ich habe eine frage bezüglich der staatsbürgerschaft. ein kind(meine tochter) hat bei geburt beide staatsangehörigkeiten bekommen hat weil ein elternteil(ich) kroatisch war. nun ist dieser elternteil allerdings ausgetreten als das kind 13 jahre alt war. also minderjährig. das kind müsste doch nun automatisch auch die kroatische staatsbürgerschaft verlieren oder?
also als ich mich ausbürgern habe lassen waren sie in der tat nicht erfreut. aber rein von der legislative her müsste meine tochter automatisch mit mir mit ausgebürgert worden sein. alleine schon aufgrund der tatsache, dass sie minderjährig war.
ich las im gesetzestext auch von der möglichkeit auf die staatsbürgerschaft zu verzeichten wenn man erwachsen ist. könnte sowas meine tochter tun? ich beziehe mich hierrauf: Članak 21.
Punoljetni hrvatski državljanin koji ima prebivalište u inozemstvu, a ima i strano državljanstvo, može se odreći hrvatskog državljanstva.
mein kroatisch ist schlecht, da ich einer rumänischen minderheit in kroatien angehöre. sie will in jedem fall nicht die kroatische staatsbürgerschaft haben(eben weil sie ethnisch keine ist).
Krcevina hast du noch weitere infos? oder weisste warum die kroaten so verbissen keinen gehen lassen wollen?
Jede Ausbürgerung kostet nun mal Geld ,mit Minderjährigen ,weiss ich nicht .
Mit 18 bekommt sie/er sowieso einen D /Pass ,somit sich das auch erledigen wird .
Und bis dahin fragt ja sowieso keiner nach ,ob sie eine kroatische Staatsbürg.hat.
Wenn deine Tochter wirklich die kroatische Staatsb.annehmen will,muss sie ja extra eingetragen werden und eine DOMOVNICA(Heimatsurkunde)zugeschickt bekommen.Dazu muss man extra zum Konsulat oder Botschaft fahren und einiges dafür bezahlen ,pro Kind 30 €.
Wenn das nicht gemacht wurde ,brauchst du dir kein Kopf zerbrechen ,sie ist keine kroatische Staatsbürgerin .
Minderjährige müssen extra eingetragen werden wegen DOMOVNICA.
Keine Domovnica=kein CRO/Staatsbürger
P.S:Das weiss ich ,weil ich meine Kinder eintragen musste ,weil sie das AUCH wollten .
mittlerweile ist sie 21. sie ist eingetragen im system in cro.
und was ist mit dem paragraphen 21? da steht doch wenn ich richtig kroatisch übersetzt habe, dass man auf die kroatische staatsbürgerschaft verzichten kann wenn man eine andere bereits hat und in diesem anderen land lebt. oder?
ich habe in zagreb angerufen sie hat eine identifikationsnummer. ich meldete sie damals beim konsulat. eine domovnica hat sie allerdings nicht.
alles relevante habe ich bereits hier geschrieben. der paragraph steht bereits in zwei postings über diesem in kroatisch.
also ich verstehe es bei bestem willen nicht... ich meine meine tochter war minderjährig als ich aus der kroatischen staatsbürgerschaft ging. da muss man sie doch mit-ausbürgern!
Punoljetni hrvatski državljanin koji ima prebivalište u inozemstvu, a ima i strano državljanstvo, može se odreći hrvatskog državljanstva.
Voljähriger kroatischer Bürger ,der in Ausland lebt und besitzt eine fremde Staatsbürgerschaft ,kann AUF KROATISCHE STAATSBÜRGERSCHAFT verzichten.
Ihre Tochter war minderjährig damals ,also m.M nach hatte sie keine richtige kroatische Staatsbürgerschaft ,weil Sie für Ihre Tochter damals keine kroatische Staatsbürgerschaft beantragt haben.
Mit einer Domovnica wird man ein offizieller Staatsbürger von Kroatien ,vorher nicht .
P.S:Vlt.können Ihnen die Moderatoren hier helfen ,bin mir sicher ,dass hier im Forum ein kroatischer Anwalt/in häufiger vorbeigeschaut hat.
Sowas müssen sie doch wisssen ,und netterweise eine Ausnahme machen ,sodass Sie diese Info kostenlos bekommen .
erstmal vielen dank für die viele arbeit. wirklich sehr lieb. also ich habe nachgesehen. meine tochter hat eine "Matični broj građana". sie ist in zagreb gemeldet. hatte aber noch nie in ihrem leben einen ausweis oder eine domovnica oder sonstwas.
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