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Dieses Thema im Kroatien-Forum hat 44 Antworten
und wurde 23.006 mal aufgerufen
  
 Sonstiges zum Thema Kroatien und Urlaub in Kroatien
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monimahony Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 8

06.06.2017 17:30
Nach Vollstreckungsbeschluss nun Gerichtsverfahren? Antworten

Hallo an euch Kroatienfans,

bisher habe ich immer nur fleissig mitgelesen und möchte heute mal ein neues Thema eröffnen.

Bestimmt haben einige ja das leidige Strafzettel-aus-Kroatien-Thema - teils hautnah - mitbekommen. Es gibt ja auch einige Threads hierzu.
Es gibt aktuelle Neuigkeiten und die möchte ich euch nicht vorenthalten, bzw. will ich hiermit fragen, wer sonst noch betroffen ist und evtl. weitere Infos hat.

Auch ich bin eine Betroffene dieses Themas.
Ich habe im Sommer 2011 in Dubrovnik einen Strafzettel erhalten, den mein Ferienwohnungsvermieter für mich bezahlen wollte.
Im Mai / Juni 2016 kam dann der Vollstreckungsbeschluss eines Anwalts aus Pula, gegen den ich mit der Vorlage des ADACs Einspruch erhoben habe.
Nach dem Gerichtsurteil des europäischen Gerichtshofes, dachte ich die Sache wäre endgültig erledigt.
Soweit so gut.

Leider falsch gedacht, und hier die aktuellen News.
Der Anwalt aus Pula hat wohl ein Verfahren bei Gericht in Kroatien eingeleitet.
Ich habe vom Gericht in Pula ein Schreiben erhalten, in dem mir mitgeteilt wurde, dass mein Verfahren bei Gericht vorliegt und aus Kosten- und Effizienzgründen mit weiten 7 Verfahren zusammengefasst wird.
"Netterweise" haben Sie auch noch auf allen Datenschutz verzichtet und in dem Schreiben alle 8 Betroffenen mit vollständiger Adresse aufgelistet. Aber nun gut.
Bisher scheint es ja nur ein reines Informationsschreiben zu sein.

Wer hat auch noch so einen Brief bekommen?
Hat jemand evtl. sogar schon weitere Informationen?

Ich halte euch auf dem Laufenden.

Grüße
Moni

Fred Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 14.191

06.06.2017 19:45
#2 RE: Nach Vollstreckungsbeschluss nun Gerichtsverfahren? Antworten

Dabei handelt es sich dann aber um eine Zivilklage, nicht um ein Ordnungswidrigkeitsverfahren - oder ??

kornatix Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 4.755

07.06.2017 13:06
#3 RE: Nach Vollstreckungsbeschluss nun Gerichtsverfahren? Antworten

Bei den Forderungen der kroatischen Parkplatzbetreiber handelt es sich um zivil- bzw. schuldrechtliche Angelegenheiten, für die andere (= wesentlich längere) Verjährungsfristen gelten als für öffentlich-rechtliche bzw. strafrechtliche Tatbestände. Hier: https://www.adac.de/infotestrat/ratgeber...cePageId=236575 steht einiges zum letzten Sachstand.

monimahony Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 8

23.08.2017 16:36
#4 RE: Nach Vollstreckungsbeschluss nun Gerichtsverfahren? Antworten

Hallo Freunde,

hier ein kleines Update zum Thema:

Bei dem ersten Schreiben des Gerichtes vom Mai 2017 handelte es sich wirklich um die Information über den Zusammenschluss mehrerer Verfahren, zu einem Gesamtverfahren.
Soll heissen, dass die Notare/Anwälte als Vertreter der privaten Parkfirma, wie in Ihren Vollstreckungsbeschlüssen angedroht, die Forderungen bei Nichtbezahlung bzw. Einspruch vor ein kroatisches Gericht gebracht haben.
Dort wurden wohl ähnlich gelagerte Fälle zu einem Sammelfall zusammengeschlossen.
Soweit so gut.

Im Juli 2017 erhielt ich nun ein weiteres Schreiben vom Gericht in Pula, in dem die Einstellung des Verfahrens, u.a. aufgrund des Gerichtsurteils des europäischen Gerichtshofes, beschlossen wurde.
Ein Grund zu feiern, wäre da nicht die Einspruchsfrist.

