Fred, die in Österreich geltende Halterhaftung für Verstöße im fließenden Verkehr gibt es meines Wissens auch in Kroatien, aber grundsätzlich ist es natürlich richtig, dass ein Buß- oder Strafgeldbescheid eines anderen Landes in Deutschland nur dann vollstreckbar ist, wenn der Täter feststeht. Derartige behördliche Vollzugshilfeersuchen anderer Länder - Inkasso über das deutsche Bundesamt für Justiz - sind übrigens sehr selten. Wenn nämlich in einem anderen EU-Staat kassiert wird, dann bleibt das Straf- bzw. Bußgeld auch dort. Deshalb ergehen Vollzugshilfeersuchen anderer Länder in aller Regel nur in schweren Fällen (Unfallflucht, Trunkenheit am Lenker, Nötigung), weil: sie haben ja nichts davon, wenn der Schuldige im Ausland zur Kasse gebeten wird.
Darum ging es mir hier jedoch nicht. Den Unterschied zwischen polizeilicher Anzeige bzw. Strafverfolgung (öffentliches Recht) und Anwaltsschreiben (Privatrecht) habe ich nur noch mal kurz (und unvollständig) dargestellt, damit nicht wieder ein paar ganz Schlaue diesen thread mit "Demnächst wirst Du an der Grenze verhaftet", "selbst schuld - warum hast Du kein Ticket gezogen" zumüllen.
Also nochmal: hat jemand, der eine anwaltliche Zahlungsaufforderung wegen Parkzeitüberschreitung in Kroatien erhalten und diese in den Papierkorb geworfen hat, einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten?
ZitatAlso nochmal: hat jemand, der eine anwaltliche Zahlungsaufforderung wegen Parkzeitüberschreitung in Kroatien erhalten und diese in den Papierkorb geworfen hat, einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten?
Das Thema ist ja in verschiedenen Foren in der Diskussion und bislang hat sich noch niemand gemeldet, der einen gerichtlichen Mahnbescheid bekommen hat.
Wer in CRO zu schnell fährt, …wird von der Polizei in der Regel gleich überführt und natürlich auch abkassiert, …es seid denn, …man ist viel zu schnell unterwegs und kann dem Typen in Uniform, der am Straßenrand mit dem Stopplutscher wild herum fuchtelt, bestenfalls noch den Effenberger zeigen, aber das Auto nicht anhalten, ohne das Fahrwerk resp. die Reifen unnötig zu strapazieren.
Man muss aber trotzdem aufpassen, …besonders, wenn so ein Lollipop-Fuchtler Mitte auf der Straße steht, denn das Überfahren von Lollipopfuchtler ist in CRO streng verboten.
Diese Typen fahren einem allerdings nie oder nur ganz selten hinterher, (zumindest habe ich es noch nie erlebt) weil es vermutlich zulange dauern würde, bis sie ihren Gelump vom Straßenrand aufgeräumt und eingepackt haben und sie schicken auch keine Mahnbescheide nach D.
Ganz anders sind die Jungs von der Rennleitung, die in Zivilautos auf der Autobahn herumlungern und auf die Beute warten. Die geben nie auf, so dass selbst ein Porschefahrer das Rennen in der Regel verliert, weil er irgendwann die AB verlassen muss und somit spätestens an der Mautstelle geschnappt wird.
Für den ordinären Parksünder sind allerdings inzwischen fast überall in CRO nur noch Privatfirmen zuständig und diese arbeiten tatsächlich mit irgendwelchen Luschen-Advokaten in D zusammen, die aus einem 100-Marder-Strafzettel, gleich eine 75-Euro-Drama daraus machen, damit sie das Geld in D überhaupt anfordern dürfen/können, weil die D-Behörden darunter nix bearbeiten.
