Ich bin jetzt etwas verwirrt. In dem Link steht, dass der Privatvermieter die pauschale Kurtaxe bezahlt und diese im Mietpreis enthalten ist. Ich habe aber schon Kurtaxe zahlen müssen, auch bei Privatvermietern. Unterlagen die dann nicht der Pauschalsteuer?
Auch bei der privaten Unterkunft, die ich für den kommenden Mai gebucht habe, steht in den Bedingungen, dass die Kurtaxe 1,06 € pro Person und Tag beträgt und nicht im Mietpreis enthalten ist.
Turistička zajednica grada - Mitgliedsbeitrag zum Tourismusverband der Kommune (Berechnungsgrundlage ist das vorherige Kalenderjahr und die Anzahl der Vermietungen)
Zaduženje paušala za godina xy - Pauschale Bettensteuer für das Jahr xy (Berechnungsgrundlage sind die Bettenanzahl bei der Kategorisierung sowie der jeweilige Steuersatz der zuständigen Kommune)
Beides zahlt der Vermieter mit unterschiedlichen Zahlungszielen. Beide Forderungen (teilweise auch als Ratenzahlung generiert) sind über das e-Visitor Portal abrufbar. Damit fallen bei keine extra Kurabgaben mehr für den Gast an! Im E-Visitor gibt es unterschiedliche Auswahlmöglichkeiten für die Gästeanmeldung. Neben den obligatorischen Daten gibt es auch Gründe für den Aufenthalt, zur Erholung, dienstliche Zwecke, und weiteres. Bei eigengenutzten Ferienimmobilien kann man eine gewisse Anzahl von Familienmitgliedern pro Jahr mit anmelden ohne das Kosten entstehen. Fragt mich aber nicht wieviele, bei mir kam es immer hin mit Oma & Opa & Co.
Leider kann ich zu der rechtlichen Verteilung der Gelder/Steuern keine Auskunft geben. Das wird einem wohl die Kommune selbst beantworten können.
Dem Gast wird bei Anreise eine Rechnung vom Vermieter ausgehändigt. Dort sind der Mietzeitraum und die Kostenaufstellung zu listen (also Gesamtmiete, Anzahlung, Restzahlung).
Dann gehe ich mal davon aus, dass im Fall meiner Vermieter keine pauschale Bettensteuer bezahlt und darum die Kurtaxe separat fällig wird?
Ich hab das auch mal grob überschlagen. Wenn die 5 Appartements im Juli/August ausgebucht sind und im Juni und September jeweils nur halb, liegen sie alleine damit schon weit über den 40.000 €.
Dann holt sich der Vermieter das bereits geleistete Geld für die pauschale Bettensteuer quasi von seinen Gästen wieder. Er legt es quasi um, sodass er seine Ausgaben wieder reinholt. @Vera: Schau mal bei der Kommune wie hoch die tägliche Kurtaxe täglich wäre. 1,06€ ist ja doch eine recht krumme Summe.
Die pauschale Bettensteuer hat als solches nichts mit der 40.000,-€ Grenze (bzw ab 2025 sind es 60.00“,-€) zu tun! Diese Grenze hat im steuerrechtlichen Sinne damit zu tun ob man als Privatperson oder als Gewerbe betrachtet wird. Und dann braucht man eine richtige Buchhaltung. Diese Grenze gilt nicht nur für Vermieter sondern auch zB für die kleinen Tängelläden. Deshalb haben die meisten Läden schon nach dem Sommer zu, obwohl sie noch deutlich mehr einnehmen könnten und die Nachfrage hoch ist. Typisch bei Eiscafés oder Imbissbuden.
Wenn ich das richtig verstehe, zahlt der Vermieter einen Jahresbetrag und der Gast einen Tagesbetrag zusätzlich. So richtig blicke ich da aber nicht durch.
Mir gehts auch nicht um die 7 € für eine Woche, sondern nur ums Verständnis.
Nein @Vera : dein Vermieter zahlt pro Jahr eine pauschale Bettensteuer. ZB zahle ich in meiner Kommune dieses Jahr 50,-€ pro Schlafgelegenheit. Jetzt könnte ich sagen: „mmmmh, das Geld hole ich mir von meinen Gästen wieder“. Angenommen habe ich vier Schlafgelegenheiten für mein Apartment. Also zahle ich 200,-€ an die Kommune. Dann schaue ich auf die vorherigen Jahre und errechne mir, dass ich das Apartment an durchschnittlich 70 Tagen vermietet habe, meinetwegen mit durschnittlich drei Personen. Also setze ich die 200,-€ ins Verhältnis zu 70 Tagen à 3 Personen. Um also meine Steuerausgaben zu decken werde ich diese Saison von jedem Gast 0,95€ „Kurtaxe“ fordern (200:70:3). Ob das rechtens ist weiß ich nicht. Ob man es überhaupt als „Kurtaxe“ zusätzlich einnehmen darf weiß ich auch nicht. Denn ich stelle meinen Gästen keine Extrakosten in Rechnung.
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