durch versäumnisse meiner Eltern möchte ich es jetzt selbst angehen. Undzwar wie im Betreff schon steht möchte ich die Domovnica beantragen. Ich bin 16 Jahre jung und mein Vater ist Kroate. Also war ich vor nicht all zu langer zeit "unten" war bei mir in Drniš mit meiner Tante am zustćndigen amt die uns zum Konsulat verwiesen haben. Also rief ich da heute an und mir wurde gesagt ich solle mich unten melden. Aber das war mir schon klar. Jetzt ist meine Frage was brauche ich alles und nach mčglichkeit auch noch wo ich es herbekomme also die Papiere , und wird es sehr langwiehrig und schwer? An der Sprache wird es nicht hapern da ich mit der Kroatischen SPrache aufgewachsen bin. Danke schonmal im Voraus
Hoffe es antworten Dir viele - denn das ist auch für mich interessant. Aber ich habe ein paar Probleme: 1. Bin nicht mit der kroatischen Sprache aufgewachsen, 2. Bin in Deutschland geboren, 3. Habe die deutsche Staatsangehörigkeit.
ABER jetzt kommen die Pluspunkte:
1. Studiere seit 6 Semestern in Köln Kroatisch.. also ein wenig Kenntnisse habe ich auch.
Falls sich jemand fragt, warum ich sie beantragen möchte, hier die kurze Erklärung:
2004 beantragte ich das Erziehungs- und Kindergeld für meine am 17.8 geborene Tochter. Da bekam ich einen netten Brief. Zitat: Bitte geben Sie an, seit wann sie ihren Wohnsitz in Deutschland haben" Also dachte ich, stell Dich dumm und ruf da mal an (mein Vater hat die deutsche Staatsangehörigkeit 1968 "gekauft"- war immer ein Running Gag bei uns)und die Dame am Telefon, der ich sagte "Hallo ich bin doch Deutsche" Antwortete mir: "Ich sehe hier im Computer, dass ihr Vater eingebürgert wurde. Sie müssen den Brief beantworten - ansonsten gibt es keine Leistung!" Ich: Also ist die Staatsangehörigkeit nur ein Stück Papier, dass nichts wert ist - oder?" Wollte die Frau nicht beantworten. Mein Gedanke war: Wenn ich schon für die Deutschen nicht Deutsch bin, dann gehe ich auf die Schule und lerne noch kroatisch... Meine schriftl. Antwort sah übrigens so aus: 05.08.1974, 08:05 Uhr - seitdem wohne ich in Deutschland! UNVERSCHÄMT oder? Also - wie kriege ich dann jetzt die kroatische Staatsangehörigkeit???
warum wollt ihr die kroatische staatsangehörigkeit wenn ihr hier wohnt?ich habe die kroatische und habe die deutsche beantragt weil vieles einfacher ist. außerdem dulden die kroaten nicht beide staatsangehörigkeiten soviel ich weiß.
warum? weil es dann unten einfacher ist. und weil ich hier eh bald weg bin :D und soweit ich weis dulden die Kroaten die doppelte Staatsbürgerschaft bei binationalen ehen bzw den daraus entstandenen Kindern. Bitte um Produktive Kommentare
Das stimmt so nicht. Die Deutschen nehmen sicher keinen kroatischen Pass weg. Außerdem haben Kinder aus Mischehen das Recht auf doppelte Staatsbürgerschaft.
Da meine Ausweise samt Geburtsurkunde den deutschen Behörden ja nicht wirklich was bedeuten - warum sollte ich mir dann nicht die kroatische holen?? Wenn ich schon angeben musste seit wann ich hier lebe.... Eigentlich hatte mein Vater aus GENAU diesem Grund damals seine YU abgegeben und die Deutsche angenommen - DAMIT wir es einfacher haben... HA HA HA Guter Witz! Aber er hat sich dann 1992 seine kroatische "zurückgeholt"
Aber mal ehrlich - wenn ich eh nicht genug deutsch bin - warum nicht? Auserdem habe ich Grundbesitz in HR - da wird vieles einfacher!
ich kann deine Beweggründe nachvollziehen und möchte dich in deinem Vorhaben bestärken. Gerade weil du eine Absicherung in Form von Landbesitz hast (wichtig!).
Versuch aber den deutschen Paß zu behalten. Als "Mischling" hast du ja wohl ein Recht darauf.
Ich werde demnächst (kann auch etwas später werden) auch nach Kroatien ziehen, jedoch wird das für mich dann wohl eine Reise ohne Wiederkehr, weil die Niederlassungserlaubnis nach 6 Monaten außerhalb des Landes endet.