Und siehe da, im August 2017 erhalte ich ein neues Einschreiben vom Gericht. Diesmal eine Abschrift eines Einspruchs seitens der Kläger.

Nun warten wir mal ab, was das Gericht in Pula entscheidet.

Interessant ist, dass es anscheinend unterschiedliche Vorgehensweisen aus Kroatien gibt. Die Einen erhalten gleich eine neue Zahlungsaufforderung in Höhe des Strafzettels, andere erhalten nur die Einstellung des Verfahrens, wieder andere erhalten eine Einstellung des Verfahrens mit Kostenfestsetzung und Zahlungsaufforderung.

Mein Strafzettel ist vom 13.08.2012.... über 5 Jahre nun schon.
Kennt sich jemand aus? Ist es dann verjährt, oder verfällt die Verjährung da es nun schon vor Gericht ist?

Ich lass euch wissen, wenn es etwas neues gibt.

Grüße
Moni

gibsea106 Offline

Mitgliedschaft beendet

Beiträge: 253

23.08.2017 22:33
#5 RE: Nach Vollstreckungsbeschluss nun Gerichtsverfahren? Antworten

Zitat von monimahony im Beitrag #1
Ich habe im Sommer 2011 in Dubrovnik einen Strafzettel erhalten, ...
Zitat von monimahony im Beitrag #4
Mein Strafzettel ist vom 13.08.2012....

Vertippt, oder gehts da jetzt um 2 Tickets?

monimahony Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 8

23.08.2017 23:10
#6 RE: Nach Vollstreckungsbeschluss nun Gerichtsverfahren? Antworten

.. vertippt..

Sommer 2012 ist richtig!

pool Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 1.761

25.08.2017 09:59
#7 RE: Nach Vollstreckungsbeschluss nun Gerichtsverfahren? Antworten

@hony: ich hatte (hatte) das selbe problem. nachdem ich unseren kroatischer anwalt eingeschaltet habe war die sache blitzartig vom tisch. dieser
anwalt in pula muss ein ganz "linker" sein.

Fliege Ve Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 1

25.08.2018 12:46
#8 RE: Nach Vollstreckungsbeschluss nun Gerichtsverfahren? Antworten

Hallo @monimahony,

Habe aufmerksam deine Posts gelesen, weil ich das gleiche Problem habe.
Parkverstoss 2016 in Pula (kein Knöllchen, keine Zahlungsaufforderung) - Vollstreckungsbeschluss vom kroatischen Notar - Widerspruch per ADAC Musterschreiben - Einstellung vom kroatischen Gericht.
Heute kam eine Kopie einer Beschwerde des Notars beim Gericht.
Muss ich da jetzt nochmal reagieren? Kam bei dir danach noch was? Wie ist bei dir der Sachstand?

Danke

Martin

monimahony Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 8

26.08.2018 17:35
#9 RE: Nach Vollstreckungsbeschluss nun Gerichtsverfahren? Antworten

Hallo Martin und auch an alle andere Mitinteressierten,

ich habe auf den Einspruch des gegnerischen Anwaltes nicht reagiert.
Bis jetzt, d.h. seit 1 Jahr, habe ich auch nichts mehr neues gehört.

Toi Toi Toi!

Grüße
Moni

bernie13 Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 2

29.08.2018 11:54
#10 RE: Nach Vollstreckungsbeschluss nun Gerichtsverfahren? Antworten

Hallo,

bei mir die gleiche Geschichte: Parken Sommer 2013, Anwaltsschreiben aus Berlin, dann 2015 Vollstreckungsbescheid von kroatischenm Notar. Darauf Einspruch mit dem kroatischen Musterbrief vom ADAC. Und siehe da, jetzt geht es weiter. Gestern habe ich ein Einschreiben mit einem Gerichtsbeschluss erhalten sowie ein langes Schreiben mit 9 Punkten von einem Anwalt, datiert auf den 18.5.18. Ich muss es noch übersetzen lassen bzw. zu einem kroatischsprachigem Anwalt gehen. Es könnte sich um das hier erwähnte Schreiben mit einer Beschwerde vor Gericht handeln. Am Ende des Anwaltsschreibens ist auch eine Kostenforderung. Was tun?

