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Dieses Thema im Kroatien-Forum hat 22 Antworten
und wurde 2.319 mal aufgerufen
  
 Bauen und Immobilien in Kroatien, Häuser, Grundstücke, Vermietung
Seiten 1 | 2
Anja_7 Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 4

20.04.2025 12:09
Vermietung Antworten

Hallo und Frohe Ostern zusammen!

Ich bin neu hier und habe die ein oder andere Frage zum Thema Vermietung und hoffe auf eure Hilfe / Erfahrungen.

Meine Großeltern haben ein Ferienhaus welches sie früher vermietet haben. Altersbedingt wollen sie es nicht mehr weiterführen. Da sich sonst aus der Familie keiner bereiterklärt hat die Verantwortung dafür zu tragen, möchte ich das übernehmen und das Ferienhaus weiterführen.

Das Haus ist im Grundbuch auf meine Großeltern eingetragen. Kann ich eine kroatische Steuernummer beantragen und mich beim Tourismusverband anmelden?

Ich bin Deutsch-Kroatin (habe nur den Deutschen Pass/Perso) und mein Wohnsitz ist in Deutschland. Kann ich die Adresse von meinen Großeltern angeben (also die vom Ferienhaus)?

Wie kann ich das ganze legal anmelden ohne Probleme zu bekommen und ohne doppelte Steuer zahlen zu müssen?

Freue mich über jede eurer Antworten / Hilfe.


Anja

Thofroe Offline

Forenbetreiber / Kroatienforum


Beiträge: 14.094

20.04.2025 13:58
#2 RE: Vermietung eines Ferienhauses Antworten

Vielleicht ist es für eine korrekte Antwort hilfreich, mitzuteilen wie du das Ferienhaus betreiben möchtest. Mit anderen Worten, möchtest du das von Deutschland aus tun oder wirst du dazu zumindest während der Saison in Kroatien wohnen?

-------------------------------
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Anja_7 Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 4

20.04.2025 14:34
#3 RE: Vermietung eines Ferienhauses Antworten

Ich bin in Deutschland berufstätig, wäre aber für bestimmte Zeiträume oder in meinen Urlaub auch vor Ort.

Könntest du mir beide Optionen ausführlich beschreiben? Danke

Thofroe Offline

Forenbetreiber / Kroatienforum


Beiträge: 14.094

20.04.2025 17:22
#4 RE: Vermietung eines Ferienhauses Antworten

Ich kann das leider nicht. Mir ist lediglich bewusst, dass es eine Auswirkung haben könnte, wo sich der Lebensmittelpunkt befindet. In deinem Fall ist das also Deutschland.

Jetzt können alle antworten, die sich mit dem Thema Vermietung von Ferienwohnungen auskennen.

-------------------------------
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Stachi Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 989

20.04.2025 17:45
#5 RE: Vermietung eines Ferienhauses Antworten

Hallo Anja, m.W.n. kannst du es als Angehörige nur im Backend „unterstützend“ für deine Großeltern machen. Solange sie Eigentümer sind können auch sie nur die Kategorisierung beantragen und es muss auf deren Steuernummer laufen.
Dann sind auch sie als Vermieter eingetragen, ist deren Bankkonto hinterlegt und läuft alles über sie. So spart ihr euch auch die 25% Steuer für Mieteinnahmen wie du es mit deutschen Wohnsitz zahlen müsstest.
Das funktioniert natürlich alles nur solange sie leben.
Ich würde trotzdem mal bei der Touristikverwaltung nachfragen ob es eine Art „Abtretungserklärung“ für Angehörige gäbe. Allerdings wäre dann aber auch noch die steuerrechtliche Geschichte zu klären (in Deutschland wohnhaft).

Anja_7 Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 4

20.04.2025 17:57
#6 RE: Vermietung eines Ferienhauses Antworten

Sie haben es bereits abgemeldet, ich müsste es demnach wieder anmelden, aber wie mache ich das richtig?

