Die ab 1. April in Italien geltende Tragepflicht von Warnwesten gilt auch für ausländische Kraftfahrer. Dies hat jetzt die EU-Kommission deutlich gemacht. Es handle sich dabei um eine Verhaltensvorschrift wie etwa ein Tempolimit. Auch deutsche Urlauber müssen also im Bedarfsfall Warnwesten tragen, wenn sie außerorts bei Pannen oder Unfällen ihr Fahrzeug verlassen.
Autoreisende nach Italien sollten daher ab 1. April immer eine Warnweste griffbereit haben. Außerdem kann man sich ein mögliches Bußgeld sparen: In Italien wird das Nichtanlegen von Warnwesten mit mindestens 33,60 Euro geahndet. Autofahrer erhalten die rund zehn Euro teure Warnweste, die mit dem Kontrollzeichen EN 471 versehen ist, in ADAC-Geschäftsstellen und im Kfz-Zubehörhandel.
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Gruß Fred
------------------------------- Kroatien, meine zweite Heimat !
Keine Tragepflicht zu Warnwesten in Italien Neue italienische Straßenverkehrsvorschriften --------------------------------------------------------------------------------
München. Die in Italien auf den 1. April verschobene Warnwestenpflicht ist für ausländische Autofahrer kein Thema mehr. Laut den erst jetzt bekannt gegebenen Ausführungsbestimmungen gilt diese neu in den Codice della Strada aufgenommene Regelung nur für Fahrer von Fahrzeugen mit italienischen Kennzeichen. Ursprünglich sollten alle Autofahrer, die in Italien wegen einer Panne oder eines Unfalls – nachts oder bei schlechten Sichtverhältnissen am Tag – liegen bleiben, beim Verlassen des Wagens eine Warnweste tragen. Italien-Urlauber, die sich bereits eine Weste zugelegt haben, sollten diese dennoch im Bedarfsfall benutzen. Autofahrer erhalten die rund 10 Euro teuren Westen in Italien u. a. an Tankstellen und beim Zubehörhandel. Im Übrigen kann, so der ADAC, nicht ausgeschlossen werden, dass Polizeibeamten die Regelung für ausländische Kraftfahrer unbekannt ist und sie trotzdem bei Nichtanlegen der Weste eine Buße von 33,60 Euro kassieren wollen.
Ab dem 1. April 2004 ist das Tragen einer fluoreszierenden Warnweste beim Verlassen des Fahrzeuges in Notfallsituationen wie Unfälle oder Panne außerhalb von geschlossenen Ortschaften vorgeschrieben. Aus Sicherheitsgründen und zur Vermeidung von Bußgeldern sollte sie stets griffbereits sein. Tagsüber muss das Abblendlicht auf Autobahnen und außerhalb geschlossener Ortschaften eingeschaltet sein. Privates Abschleppen auf der Autobahn ist verboten. Parkverbot besteht an schwarzgelb markierten Bordsteinen sowie an gelb gekennzeichneten - z.B. für Taxi und Busse reservierten - Parkflächen. Parken in Landschaftsschutzgebieten ist untersagt.
Wozu lange diskutieren und ein Risko eingehen ??
Ich habe mir das Ding gestern beim ADAC besorgt : 9,90 € - also, was solls ..... .
Gruß Fred
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Hallo,
momentan gibt es die Westen noch für 3,50 plus 2 Euro versand bei Ebay. Hab mir gleich welche für "Sofort-kaufen" zugelegt. Schaut schnell mal nach, bevor sie teurer werden.
Viele Grüße
Susanne
Auch ausländische Autolenker müssen ab 1. April in Italien eine reflektierende Warnweste oder reflektierende Träger tragen, wenn sie ein Pannendreieck aufstellen. Ausländer können jedoch nicht belangt werden, wenn diese Warnjacken und Streifen nicht genau jenen Merkmalen entsprechen, die das Verkehrsministerium in Rom den italienischen Lenken vorschreibt.
"Warnjacken sollten trotzdem nach der für Italiener vorgeschriebenen EU-Norm EN 471 (Klasse 2) verwendet werden", rät ARBÖ-Verkehrsjuristin Barbara Auracher-Jäger. "Dann kann es keinerlei Probleme mit den Carabinieri geben." Eine Leuchtjacke zahlt sich auf alle Fälle auch aus, weil in Spanien und Portugal ab Sommer ebenfalls Warnwesten vorgeschrieben sind.
Italienische Lenker müssen eine Warnjacke tragen, die der EU-Norm EN-471, Klasse 2 entspricht. Sie kann orange, rot oder gelb sein. Ausländische Lenker brauchen sich nicht an diese EU-Norm halten. ARBÖ-Tipp: Auf Nummer sicher gehen und die Warnjacken nach der EU-Norm EN-471, Klasse 2 kaufen, die auch beim ARBÖ - zum Preis von zehn Euro - erhältlich sind.
Getragen werden sollte die Weste vom Lenker grundsätzlich immer dann, wenn ein Pannendreieck aufgestellt wird - bei Nacht außerhalb der Ortsgebiete, wenn man aus welchen Gründen auch immer stehen bleibt und das Rücklicht oder die Warnblinkanlage fehlen oder ineffizient sind. Tagsüber sollte die Weste laut ARBÖ verwendet werden, wenn man stehen geblieben ist und beim Aufstellen des Pannendreiecks von Lenkern nachfolgender Fahrzeuge nicht rechtzeitig gesehen werden kann - das gilt zum Beispiel bei Nebel.
