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Dieses Thema im Kroatien-Forum hat 20 Antworten
und wurde 964 mal aufgerufen
  
 Reisedokumente und Zoll / Zollbestimmungen, Einreisebestimmungen für Kroatien
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MirkoCRO Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 3

03.01.2025 21:47
Mit deutschem EU-Kennzeichen in Kroatien fortbewegen Antworten

Hallo Zusammen,

weil ich in 2025 mehrere Reisen in meine Heimat plane - auch nur kürzere Ein- oder Zwei-Tage-Trips - plane ich mein Auto, welches hier in Deutschland gekauft und angemeldet wurde in Kroatien mehrmals zu benutzen. Sprich ich würde mit den Flieger nach Kroatien fliegen und von dort aus weiter mit meinem Auto mobil bleiben und entweder mit dem Flieger zurück nach Deutschland oder auch mit dem Auto (z.B. wenn nicht mehr in Kroatien benötigt oder wenn der TÜV hier in Deutschland gemacht werden muss etc.). Ich habe mich schon mal bei Google etc. schlau gemacht, jedoch mit vielen Widersprüchen, meistens weil es sich dabei um Beiträge (auch in diesem Forum hier) von vor 2013 handelte, also vor dem EU-Beitritt Kroatiens. Deshalb dachte ich mir ich frage mal die Experten hier (entschuldigt bitte wenn es hier doch bereits einen ähnlichen Beitrag gibt und ich ihn mit der Suchfunktion nicht gefunden hatte). Folgende Situation ist vorhanden:

- Mein Auto hat ein deutsches Kennzeichen (mit dem "D" und den gelben EU-Sternen auf blauem Hintergrund)
- Mein Auto wurde normal gekauft (kein Leasing, Finanzierung etc.), ist hier versichert und hat TÜV
- Ich bin kroatischer Staatsbürger (keine doppelte etc.) und ein permanenter Wohnsitz in Kroatien ist vorhanden
- Jedoch wurden sowohl bei meinem Personalausweis (Osobna iskaznica) und in meinem Reisepass (Putovnica) eine deutsche Meldeadresse hinterlegt (bitte fragt nicht warum, ich weiß es leider selber nicht genau)
- Soweit ich weiß gilt EU-weites Recht, dass ein Auto aus dem EU-Ausland maximal sechs Monate im EU-Ausland bewegt werden darf (darf auch in mehreren Abständen passieren)
- Jedoch lese ich auch, dass "Fahrzeuge [...] von kroatischen Staatsbürgern, die vorübergehend aus dem Ausland nach Kroatien kommen, dürfen ab dem Datum der Einreise nach Kroatien nicht länger als drei Monate am Verkehr teilnehmen."
- Das Auto wäre jedes Mal wenn ich mich in Deutschland befinde in einer Garage in Kroatien untergebracht (Garage ist vorhanden und auch gemietet, aber nicht an meinem Wohnort sondern näher zum Flughafen)
- Wie sieht es auch versicherungstechnisch aus? Die "Grüne Karte" sollte ja für Kroatien obsolet sein oder?
- Das Auto ist auf mich hier in Deutschland gemeldet und versichert, jedoch gibt es weitere Personen in meiner Familie, welche ebenfalls nach Kroatien einreisen und mit meinem Auto mobil sein möchten
- Eine Person in meiner Familie besitzt ebenfalls nur die kroatische Staatsbürgerschaft wie ich, jedoch mit einer kroatischen Adresse im Personalausweis und Reisepass (ich frage weil ich auch schon gelesen habe, dass "kroatische Staatsbürger" überhaupt keine Autos mit ausländischen Kennzeichen bewegen dürfen)
- Alle Personen in der Familie (inklusive ich) wohnen und arbeiten permanent hier in Deutschland

Danke im Voraus für eure Mithilfe und sorry dass es so lang wurde.


