Hallo zusammen! Mein Name ist Angelina und ich bitte um Hilfe 🙏🙏🙏
Der Vater meines Kindes ist Kroate. Das Baby war in Deutschland geboren. Ich, die Mutter, habe kasachische Staatsangehörigkeit. Als ich verstanden habe, mein Kind ist berechtigt die kroatische Staatsangehörigkeit zu haben.
Das Problem ist, dass Vater des Kindes gar nicht die Staatsangehörigkeit für Kind beantragen möchte. Und das Kind bleibt staatenlos. Ich versuchte diese Frage mit Botschaft in Düsseldorf zu klären und sie meinen, dass nur der Vater einen Antrag stellen kann und möchten nicht weiterhelfen.
Ich bin verwirrt, weil ich keine Ahnung habe was ich nun tun sollte. Wahrscheinlich kann mir jemand einen Rat geben.
Ich bin immer noch mit dem Vater des Kindes verheiratet, ich habe eine vom Gericht erhaltene Vollmacht, um alle Fragen bezüglich des Kindes zu klären. Die Vollmacht besagt auch, dass der Vater nicht dagegen ist, dass das Kind die kroatische Staatsbürgerschaft erhält. Ich weiß nicht, ob die kroatische Botschaft dies als Zustimmung des anderen Elternteils akzeptiert.
🤔wie sieht das mit den neuen Erdenbürger aus die in Deutschland geboren werden ,dessen Mutter oder Eltern im Asylverfahren laufen ? Würde mich interessieren.
Würde mich auch interessieren. Ich habe mal gehört, ein Kind hätte automatisch die Staatsbürgerschaft des Landes, in dem es geboren wurde, das scheint aber dann ja wohl nicht der Fall zu sein. Habe gerade mal gegoogelt, es gibt tatsächlich viele Menschen ohne Staatenzugehörigkeit, das war mir nicht bewusst.
In Deutschland gilt nach wie vor das Abstammungsprinzip, das heißt: ein Kind mit einem deutschen Elternteil ist, egal wo es geboren wird, automatisch deutsch. Haben die Eltern unterschiedliche Staatsangehörigkeiten, bekommt das Kind beide und kann sich mit 18 entscheiden, welche Staatsangehörigkeit es übernehmen will. Vielfach sind sogar doppelte Staatsangehörigkeiten möglich, wenn es entsprechende staatliche Vereinbarungen gibt.
Ein in Deutschland geborenes Kind von Ausländern erhält automatisch die Staatsangehörigkeit seiner Eltern und nicht diedeutsche. Wenn das aufgrund politischer Gegebenheiten nicht möglich ist (Beispiel: Afghanistan), kann das ausländische Kind auf Antrag unter erleichterten Bedingungen eingebürgert werden, ansonsten bleibt es staatenlos.
In den USA hingegen gilt das Territorialprinzip. Dort ist jedes im Lande geborene Kind automatisch US-Bürger, egal woher seine Eltern stammen. So einen Fall habe ich in meiner Familie: Eltern aus beruflichen Gründen mit Kind vorübergehend nach USA gegangen, dort ein zweites bekommen, und jetzt haben sie einen deutschen Sohn und eine amerikanische Tochter.
Deutsches Staatsangehörigkeitsrecht, kurzgefasst so wie ich es unterrichtet habe:
Anfang des 20. Jahrhunderts, über hundert Jahre alt
Deutsches Blut setzt sich immer durch, Geburtsort ist egal, Staatsangehörigkeit wird durch die Mutter übertragen
durch den Vater nur wenn verheiratet oder er das Kind anerkennt
d.h. überspitzt:
Deutsche Männer durften in Afrika während der Kolonialzeit so viel Einheimische schwängern, wie sie wollten, die Kinder waren keine Deutschen.
Außer das Kind war es "wert" als Kind eines Deutschen anerkannt zu werden.
Ließ sich aber eine Deutsche in Afrika von einem Einheimischen schwägern, so war das Kind ein Deutscher.
Alle ehelich geborenen Abkommen davon waren/sind wiederum Deutsche, egal wo geboren, ebenso die Kinder mütterlicher Linie, egal ob verheiratet oder nicht.
Daher auch die vielen so genannten Spätaussiedler aus östlichen Gebieten
Zitat von medusa im Beitrag #2Wenn das Kleine in Deutschland geboren ist ,müsste es doch die deutsche Staatsangehörigkeit haben !
