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Dieses Thema hat 9 Antworten
und wurde 450 mal aufgerufen
  
 Bauen und Immobilien in Kroatien, Häuser, Grundstücke, Vermietung
Gast

21.07.2005 07:42
Frage zum Grundbucheintrag in Kroatien antworten

als fleißiger Leser dieses Kroatien-Forums auch mal ne Frage: Wie heist auf kroatisch "Auflass vormerkung"?

besten Dank. Klaus

Gast

21.07.2005 08:35
#2 RE:Frage zum Grundbucheintrag in Kroatien antworten

Gegenfrage: Was heißt es denn auf deutsch?

Harold Offline

Mitglied im Kroatienforum
Beiträge: 82

21.07.2005 08:42
#3 RE:Frage zum Grundbucheintrag in Kroatien antworten

Gemeint ist wohl die Auflassungsvormerkung.

GuckstDu hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Auflassung
und hier: http://www.immobilienscout24.de/de/finan...svormerkung.jsp

Man kann den Begriff wohl nur übersetzen, wenn das Verfahren in Kroatien im Prinzip dem deutschen entspricht. Gefragt ist jetzt wohl eher jemand, der neben der Fachsprache auch die Rechtsordnungen "übersetzen" kann... ;-)

Gast

21.07.2005 09:29
#4 RE:Frage zum Grundbucheintrag in Kroatien antworten

..hilft mir nicht weiter! Ich suche das kroatische Wort: AUFLASSVORMERKUNG (Betreff GRUNDBUCHeintragung)

Golphi Offline

Stammgast im Kroatien-Forum
Beiträge: 1.906

21.07.2005 10:17
#5 RE:Frage zum Grundbucheintrag in Kroatien antworten

Da wirst Du nicht weit kommen, denn das Wort "Auflass" gibt es im Deutschen nicht.

Golphi

Harold Offline

Mitglied im Kroatienforum
Beiträge: 82

21.07.2005 13:51
#6 RE:Frage zum Grundbucheintrag in Kroatien antworten

In Antwort auf:
Ich suche das kroatische Wort: AUFLASSVORMERKUNG

Wenn Du Dich da mal nicht täuschst. Bist Du sicher, dass Du nicht das kroatische Wort für "Auflassungsvormerkung" suchst?

Und bist du sicher, dass es so etwas wie eine Auflassungsvormerkung in Kroatien überhaupt gibt? Für etwas, was die Kroaten nicht haben, wird es auch kein kroatisches Wort geben.

Vielleicht solltest Du mal googeln, zum Beispiel nach "Auflassungsvormerkung Kroatien". Gleich der erste Treffer http://www.immowelt.de/Immobilien/moerch...obilienkauf.asp liefert Folgendes:

Nachdem der Kaufpreis geflossen ist, ist der Kaufvertrag gültig und wird bei Gericht hinterlegt. Dies entspricht der deutschen Auflassungsvormerkung (das Grundbuch wird für weitere Eintragungen, die der Käufer nicht gewollt hat, geschlossen). Danach wird der Käufer im Grundbuch eingetragen. Die Eintragung in Kroatien dauert wesentlich länger als bei uns. Beim Gericht (Grundbuchamt) sollten Sie eine Eigentumsurkunde (Vlastovnica) beantragen, die man sich nach Umschreibung jederzeit ausstellen lassen kann.

Dem ist zu entnehmen, dass es statt dem, was in Deutschland eine Auflassungsvormerkung ist, eine Hinterlegung des Kaufvertrags bei Gericht gibt. Wenn es also in Kroatien keine Auflassungsvormerkung gibt, dann wirst Du vergeblich nach einem kroatischen Wort dafür suchen. Wenn es statt dessen eine "Hinterlegung des Kaufvertrags bei Gericht" gibt, solltest Du vielleicht versuchen hierfür eine kroatische Übersetzung zu erhalten.

Albert Einstein:
Wenn Du eine weise Antwort willst, musst Du eine vernünftige Frage stellen.

merlinrovinj2 Offline

Kroatien-Fan
Beiträge: 516

21.07.2005 14:24
#7 RE:Frage zum Grundbucheintrag in Kroatien antworten

In Antwort auf:
..hilft mir nicht weiter! Ich suche das kroatische Wort: AUFLASSVORMERKUNG (Betreff GRUNDBUCHeintragung)


Wieder einer!!!
Vor einem Kauf in KRO kann ich nur empfehlen, mietet euch 1 Jahr eine Wohnung, seht zu ob ihr mit der KRO-Mentalität und evtl. Nachbarn des Objektes zurecht kommt und kauft dann erst!!!!
mr2

Gast

23.07.2005 10:55
#8 RE:Frage zum Grundbucheintrag in Kroatien antworten

Was heist den hier " wieder einer " ? Darf man hier keine Frage stellen oder was ?

Klaus

Michael

24.07.2005 19:54
#9 RE:Frage zum Grundbucheintrag in Kroatien antworten

ich habe gerade einen Kaufvertrag abgeschlossen - in den Unterlagen finde ich zur Auflassung folgendes:

Predbiljezbe prava vlasnistva po ugovoru o prodaji
Inhaltich müßte es das sein was Du fragtest. (Ist der Betreff des entsprechenden Schreibens an das Grundbuchamt.)

Gruß

Gast

25.07.2005 09:36
#10 RE:Frage zum Grundbucheintrag in Kroatien antworten

Das hört sich gut an....diese paar Worte hab ich gesucht.Danke

Klaus

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