Aus gegebenem Anlass interessiert mich, wie lange ein deutscher Staatsbürger in Bosnien-Herzegowina sein darf.
Google sagt dazu: Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise kein Visum. Sie dürfen sich innerhalb von sechs Monaten maximal 90 Tage visumsfrei in Bosnien und Herzegowina aufhalten. Über diesen Zeitraum hinaus müssen sie über einen Aufenthaltstitel verfügen.
Mich würde interessieren, ob die Frist von 6 Monaten neu beginnt, wenn ich beispielsweise über Kroatien ausreise und dann wieder in BiH einreise?
Bitte keine Vermutungen, denn es ist sehr wichtig, dass ich die genaue Rechtslage kenne und ggf. einen Aufenthaltstitel benötige.
So wie ich das lese, darf man innerhalb 6 Monate maximal 90 Tage bleiben, egal ob du wieder ausreist und dann wieder einreist.
Siehe erster und letzter Absatz:
„ Visum Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise kein Visum. Sie dürfen sich innerhalb von sechs Monaten maximal 90 Tage visumsfrei in Bosnien und Herzegowina aufhalten. Über diesen Zeitraum hinaus müssen sie über einen Aufenthaltstitel verfügen.
Ausländer müssen bei der Einreise über Mittel von mindestens 150 BAM (entspricht ca. 75 EUR) pro Aufenthaltstag verfügen. Der Nachweis dieser finanziellen Mittel für die Dauer des Aufenthalts kann in bar (in der Landeswährung oder in EUR) oder unbar (Kreditkarten und andere vom bosnisch-herzegowinischen Bankensystem anerkannte Zahlungsmittel) geführt werden.
Eine Einreise, nachdem die gesetzlich erlaubte Aufenthaltsdauer bereits erreicht wurde, stellt einen illegalen Aufenthalt dar und kann von den bosnisch-herzegowinischen Behörden strafrechtlich geahndet werden.“ Notfalls bei der Botschaft anrufen, falls einer rangeht ;)
Als Ausländer darfst du dich in Bosnien und Herzegowina ohne Visum maximal 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten (180 Tagen) aufhalten. Dies gilt für Staatsangehörige aus Deutschland, Österreich, der Schweiz und allen anderen EU-Ländern.
• Meldepflicht innerhalb von 48 Stunden: Wer länger als drei Tage im Land bleibt und in einer Privatunterkunft wohnt, muss seine Adresse innerhalb von 48 Stunden bei der lokalen Polizeibehörde (Ausländeramt) anmelden. Bei einer Unterkunft in Hotels oder Pensionen übernimmt der Betreiber automatisch die Registrierung.
• Finanzieller Nachweis: Grenzbeamte können bei der Einreise den Nachweis verlangen, dass pro Aufenthaltstag mindestens 150 BAM (ca. 75 EUR) zur Verfügung stehen. Dies kann in bar oder über anerkannte Kreditkarten nachgewiesen werden.
• Gültigkeit der Reisedokumente: Der Reisepass oder Personalausweis muss bei der geplanten Ausreise noch mindestens 3 Monate gültig sein. Achtung: Der vorläufige deutsche Personalausweis wird an der Grenze nicht akzeptiert.
Aufenthalte über 90 Tage hinaus
Wer länger als 90 Tage im Land bleiben möchte (z. B. für Arbeit, Studium oder Auswanderung), muss rechtzeitig aktiv werden.
• Visum Typ D (Langzeitvisum): Dieses muss vor der Reise bei der zuständigen bosnischen Botschaft im Heimatland beantragt werden. Es erlaubt Aufenthalte von bis zu 180 Tagen im Jahr.
• Aufenthaltserlaubnis (Privremeni boravak): Wer visumsfrei eingereist ist und länger bleiben möchte, muss innerhalb der ersten 90 Tage eine befristete Aufenthaltserlaubnis direkt beim bosnischen Ausländeramt (Služba za poslove sa strancima) beantragen.