Gruß
Mirko

Vera Offline

Moderatorin im Kroatien-Forum


Beiträge: 41.971

03.01.2025 22:44
#2 RE: Mit deutschem EU-Kennzeichen in Kroatien fortbewegen Antworten

Ist denn dein Erstwohnsitz und der der anderen Nutzer in Deutschland?

________________________
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Stachi Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 836

04.01.2025 10:04
#3 RE: Mit deutschem EU-Kennzeichen in Kroatien fortbewegen Antworten

Hallo Mirko,
ein wirklich schwieriges Thema…, was ich aber weiß:

• das EU-Kennzeichen ist in HR ausreichend als Nachweis einer deutschen Haftpflicht, somit ist die grüne Versicherungskarte nicht mehr erforderlich.

• Personen mit einem festen Wohnsitz in HR dürfen KEIN deutsches Fahrzeug bewegen. Das gibt mächtig Ärger sobald sie angehalten werden.

• wenn sich eine Person mit festen Wohnsitz in D nur vorübergehend in HR aufhält darf diese Person ein in D zugelassenes Fahrzeug in HR bewegen.
Ich habe touristische Gäste mit kroatischen Pass, mit deutschen Wohnsitz und deutschen Fahrzeug, kein Problem. Inwiefern das „vorübergehend“ hier definiert wird weiß ich nicht (<90 Tage Anmeldung als Tourist, >90 Tage Aufenthaltserlaubnis mit Boravišna).
Denn wie die Kontrolle (Probleme) bei einzelnen Personen, die nicht wie typische Urlauber wirken, aussehen würde weiß ich nicht, da wäre ich auch sehr vorsichtig bzw würde mich wirklich noch mal genau an entsprechende Behörden wenden und mich fachlich beraten lassen, ob per Anruf oder Email (Verkehrsministerium, Tehnički pregled, …).

kornatix Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 4.935

04.01.2025 11:44
#4 RE: Mit deutschem EU-Kennzeichen in Kroatien fortbewegen Antworten

Zitat von MirkoCRO im Beitrag #1

...Das Auto wäre jedes Mal wenn ich mich in Deutschland befinde in einer Garage in Kroatien untergebracht
Ein in D zugelassenes Kfz muss spätestens nach einem halben Jahr auf HR umgemeldet werden, wenn es dort seinen ständigen Standort hat, aber wo kein Kläger, da kein Richter. Ich kenne einige Deutsche, die ein deutsches Auto dauerhaft an ihrem kroatischen Ferienhaus geparkt haben und damit nur alle zwei Jahre nach D zum TÜV fahren, aber zulässig ist das nicht.
Zitat von MirkoCRO im Beitrag #1
- Wie sieht es auch versicherungstechnisch aus? Die "Grüne Karte" sollte ja für Kroatien obsolet sein oder?
Den "zeleni karton" braucht man innerhalb der EU nicht mehr.
Zitat von MirkoCRO im Beitrag #1
- Das Auto ist auf mich hier in Deutschland gemeldet und versichert, jedoch gibt es weitere Personen in meiner Familie, welche ebenfalls nach Kroatien einreisen und mit meinem Auto mobil sein möchten.
Fahren darf dieses Kfz innerhalb der EU (!) jeder, der den dafür erforderlichen Führerschein (und ggf. eine schriftliche Vollmacht des Kfz-Halters hat, aus der hervorgeht, dass ihm das Kfz kostenlos vorübergehend überlassen wurde). Anders sieht es nur dann aus, wenn man ein fremdes Kfz dauerhaft ober gegen Entgelt benutzt. Das ist dann aber keine Fahrerlaubnis-, sondern eine steuerrechtliche Frage, und darum geht es hier ja nicht.
Zitat von MirkoCRO im Beitrag #1
- Eine Person in meiner Familie besitzt ebenfalls nur die kroatische Staatsbürgerschaft wie ich, jedoch mit einer kroatischen Adresse im Personalausweis und Reisepass (ich frage weil ich auch schon gelesen habe, dass "kroatische Staatsbürger" überhaupt keine Autos mit ausländischen Kennzeichen bewegen dürfen)
- Alle Personen in der Familie (inklusive ich) wohnen und arbeiten permanent hier in Deutschland
Innerhalb der EU spielen (Stichwort: Freizügigkeit) Wohnsitz und Staatsangehörigkeit bei kurzfristigem/vorübergehendem (Ferien-)Aufenthalt keine Rolle.