Ich habe bisher nur drei Mahnbescheide bekommen von irgendwelchen Kanzleien aus Rosenheim und Berlin, worauf ich logischerweise nicht reagiert habe und dann wurde die Forderung erst verdoppelt und ein paar Wochen später sogar verdreifacht, damit sie besser in die runde Ablage passt
Ich dachte erst das wäre ein Scherz und hatte eine Zeitlang sogar den verstorbenen Orebic-Rolf im Verdacht
Dann war wieder Ruhe und das ist gut so,
denn laut Ratipedia ist eine Parksünde auf öffentlichem Territorium nur dann eine Parksünde, wenn jemand dadurch behindert wird und sündhaft resp. illegal ist nur diese Abzocke an sich, die sie als Parkgebühren bezeichnen
Zitat von Sockenmann im Beitrag #63....Ich habe bisher nur drei Mahnbescheide bekommen von irgendwelchen Kanzleien aus Rosenheim und Berlin, worauf ich logischerweise nicht reagiert habe und dann wurde die Forderung erst verdoppelt und ein paar Wochen später sogar verdreifacht, damit sie besser in die runde Ablage passt
Das waren dann aber keine wirklichen Mahnbescheide, sondern eben nur diese ominösen Mahnungen/Zahlungsaufforderungen von Rechtsanwälten, die manchen Leuten Angst machen und sie zum Zahlen verleiten sollen. Derartige Schreiben sind im Juristenjargon formlos, fristlos und fruchtlos. Ein formeller Mahnbescheid wird auf Antrag des Gläubigers/Anspruchsstellers vom Amtsgericht erlassen, und wenn man dagegen nicht schriftlich Widerspruch erhebt, dann wird er - Recht oder Unrecht - ungeprüft vollstreckbar. Und offenbar hat bis jetzt noch keiner dieser Winkeladvokaten einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragt oder gar Klage erhoben - wohl wissend, dass er mit einer Klage vor Gericht keine Chance hätte und auf seinen Kosten sitzen bliebe. Ein Mahnbescheid ist nämlich auch für den Antragsteller gebührenpflichtig.,
Habe heute auch meinen dritten Brief von Kraft bekommen - man wolle vermeiden das weitere Kosten entstehen, dass die betreffenden Person aus Kroatien als Zeuge einfliegen müsste wenn es vors Gericht geht etc
Und man bietet mir an sich mit dem Inhaber des Parkplatzes geeinigt zu haben - ich könne anstelle von 180€ nur 99€ bezahlen und die Sache wäre vom Tisch.
Zitat von kornatixDas waren dann aber keine wirklichen Mahnbescheide,
Nö, natürlich nicht Hab mich nur doof ausgedrückt.
Es kamen auch nur 2-3 Briefe und dann war wieder Ruhe.
Da sind die Ösis ganz anders. Die haben mir aus einer 25 Kmh-Bagatelle eine 5k-€-Drama daraus gebastellt, indem sie den Betrag jedesmal verdoppelt haben.
Sie haben inzwischen aber auch aufgegeben, ...hoff ich jedenfalls
Zitat von cabrio Wenn die ein Bild haben dann werden die nie aufgeben.
Da wäre ich mir nicht so sicher
Ich habe das Bild doch gesehen. Da sieht man gar nix, außer das Heck eines Autos und das Kennzeichen und genau deshalb hat die D-Behörde auch nix unternommen, weil da jeder am Steuer hätte sitzen können, außer dem verstorbenen Haider vielleicht.
Am Anfang waren sie auch wirklich nervig mit ihren Drohbriefen und haben den Quatsch wie gesagt auf 5000 € hochgeschaukelt Ich fand den arroganten Ton aber gar nicht witzig, so habe ich zum Schluß gar nicht mehr geantwortet.
Jetzt ist es seit zwei Jahren Funkstille. Keine Ahnung ob sie die Lust verloren haben oder ob der echter Hammer erst noch kommt
ZitatIch habe das Bild doch gesehen. Da sieht man gar nix, außer das Heck eines Autos und das Kennzeichen und genau deshalb hat die D-Behörde auch nix unternommen, weil da jeder am Steuer hätte sitzen können, außer dem verstorbenen Haider vielleicht.
Zitat von Kalelarga im Beitrag #71... Wie schon erwähnt - nur Forderung vom Anwalt. Aber mit der Info nur noch 99€ anstelle der 160€ zu zahlen.
Gruß
Dan warte nochmal und es ist umsonst Wenn du nicht wirklich zu der zeit falsch geparkt hast kannst ja deine Ofen mit den Briefen heizen. Dank solchen leute hat die post immer Arbeit.
Ohne Bild kein Beweis und die kommen auch vor einem Österreichischen Gericht nicht durch.