Aus diesen Vorschriften geht deutlich hervor, dass es nicht funktioniert eine Rundreise über Kroatien zu machen, um dann wieder in Bosnien und Herzegowina einzureisen. Die 90-Tage-Frist beginnt dann nicht von vorn.
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Wenn du als deutscher Staatsbürger länger als 90 Tage am Stück in Bosnien und Herzegowina bleiben möchtest, aber deinen Hauptwohnsitz (Mittelpunkt der Lebensinteressen) offiziell in Deutschland behalten möchtest, ist das rechtlich möglich. Du musst dich jedoch zwischen dem Pendeln oder der Beantragung einer dortigen Aufenthaltserlaubnis entscheiden.
Option 1: Das "90/180-Tage-Pendeln" (Ohne Aufenthaltserlaubnis) Wenn du keine Aufenthaltsgenehmigung in Bosnien beantragen möchtest, darfst du dich dort maximal 90 Tage innerhalb eines 180-Tage-Zeitraums aufhalten. • Vorteil: Keine Bürokratie in Bosnien, dein deutscher Wohnsitz bleibt völlig unberührt. • Nachteil: Nach 90 Tagen am Stück musst du das Land für mindestens 90 Tage wieder verlassen. Ein Reiserhythmus von z.B. 3 Monaten Bosnien und 3 Monaten Deutschland ist so perfekt machbar.
Option 2: Befristete Aufenthaltserlaubnis in Bosnien (Privremeni boravak) Möchtest du beispielsweise 6 oder 9 Monate am Stück in Bosnien verbringen, benötigst du eine temporäre Aufenthaltserlaubnis. Diese wird für jeweils 1 Jahr ausgestellt und kann jährlich verlängert werden.Da es in Bosnien kein spezielles "Rentner-Visum" gibt, nutzen ausländische Rentner meist zwei Wege für die Bewilligung: 1. Immobilienbesitz: Wenn du in Bosnien eine Wohnung oder ein Haus kaufst, hast du ein Recht auf die Aufenthaltserlaubnis. 2. Finanzielle Unabhängigkeit / Medizinische Gründe: Nachweis einer ausreichenden deutschen Rente (Sicherung des Lebensunterhalts) und eventuell der Aufenthalt in einer dortigen Pflege- oder Kureinrichtung.
Wichtig für die Beantragung vor Ort beim Ausländeramt: • Nachweis deiner deutschen Rentenhöhe (beglaubigt und übersetzt). • Nachweis einer Unterkunft (Mietvertrag oder Grundbuchauszug). • Nachweis einer Krankenversicherung und ein bosnisches Gesundheitszeugnis. • Ein polizeiliches Führungszeugnis aus Deutschland.
Es gibt keine legalen Schlupflöcher, um die 90-Tage-Frist in Bosnien und Herzegowina zu umgehen. Jede Methode, die versucht, das Gesetz auszutricksen, gilt nach bosnischem Recht als illegaler Aufenthalt. Wer die Frist überschreitet, riskiert laut den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes hohe Geldstrafen, Abschiebung und eine befristete Einreisesperre für das gesamte Land. Ein im Internet empfohlenes Schlupfloch: Kurz über die Grenze nach Kroatien, Montenegro oder Serbien ausreisen, einen neuen Stempel abholen und am selben Tag wieder einreisen. Die Realität: Das System in Bosnien rechnet stetig rückwärts. Bei jeder Grenzkontrolle prüfen die Beamten elektronisch, wie viele Tage du in den letzten 180 Tagen im Land warst. Sobald an Tag X die Summe von 90 Tagen erreicht ist, wirst du an der Grenze abgewiesen oder wegen illegalen Aufenthalts belangt. Ein zwischenzeitlicher Grenzübertritt setzt den Zähler nicht auf null zurück.