Stachi Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 989

20.04.2025 20:02
#7 RE: Vermietung eines Ferienhauses Antworten

Die Anmeldeformulare gibt es bei der dortigen Tourismusbehörde (Turistička zajednica). Dazu gehören Kopien vom Grundbuchamt, Katastar, und die Zahlungsnachweise für den Antrag selbst und den „Besuchstermin“. Dann heißt es warten bis sie sich melden und einen Termin zur Besichtigung ansetzen. Nach der Prüfung erhält man dann die genehmigte Kategorisierung und kann dann beim normalen Touristenbüro den Antrag für e-Visitor stellen und bekommt auch die Tan-Liste um sich jedes mal einzuloggen um Touristen anzumelden.
Parallel dazu bekommt man auch ggf. schon Steuerbescheide.
Zusätzlich ist die Registrierung beim Portal für Steuereinnahmen erforderlich. Die meisten lassen dies von einem Buchhalter verwalten.
Damit also alles glatt läuft:

• offizielle Kategorisierung
• Schild mit Verweis auf Unterkunftsart und Sterneanzahl sichtbar an der Unterkunft anbringen
• ggf. Registrierung bei Buchungsportalen und/oder dies gegen hohe Provisionsgebühren an Agenturen abgeben
• Bettenpauschale entrichten
• Einnahmen versteuern (10% pauschal oder 25% als Eigentümer im Ausland)
• Es darf KEIN Bargeld mehr angenommen werden (also nur Zahlungsnachweise vorab auf ein entsprechendes Konto oder mit einem zugelassenen Kartenzahlungsautomaten)
• Zahlung des Mitgliedschaftsbeitrags zum Tourismusverband
• monatlich sind die Abrechnungen im Steuerportal online einzureichen
• HRT Gebühren (ggf. nur für die Sommermonate)

Ich glaube ich habe nichts vergessen.

Anja_7 Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 4

20.04.2025 21:57
#8 RE: Vermietung eines Ferienhauses Antworten

Hallo, vielen Dank für deine Antwort.

Meine eigentlichen Fragen waren ja ob ich quasi als Deutsche einfach so in Kroatien eine Steuernummer bekommen kann, da das Haus nicht auf mich läuft (Großeltern) also eine unabhängige Person (ich)?

Kann sich eine weitere dritte Person z.B. mein Lebenspartner beim Tourismusverband anmelden? Kann die Adresse von dem Ferienhaus angegeben werden obwohl man in Deutschland lebt und arbeitet?

Wie kann ich das ganze legal anmelden ohne doppelte Steuer zahlen zu müssen?

kastela Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 4.360

20.04.2025 22:59
#9 RE: Vermietung eines Ferienhauses Antworten

Zitat von Stachi im Beitrag #7

• Es darf KEIN Bargeld mehr angenommen werden (also nur Zahlungsnachweise vorab auf ein entsprechendes Konto oder mit einem zugelassenen Kartenzahlungsautomaten

Seit wann und wo steht das?


• HRT Gebühren (ggf. nur für die Sommermonate)

Muss jetzt das ganze Jahr bezahlt werden.

https://www.cimerfraj.hr/aktualno/hrt-pr...a-iznajmljivace


Kroatien: Urlaub an der Adria Trogir, Split: Haus Viersen

Vera Offline

Moderatorin im Kroatien-Forum


Beiträge: 42.206

20.04.2025 23:13
#10 RE: Vermietung eines Ferienhauses Antworten

Zitat
• Es darf KEIN Bargeld mehr angenommen werden (also nur Zahlungsnachweise vorab auf ein entsprechendes Konto oder mit einem zugelassenen Kartenzahlungsautomaten)



Vom wem? Meinst du die Behörden wegen der Genehmigung?

Doch sicher nicht die privaten Vermieter?

________________________
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Stachi Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 989

21.04.2025 08:06
#11 RE: Vermietung eines Ferienhauses Antworten

Moin!

Danke @kastela , das wusste ich noch nicht. Ich zahle sowieso von Anfang an 10,68 EUR, weil ich auch Langzeitgäste habe.

@Vera : meine Buchhalterin hat mir gesagt, dass alles transparent dargelegt werden muss. Ich als Vermieter darf von Feriengästen kein Bargeld mehr annehmen, auch nicht bei einer Last Minute Anreise. Selbst wenn ich dann fix zur Bank gehen würde um es einzuzahlen sei dies nicht (mehr) erlaubt. Sie ist aber auch höchst penibel … 🤪. Alternativ gäbe es die Kartenlesegeräte. Da diese aber auch monatlich Gebühren kosten kommt dies für mich nicht in Frage. Man findet aber immer irgendwie einen Weg…

@Anja_7 : so wird es nicht funktionieren.
Eine Doppelbesteuerung gibt es aber nicht, dafür gibt es ja das zwischenstaatliche Abkommen. Was ich in HR mit meiner Immobilie einnehme geht dem FA in D nichts an, und was ich mit meinen Immobilien in D einnehme geht dem FA in HR nichts an. Beide wissen voneinander, also dass ich in beiden Ländern Immobilien besitze und jeweils nach dortigen Recht versteuere.

