Der Europäische Gerichtshof hat ein wegweisendes Urteil gesprochen. Bisher bekamen Passagiere nur bei Annulierung eines Fluges Geld zurück. Bei Verspätungen gab es bisher keine rechtlichen Möglichkeiten für die Fluggäste. Der ADAC hatte diesen Zustand seit Jahren kritisiert, da manche Passagiere Stunden oder Tage warteten. Das Gerichtsurteil hat festeglegt, dass Verspätungen von über drei Stunden ab sofort wie Annulierungen zu behandeln seien. Das heißt, es müssen Ausgleichzahlungen gezahlt werden: bei einer Flugstrecke bis 1500 km 250 Euro, bis 3500 km sind es 400 Euro und bei einer Flugstrecke über 3500 km außerhalb der EU sogar 600 Euro.
Leider sind aber Recht haben und Recht bekommen heutzutage grund verschiedene Dinge.
Unser Flug vor gut 2 1/2 von Brasilien nach D hatte auf Grund technischer Probleme in Sao Paulo 27 Std. Verspätung. Darauf angeschrieben wickelte die Lufthans ab. Erst nachdem ich eine Berliner Anwaltskanzlei mit der Sache beauftragt hatte bewegte sich etwas und mein Anspruch wurde anerkannt. Eine prozentuale Gebühr aus diesem Anspruch ging natürlich an diese Kanzlei. Völlig unverständlicherweise lehnte jedoch die LH den Anspruch meiner Frau ab. Jetzt geht die Sache vor Gericht. Privat, d. h. ohne Expertenhilfe, gibt es also hier keine Chance zu seinem Recht zu kommen.
Wir waren 2012 auf dem Weg von Wien über Paris nach Martinique mit air france . In Paris wurde uns mitgeteilt, der Flieger sei leider überbucht und somit gehts erst 1 Tag später weiter. Air France hat uns sofort 400 € pro Person in bar erstattet und auch Hotel + Verpflegung bezahlt.
Zitat von awe im Beitrag #3Wir waren 2012 auf dem Weg von Wien über Paris nach Martinique mit air france . In Paris wurde uns mitgeteilt, der Flieger sei leider überbucht und somit gehts erst 1 Tag später weiter. Air France hat uns sofort 400 € pro Person in bar erstattet und auch Hotel + Verpflegung bezahlt.
Das ist wieder was anderes. Das machen sie sehr gerne. Ich habe das in Wien auch schon angeboten bekommen, aber da ich heim musste, hab ich anderen den Vortritt gelassen beim Umbuchen. Es wurde allerdings auch nur eine Gratis-Übernchtung angeboten und ein Rückflug am nächsten Morgen statt am Abend vorher und das war dann sowieso blöd.
das mit den Zahlungen stimmt so nicht ganz; das gilt nicht automatisch bei jedem Flug, der über drei Stunden verspätet ankommt - sondern nur, wenn dadurch ein Anschlussflug versäumt wurde (also nur bei Weiterflug)! Ein kleiner aber feiner Unterschied.
Grüße
Markus
_____________ Grüße aus Tirol - dem der Alpen - "Robinson-Ferien" Fan
Zitat von MarkusK im Beitrag #6Hallo, das mit den Zahlungen stimmt so nicht ganz; das gilt nicht automatisch bei jedem Flug, der über drei Stunden verspätet ankommt - sondern nur, wenn dadurch ein Anschlussflug versäumt wurde (also nur bei Weiterflug)! Ein kleiner aber feiner Unterschied.
Das liest sich aber hier ganz anders. Die einzige Ausnahme sind da "aussergewöhnliche Umstände".
hast Recht, war woanders sehr missverständlich geschrieben worden; allerdings steht in dem von Dir verlinkten Beitrag auch nur, dass es für Verspätungen bestimmten Leistungen gibt (aber kein Geld zurück), erst ab 5 Stunden kann man Geld zurück fordern. Finanzielle Ausgleichszahlung gibt es automatisch nur bei annulierten Flügen. Grüße
Markus
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oder eben wenn der Flug entsprechend stark verspätet ist und der Anschlussflug dadurch verloren geht;
das war der Gerichtsbescheid bzgl. der Verspätung eines Fluges und verpasstem Anschlussflug:
Verpasst ein Fluggast wegen großer Verspätung des Zubringerfluges seinen Anschluss, hat er Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Das gilt auch dann, wenn der Anschlussflug von einem anderen Unternehmen durchgeführt wird und von einem Flughafen abgeht, der nicht in der EU liegt.