@Stachi, woher hast Du die Info, dass ein Kroate mit Wohnsitz in HR dort kein deutsches Auto bewegen darf? Das wäre mir neu.

Stachi Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 836

04.01.2025 14:32
#5 RE: Mit deutschem EU-Kennzeichen in Kroatien fortbewegen Antworten

@kornatix : Puuuh, bin ich da auf dem Holzweg? So sagen und handhaben es mein Freunde und Nachbarn vor Ort. Sie würden sich nicht mal auf die in D zugelassene Yamaha setzen und eine Runde vor der Auffahrt drehen. Auch als das Auto eines engen Freundes defekt war sagte er er dürfe sich unseren in D zugelassenen Sprinter nicht borgen.

kastela Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 4.310

04.01.2025 16:29
#6 RE: Mit deutschem EU-Kennzeichen in Kroatien fortbewegen Antworten

Zitat von Stachi im Beitrag #5
@kornatix : Puuuh, bin ich da auf dem Holzweg? So sagen und handhaben es mein Freunde und Nachbarn vor Ort. Sie würden sich nicht mal auf die in D zugelassene Yamaha setzen und eine Runde vor der Auffahrt drehen. Auch als das Auto eines engen Freundes defekt war sagte er er dürfe sich unseren in D zugelassenen Sprinter nicht borgen.


Genau so kenne ich es auch.

Kroatien: Urlaub an der Adria Trogir, Split: Haus Viersen

Berti Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 2.640

04.01.2025 17:24
#7 RE: Mit deutschem EU-Kennzeichen in Kroatien fortbewegen Antworten

Meines Wissens ist das eine steuerliche Sache. Da das Fahrzeug in Deutschland versteuert ist darf ein Kroate dieses Fahrzeug nicht alleine in HR nutzen.

LG leider aus WIT

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Vera Offline

Moderatorin im Kroatien-Forum


Beiträge: 41.971

04.01.2025 17:27
#8 RE: Mit deutschem EU-Kennzeichen in Kroatien fortbewegen Antworten

Zitat von Berti im Beitrag #7
Meines Wissens ist das eine steuerliche Sache. Da das Fahrzeug in Deutschland versteuert ist darf ein Kroate dieses Fahrzeug nicht alleine in HR nutzen.

LG leider aus WIT




Wenn der Kroate aber dauerhaft in Deutschland lebt und nur einen weiteren Wohnsitz in Kroatien hat, darf er das Fahrzeug doch in Kroatien nutzen? Dass es eigentlich umgemeldet werden muss, wenn es dauerhaft im Land verbleibt, ist ja wieder eine andere Sache.

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Berti Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 2.640

04.01.2025 17:34
#9 RE: Mit deutschem EU-Kennzeichen in Kroatien fortbewegen Antworten

Zitat von Vera im Beitrag #8
Wenn der Kroate aber dauerhaft in Deutschland lebt und nur einen weiteren Wohnsitz in Kroatien hat, darf er das Fahrzeug doch in Kroatien nutzen?


Das sehe ich auch so....mein Beitrag bezog sich auf den Post von Stachi.

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MirkoCRO Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 3

04.01.2025 18:20
#10 RE: Mit deutschem EU-Kennzeichen in Kroatien fortbewegen Antworten

Hallo Zusammen, Danke schon Mal für eure Antworten und Mithilfe:


Zitat von Vera im Beitrag #2
Ist denn dein Erstwohnsitz und der der anderen Nutzer in Deutschland?

Ja, von allen Familienmitgliedern ist unser Erst(Haupt-)wohnsitz hier in Deutschland.


