Ich interessiere mich für Grundstücke, auf denen man Mobilheime aufstellen darf. Ist es richtig, dass es sich dabei um die Kategorie vom Flurstück von „T3“ handeln müsste? Wo gibt es denn genaue Informationen darüber? Ist das ein Thema der Gemeinde oder in der Stadt? Oder gibt es sowas gemeindeübergreifend wie bei uns in Deutschland in einer Landesbauordnung?
Bin für jegliche Informationen sehr dankbar. Viele Grüße
Hallo Funduro, mWn kann man auf einem einzelnen Flurstück kein privates Mobilheim aufstellen.
„Ein als T3 bezeichnetes Grundstück ist für den Bau von Campingplätzen vorgesehen. Diese Lager müssen strenge Qualitäts- und Sicherheitsnormen erfüllen und den örtlichen Stadtplänen entsprechen. Diese Campingplätze bieten Unterkunftsmöglichkeiten in erster Linie für Touristen, die in der Natur wohnen möchten und eine Reise durch Kroatien planen. Diese Lager müssen mit allen notwendigen Einrichtungen wie Duschen, Toiletten, Küchen und Essbereichen ausgestattet sein.“
Danke für die Info, ich will ja auch einen kleinen Platz mit mindestens 4 Mobilheimen aufbauen. Die untenstehende Info hatte ich auch noch im Netz gefunden, aber wo gibt es rechtliche detailliertere Informationen?
Zitat(T3) – Motorcamping und Campingplatz Auf Campingplätzen ist der Bau von Unterkünften – Villen, Bungalows, Pavillons und dergleichen – verboten. Der Anteil der Bauarbeiten für andere Bezeichnungen im Rahmen der touristischen Kennzeichnung des Campingplatzes darf maximal 2 % betragen. Ein Campingplatz mit einer Fläche < 2000 m2 kann Bauarbeiten in der Funktion des Campingplatzes bis zu einer Gesamtfläche von 200 m2 (Sanitäranlagen, Verwaltungsgebäude und dergleichen) umfassen. Die Bezeichnung eines Campingplatzes darf nicht in Touristensiedlung (T2) geändert werden.
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