LG, Bernie

monimahony Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 8

22.02.2020 12:06
#11 RE: Nach Vollstreckungsbeschluss nun Gerichtsverfahren? Antworten

Hallo meine Lieben,

es ist ja nun schon ein Weilchen her, dass ich diesen Thread eröffnet habe und bin euch noch die Ergebnisse des Einspruchs schuldig.
Bzw. möchte ich euch über das Neueste auf dem Laufenden halten.

Denn... es ist immer noch nicht vorbei:

Zusammenfassung:
Strafzettel 14.08.2012 (Fällig 21.08.2012)
Vollstreckungsbeschluss der Anwälte Shain Pacheco Vinkovic, Ivan Kukucka: April 2016
Einspruch durch mich mit ADAC Vorlage: April 2016
Info zur Verfahrenseröffnung durch kroatisches Gericht, Kläger Shain Pecheco Vinkovic, Mirko Kuzmanovic: Mai 2017
Klageabweisung durch kroatisches Gericht: Juni 2017
Einspruch der gegnerischen Anwälte: August 2017 (Einspruch da keine Bezahlung der Strafzettel angeordnet wurde, wie in anderen vergleichbaren Gerichtsverfahren)

dann lange nichts....
und jetzt die News:

August 2019 !!! Erneute Klageabweisung des kroatischen Gerichtes in zweiter Instanz, der Vollstreckungsbeschluss der gegnerischen Anwälte ist nicht rechtens!
Das kroatische Gericht "verurteilt" die Beklagten zu einer Zahlung von 100 kn.
Jedoch sind das nur Gerichtskosten, der Strafzettel wird dadurch nicht bezahlt.
Zur Zahlung des Strafzettels gibt es keine Entscheidung....

Und darin liegt die Krux.
Somit ist die meine Schuld ggü. dem Parkplatzbetreiber noch offen, bis sie verjährt ist.
Und noch besser:
Das Gerichtsverfahren und sogar schon die Ausstellung des Vollstreckungsbeschlusses kann in kroatien verjährungshemmende oder verjährungsunterbrechende Wirkung haben!

Und was passiert nun:
Im Januar 2020 erhalte ich ein Schreiben aus Slowenien von einem Rechtsanwalt Tischler - auf Deutsch und ohne Einschreiben.
Er wäre als Mediator beauftragt worden, die Sache einvernehmlich aus der Welt zu schaffen, bevor es erneut vor Gericht geht!
Gegen eine Bezahlung von 300 Euro, binnen 14 Tagen!
Die beigefügte Vollmacht zur Mediation wurde von einem Anwalt (Mirko Kovac) ausgestellt, der mir im Rahmen dieser ganzen Geschichte noch nicht untergekommen ist und mit dem ich bisher nichts zu tun hatte.... Nun gut.

Nach ausführlichem googlen und Rücksprache mit den ADAC, ist Herr Tischler wohl schon von Anfang an, in verschiedenen Funktionen an dieser Strafzettel-Einkassier-Aktion beteiligt.
Neueste Variante ist nun der Mediationsversuch.

Das Thema ist wohl noch lange nicht zu Ende.

Nun sitze ich da.
Leider hat das Gericht in meinem Verfahren keine Zahlung des Strafzettels angeordnet, ich hätte ihn ja gern gezahlt.
Aber ich weis leider nicht wohin und wie?

Von anderen Beteiligten meines Gerichtsverfahren weiss ich, dass auch Sie dieses Schreiben erhalten haben. Manche haben auch bereits einen Brief vom kroatischen Gericht erhalten.
Ich bisher noch nichts... toi toi toi.

Nun überlege ich aber trotzdem ein eigenes niedrigeres Vergleichsangebot anzubieten.
Es gibt ein kroatisches Gerichtsurteil, mit einer Kostenfestsetzung von 50 Euro, auf das ich mich lt. ADAC berufen könnte.
Oder ich hole mir auf eigene Kosten doch einen kroatischen ADAC Vertrauensanwalt.

Wie sieht es euch aus? Fliege Ve? Bernie13? Andere?
Wer hat News?