Zitat von Stachi im Beitrag #3
Hallo Mirko,
ein wirklich schwieriges Thema…, was ich aber weiß:

• das EU-Kennzeichen ist in HR ausreichend als Nachweis einer deutschen Haftpflicht, somit ist die grüne Versicherungskarte nicht mehr erforderlich.

• Personen mit einem festen Wohnsitz in HR dürfen KEIN deutsches Fahrzeug bewegen. Das gibt mächtig Ärger sobald sie angehalten werden.

• wenn sich eine Person mit festen Wohnsitz in D nur vorübergehend in HR aufhält darf diese Person ein in D zugelassenes Fahrzeug in HR bewegen.
Ich habe touristische Gäste mit kroatischen Pass, mit deutschen Wohnsitz und deutschen Fahrzeug, kein Problem. Inwiefern das „vorübergehend“ hier definiert wird weiß ich nicht (<90 Tage Anmeldung als Tourist, >90 Tage Aufenthaltserlaubnis mit Boravišna).
Denn wie die Kontrolle (Probleme) bei einzelnen Personen, die nicht wie typische Urlauber wirken, aussehen würde weiß ich nicht, da wäre ich auch sehr vorsichtig bzw würde mich wirklich noch mal genau an entsprechende Behörden wenden und mich fachlich beraten lassen, ob per Anruf oder Email (Verkehrsministerium, Tehnički pregled, …).


Danke, ich weiß ist in der Tat sehr schwierig.
- Danke für die Bestätigung, so habe ich es auch in Erinnerung dass das EU-Kennzeichen als Nachweis für eine Haftpflichtversicherung oder höher innerhalb der EU ausreicht.
- Ja das Thema "vorübergehend". Ich habe nämlich auch die Sorgen, dass außerhalb der Sommermonaten - sprich mit deutlich weniger Touristen im Lande - solche Kontrollen deutlich strenger wären, auch wenn ich weit weg und mehr Abseits von eine Großstadt lebe. Weiß nicht wie ihr dass macht aber sowas wie eine offizielle Anmeldung, geschweige denn eine Aufenthaltserlaubnis habe ich noch nie beantragt (gut war auch nie länger wie drei Monate in der Heimat, was dieses Jahr aber passieren kann). Aber Danke, ich habe auch schon überlegt mit dem Verkehrsministerium zu quatschen (mit der Gefahr schlafende Hunde zu wecken). Man hat mir sogar eine deutsche Botschaft in Kroatien selbst nahegelegt.


Zitat von kornatix im Beitrag #4
Ein in D zugelassenes Kfz muss spätestens nach einem halben Jahr auf HR umgemeldet werden, wenn es dort seinen ständigen Standort hat, aber wo kein Kläger, da kein Richter. Ich kenne einige Deutsche, die ein deutsches Auto dauerhaft an ihrem kroatischen Ferienhaus geparkt haben und damit nur alle zwei Jahre nach D zum TÜV fahren, aber zulässig ist das nicht.

• Verstehe.
Zitat von kornatix im Beitrag #4
Den "zeleni karton" braucht man innerhalb der EU nicht mehr.

• Danke
Zitat von kornatix im Beitrag #4
Fahren darf dieses Kfz innerhalb der EU (!) jeder, der den dafür erforderlichen Führerschein (und ggf. eine schriftliche Vollmacht des Kfz-Halters hat, aus der hervorgeht, dass ihm das Kfz kostenlos vorübergehend überlassen wurde). Anders sieht es nur dann aus, wenn man ein fremdes Kfz dauerhaft ober gegen Entgelt benutzt. Das ist dann aber keine Fahrerlaubnis-, sondern eine steuerrechtliche Frage, und darum geht es hier ja nicht.

• Mein Auto wurde sofort gekauft, ohne Leasing, Finanzierung, Miete etc. oder was meinst du mit "fremdes Kfz dauerhaft oder gegen Entgelt"?
Zitat von kornatix im Beitrag #4
Innerhalb der EU spielen (Stichwort: Freizügigkeit) Wohnsitz und Staatsangehörigkeit bei kurzfristigem/vorübergehendem (Ferien-)Aufenthalt keine Rolle.