Aber wie gesagt, wenn du mit Wohnsitz in D eine Immobilie in HR touristisch vermietest, dann wirst du in HR anders steuerlich bewertet als die Personen mit festen Wohnsitz in HR bzw. einzige Ausnahme; Personen die resident den kroatischen Einwohnern gleichgestellt werden.
Also wirst du deine Einnahmen mit 25% Steuern belasten.

Wenn die Vermietung komplett über deinen Namen läuft, dann musst du auch die kroatische Steuernummer beantragen. Aber vorab ist zu klären ob du als Enkelin die touristische Vermietung durchführen darfst solange das Haus deinen Großeltern gehört. Alternative wäre halt, wie bereits geschrieben, Opa und Oma sind Eigentümer. Opa stellt Antrag auf Kategorisierung, Opa stellt sein kroatisches Konto zur Verfügung, Opa leistet alle Unterschriften, Opa muss die Steuernummer zur Verfügung stellen, und du könntest alles für ihn als helfende Hand durchführen. Allerdings ist es auch immer umständlich mit Auskünften und Vollmachten wenn du nicht eingetragen bist.

Ein Beispiel: ich wollte unsere Hausnummer korrigieren lassen. Bei den Behörden mit denen ich die Verträge habe (also HEP, Wasser, Müllabfuhr, etc, kein Problem). Da aber mein Mann als Vermieter eingetragen ist ging dies bei der Touristbehörde nur mit einer Vollmacht und seiner Unterschrift, dass ich, als Ehefrau, befugt bin dies ändern zu lassen 🙈.

kastela Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 4.360

21.04.2025 09:21
#12 RE: Vermietung eines Ferienhauses Antworten

Zitat von Stachi im Beitrag #11



@Vera : meine Buchhalterin hat mir gesagt, dass alles transparent dargelegt werden muss. Ich als Vermieter darf von Feriengästen kein Bargeld mehr annehmen, auch nicht bei einer Last Minute Anreise. Selbst wenn ich dann fix zur Bank gehen würde um es einzuzahlen sei dies nicht (mehr) erlaubt. Sie ist aber auch höchst penibel … 🤪. Alternativ gäbe es die Kartenlesegeräte. Da diese aber auch monatlich Gebühren kosten kommt dies für mich nicht in Frage. Man findet aber immer irgendwie einen Weg…




Das stimmt aber nicht. Natürlich darf man Bargeld annehmen.

Das hier steht zum Beispiel bei Vermietern auf Portalen.

Načini plaćanja

Gotovina (prilikom dolaska)
Bankovni transfer (internet bankarstvo)

Wie sich das bei book... und Airb.. verhält weiß ich nicht. Was machst du wenn einer vorfährt und spontan fragt,haben sie was frei? Absagen,weil angeblich kein
Bargeld genommen werden darf?

Kroatien: Urlaub an der Adria Trogir, Split: Haus Viersen

Stachi Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 989

21.04.2025 14:30
#13 RE: Vermietung eines Ferienhauses Antworten

Bevor mich ein Nachbar anschwärzen würde, Neid und Missgunst gibt es auch in HR zwischen den unterschiedlichen Nationalitäten, halte ich mich ganz offiziell an alles was erforderlich ist. Und ich sagte ja, es gibt immer Wege 🙃, zumal mittlerweile Paypal oder Echtzeitüberweisungen zum Standard gehören. Ich persönlich möchte keiner Steuerprüfung zum Opfer fallen und dann mit dem kroatischen Finanzamt diskutieren müssen.

