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Dieses Thema im Kroatien-Forum hat 11 Antworten
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Nata1ie Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 13

28.01.2025 14:31
Steuer Mieteinnahmen aus Vermietung FeWo Kroatien Antworten

Hallo zusammen,

kann ich in Kroatien ein Bankkonto eröffnen ohne das der deutsche Staat dies mitbekommt?

(Habe die Kroatische Staatsbürgerschaft)

Würde mich über Antworten und Tipps gerne auch als private Nachricht freuen. Danke im Voraus.

Aeneas Tzajkowski Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 1.695

28.01.2025 14:58
#2 RE: Steuer Mieteinnahmen aus Vermietung FeWo Kroatien Antworten

Zitat von Nata1ie im Beitrag #1
kann ich in Kroatien ein Bankkonto eröffnen ohne das der deutsche Staat dies mitbekommt?

Nein. CRS. Versteuerung gemäß DBA zwischen Kroatien und Deutschland.

der-adenauer.de

Nata1ie Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 13

28.01.2025 15:36
#3 RE: Steuer Mieteinnahmen aus Vermietung FeWo Kroatien Antworten

Auch wenn ich eine Anschrift in Kroatien habe und dort meine Steuern bezahle? Und in Deutschland keine Steuererklärungen mache? Komplettes Neuland für mich🙈

Aeneas Tzajkowski Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 1.695

28.01.2025 17:57
#4 RE: Steuer Mieteinnahmen aus Vermietung FeWo Kroatien Antworten

Ich war davon ausgegangen, dass Du Deinen Lebensmittelpunkt in Deutschland hast.
Wenn dies nicht so ist, dann bist Du auch nicht in Deutschland (und auch nicht in den 200 anderen Ländern, in denen Du auch nicht lebst) steuerpflichtig.

Edit: Du bist Kroatin, lebst in Kroatien, sprichst aber kein Kroatisch und fragst nach möglicher Besteuerung in Deutschland - ganz schön trollig.

der-adenauer.de

trash4u Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 636

28.01.2025 19:25
#5 RE: Steuer Mieteinnahmen aus Vermietung FeWo Kroatien Antworten

Also nochmal von vorne.
Wenn du in der EU ansässig bist, in Kroatien eine Butze besitzt und vermietest und dafür Mieteinnahmen hast, dann zahlst du erstmal per se in Kroatien deine Steuern auf die Einnahmen. Prämisse: du hast dort alles ordentlich angemeldet.
Ein Konto in einem Staat innerhalb der EU zu eröffnen und das dem Finanzamt (erst mal egal in welchem Land der EU) zu verschweigen war im letzten Jahrtausend vielleicht möglich, heute aber durch den Datenaustausch der Finanzämter innerhalb der EU zunehmend schwieriger bis unmöglich. Außerhalb der EU ein Konto eröffnen und dort sein Geld am EU Finanzamt vorbei zu bunkern, geht, ist aber m.E. nicht zu empfehlen - du erinnerst dich ggf. noch an die "Panama Papers"?. Ausnahme: du hast einen guten Draht zur Trump, Putin, Kim, ....

Stachi Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 837

28.01.2025 19:43
#6 RE: Steuer Mieteinnahmen aus Vermietung FeWo Kroatien Antworten

Es ist keine Frage Deiner Staatsbürgerschaft, sondern ob du in D in irgendeiner Form steuerpflichtig sein könntest. Ob durch Gehaltszahlung, Rente, Verpachtung von Weideland oder Vermietung von Garagen.
Solange du in D laut Einwohnermeldeamt einen Wohnsitz hast findet definitiv innerhalb der EU der Datenaustausch zwischen den Finanzämtern statt.
Wenn du in HR einen weiteren Wohnsitz hast und dort vermietest, egal ob langfristig oder touristisch, dann prüfen die Finanzämter die Zuständigkeit für die Mieteinnahmen in HR. Und wenn du sie tatsächlich komplett in HR versteuerst (weil du nachweisen kannst, dass dein Lebensmittelpunkt in HR liegt und du tatsächlich einem vor Ort lebenden Kroaten „gleichgestellt“ wirst), dann erhält das deutsche Finanzamt darüber lediglich eine Information.
Dann geht es D aber nichts an was du wie in HR damit verdienst oder wieviel du versteuerst.
Wenn du in D abgemeldet bist und mit dem Land als solches absolut nichts mehr zu tun hast, dann hast du ja auch nichts zu befürchten.
Fakt ist, innerhalb der EU wird alles gemeldet. Künftig auch wenn du nur Eigentum zur Eigennutzung besitzt. Welcome to EU.