• "kurzfristig/vorübergehend" = 6 Monate oder nur 90 Tage?
Zitat von kornatix im Beitrag #4
@Stachi, woher hast Du die Info, dass ein Kroate mit Wohnsitz in HR dort kein deutsches Auto bewegen darf? Das wäre mir neu.

• Darf hier leider noch keine Links einfügen aber ich habe auch folgendes gelesen:

Zitat
Ako fizička osoba s prebivalištem u RH upravlja motornim vozilom koje je registrirano u drugoj državi članici EU-a, a ne radi se o iznimkama propisanim člankom 17. Zakona o posebnom porezu na motorna vozila, čini porezni prekršaj i nadležni carinski ured će mu naplatiti puni iznos posebnog poreza kao da je vozilo prijavio radi registracije u RH i to neovisno tko je vlasnik vozila. Ako se dug ne podmiri vozilo može biti oduzeto

Vera Offline

Moderatorin im Kroatien-Forum


Beiträge: 41.971

04.01.2025 19:13
#11 RE: Mit deutschem EU-Kennzeichen in Kroatien fortbewegen Antworten

Zitat von MirkoCRO im Beitrag #10
Ako fizička osoba s prebivalištem u RH upravlja motornim vozilom koje je registrirano u drugoj državi članici EU-a, a ne radi se o iznimkama propisanim člankom 17. Zakona o posebnom porezu na motorna vozila, čini porezni prekršaj i nadležni carinski ured će mu naplatiti puni iznos posebnog poreza kao da je vozilo prijavio radi registracije u RH i to neovisno tko je vlasnik vozila. Ako se dug ne podmiri vozilo može biti oduzeto


Ja, aber da du deinen 1.? Wohnsitz in Deutschland hast, trifft das ja so nicht zu.

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trash4u Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 636

04.01.2025 19:40
#12 RE: Mit deutschem EU-Kennzeichen in Kroatien fortbewegen Antworten

Zitat von Stachi im Beitrag #3
• Personen mit einem festen Wohnsitz in HR dürfen KEIN deutsches Fahrzeug bewegen. Das gibt mächtig Ärger sobald sie angehalten werden.


Das kann ich aus eigener, leidvoller Erfahrung bestätigen!

Es geht hier um die "Posebni porez na motorna vozila", also die Sondersteuer auf Fahrzeuge aller Art (betrifft nicht nur Autos, sondern auch Flugzeuge, Motorräder, Schiffe, ...). Wird ein ausländisches Fahrzeug von einer Person mit Hauptwohnsitz in Kroatien bewegt, fällt diese Sondersteuer an. Mich hat der Spaß seinerzeit (2020) rund 6,0 T EUR gekostet (Strafe, Sondersteuersteuer, Rechtsanwalt, ...).

Wenn im Fall von Mirko allerdings alle Personen die das Fahrzeug nutzen, den 1. Wohnsitz in den Dokumenten außerhalb von Kroatien eingetragen haben, dann ist das kein Problem - abgesehen von der Tatsache, dass das Auto eigentlich nach sechs Monaten in HR angemeldet werden müsste.

Stachi Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 836

04.01.2025 21:17
#13 RE: Mit deutschem EU-Kennzeichen in Kroatien fortbewegen Antworten

