Ich habe ein wichtiges Anliegen und hoffe jemand hier hat zur Abwechslung erfreuliche Nachrichten für mich.... Ich habe ein Haus von meinem Vater geerbt (jedenfalls dachte ich es bisher). Dieses Haus ist angeblich schon seit Jahrzehneten im Besitz meines Vaters. Nun haben wir einen Anwalt damit beauftragt, herauszufinden, welche Besitztümer auf meinen Vater in der Region eingetragen sind...und siehe da....er ist als Beteiligter in einigen Pazellen in dem Ort eingetragen, aber das Haus steht nicht auf seinen Namen im Grundbuch.... Was bedeutet das? Wie können wir unser Eigentum sichern? Wir haben keinerlei Unterlagen über diese Immobilie, da meine Oma noch drin wohnt und diese verschwinden lassen hat. Ist es mögich, daß nach ihrem Tod das Haus zwischen meiner Tante und uns aufgeteilt wird, obwohl mein Vater bereits der Besitzer war? Was könnte ihn noch als rechtmäßigen Besitzer ausweisen?? Wir haben einen Notartermin im Juni und wissen nicht, wie wir dort auftreten sollen....als Hauserben oder auch nicht?? Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Ich wäre sehr sehr dankbar für hilfreiche Tipps in dieser ohnehin schon traurigen Situation.
In Antwort auf:Dieses Haus ist angeblich schon seit Jahrzehneten im Besitz meines Vaters. Nun haben wir einen Anwalt damit beauftragt, herauszufinden, welche Besitztümer auf meinen Vater in der Region eingetragen sind...und siehe da....er ist als Beteiligter in einigen Pazellen in dem Ort eingetragen, aber das Haus steht nicht auf seinen Namen im Grundbuch....
Situation kenne ich: Vater und Brueder haben schon vor 25 Jahren Grundstuecke aufgeteilt, Haeuser drauf gebaut, aber nicht die Grundbuecher geaendert. Nach Tod des Vaters (vor dem der Oma) faellt das dann auf... Da sich die anderen Geschwister aber noch an die Vereinbarungen erinnert haben, konnten die entsprechenden Eintragungen ins Grundbuch vorgenommen werden.
Somit spraeche ich an Deiner Stelle Deine Tante (und falls noch ansprechbar Deine Oma) an, ob sie sich an diese vermutlich muendlich vorgenommenen Vereinbarungen erinnern koennen (und wollen) und baete Sie den noetigen Aenderungen der Grunbucheintragungen zu zu stimmen. Wenn deren Erinnerung allerdings eine andere sein sollte, hast Du vermutlich schlechte Karten.
Danke für die Antwort...aber bei der Familie wird sich mit Sicherheit keiner erinnern.... ob es Ihnen zusteht oder nicht.... wo die Geld wittern..... Außerdem ist die Familie sehr einflußreich und hat "Kontakte" zu wichtigen Institutionen. Seit dem Tod unseres Vaters sind wir leider auch nicht mehr wichtig..... was vorher anders war......
In Antwort auf:aber bei der Familie wird sich mit Sicherheit keiner erinnern.... ob es Ihnen zusteht oder nicht.... wo die Geld wittern..... Außerdem ist die Familie sehr einflußreich und hat "Kontakte" zu wichtigen Institutionen.
Wenn es eine (wie von mir postuliert) muendliche Vereinbarung war, dann sollte doch die Tante auch irgendwas bekommne haben, worueber sie moeglicherweise keinen schriftlichen Beleg hat (und was sie gerne schriftlich als ihr Eigentum haette). -> Ansatzpunkt fuer die Daumenschraube Wenn sie einen schriftlichen Beleg hat, dann waere es plausibel, dass Dein Vater auch etwas bekommen haben sollte. -> Ansatzpunkt fuer einen Rechtsbeistand
Ich weiß nicht, wer die anderen Beteiligten sind...die Grundstücke sind auch wertlos....aber das Haus ist unser Erbe und ziemlich viel wert. Mein Vater hat sehr viel Geld investiert, weil er im Alter dort wohnen wollte. Meine Tante hat dafür ein Grundstück bekommen und dort damals (vor ca. 40 Jahren)ein Haus mit ihrem Mann drauf gebaut. Auch wenn dieses nicht eingetragen sein sollte, wird sie dies mit meiner Oma schnellstens regeln (adé Daumenschraube). Die beiden spinnen sich so ihre eigene Welt zurecht. Vielleicht kennt das der eine oder andere..... heucheln, lügen und nur das Schlechteste von anderen denken und reden (auch von den vorher über alles geliebten deutschen Enkeln + Urenkel).... und am Ende noch selber glauben, was man redet..... Die Trauer um den Sohn und im Falle meiner Tante, den Sponsor für das eine oder andere, steht anscheinend über der Trauer der Kinder.....
In Antwort auf:Von ursula: Hallo anbei interessanter Artikel betr. Erbrecht in Kroatien speziell in Bezug auf einen Ehepartner mit deutscher Staatsangehörigkeit.