Liebe Grüße
Moni


P.S. Eins rate ich euch, holt euch ne Verkehrsrechtschutz, besonders wenn ihr mit dem Auto im Ausland unterwegs seid.
Leider hatte ich zu dem Zeitpunkt des Strafzettels keine, daher werden bei mir keine Kosten übernommen. Mir steht nur die ADAC Rechtsberatung zur Verfügung... und die Hilfe ist halt leider nur.... beratend!

fredinada Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 13.588

23.02.2020 00:34
#12 RE: Nach Vollstreckungsbeschluss nun Gerichtsverfahren? Antworten

Zitat
P.S. Eins rate ich euch, holt euch ne Verkehrsrechtschutz, besonders wenn ihr mit dem Auto im Ausland unterwegs seid.
Leider hatte ich zu dem Zeitpunkt des Strafzettels keine, daher werden bei mir keine Kosten übernommen. Mir steht nur die ADAC Rechtsberatung zur Verfügung... und die Hilfe ist halt leider nur.... beratend!

...Ich rate als häufiger Kroatien und andere Ländern Bereisender, einfach die geforderten Parkgebühren zu bezahlen...mache ich sogar in Deutschland...

NOX Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 4.117

23.02.2020 08:56
#13 RE: Nach Vollstreckungsbeschluss nun Gerichtsverfahren? Antworten

Zitat von fredinada im Beitrag #12
..Ich rate als häufiger Kroatien und andere Ländern Bereisender, einfach die geforderten Parkgebühren zu bezahlen...mache ich sogar in Deutschland...


Da bin ich das erste mal mit fredinada einer Meinung! Das kann doch nicht so schwer sein wenn man wo parkt die paar Kuna in den Parkautomaten zu werfen und seinen Parkzettel zu ziehen! Macht man ja zu Hause auch!

Vera Offline

Moderatorin im Kroatien-Forum


Beiträge: 41.649

23.02.2020 12:18
#14 RE: Nach Vollstreckungsbeschluss nun Gerichtsverfahren? Antworten

Zitat von NOX im Beitrag #13
Zitat von fredinada im Beitrag #12
..Ich rate als häufiger Kroatien und andere Ländern Bereisender, einfach die geforderten Parkgebühren zu bezahlen...mache ich sogar in Deutschland...


Da bin ich das erste mal mit fredinada einer Meinung! Das kann doch nicht so schwer sein wenn man wo parkt die paar Kuna in den Parkautomaten zu werfen und seinen Parkzettel zu ziehen! Macht man ja zu Hause auch!

Wenn ihr den Eingangsthread gelesen hättet, wüsstet ihr, dass die TE dachte, das Bußgeld hätte der Vermieter wie vereinbart bezahlt. Außerdem zieht man ja nicht überall einen Parkschein, sondern steht auch mal unwissend im Halteverbot oder sonstwas und bekommt dann erst viel später die Post nach Hause und dann meist gleich per Anwalt und überteuert, so wie in diesem Fall erst nach Jahren.

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NOX Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 4.117

23.02.2020 13:00
#15 RE: Nach Vollstreckungsbeschluss nun Gerichtsverfahren? Antworten

Also Vera, wenn du einen Strafzettel bekommst gehst doch auch zur Polizei oder mit dem Erlagschein zur Bank/Post und zahlst ein. Und ersuchst nicht irgend jemanden! Halte und Pakverbote sind beschildert und wenn wo eine Tafel steht wo was kroatisch draufsteht und ich es nicht verstehe da der Sprache nicht mächtig versuche ich mit Überstzungsprogramm, Frage oder parke dort nicht! Unwissenheit schützt nicht vor Strafe!

fredinada Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 13.588

23.02.2020 13:06
#16 RE: Nach Vollstreckungsbeschluss nun Gerichtsverfahren? Antworten

Zitat
Wenn ihr den Eingangsthread gelesen hättet, wüsstet ihr, dass die TE dachte, das Bußgeld hätte der Vermieter wie vereinbart bezahlt. Außerdem zieht man ja nicht überall einen Parkschein, sondern steht auch mal unwissend im Halteverbot oder sonstwas und bekommt dann erst viel später die Post nach Hause und dann meist gleich per Anwalt und überteuert, so wie in diesem Fall erst nach Jahren.

....Ich meine das grundsätzlich, nicht speziell für diesen Fall....Ich stehe eigentlich nie unwissend in einem Halteverbot, da es in der Regel auch im Ausland hinreichend angezeigt wird. Wenn ich unsicher bin, suche ich mir einen anderen Platz, auch wenn er kostenpflichtig ist, was meistens sehr preiswert ist, außer in Split beim Palast o.ä.