Genau. Es „müsste“ in D abgemeldet und offiziell überführt werden um es in HR anzumelden. Also richtig teuren Einfuhrzoll.
Man will ja hier im Forum keine schlafende Hunde wecken, zumal Beiträge frei lesbar sind.
Ich kenne aber genügen ausländische EU-Familien in HR, besonders aus der Zeit an der internationalen Privatschule, welche sich nicht nur als Touristen in HR aufhalten und dennoch seit Jahren ihre Fahrzeuge nicht ummelden. Von denen fährt niemand regelmäßig ins Heimatland zurück um „Fristen“ einzuhalten.
Und auch jetzt in der Nebensaison, bzw zu den Weihnachtsferien, sieht man viele ausländische EU-Fahrzeuge. Es gibt dennoch nicht mehr Kontrollen bezüglich touristischen oder anderweitigen Aufenthalts.
Derbe Probleme gibt es tatsächlich aber bei Selbstständigen die zwischen zwei Ländern pendeln. Ich kenne Fälle von Zwangsstilllegung bzw Zwangsentfremdung bis die steuerrechtliche Beurteilung erfolgte. Das kann sogar Jahre dauern und verdammt teuer werden

Stachi Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 836

04.01.2025 21:21
#14 RE: Mit deutschem EU-Kennzeichen in Kroatien fortbewegen Antworten

@trash4u : wow, und das mitten im ersten Coronajahr? Da hatten sie wohl Langeweile und wussten mit ihrer Zeit nicht viel anzufangen. Das tut mir jedenfalls sehr Leid für dich und diese Erfahrung.

trash4u Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 636

04.01.2025 21:44
#15 RE: Mit deutschem EU-Kennzeichen in Kroatien fortbewegen Antworten

Ich vermute, dass die gezielt kontrolliert haben. Die Kontrolle fand an einer Nebenstraße, in der Nähe von unserem Haus, statt. Beim Zoll, dort wo die Sondersteuer entrichtet wird, waren wir jedenfalls nicht die Einzigsten an diesem Tag 🤔.

kornatix Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 4.935

05.01.2025 13:58
#16 RE: Mit deutschem EU-Kennzeichen in Kroatien fortbewegen Antworten

Wenn alle potentiellen Autobenutzer ihren Erstwohnsitz in Deutschland haben, dann hat sich die Frage doch erledigt! Nach EU-Recht sind EU-Bürger, unabhängig von ihrer Nationalität, an ihrem Hauptwohnsitz steuerpflichtig bzw. dort, wo sie ihr Geld verdienen. Was spricht also dagegen, dass - immer vorausgesetzt, die Halbjahresfrist für die Ummeldung wegen Standortwechsel wird beachtet - ein in Deutschland Wohnhafter ein in Deutschland zugelassenes und versteuertes Kfz vorübergehend benutzt, welches einem anderen in Deutschland Wohnhaften gehört? Wie gesagt, steuerrechtlich ist nicht die Nationalität eines EU-Bürgers ausschlaggebend, sondern sein Wohnsitz.

Konkretes Beispiel: unsere Freundin Sofija und ihr Sohn Goran, beide kroatische Staatsbürger, leben seit X Jahren in Witten. Sofija besitzt ein Auto mit WIT-Kennzeichen, und damit fährt der Kroate Goran regelmäßig nach Kroatien, um seinen in Selce wohnhaften Bruder Miki zu besuchen = nema problema! Anderes Beispiel: als Miki seinen Hauptwohnsitz von Witten nach Selce verlegt hatte, hat er - Kroate - seine Möbel mit einem bei Sixt in D gemieteten LKW nach Selce transportiert, und auch das war kein Problem. Anders sieht es eventuell aus, wenn man - siehe Beitrag von trash4u - ein deutsches Auto einem in Kroatien Wohnhaften überlässt, aber darum geht es hier ja nicht.

Aeneas Tzajkowski Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 1.694

05.01.2025 18:09
#17 RE: Mit deutschem EU-Kennzeichen in Kroatien fortbewegen Antworten

Zitat von kornatix im Beitrag #16
Anders sieht es eventuell aus, wenn man - siehe Beitrag von trash4u - ein deutsches Auto einem in Kroatien Wohnhaften überlässt, aber darum geht es hier ja nicht.

Partiell schon und es sieht anders aus.