Vera Offline

Moderatorin im Kroatien-Forum


Beiträge: 42.206

21.04.2025 16:08
#14 RE: Vermietung eines Ferienhauses Antworten

Zitat von Stachi im Beitrag #11
@Vera : meine Buchhalterin hat mir gesagt, dass alles transparent dargelegt werden muss. Ich als Vermieter darf von Feriengästen kein Bargeld mehr annehmen, auch nicht bei einer Last Minute Anreise. Selbst wenn ich dann fix zur Bank gehen würde um es einzuzahlen sei dies nicht (mehr) erlaubt. Sie ist aber auch höchst penibel … ��. Alternativ gäbe es die Kartenlesegeräte. Da diese aber auch monatlich Gebühren kosten kommt dies für mich nicht in Frage. Man findet aber immer irgendwie einen Weg…

Das höre ich auch zum ersten Mal. Auch bei Booking usw. steht fast immer in den Bedingungen: Keine Vorauszahlung nötig, zahlen sie in der Unterkunft. Und bisher musste ich vor Ort auch immer in bar zahlen. Onlinezahlung vorab ist sowieso eher selten, das hatte ich letzten Monat in Portugal, aber da konnten wir auch per Schlüsselbox einchecken und haben den Vermieter gar nicht persönlich zu Gesicht bekommen.

Und es ist doch auch transparent, wenn eine Rechnung ausgestellt wird und darauf steht: Betrag in bar erhalten.

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kastela Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 4.360

21.04.2025 16:59
#15 RE: Vermietung eines Ferienhauses Antworten

Vera, ich habe auch nichts über eine Gesetzesänderung gefunden.
Daher ist das eine nicht korrekte Mitteilung,das kein Bargeld genommen werden darf.Wenn einer das nicht machen möchte ist es ja legitim aber nicht schreiben es wäre verboten.
Dann bitte den Link dazu,wo es steht.

Kroatien: Urlaub an der Adria Trogir, Split: Haus Viersen

Stachi Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 989

21.04.2025 20:54
#16 RE: Vermietung eines Ferienhauses Antworten

Schande über mein Haupt, ich habe eine Falschauskunft gegeben. Sorry! Bargeld kann weiterhin angenommen werden.
Ich habe meine Buchhalterin noch mal explizit gefragt. Ihre extrem penible Herangehensweise dient als ihre eigene Sicherheit wenn sie uns vertritt. Und entsprechend war dies ihr ausdrücklicher Wunsch es ohne Bargeld zu handhaben um immer auf Nummer sicher zu gehen und immer brav alles sofort nachweislich darlegen zu können. Für den Fall der Fälle…

Vera Offline

Moderatorin im Kroatien-Forum


Beiträge: 42.206

21.04.2025 21:22
#17 RE: Vermietung eines Ferienhauses Antworten

Das kann passieren.

Aber ich würde mich an eurer Stelle auch nicht darauf festnageln lassen, denn mit offizieller Rechnung ist man doch auch bei Barzahlung auf der sicheren Seite.

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kastela Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 4.360

21.04.2025 22:36
#18 RE: Vermietung eines Ferienhauses Antworten

Zitat von Stachi im Beitrag #16
Schande über mein Haupt, ich habe eine Falschauskunft gegeben. Sorry! Bargeld kann weiterhin angenommen werden.
Ich habe meine Buchhalterin noch mal explizit gefragt. Ihre extrem penible Herangehensweise dient als ihre eigene Sicherheit wenn sie uns vertritt. Und entsprechend war dies ihr ausdrücklicher Wunsch es ohne Bargeld zu handhaben um immer auf Nummer sicher zu gehen und immer brav alles sofort nachweislich darlegen zu können. Für den Fall der Fälle…


Kein Problem.Du hast es ja nun richtig gestellt.
Wünsche euch eine erfolgreiche Saison.

Kroatien: Urlaub an der Adria Trogir, Split: Haus Viersen

Stachi Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 989

22.04.2025 20:48
#19 RE: Vermietung eines Ferienhauses Antworten

Danke, euch auch @kastela .

kornatix Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 5.002

23.04.2025 17:24
#20 RE: Vermietung eines Ferienhauses Antworten

Zitat von Anja_7 im Beitrag #8
Meine eigentlichen Fragen waren ja ob ich quasi als Deutsche einfach so in Kroatien eine Steuernummer bekommen kann, da das Haus nicht auf mich läuft (Großeltern) also eine unabhängige Person (ich)?
Ja, das geht problem- und kostenlos. Einfach zum Finanzamt gehen und erklären, dass Du eine Immobilie erwerben willst. Ob Du das tatsächlich tust, spielt keine Rolle. Meine Frau und mein Sohn haben auch eine OIB, obwohl ich der einzige Immo-Besitzer bin; man weiß ja nie...
Die OIB braucht man z.B., wenn man ein kroatisches Bankkonto eröffnen will, und auch das geht problemlos mit nur deutschem Wohnsitz. Zu der Vermieterei kann ich nichts sagen, weil ich nicht vermiete.

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