Man kann den Begriff wohl nur übersetzen, wenn das Verfahren in Kroatien im Prinzip dem deutschen entspricht. Gefragt ist jetzt wohl eher jemand, der neben der Fachsprache auch die Rechtsordnungen "übersetzen" kann... ;-)
In Antwort auf: Ich suche das kroatische Wort: AUFLASSVORMERKUNG
Wenn Du Dich da mal nicht täuschst. Bist Du sicher, dass Du nicht das kroatische Wort für "Auflassungsvormerkung" suchst?
Und bist du sicher, dass es so etwas wie eine Auflassungsvormerkung in Kroatien überhaupt gibt? Für etwas, was die Kroaten nicht haben, wird es auch kein kroatisches Wort geben.
Nachdem der Kaufpreis geflossen ist, ist der Kaufvertrag gültig und wird bei Gericht hinterlegt. Dies entspricht der deutschen Auflassungsvormerkung (das Grundbuch wird für weitere Eintragungen, die der Käufer nicht gewollt hat, geschlossen). Danach wird der Käufer im Grundbuch eingetragen. Die Eintragung in Kroatien dauert wesentlich länger als bei uns. Beim Gericht (Grundbuchamt) sollten Sie eine Eigentumsurkunde (Vlastovnica) beantragen, die man sich nach Umschreibung jederzeit ausstellen lassen kann.
Dem ist zu entnehmen, dass es statt dem, was in Deutschland eine Auflassungsvormerkung ist, eine Hinterlegung des Kaufvertrags bei Gericht gibt. Wenn es also in Kroatien keine Auflassungsvormerkung gibt, dann wirst Du vergeblich nach einem kroatischen Wort dafür suchen. Wenn es statt dessen eine "Hinterlegung des Kaufvertrags bei Gericht" gibt, solltest Du vielleicht versuchen hierfür eine kroatische Übersetzung zu erhalten.
Albert Einstein: Wenn Du eine weise Antwort willst, musst Du eine vernünftige Frage stellen.
In Antwort auf: ..hilft mir nicht weiter! Ich suche das kroatische Wort: AUFLASSVORMERKUNG (Betreff GRUNDBUCHeintragung)
Wieder einer!!! Vor einem Kauf in KRO kann ich nur empfehlen, mietet euch 1 Jahr eine Wohnung, seht zu ob ihr mit der KRO-Mentalität und evtl. Nachbarn des Objektes zurecht kommt und kauft dann erst!!!! mr2
ich habe gerade einen Kaufvertrag abgeschlossen - in den Unterlagen finde ich zur Auflassung folgendes:
Predbiljezbe prava vlasnistva po ugovoru o prodaji Inhaltich müßte es das sein was Du fragtest. (Ist der Betreff des entsprechenden Schreibens an das Grundbuchamt.)
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