Definitiv: nein, siehe oben! Ein in Deutschland geborenes Kind von Ausländern kann nur dann die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten, wenn zumindest ein Elternteil seit mindestens acht Jahren in Deutschland lebt und einen unbefristeten Aufenthaltstitel hat. Auch das geschieht aber nicht automatisch, sondern nur auf Antrag eines aufenthalts- und damit antragsberechtigten Elternteils. Und weil Angelina ja erst seit 5 Jahren in Deutschland lebt, kann sie die deutsche Staatsangehörigkeit für ihr Kind nicht beantragen. Aber wie sieht es denn mit dem Vater aus, erfüllt der eventuell die Voraussetzungen? Falls ja, könnte er die deutsche Staatsangehörigkeit für das Kind beantragen, obwohl weder er noch die Mutter Deutsche sind.
Von den kroatischen Behörden weiß ich, dass die mit der Ausstellung einer domovnica für Auslandskroaten sehr zurückhaltend sind. Weil die Kroaten - man verzeihe mir den Ausdruck! - "reinrassig" bleiben wollen, kommt Angelina dort auch mit einer Vollmacht nicht weiter. Wenn der kroatische Vater nicht selbst aktiv wird, läuft da gar nichts.
Frage: wie geht es weiter? Antwort: keine Ahnung, vielleicht einfach abwarten? Ich bin seit vielen Jahren mit einer ehemals jugoslawischen Familie befreundet; er Serbe, sie Kroatin, beide fleißig, ehrlich und redlich, aber etwas einfach gestrickt. Als Jugoslawien den Bach 'runter ging, haben die sich um gar nichts gekümmert - wozu auch, sie hatten ja Aufenthalt unbefristet. Dass ihr in Deutschland geborener Sohn Emil staatenlos war, haben sie erst gemerkt, als Emil heiraten wollte. Weil er aber sein ganzes Leben in Deutschland verbracht hatte, bekam er binnen weniger Wochen und relativ unbürokratisch die deutsche Staatsbürgerschaft; sein Vater ist nach wie vor Serbe und seine Mutter Kroatin. Und - der EU sei Dank - auch als Deutscher kann er jetzt in Kroatien erben. Zu Jugoslawien-Zeiten war das nicht möglich, da galt das Erbrecht nur für jugoslawische Staatsbürger. Auch das war ein Grund dafür, dass viele Ex-Jugoslawen Ende der 90er Jahre einfach mal abgewartet haben.
Doppelte Staatsbürgerschaft geht in einigen Ländern wie z.B. in der Türkei, in einigen wie z.B. in den USA aber nicht. Dort ist man entweder Amerikaner oder Ausländer. Die um sieben Ecken mit mir verwandte in den USA geborene Tochter deutscher Eltern muss sich mit 18 entscheiden, ob sie Deutsche werden oder Amerikanerin bleiben will; beides zusammen geht nicht.
...interessantes Thema - jedenfalls wenn es einen nicht selbst betrifft...
Danke sehr für die Antwort. Der Vater hat etwa 6 Jahren in Deutschland gelebt. Seit zwei Monate lebt er in der Schweiz.
Für mich das Problem ist, dass mein Kind ohne Staatsangehörigkeit kann nicht in Kita aufgenommen werden. Und weiß ich nicht wie kann Ausländerbehörde und Jugendamt reagieren.
Welchen Aufenthaltstitel hast Du denn selbst, befristete Aufenthaltserlaubnis? Asylantenstatus? Duldung? Meines Wissens reicht schon eine Duldung eines Elternteils für Kita und Schule - für Kita freilich nur, wenn überhaupt ein Platz verfügbar ist. Das ist bei deutschen Eltern ja nicht anders. Der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz nützt auch denen herzlich wenig, wenn kein Platz da ist. Und selbst beim Schulbesuch müssen Umwege in Kauf genommen werden, wenn die nächstgelegene Schule voll belegt ist.
Ich habe befristete Aufenthaltskarte für 5 Jahren, als Frau des EU Mitglieder. Also ich lebe in Deutschland fast 5 Jahren. Und gleich antrage entweder unbefristete Aufenthaltskarte, falls ich beweisen kann, dass ich meine Lebensunterhalt sichern kann oder ein Studentisches Visum, da ich an der Uni mein Studium nach der Elternzeit fortsetzen will. Alles kann klappen, wenn mein Kind einen Kita Platz hätte. Ich hoffe sehr, dass mein Baby im Uni-Kita aufgenommen wird, weil ich alleinerziehende bin.
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