ich bin neu hier und habe zu meinem Anliegen via Suche keine konkreten Infos gefunden, daher hier meine Frage(n):
1.) Gibt es für einen Aufenthalt länger als 90 Tage ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis?
2.) Wie lange sind diese gültig?
3.) Im Falle einer Aufenthaltserlaubnis und einer gemieteten Wohnung/ Haus für z.B: 12 Monate: Hat man dann dieselben Verpflichtungen als hätte man seinen festen Wohnsitz in Kroatien? Müssten also z.B. die Kinder dort zur Schule und ähnliches?
Im Grunde genommen möchte ich Wissen, ob man länger als 90 Tage mit Kindern als Tourist in Kroatien bleiben kann und wenn ja was man dafür tun bzw. beachten muss.
Bitte keine Vermutungen oder persönliche Meinungen, sondern nur antworten wenn man die Antwort 100% sicher kennt. Denn alles ausser 100% Sicherheit bringt bei Behördlichen Dingen leider gar nichts.
hier kommt keine Vermutung, sondern eine Antwort aus eigener Erfahrung:
Für einen länger als 90 Tage dauernden Aufenthalt in Kroatien muss man sich als EU-Bürger bei der örtlichen Polizeidienststelle mit folgendem Formular anmelden:
Benötigt werden neben einer OIB (= Persönliche Identifikationsnummer, die bekommt man auch als Ausländer kostenlos bei jedem kroatischen Finanzamt, wenn man einen Grund angibt, wofür man die haben will (= z.B. Gewerbe, Immobilienkauf) natürlich ein Personalausweis (Ausweis, Pass) des Heimatlandes und eine Bescheinigung über ein geregeltes Einkommen; das kann eine Gehalts- oder Rentenbescheinigung sein, ein Nachweis über Bürgergeld, Arbeitslosen- oder sonstige Sozialhilfe wird nicht anerkannt, ebenso wenig wie ein fettes Bankkonto, von dem man ggf. ein Jahr leben könnte. Außerdem wird der Nachweis über die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung eines EU-Landes (Versichertenkarte) verlangt; ist man nicht gesetzlich, sondern privat krankenversichert, muss man für die Dauer des geplanten Aufenthalts in die kroatische GKV (HZZO) eintreten.
Liegen alle Bescheinigungen vor, bekommt man innerhalb relativ kurzer Zeit eine "Dozvola za privremeni boravak", also eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis. Diese kann verlängert und nach fünf Jahren in eine dozvola za stalni boravak (= auf Dauer) umgeschrieben werden.
Ausnahmen von dieser Regelung sind möglich, wenn man z.B. ein paar Monate Urlaub bei Freunden oder Verwandten in Kroatien machen möchte. Dann müssen die aber eine gerichtliche Bürgschaft erbringen, dass sie alle durch Dich eventuell entstehenden Kosten inklusive Rückreise übernehmen und auch nachweisen, dass sie dazu finanziell in der Lage sind.
Und wenn Du schulpflichtige Kinder hast, dann sind die in Kroatien genau so schulpflichtig wie in Deutschland - es sei denn, Du hast sie in Deutschland vom Schulbesuch befreien lassen. Ob und wie das geht, das weiß ich allerdings nicht.
Und ganz wichtig für die Anmeldung, alle Unterlagen dürfen nicht älter als 6 Monate sein. Also wenn es Ernst wird, die Krankenkassenbescheinigung und Heiratsurkunde aktuell haben. Und alle Unterlagen auch als Kopie dabei haben.
Moin! Das Thema Schulpflicht ist ganz klar. Solange das schulpflichtige Kind seinen (Erst-) Wohnsitz in D behält musst du dem deutschen Schulsystem einen Nachweis erbringen wie warum weshalb es (befristet) von der hiesigen Schulpflicht befreit/abgemeldet werden soll. Das funktioniert allerdings recht einfach, weil sich m.E.n. die vorherige Schule und die Kommune darum kümmern und dies an die Landesschulbehörde melden. Dies musst du natürlich auch wenn der Wohnsitz des schulpflichtigen Kindes in D abgemeldet wird. Egal welchen Weg du wählst, ein Nachweis ist unumgänglich. Ob die Neuanmeldung an einer kroatischen Schule, einer Fernschule (Homeschooling), oder, sofern die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, die eines Freilerners. Der aufwendigste K(r)ampf besteht eindeutig beim Thema Kindergeld. Sofern in D eine Steuerpflicht besteht bleibt auch der Anspruch auf Kindergeld aus D grundsätzlich bestehen. Dabei wird aber nochmals zwischen beschränkter und unbeschränkter Steuerpflicht unterschieden. Sind die Voraussetzungen dieser Steuerentlastung nicht erfüllt kann der Anspruch auf Kindergeld in HR geprüft werden. Entsprechende Infos und Merkblätter der Bundesagentur für Arbeit sowie der Deutschen Botschaft findest du leicht im Internet. Ich kenne alle Varianten persönlich. Bei Fragen gerne PM.
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