Da tut sich aber ein Problem auf: wenn ihr Vater 1974 (Katis Geburt) die YU-Staatsbürgerschaft abgegeben hatte, dann wäre Kati "reinrassige" Deutsche und hätte nur noch die Möglicheit, sich nach Kroatien einbürgern zu lassen, unter Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft. So schaut's aus !
mein sohn hat klar 2 pässe,zumindest bis 18 oder wie ich gehört habe jetzt mit 21 jahren?wo steht das das du 2 pässe haben darfst.die kroaten sind nicht das problem,aber die deutsche dulden das bei erwachsenen nicht,sonst hät ich das vielleicht auch schon mit hr pass gemacht.gruß zet
Zitat von zetmein sohn hat klar 2 pässe,zumindest bis 18 oder wie ich gehört habe jetzt mit 21 jahren?wo steht das das du 2 pässe haben darfst.die kroaten sind nicht das problem,aber die deutsche dulden das bei erwachsenen nicht,sonst hät ich das vielleicht auch schon mit hr pass gemacht.gruß zet
Das steht da: Leider ist der Link nicht mehr aktuell. - Thofroe
Wer aus einem dieser Gründe Mehrstaater geworden ist, gibt diese Mehrstaatigkeit in der Regel an die eigenen Kinder weiter. In diesen Fällen wird die Mehrstaatigkeit nach deutschem Recht auf Dauer hingenommen, d.h. es besteht keine Optionspflicht, sich bei Erreichen der Volljährigkeit für eine Staatsangehörigkeit zu entscheiden. Man kann als Mehrstaater jedoch auf die deutsche Staatsangehörigkeit verzichten (§ 26 StAG).
Und für dich kommt wohl das hier in Frage:
Wie bisher kann deutschen Staatsangehörigen, welche die Staatsangehörigkeit sonstiger Staaten erwerben wollen, auf Antrag von der zuständigen deutschen Staatsangehörigkeitsbehörde als behördliche Ermessenentscheidung eine sog. Beibehaltungsgenehmigung nach § 25 Abs. 2 StAG erteilt werden, die ihnen in bestimmten Fällen das Fortbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit ermöglicht.
Da musst du dich dann mal erkundigen, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen. Vielleicht reicht ja der Grundbesitz in HR, der nicht nur deiner Frau gehören soll.
Habe ich das richtig verstanden, das Kinder aus Mischehen beide Staatsangehoerigkeiten haben koennen? Deutsches Papiere haben meine Jungs, sowie die Domovnica.
@Anselm: Mein Vater hat sich aber 1992 wieder als Kroate eingebürgert. Seinen Pass habe ich noch, das hat uns nämlich damals geholfen als er 1996 überraschend in Kroatien verstorben ist. Somit war klar - Kroate - Kroatische Beerdigung in Kroatien. Sie haben nur im Computer vermerkt, das er gestorben ist (+kroatische Sterbeurkunde) und den Pass durfte ich wieder mitnehmen.
@Kati: Du kannst mit ziemlicher Sicherheit davon ausgehen dass du beim Annehmen der kroatischen Staatsbürgerschaft die deutsche aufgeben müßtest. Wärst du dazu bereit?
Zitat von EKSTENZOR@Kati: Du kannst mit ziemlicher Sicherheit davon ausgehen dass du beim Annehmen der kroatischen Staatsbürgerschaft die deutsche aufgeben müßtest.
Warum? Hast du mal in meine beiden Links geguckt, die ich heute gepostet habe? So ausweglos sehe ich das nicht.
@ Kati - Nach allgemeinem Recht erwirbt ein Mensch eine Staatsangehörigkeit mit seiner Geburt. Entweder "von seinen Eltern" oder auch nach seinem Geburtsort (z. B. USA). Da Kinder binationaler Ehen in dieser Sekunde (!) beide Staatsangehörigkeiten der Eltern erhalten, wird dann von den deutschen Behörden die doppelte Staatsangehörigkeit toleriert. Im allgemeinen aber muss man seine alte Staatsangehörigkeit abgeben, wenn man sich hier einbürgern lässt. Ausnahme: Staaten die prinzipiell nicht ausbürgern (Griechenland, Iran) sowie die EU-Staaten und die Schweiz. Ebenso verliert man seine deutsche Staatsangehörigkeit, wenn man sich woanders einbürgern lässt . . .
Die rot-grüne Koalition wollte da vor vielen Jahren etwas ändern, scheiterte aber an der CDU-Mehrheit im Bundesrat (Koch und seine Anti-Ausländer-Kampagne - wer erinnert sich noch ? ). Das Resultat: Kinder ausländischer Eltern, die hier geboren wurden, erhielten die deutsche Staatsangehörigkeit "unter Vorbehalt" und müssen sich nun als Erwachsene um die Entlassung aus ihrer "anderen" Staatsangehörigkeit bemühen, sonst werden sie aus der deutschen wieder "rausgeschmissen" . . . [spook]
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