Zitat von MirkoCRO im Beitrag #1
Eine Person in meiner Familie besitzt ebenfalls nur die kroatische Staatsbürgerschaft wie ich, jedoch mit einer kroatischen Adresse im Personalausweis und Reisepass (ich frage weil ich auch schon gelesen habe, dass "kroatische Staatsbürger" überhaupt keine Autos mit ausländischen Kennzeichen bewegen dürfen)

Es geht nicht um die Staatsbürgerschaft, sondern den Wohnsitz.
Ein in Kroatien Ansässiger darf selber kein nicht in Kroatien angemeldetes Fahrzeug benutzen.
Und auch ich kenne jemanden (Remigrant - liebe Grüße an die Alternativen Faschisten Deutschland), der erstaunlich schnell erwischt wurde und auch eine in Kuna fünfstellige Strafe berappen durfte.

der-adenauer.de

Vera Offline

Moderatorin im Kroatien-Forum


Beiträge: 41.971

05.01.2025 18:36
#18 RE: Mit deutschem EU-Kennzeichen in Kroatien fortbewegen Antworten

Ja, aber...

Zitat von MirkoCRO im Beitrag #1
- Alle Personen in der Familie (inklusive ich) wohnen und arbeiten permanent hier in Deutschland


...wenn jemand permanent in Deutschland wohnt und arbeitet, kann doch nicht nur die kroatische Adresse im Perso bzw. Pass stehen?

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Daxbauer Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 4.315

05.01.2025 19:40
#19 RE: Mit deutschem EU-Kennzeichen in Kroatien fortbewegen Antworten

Hatten wir das Thema nicht vor einiger Zeit schon mal mit Bosnien oder Montenegro?

MirkoCRO Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 3

05.01.2025 20:52
#20 RE: Mit deutschem EU-Kennzeichen in Kroatien fortbewegen Antworten

Das mit dem Eintrag der unterschiedlichen Adressen bei verschiedenen Personen und deren Personalausweisen/Reisepässen hatte ich bewusst hier reingeschrieben weil ich mir schon dachte, dass es am Ende daran scheitern könnte. Ich erinnere mich dass ich weit früher - also noch weit vor dem EU-Beitritt Kroatiens - auch die kroatische Adresse in meinem Reisepass drinstehen hatte. Einen Personalausweis hatte keiner von uns in der Familie. Alle in meiner Familie waren mit der Verlängerung ihrer jeweiligen Reisepässe kurz vor 2013 dran. Die haben weiterhin ihre kroatische Adresse im Reisepass behalten und auch beim Antrag für ein Personalausweis stand die kroatische Adresse drin. Weiterhin gab es eine zweite Karte im Kreditkartenformat, ich glaube das diente als Ersatz für die ehemalige Seite der "Aufenthaltsgenehmigung" in einem Reisepass (weiß leider nicht mehr den genauen Namen dieser Karte). In dieser stand dann bei allen die deutsche Adresse drin.

Weil mein Reisepass noch bis 2014 gültig war habe ich meinen Reisepass erst nach dem Beitritt Kroatiens in die EU verlängern lassen. Mir hatte man dann erklärt dass dann meine deutsche Adresse drinstehen wird. So war es dann auch am Ende, ebenso beim beantragen vom Personalausweis. Diese "zweite" Karte habe ich nie bekommen, weil höchstwahrscheinlich obsolet geworden durch den Eintritt Kroatiens in die EU. Deshalb bin ich jetzt der einzige in meiner Familie warum bei mir eine deutsche Adresse bei allen Dokumenten drinsteht. Inzwischen wurden über die Jahre natürlich auch diese Dokumente verlängert und neue Personalausweise und Reisepässe wurden ausgestellt, jedoch mit dem selben Ergebnis. Nur bei mir steht eine deutsche Adresse drin.

Wenn es aber jetzt wirklich so ist dass es nur um die Papiere für den Wohnsitz geht und nicht um dass was im Personalausweis/Reisepass drinsteht und es wirklich nur steuerrechtliche Gründe hat und nicht mit dem Automobil selber, dann wäre mir das auch recht so.

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