Gruß Dateianlage: erbrecht deutsche in Kroatien.pdf
Das hilft im Moment auch nicht weiter. Wer ist im Grundbuch als Besitzer denn eingetragen? Besorge dir den Kataster Plan von der Gegend, dann kannst du selber im Netz recherchieren
Wer eingetragen ist, wissen wir nicht. Kann ja nur meine Oma sein..... wir haben einen Anwalt in deutschland, der alles aus dem Netz gezogen hat, wo der Name meines Vaters vorkam. Das Haus war nicht dabei. Wir haben ihm jetzt die Adresse vom Haus gegeben (die sich die letzten 20 Jahre allerdigs zweimal geändert hat)und ich hoffe er bekommt Licht ins Dunkle.... Wo kann ich denn die Katasterpläne herbekommen? Macht es Sinn unter den alten Straßennamen zu suchen?? Es ist einfach blöd von Deutschland aus......
In Antwort auf:Katastereintragung wird mehr Aussagekraft zugesprochen als der Grundbucheintragung
Das ist natürlich falsch - nur wer im Grundbuch eingetragen ist, ist auch Besitzer.
Die Pläne gibt’s beim Katasteramt Mit den Parzellennummern kannst du dann im Net jeweils die Eintragungen in Kataster mit Amtsgericht vergleichen. Die Nummern sind auch immer gleich geblieben – egal wie die Strasse heute heißt.
Hallo Erbe 1, wenn du die Flurstücksnummer weißt, kannst du unter den beiden links des katasteramtes und des grundbuchamtes die aktuell eingetragenen Besitzer herausfinden. Beim Katasteramt sind die Eigentümer des Grundtückes eingetragen und dies kann abweichend sein vom Grundbuchamt. Im Katasteramt muß bei Bebauung eines unbebauten Grundstückes erst das Gebäude in einem Katasterplan erfasst werden und die Eintragung beantragt werden. Erst dann kann beim Grundbuchamt die Eintragung für ein bebautes Grundstück beantrag werden.
In Antwort auf:Das ist natürlich falsch - nur wer im Grundbuch eingetragen ist, ist auch Besitzer.
Meine Aussage bezog sich auf die PDF-Datei da steht dies so drin, wenn es um das Erbe geht. Auf der 5. Seite geht es los unter IV Eintragung Grundbücher (auch wenn ich mich hier wiederhole)!!!
Dank an Ursula, denn dieses Thema ist sehr interessant.
Wenn der Vater nicht als Besitzer im Grundbuch steht, sondern die Tante oder Oma, wird der/die Erbe1 auf das Erbe warten müssen – bis die anderen auch weggestorben sind Ganz einfach - auch wenn ich mich hier wiederhole !!!
Hoffe nur für Erbe1 das die Großmutter nicht wirklich so ein "Weibsbild" ist, oder aber der Anwalt etwas taugen wird. Auf jeden Fall einen Fachanwalt beauftragen. Damit auch alles gut ausgeht. Leider gibt es auch unter Anwälten einige die ihre "Hausaufgaben" nicht machen, da würde ich auf Nr. sicher gehen und diesen eben auf den Punkt IV auf der 5. Seite aufmerksam machen. Vielleicht wurde ja genau der Name des Vaters zu diesem Grundstück schon in diesen Katasterbüchern vermerkt aber eben leider noch nicht im Grundbuch?!
Wünsche Erbe1 jedenfalls viel Glück! Hoffe das dieser seine Oma nicht rauswirft, falls er doch Erfolg haben sollte.
In Antwort auf:Wenn der Vater nicht als Besitzer im Grundbuch steht, sondern die Tante oder Oma, wird der/die Erbe1 auf das Erbe warten müssen – bis die anderen auch weggestorben sind
Ganz so einfach wird es nicht sein! Wenn "Tante" Kinder hat, schaut Erbe1 durch die Finger. Ansch. wohnt "Tante" im gleich Ort oder zumindest in Kroatien, damit hat der liebste Enkel aus Deutschland ganz schlechte Karten. Aber auch mit schlechten Karten kann man noch ein gutes Spiel machen. Kopf hoch und durch.
Wie ich das sehe, hat die Oma das Grundstück gehabt und der Vater hat in D malocht und das Haus drauf gebaut. Vermutlich hat er nicht damit gerechnet, dass ihn die Mutter überleben wird und hat sich nicht um Papierkram gekümmert, da er das Haus eh geerbt hätte – was eigentlich plausibel ist. Nur es kam anders, eigentlich so, wie es immer im Leben kommt, wenn es um das liebe Geld geht und unserer Erbe Nr.1 steht mit leeren Händen da, zumindest bis die anderen das irdische gesegnet haben
Das Haus ist schon sehr alt und mein Vater hat sehr viel Geld in die Sarnierung gesteckt. Meine Oma hat soundso ein lebenslanges Wohnrecht dort, das ist klar...nur das Haus muß eben in Stand gehalten werden und es ist eben alt und groß.... das können wir uns nicht noch zusätzlich leisten.... Mein Cousin wollte sich ursprünglich um die nötigen Investitionen kümmern , aber dann natürlich auch ein Vorkaufsrecht haben.... wäre für uns eine tolle Lösung gewesen....aber wenn wir nicht die offiziellen erben sind, kann mein Cousin eine Menge Geld sparen...er erbt dann nicht nur das Haus meiner Tante sondern auch einen großen Teil "unseres" Hauses....
Es ist natürlich richtig, dass der Eigentümer eines Anwesens aus dem Grundbuch ersichtlich sein muss. Es ist aber die Frage ob im Grundbuch schon sämtliche Anträge, Umschreibungen etc. vollzogen sind. Deshalb kann im Katasteramt ein anderer Eigentümer stehen als im Grundbuch. Im Onlinegrundbuch ist auch zu ersehen, ob noch ein Antrag zum Vollzug ansteht.
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