Ich habe letzte Woche ein gebrauchtes Fahrzeug von Privat in DE gekauft und nach Kroatien gebracht. Erstzulassung in DE 2023 mit nur 3.100 km auf dem Tacho. Heute morgen habe ich das Fahrzeug bei dem Zoll angemeldet, um die Extra Steuer auf Fahrzeuge zu entrichten (20%). Der freundliche Mitarbeiter schaute auf den KM-Stand und erklärte mir, dass das Fahrzeug nach kroatischem Steuerrecht als "Neu" angesehen wird, weil der KM-Stand unter 5.000 ist - unabhängig vom Tag der Erstzulassung. Im Ergebnis muss ich jetzt auch noch mal 25% PDV auf den Kaufpreis entrichten. Was sehr ärgerlich ist. Defacto ist das eine Doppelbesteuerung, da der Verkäufer bereits auch in DE für das Fahrzeug die MWST entrichtet hat. Hat einer von euch eine Idee, wie ich mir die MWST in DE zurückholen kann?
Die deutsche MwSt. kannst Du Dir meines Erachtens nicht zurückholen, weil Du von Privat gekauft hast – da wird keine MwSt. ausgewiesen oder abgeführt. Der Erstbesitzer hat sie zwar beim Händler bezahlt, aber das spielt für den Weiterverkauf keine Rolle. Dass Kroatien Dein Auto wegen < 5.000 km als „neu“ einstuft und deshalb 25 % PDV verlangt, ist EU-weit so geregelt (Neuwagen < 6 Monate oder < 6.000 km). Es wirkt zwar wie Doppelbesteuerung, ist aber rechtlich korrekt: Die Umsatzsteuer fällt nur im Land der Nutzung an – in diesem Fall Kroatien.
Ich habe nur die PPNN auf dem Schirm gehabt. Könnte mir in den A.... beißen. Hätte ich das Fahrzeug bis zum Frühjahr in DE angemeldet, die paar KM noch runter gefahren und dann erst nach HR gebracht. Hätte, Hätte - Fahrradkette. Ich nehme es wie es ist und bin jetzt schlauer - teuer bezahlt.
Bin fertig und das Fahrzeug ist in HR registriert. Für Nachahmer:
Nachfolgendes bezieht sich ausschließlich auf den Import von bereits in der EU zugelassene Fahrzeuge: # Fahrzeug muss abgemeldet sein, Abmeldebescheinigung notwendig bzw. gestempelter KFZ Schein # wenn Transport auf eigener Achse, dann Überführungskennzeichen obligatorisch # Kaufvertrag (ideal wenn gleich zweisprachig HR und 2. Sprache) formlos - ich habe etwas aus dem Internet kopiert und dann in Word mit Übersetzung bearbeitet. Ansonsten ist beglaubigte Übersetzung notwendig. # KFZ Schein # KFZ Brief (Teil II der Zulassungsbescheinigung) # COC (Certficate of Conformity); wenn der Verkäufer das nicht hat - gerade bei älteren Fahrzeugen - dann muss das beim Hersteller beantragt werden. Kosten unterschiedlich; bis zu 150,-- EUR # letzter TÜV - war für Sachbearbeiter unwichtig - wurde neu gemacht und synchron mit Tag der Zulassung in HR
Vor dem Gang zur Zulassungsstelle erst die PPMV (Zusatzsteuer auf Motorfahrzeuge) entweder per e-gradenin oder direkt bei Zoll begleichen. Aufpassen wegen des Alters des Fahrzeuges und dessen KM Stand, sonst wird 25% MWST fällig (siehe oben). Bei Zulassungsstelle einen Termin für die Homologierung beantragen. Ich bin einfach hingefahren und wurde mit einem Termin wieder weggeschickt. Nach erfolgreicher Homologierung kann das Fahrzeug sofort umgeschrieben, registriert und neuer TÜV gemacht werden.
Die Kosten bei Zulassungsstelle für Homologation, TÜV und Registrierung waren knapp 150 EUR - also überschaubar.
Wenn das Fahrzeug mit Überführungskennzeichen ins Land gebracht wird, ist auf das Gültigkeitsdatum der Überführung zu achten. Nur mit dem kann schließlich das Fahrzeug zur Homologation vorgeführt werden. Ist das abgelaufen, gibt es meiner Kenntnis nach kein "probna tablica", weil das Fahrzeug noch nicht registriert ist. Dann bleibt nur der Anhänger.
Wichtig alle Daten im Kaufvertrag (Name, Vorname, Adresse, ....), die KFZ Daten (insbesondere die Fahrgestellnummer) müssen 100% identisch mit dem KFZ Schein / Teil II der Zulassungsbescheinigung sein
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