Das entschied das Landgericht Frankfurt (Az.: 2-24 S 16/13).
Grüße
Markus
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hast Recht, war woanders sehr missverständlich geschrieben worden; allerdings steht in dem von Dir verlinkten Beitrag auch nur, dass es für Verspätungen bestimmten Leistungen gibt (aber kein Geld zurück), erst ab 5 Stunden kann man Geld zurück fordern.
Hallo Markus,
Stimmt leider auch nicht! Da steht eindeutig: "Passagiere in der EU haben laut Fluggastrechte-Verordnung bei einer Verspätung von mindestens drei Stunden Anspruch auf eine Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro – je nach Flugstrecke."
Den kompletten Text der Verordnung findet man hier.
Edit: Hab mich jetzt noch mal ein wenig durchgelesen und bin dabei auf eine interessante Seite gekommen. Hier steht, dass bezüglich dieser Verordnung schon wieder zurückgerudert werden soll.
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat gestern folgendes Urteil gefällt: Ein Geschäftsmann hatte wegen "verspäteter Landeerlaubnis" seinen Anschlussflug verpasst. Dafür gibt es keine Entschädigung. Entschädigung gibt es sonst bei jeder Verspätung über 3 Stunden. (AZ. X ZR 115/12)
wenn Du die EU Verordnung aus 2004 zu Verspätung anschaust:
Verspätung (1) Ist für ein ausführendes Luftfahrtunternehmen nach vernünftigem Ermessen absehbar, dass sich der Abflug a) bei allen Flügen über eine Entfernung von 1 500 km oder weniger um zwei Stunden oder mehr oder b) bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1 500 km und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1 500 km und 3 500 km um drei Stunden oder mehr oder c) bei allen nicht unter Buchstabe a) oder b) fallenden Flügen um vier Stunden oder mehr gegenüber der planmäßigen Abflugzeit verzögert, so werden den Fluggästen vom ausführenden Luftfahrtunternehmen i) die Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a) und Absatz 2 angeboten, ii) wenn die nach vernünftigem Ermessen zu erwartende Abflugzeit erst am Tag nach der zuvor angekündigten Abflugzeit liegt, die Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstaben b) und c) angeboten und,
iii) wenn die Verspätung mindestens fünf Stunden beträgt, die Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe a) angeboten.
und unter 9 steht: Artikel 9 Anspruch auf Betreuungsleistungen (1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so sind Fluggästen folgende Leistungen unentgeltlich anzubieten: a) Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit, b) Hotelunterbringung, falls — ein Aufenthalt von einer Nacht oder mehreren Nächten notwendig ist oder — ein Aufenthalt zusätzlich zu dem vom Fluggast beabsichtigten Aufenthalt notwendig ist, c) Beförderung zwischen dem Flughafen und dem Ort der Unterbringung (Hotel oder Sonstiges). (2) Außerdem wird den Fluggästen angeboten, unentgeltlich zwei Telefongespräche zu führen oder zwei Telexe oder Telefaxe oder E-Mails zu versenden. (3) Bei der Anwendung dieses Artikels hat das ausführende Luftfahrtunternehmen besonders auf die Bedürfnisse von Personen mit eingeschränkter Mobilität und deren Begleitpersonen sowie auf die Bedürfnisse von Kindern ohne Begleitung zu achten.
also nichts mit Entschädigung finanziell zusätzlich!
Geld zurück für den Flugschein gibts nur bei mind 5 Stunden Verspätung.
Grüße
Markus
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mit dem Juristendeutsch ist das so eine Sache. Ich habe das jetzt auch erst mehrmals lesen müssen. Es muß zunächst erst einmal zwischen Betreuungsleistungen und einem Ausgleichsanspruch unterschieden werden. Du zitierst hier die Betreuungsleistungen und diese sind unabhängig von einem Ausgleichsanspruch. So verstehe ich das jedenfalls.
Auch in dem ersten Link von bigger ist das so zu lesen. Da steht nämlich "Daneben.....".
ja in dem Link von bigger steht, dass es ab Verspätungen von drei Stunden eventuell Zahlungen geben kann; wenn sie Dir z.B. keine Alternative (Umbuchung)angeboten haben.
Grüße
Markus
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