Nata1ie Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 13

28.01.2025 20:33
#7 RE: Steuer Mieteinnahmen aus Vermietung FeWo Kroatien Antworten

Ich lebe in DE. Ich habe die Kroatische Staatsbürgerschaft, weil ich dort geboren wurde, und die ersten Lebensjahre dort aufgewachsen bin, mit drei Jahren kam damals meine Mutter mit mir nach Deutschland wo ich bis heute lebe. Ich spreche wirklich kaum Kroatisch außer paar Wörter und wenige Standart Sätze die ich jetzt gelernt habe.

Nata1ie Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 13

28.01.2025 20:36
#8 RE: Steuer Mieteinnahmen aus Vermietung FeWo Kroatien Antworten

@Stachi vielen Dank für deine Ausführliche Erklärung, sowas habe ich erwartet.

Stachi Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 837

28.01.2025 21:29
#9 RE: Steuer Mieteinnahmen aus Vermietung FeWo Kroatien Antworten

Sehr gerne. Wie bereits in einem anderen Thema geschrieben wird mit der aktuellen Steuerreform ordentlich „aufgeräumt“. Im digitalen Zeitalter hat Kroatien sehr deutlich aufgeholt und teils auch überholt. Letzten Sommer gab es auch schon Forumsmitglieder die „komische neue“ Fragebögen erhalten hatten und ich konnte seinerzeit noch gar nichts damit anfangen. Da auch wir mittlerweile diese Schreiben erhalten haben weiß ich nun genau worum es geht und zu welchem Zweck es dient. Nun bin ich also up to date und kann gerne Fragen beantworten, gerne auch als PN.

Aeneas Tzajkowski Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 1.695

29.01.2025 08:00
#10 RE: Steuer Mieteinnahmen aus Vermietung FeWo Kroatien Antworten

Zitat von Stachi im Beitrag #6
Wenn du in HR einen weiteren Wohnsitz hast und dort vermietest, egal ob langfristig oder touristisch, dann prüfen die Finanzämter die Zuständigkeit für die Mieteinnahmen in HR. Und wenn du sie tatsächlich komplett in HR versteuerst (weil du nachweisen kannst, dass dein Lebensmittelpunkt in HR liegt und du tatsächlich einem vor Ort lebenden Kroaten „gleichgestellt“ wirst), dann erhält das deutsche Finanzamt darüber lediglich eine Information.
Dann geht es D aber nichts an was du wie in HR damit verdienst oder wieviel du versteuerst.


Unabhängig vom Wohnsitz verortet das DBA das Recht der Besteuerung zum Immobilienstandort, also hier Kroatien, wobei die Höhe der Besteuerung in Kroatien wiederum vom Wohnsitz abhängig ist. Natürlich kann man nur einen (in Deutschland: „ersten“) Wohnsitz haben, wobei mehrere Wohnsitze momentan in der EU nicht wirklich verhindert werden. Wenn man aber trotzdem auffliegt, dann bekommt man also zusätzlich noch Probleme mit den kroatischen Finanzbehörden.
Es ist richtig, dass es dem Deutschen Finanzbehörden nichts angeht, was man mit kroatischen Immobilien erwirtschaftet. Ich nehme aber an (ohne mich da wirklich auszukennen), dass die Deutschen Sozialbehörden daran interessiert sein könnten, wenn Sozialleistungen welcher Art auch immer bezogen werden.

der-adenauer.de

kornatix Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 4.935

29.01.2025 14:13
#11 RE: Steuer Mieteinnahmen aus Vermietung FeWo Kroatien Antworten