Da irrst du dich und zwar gewaltig Wenn sie mich in die Hände kriegen, ...werde ich Bluten und das nicht zu knapp.
Ich bin nur in D sicher, in Moment wohlgemerkt. Die Gesetze können sich aber noch ändern. Da sie aber diesbezüglich schon mehrere Leute angeschrieben haben, gehe ich davon aus, dass sie (noch) keine richtige Daten von der D-Polizei bekommen haben und nur im Trüben fischen. Zum Glück
Zitat von cabrio im Beitrag #74 Da passiert gar nichts. Ohne Bild kein Beweis und die kommen auch vor einem Österreichischen Gericht nicht durch.
Denkste! Die Ösis haben die Halterhaftung auch für Verstöße im fließenden Verkehr, das heißt: egal, wer gefahren ist, wenn der Fahrzeughalter den Fahrer nicht benennen kann oder will, dann kriegt er den Strafzettel! Und rechtskräftige Straf- oder Bußgelder aus Österreich können über das Bundesamt für Justiz auch in Deutschland eingetrieben werden - allerdings nur, wenn der Gesamtbetrag (=Strafe plus Gebühren) 70 € übersteigt. Dass die Ösis dennoch meistens darauf verzichten, ihre Strafzettel in Deutschland vollstrecken zu lassen, hat einen ganz einfachen Grund. Das Geld bleibt nämlich dort, wo es kassiert wurde, und außer Arbeit hätten die Ösis nichts von ihren Strafzetteln. Also schicken sie einem zwar einen Bescheid nach Deutschland, unternehmen aber nichts weiter, wenn man nicht reagiert.
Aber wenn man dann mal wieder durch Ösistan fährt, aus irgendeinem Grund mit der Polizei zu tun kriegt und der Beamte das Kennzeichen in seinen Bordcomputer eintippt - sowas haben die nämlich mittlerweile auch! - dann wird's richtig teuer.
ZitatDenkste! Die Ösis haben die Halterhaftung auch für Verstöße im fließenden Verkehr, das heißt: egal, wer gefahren ist, wenn der Fahrzeughalter den Fahrer nicht benennen kann oder will, dann kriegt er den Strafzettel! Und rechtskräftige Straf- oder Bußgelder aus Österreich können über das Bundesamt für Justiz auch in Deutschland eingetrieben werden
Aber nur dann, wenn der "Täter" zweifelsfrei ermittelt wurde, weil es in Deutschland keine Halterhaftung, gibt ! Liegt nur ein Foto von hinten vor, werden die Bußgelder nicht vollstreckt. Ausserdem muss ein deutscher Fahtzeughalten entgegen der Forderung aus Ösistan den wahren Fahrer ohnehin nicht angeben, sofern sich dieser aus dem Umfeld seiner Familie ergeben würde. Das nennt man in Deutschland ==> Zeugnisverweigerungsrecht
Kann man dann im Falle eines Personenschadens, den ein Deutscher verursacht, ebenfalls von dessen Nichtverfolgung ausgehen, wenn nur ein Foto von der Rückseite des davonbrausenden Fahrzeuges vorhanden ist?
ZitatKann man dann im Falle eines Personenschadens, den ein Deutscher verursacht, ebenfalls von dessen Nichtverfolgung ausgehen, wenn nur ein Foto von der Rückseite des davonbrausenden Fahrzeuges vorhanden ist?
....das wäre bestimmt keine Ordnungswidrigkeit oder in Österreich Verwaltungsübertretung mehr....
Zitat von Sockenmann im Beitrag #75 Da irrst du dich und zwar gewaltig
Nein, du irrst dich Rati und auch die Österreicher die hier schreiben aber keine Ahnung haben.
Ich war in Innsbruck vor Gericht mit meinem Österreichischen Anwalt.
Der sagt ganz klar, ohne Beweisfoto können die Österreicher in Deutschland nicht vollstrecken, deshalb blitzen sie auch nicht mehr mit den Handkameras.
Er sagt auch, wenn es keine Verfolgung in Deutschland gibt wird das ganze eingestellt.
In unserem Kroatien-Forum finden Sie umfassende Informationen über Urlaub und Ferien in Kroatien sowie passende Ferienwohnungen, Hotels, Apartments und Ferienhäuser für den Kroatienurlaub.