Wer keine Leuchtweste oder keinen Träger im Auto hat, wird nicht bestraft, bloß wer sie in den vorgeschriebenen Fällen nicht verwendet. Dann werden 33,60 bis 137,55 Euro fällig. Außerdem werden noch zwei Punkte vom Punktekonto abgezogen. Jeder, auch Ausländer, haben ein solches Konto mit zunächst einmals 20 Punkten. Sind diese verbraucht, bekommt man ein Fahrverbot in Italien für sechs bis 24 Monate.(apa/red)
Aus news.at
Reflektierende Sicherheitswesten, wie sie in Italien ab 1. April 2004 Pflicht sind, werden künftig auch in Österreich vorgeschrieben werden. "Das ist ein großer Beitrag zur Sicherheit im Straßenverkehr", betonte Infrastrukturminister und Vizekanzler Hubert Gorbach (FPÖ) am 2. Februar am Rande einer Pressekonferenz. Er sei bestrebt, "so rasch wie möglich" ein entsprechendes Gesetz zu erwirken.
Ist doch laut ADAC Sonnenklar, hier der ADAC Text:
Autofahrer dürfen in Italien nicht bestraft werden, wenn sie bei einer Verkehrskontrolle die seit 1. April 2004 obligatorische Warnweste nicht vorweisen können. Laut ADAC darf das Bußgeld von mindestens 33 Euro nur dann erhoben werden, wenn jemand nach einer Panne oder einem Unfall außerhalb geschlossener Ortschaften das Fahrzeug verlässt, ohne die Sicherheitskleidung angelegt zu haben.
Dabei spielt es keine Rolle, ob derjenige, der die Fahrbahn betritt, der Fahrer selbst oder ein Wageninsasse ist. Fahrer von Kleinkrafträdern und Motorrädern sind von der Warnwestenpflicht ausgenommen. Autoreisende nach Italien erhalten die mit dem Kontrollzeichen EN471 versehenen Westen im Kfz-Zubehörhandel und in den ADAC-Geschäftsstellen. Dabei kann man zwischen den Warnfarben Orange, Rot oder Gelb wählen.
Also eine nicht vorhandene Weste bleibt bei Ausländer straffrei. Der Schwerpunkt liegt bei einer Kontrolle. Eine nicht vorhandene Weste wird bestraft, wenn bei einer Panne der Fahrer keine trägt. Gruß Sailor Mast- und Schotbruch
Per Beschluss des heutigen Nationalrats: Warnwestenpflicht jetzt schon ab Mai `05!
Opposition lehnte wegen unklarer Haftungsfragen ab Einstimmigkeit bei "Verkehrsbeeinflussungsanlagen"
Jetzt ist es fix: Die "Warnwestenpflicht" wird bereits ab Mai 2005 für Auto-Lenker auf Autobahnen und Schnellstraßen eingeführt. In einem Antrag der Koalitionsparteien wurde die Vorverlegung dieser ursprünglich erst ab Juli nächsten Jahres geplanten Maßnahme am Mittwoch mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ beschlossen. Die Opposition ist zwar nicht grundsätzlich dagegen, doch kritisierte die SPÖ vor allem die ungenügenden Haftungsfragen und die unklare Gesetzesformulierung...
@bertram worum geht´s mit dem grauen führerschein? ich kann deinen link nicht öffnen. gib mir bitte mal eine kurzinfo; ich hab nämlich noch einen grauen. danke und gruß, -susanne-
bitte sehr: Führerschein-Wirrwarr
Auch die grauen Lappen sind in der EU gültig
Mit nationalen Führerscheinen darf man auch im Europäischen Ausland Auto fahren. Trotzdem erleben es Urlauber immer wieder, dass ihre Fahrerlaubnis bei Kontrollen nicht anerkannt wird.
DPA Führerschein: Auch der rosafarbene ist in der EU gültig Sogar Bußgelder mussten Auslandsreisende bezahlen, wenn sie mit dem alten grauen oder dem neueren rosafarbenen Führerschein in Europa unterwegs waren. Auch wenn innerhalb der EU unterschiedliche Regelungen im Straßenverkehr gelten, haben sich alle 25 Mitgliedstaaten der EU verpflichtet, nationale Führerscheine, die in einem der Länder gültig ausgestellt worden sind, anzuerkennen (EU-Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG). Darauf weist die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hin.
Als Argumentationshilfe bei Polizeikontrollen im Ausland bietet die Verbraucherzentrale den Wortlaut der Erklärung in 14 verschiedenen Sprachen zum Download auf ihrer Homepage an. Überzeugt selbst die Vorlage der Kommissionsentscheidung die Polizei im Ausland nicht, wird man häufig kaum ums Zahlen einer Kaution herumkommen. In diesem Fall sollten Reisende darauf achten, dass auf dem Strafzettel sowohl der bezahlte Betrag als auch der Zahlungsgrund angegeben wird. Anschließend kann dann mit Hilfe eines Anwalts der Versuch unternommen werden, den Bescheid anzufechten, wenn die Höhe des Bußgeldes den Aufwand lohnt. ADAC-Mitglieder können im konkreten Fall ihrem Automobilclub den Bußgeldbescheid oder die Kautionsquittung vorlegen.
Ohne Probleme verläuft die Autoreise mit dem scheckkartengroßen EU-Führerschein aus Plastik. 24 Euro kostet das EU-Dokument. Wer sich vor dem Urlaub entscheidet, seinen alten Führerschein gegen einen neuen umzutauschen, sollte sich aber nach den Bearbeitungszeiten erkundigen, empfiehlt die Verbraucherzentrale. Je nach Wohnort kann die Wartzeit mehrere Wochen betragen.
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