Nur mal so am Rande zu der Frage, ob der deutsche Staat es erfährt, wenn man ein Konto (oder Vermögen) in Kroatien hat:

Ich habe 1997 ein Haus in Kroatien gekauft und seitdem ein kroatisches Devisenkonto, welches ich für meine Ausgaben dort benutze (Grundsteuer, Müllabfuhr usw.). Ich vermiete nicht, habe also keine steuerpflichtigen Einnahmen. Das Konto läuft auf meine kroatische Adresse. Meine deutsche Adresse steht zwar im Grundbuch, ist aber weder der Bank noch sonst wem bekannt, und auch in meiner OIB stehen lediglich mein Name und mein Geburtsdatum. Als es noch die Kuna gab und die Kurse im Winter immer günstiger waren als im Sommer, habe ich ab und zu mal im Winter 10.000 € aus D nach HR überwiesen und beim Rücktausch im Sommer manchmal ein paar Euro Kursgewinn gemacht. Weil meine Überweisungen immer unterhalb der Meldepflicht von 12.500 € lagen, hat auch davon außer den beteiligten Banken niemand etwas erfahren.

Woher, von wem und wozu sollte irgendeine deutsche Stelle denn wissen, dass es dieses Konto gibt? Meines Wissens gibt es keine Stelle, bei der Privatkonten, egal ob im In- oder Ausland, meldepflichtig sind. Und selbst, wenn man als Deutscher vermietet und die Mieteinnahmen brav und legal in Kroatien versteuert, erfährt (meines Wissens, ich lasse mich gerne korrigieren) niemand in Deuschland etwas von dem Gewinn, den man dort eventuell macht, und man muss ihn auch nicht in seiner deutschen ESt.-Erklärung angeben. Was man in Kroatien verdient, versteuert man in Kroatien und was man in Deuschland verdient, in Deutschland. Eine Doppelbesteuerung gibt es nicht. Ist das so richtig?

Aeneas Tzajkowski Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 1.695

29.01.2025 15:17
#12 RE: Steuer Mieteinnahmen aus Vermietung FeWo Kroatien Antworten

Zitat von kornatix im Beitrag #11
Das Konto läuft auf meine kroatische Adresse. Meine deutsche Adresse steht zwar im Grundbuch, ist aber weder der Bank noch sonst wem bekannt, und auch in meiner OIB stehen lediglich mein Name und mein Geburtsdatum.
(…)
Woher, von wem und wozu sollte irgendeine deutsche Stelle denn wissen, dass es dieses Konto gibt? Meines Wissens gibt es keine Stelle, bei der Privatkonten, egal ob im In- oder Ausland, meldepflichtig sind.

Das ist nicht (mehr) richtig.
CRS -> https://www.bzst.de/DE/Privatpersonen/Se...ngstandard.html
Ob und wie das Mapping von OID auf deutsche Steuerid funktioniert, weiß ich nicht.
Möglicherweise hast Du schon mit Angabe Deiner kroatischen Adresse (!= Wohnsitz) erfolgreich das Meldeverfahren torpediert.

Zitat von kornatix im Beitrag #11
Was man in Kroatien verdient, versteuert man in Kroatien und was man in Deuschland verdient, in Deutschland. Eine Doppelbesteuerung gibt es nicht. Ist das so richtig?

Das ist im Allgemeinen nicht richtig, sondern wird im DBA definiert. So sind z.B. Deine Zinseinnahmen auf einem kroatischen Konto in Deutschland steuerpflichtig.
Zur Erbschaftssteuer gibt es gar kein gar kein DBA zwischen Kroatien und Deutschland. Somit fällt im Allgemeinen bei Vermögen in Kroatien und Wohnsitz des Erben in Deutschland sowohl in Deutschland als auch in Kroatien Erbschaftssteuer an. (Bevor hier jemand Schnappatmung bekommt: Das spielt bei Immobilien in Kroatien meistens keine Rolle, da bei Vererbung in gerader Linie in Kroatien keine Erbschaftssteuer anfällt.)

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