Seit einigen Wochen wird aufgrund von Falschauskünften durch die Medien und auf den Social Media Plattformen viel diskutiert, weil die neue EU-Verordnung zum 01.06.2026 greifen soll. In Kroatien ist dies definitiv noch NICHT der Fall.
Es geht dabei u.a. um die weitere Bekämpfung der Schwarzvermietung touristischer Unterkünfte, denn jeder Vermieter muss künftig diese neue Registriernummer bei Werbeanzeigen und zur Nutzung von Buchungsplattformen vorweisen.
Vor wenigen Tagen gab es dazu eine offizielle Bekanntgabe des kroatischen Ministeriums, sowie Rundschreiben durch die Kommunen an die Vermieter.
Ich sende euch mal eine Übersetzung sowie den entsprechenden Link:
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Zusammenhang mit den Bekanntmachungen zur Verordnung (EU) 2024/1028 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 über die Erhebung und den Austausch von Daten über Kurzzeitbeherbergungsdienstleistungen möchten wir Sie über Folgendes informieren:
Die Pflicht zur Beantragung einer Registrierungsnummer für Anbieter von Kurzzeitbeherbergungsdienstleistungen tritt Anfang 2027 in Kraft. Das genaue Datum des Inkrafttretens wird vom Ministerium für Tourismus und Sport nach Verabschiedung des neuen Gastgewerbegesetzes bekannt gegeben.
Derzeit besteht keine Pflicht zur Beantragung einer Registrierungsnummer für die Werbung auf Online-Plattformen.
Die Pflicht gilt für Eigentümer (juristische und natürliche Personen) von Zimmern, Apartments (Studio-Apartments) und Ferienwohnungen, die ihre Unterkünfte über Kurzzeitvermietungsplattformen anbieten.
Ab 2027 müssen die Pflichtverpflichteten:
– eine Registrierungsnummer beantragen, – die Registrierungsnummer auf den Werbeplattformen für Unterkünfte angeben.
Die Beantragung einer Registrierungsnummer ist völlig kostenlos, digitalisiert und für alle unkompliziert.
Die Registrierungsnummer wird auf Antrag vom Ministerium für Tourismus und Sport ausgestellt.
Das ist richtig 😂😂😂. Es wird auch keine einheitliche europäische ID geben, jedes Land entwickelt für sich selbst. Und bislang ist es ja auch so, dass man als Vermieter die Kategorisierungsdokumente (mit vorhandener Registriernummer der Tourismuszentrale) zum Veröffentlichen auf einem Buchungsportal benötigt. Ich glaube das habe ich schon in einem anderen Beitrag geschrieben… Zudem findet wahrscheinlich hinterher kein Datenabgleich statt wenn z.B. die Registrierungsnummer von der Behörde gelöscht oder gesperrt wird. Mit der Maßnahme soll man die schwarzen Schafe fangen die privat vermarkten. In Kroatien läuft ja sehr viel über Facebook, in Deutschland über Kleinanzeigen, …aber ob es dort auch verpflichtend wird? Oder ob der Gast selbst aktiv werden muss und nachfragen soll?
Genau immer nachfragen. Bei Ebay Kleinanzeigen wollte ich ein Ferienhaus auf Mallorca was privat vermietet wurde ,für unsere Skatrunde eine Woche mieten. Bei eineigen Angeboten stand die Nummer in der Anzeige. Was uns aber zusagte war keine vermerkt. Als ich nach der Nummer fragte antwortete er das noch niemand nach der Nummer gefragt hat. Wir hatten dann wo anders gebucht.
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