Andere spekulieren darauf, sich nach der Einreise einfach nicht bei der Polizei (Ausländerbehörde) zu registrieren, damit niemand weiß, wie lange sie schon im Land sind Die Realität: Bei der Ausreise an der Grenze wird dein Pass gescannt. Das System sieht sekundengenau, wann du eingereist bist. Zudem verlangen die Grenzbeamten stichprobenartig den Nachweis über die polizeiliche Anmeldung deiner Unterkunft (Bijeli Karton / Weißer Karton). Fehlt dieser, drohen dem Vermieter und dir erhebliche Strafen.
Man kann ja auch mit dem Personalausweis einreisen. Da gibts dann keinen Stempel, wenn der nur kurz angeguckt und nicht gescannt wird. Und wer sich dann nicht anmeldet, wird auch nicht registriert. Aber das kann ja nicht die Lösung sein für Leute, die in BIH ein Haus besitzen und sich länger als 3 Monate am Stück dort aufhalten wollen.
Was spricht gegen eine Aufenthaltserlaubnis, die man als Hausbesitzer (oder Ehepartner einer Hausbesitzerin mit BIH-Pass?) jederzeit bekommen würde?
Ich vermute es gilt in Bosnien dieselbe Berechnungsweise wie in der EU.
Dazu habe ich vor Jahren bereits mal was ausführlich geschrieben, als Kroatien noch nicht in der EU war.
Das heißt: Die 6-Monatsfrist beginnt mit dem Tag der Einreise. Innerhalb dieser Frist sind beliebig viele Ein- und Ausreisen möglich.
Maximaler Aufenthalt innerhalb dieser 6 Monate 90 Tage.
Berechnungsbeispiel:
1)
Einreise am 01.05.=> Ende der Frist am 31.10.
Also 90 Tage Aufenthalt im Sommer, knapp 3 Monate
Das dürfte die Standardweise sein
2)
Einreise am 01.01. ==> Ende des 6 Monatszeitraums am 30.06., am 01.07. beginnt ein neuer 6 Monatszeitraum.
daraus folgt: am 30.06. ausreisen und am 01.07. wieder einreisen um einen neuen Zeitraum beginnen zu lassen.
Einreisen und Ausreisen unbedingt dokumentieren.
Wenn also am z.B. 2.1. wieder ausgereist wird, sind von den 90 Tagen erst zwei Tage verbraucht, es stehen also bis 30.06 noch 88 Tage zur Verfügung.
Ab 01.07. stehen wieder 90 Tage zur Verfügung.
Das sollte für den Sommer reichen.
Hiermit nutzt man die Regeln geschickt aus.
Achtung: In Deutschland wurde zumindest in meiner aktiven Zeit diese Berechnung nicht so gemacht, es wurden vom aktuellen Termin der Kontrolle immer 6 Monate zurückgerechnet und die Anzahl der Aufenthaltstage gezählt. Nur wenn sich jemand ausdrücklich auf die EU-Berechnung berufen hat, wurde das akzeptiert.
Nachdem ein Bekannter von mir, der sich ebenfalls in BiH mehr oder weniger illegal aufhält und dafür jetzt eine Strafe von 250 KM bezahlen musste, habe ich mich entschlossen, ab nächstem Jahr ein entsprechendes Visum zu beantragen.
Deshalb habe ich mich per Mail an das Generalkonsulat von BiH in Stuttgart gewandt und diese Antwort erhalten:
Poštovani, prvi put kada dođete u Bosnu i Hercegovinu, javite se " SLUŽBI ZA POSLOVE SA STRANCIMA BOSNE i HERCEGOVINE ", koja je nadležna i koja će odgovoriti na sva vaša pitanja. S poštovanjem
Wenn Sie zum ersten Mal nach Bosnien und Herzegowina kommen, wenden Sie sich an den "DIENST FÜR AUSLÄNDERANGELEGENHEITEN VON BOSNIEN UND HERZEGOWINA", der kompetent ist und alle Ihre Fragen beantwortet.
Also erneute Anfrage an diese Adresse. Bin gespannt auf die Antwort.
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