.


ABER:

In Deutschland wurde dieses Verfahren nur akzeptiert, wenn der Ausländer selber darauf bestand, sich also auskannte.

In Deutschland galt folgendes: Es wurde immer der zurückliegende 180 Tagezeitraum betrachtet, in diesem durften nur 90 Tage Aufenthalt liegen.

Frage ist jetzt, gilt in Montenegro das alte EU-Verfahren sinngemäß, oder das in Deutschland standardmäßig angewendete?

Da hilft nur ein Blick in das in M gültige Gesetz

montenegroexperte Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 136

20.10.2022 06:35
#13 RE: Bestimmungen Langzeiturlaub Antworten

Es gilt das montenegrinische Ausländergesetz. Wenn du 90 Tage hier warst musst du 90 Tage raus.

==
Michael - Montenegro Experte
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drago1 Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 796

20.10.2022 18:24
#14 RE: Bestimmungen Langzeiturlaub Antworten

Ich habe dazu jetzt das hier gefunden.
Aufenthalt Montenegro

Zitat: Nehmen wir an, Sie möchten Montenegro besuchen, bevor Sie mit der Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung fortfahren. Unabhängig davon, ob Sie ein Touristenvisum benötigen oder nicht, sollten Sie Folgendes wissen:

Ausländer sind zu einem Aufenthalt von bis zu 90 Tagen mit einem Kurzzeitvisum (Visum C) oder ohne Visum berechtigt. Ausländer, die sich 90 Tage in Montenegro aufgehalten haben, können nach Ablauf von 180 Tagen – gerechnet ab dem Datum der ersten Einreise – wieder einreisen und sich in Montenegro aufhalten.

montenegroexperte Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 136

20.10.2022 18:26
#15 RE: Bestimmungen Langzeiturlaub Antworten

Wie bereits oben erwähnt: 90 Tage innerhalb von 180 Tagen. Nach 3 Monaten muss man das Land 3 Monate verlassen.

==
Michael - Montenegro Experte
Ferienwohnungen utjeha.me

drago1 Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 796

20.10.2022 19:29
#16 RE: Bestimmungen Langzeiturlaub Antworten

Ich möchte ungern widersprechen, aber das liest sich halt anders. Ich kann ja auch öfter dort hinfahren, mehrmals im Jahr, darf dann aber innerhalb von 180 Tagen nicht länger als 90 Tage im Land sein. Das würde nach meinem Verständnis bedeuten, ich komme im Januar für 20 Tage und im April für 20 Tage und im Mai für 50 Tage. Dann war ich Ende Juni von 180 Tagen 90 Tage im Land. Dann könnte ich, nach meinem Verständnis, ab Juli wieder einreisen, wieder für 90 Tage innerhalb von 180 Tagen. Dass ich die 90 Zage in einem Rutsch da sein muss, steht ja nirgends.

Zitat: Ausländer sind zu einem Aufenthalt von bis zu 90 Tagen mit einem Kurzzeitvisum (Visum C) oder ohne Visum berechtigt. Ausländer, die sich 90 Tage in Montenegro aufgehalten haben, können nach Ablauf von 180 Tagen – gerechnet ab dem Datum der ersten Einreise – wieder einreisen und sich in Montenegro aufhalten.

montenegroexperte Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 136

20.10.2022 19:32
#17 RE: Bestimmungen Langzeiturlaub Antworten

Es ging darum, ob jemand sechs Monate am Stück in Montenegro bleiben darf. Und das darf er eben nicht. Wenn er 90 Tage im Land war, muss er das Land für 90 Tage verlassen. Das ist so.

==
Michael - Montenegro Experte
Ferienwohnungen utjeha.me

drago1 Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 796

20.10.2022 19:48
#18 RE: Bestimmungen Langzeiturlaub Antworten

Warum? Ich verstehe es wirklich nicht. Weil es in dem Link nun mal anders beschrieben wird. Dass er keine 180 Tage am Stück dableiben kann, ist klar. Aber in dem Link steht jedoch, dass die 180-Tage-Frist am ersten Tag der ersten Einreise beginnt. Mich würde wirklich interessieren, wo das steht, dass man das Land für 90 Tage verlassen muss.

montenegroexperte Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 136

20.10.2022 19:52
#19 RE: Bestimmungen Langzeiturlaub Antworten

Du kannst das in Ausländergesetz nachlesen.

==
Michael - Montenegro Experte
Ferienwohnungen utjeha.me

drago1 Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 796

20.10.2022 20:03
#20 RE: Bestimmungen Langzeiturlaub Antworten

Wenn ich es finden würde, würde ich das auch machen. Leider finde ich keinen Link dahin.

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