Vera Offline

Moderatorin im Kroatien-Forum


Beiträge: 41.649

23.02.2020 13:08
#17 RE: Nach Vollstreckungsbeschluss nun Gerichtsverfahren? Antworten

Nox, manchmal übersieht man ja auch einfach mal was. Und z.B. in unserer Gemeinde bekommst du keinen Strafzettel ans Auto, sondern der wird dir dann später mit Foto per Post zugestellt. Wenn das dann einen Ausländer betrifft, der längst wieder in seiner Heimat ist, geht das sicher über einen anderen Dienstweg, da ja der Halter erst einmal ermittelt werden muss. Und da kommen dann im Fall Kroatien die überteuerten Anwälte ins Spiel. Dagegen würde ich dann auch vorgehen.

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fredinada Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 13.588

23.02.2020 13:17
#18 RE: Nach Vollstreckungsbeschluss nun Gerichtsverfahren? Antworten

Es gibt eine Verjährungsfrist von 5 Jahren, und zwischen D und HR besteht ein Vollstreckungsabkommen ab einem Betrag von 70,00 Euro.

monimahony Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 8

23.02.2020 13:21
#19 RE: Nach Vollstreckungsbeschluss nun Gerichtsverfahren? Antworten

Vielen Dank für eure Beiträge.

Leider sind sie zu meinem Thema nicht hilfreich.
Ich möchte mich hier mit Gleichgesinnten austauschen und aktuelle Informationen wiedergeben.
Bitte seht davon ab, weiter darüber zu diskutieren, ob, wieso und weshalb ich nicht gezahlt habe oder warum ich es hätte tun sollen.

Zur endgültigen Klärung - Fakt ist:
Der Vermieter meiner Ferienwohnung hat uns diesen Stellplatz als Parkplatz der Ferienwohnung zugewiesen.
Es war ein Stellplatz vor dem versperrten und ungenutzten Einfahrtstor der Ferienwohnung übrigens direkt ggü. der Polizei. Kein regulärer Parkplatz.
Ich habe dort 3 Tage geparkt und als am letzten Tag der Strafzettel kam, hat er gesagt ich soll keine Panik machen, hat mir den Strafzettel weggenommen und gesagt er kümmere sich drum.
Mag sein dass ich naiv war, aber ich ging davon aus, er kümmert sich drum und bezahlt es, da er mir ja den Parkplatz zugewiesen hat.
Und ja, wahrscheinlich hätte ich einfach auf einem regulären Parkplatz parken und die Tagesgebühr bezahlen sollen.
Ich kann es jetzt nicht mehr ändern.

Ich hätte den Strafzettel ja gezahlt, hatte ihn aber nicht mehr.
Somit weis ich gar nicht wo und wie ich das hätte bezahlen sollen.
Und ich habe im Laufe dieser ganzen Geschichte leider auch nie die Gelegenheit bekommen den Strafzettel einfach zu bezahlen.

Ich bin eurer Meinung, dass man sich ein Ticket ziehen und zahlen soll, ebenso seine Strafzettel.
Das habe ich schon immer getan und tue ich auch weiter.
Wer so etwas absichtlich und mit Vorsatz nicht tut, ist meiner Meinung nach selbst Schuld.

Aber es gibt ihm Rahmen dieser ganzen Geschichte eine Menge Leute, die nie Strafzettel erhalten haben, die Strafzettel zahlen wollten und dies wurde bei der Polizeit abgelehnt etc etc etc.
Wer sich mit dem Thema beschäftigt, kann haarsträubende Geschichten lesen.
Schuld oder nicht Schuld.
Es geht mir hier ja eher um die Vorgehensweise der Parkplatzbetreiber und deren Anwälte und deren überteuerte Forderungen.

Ich hoffe das Thema ob ich hätte zahlen sollen/können ist somit geklärt.

Danke.

NOX Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 4.117

23.02.2020 13:30
#20 RE: Nach Vollstreckungsbeschluss nun Gerichtsverfahren? Antworten

monimahony, du hast doch sicher noch Namen und Adresse von deinen Vermieter. Schicke im das ganze von den Forderungen und er soll sich drum kümmern. Er hat dir die Schei..e ja eingebrockt!

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