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Dieses Thema im Kroatien-Forum hat 14 Antworten
und wurde 804 mal aufgerufen
  
 Sonstiges zum Thema Kroatien und Urlaub in Kroatien
rudolfos Offline



Beiträge: 2

14.11.2013 21:00
Entschädigung bei Flugverspätungen Antworten

Der Europäische Gerichtshof hat ein wegweisendes Urteil gesprochen. Bisher bekamen Passagiere nur bei Annulierung eines Fluges Geld zurück. Bei Verspätungen gab es bisher keine rechtlichen Möglichkeiten für die Fluggäste. Der ADAC hatte diesen Zustand seit Jahren kritisiert, da manche Passagiere Stunden oder Tage warteten. Das Gerichtsurteil hat festeglegt, dass Verspätungen von über drei Stunden ab sofort wie Annulierungen zu behandeln seien.
Das heißt, es müssen Ausgleichzahlungen gezahlt werden:
bei einer Flugstrecke bis 1500 km 250 Euro,
bis 3500 km sind es 400 Euro und
bei einer Flugstrecke über 3500 km außerhalb der EU sogar 600 Euro.

proppi Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 6.701

14.11.2013 21:20
#2 RE: Entschädigung bei Flugverspätungen Antworten

Leider sind aber Recht haben und Recht bekommen heutzutage grund verschiedene Dinge.

Unser Flug vor gut 2 1/2 von Brasilien nach D hatte auf Grund technischer Probleme in Sao Paulo 27 Std. Verspätung. Darauf angeschrieben wickelte die Lufthans ab.
Erst nachdem ich eine Berliner Anwaltskanzlei mit der Sache beauftragt hatte bewegte sich etwas und mein Anspruch wurde anerkannt. Eine prozentuale Gebühr aus diesem Anspruch ging natürlich an diese Kanzlei.
Völlig unverständlicherweise lehnte jedoch die LH den Anspruch meiner Frau ab. Jetzt geht die Sache vor Gericht. Privat, d. h. ohne Expertenhilfe, gibt es also hier keine Chance zu seinem Recht zu kommen.

awe Offline

verstorben

Beiträge: 850

14.11.2013 22:46
#3 RE: Entschädigung bei Flugverspätungen Antworten

Wir waren 2012 auf dem Weg von Wien über Paris nach Martinique mit air france .
In Paris wurde uns mitgeteilt, der Flieger sei leider überbucht und somit gehts erst 1 Tag später weiter.
Air France hat uns sofort 400 € pro Person in bar erstattet und auch Hotel + Verpflegung bezahlt.

___________
LG
ANNI

Vera Online

Moderatorin im Kroatien-Forum


Beiträge: 41.905

14.11.2013 22:51
#4 RE: Entschädigung bei Flugverspätungen Antworten

Zitat von awe im Beitrag #3
Wir waren 2012 auf dem Weg von Wien über Paris nach Martinique mit air france .
In Paris wurde uns mitgeteilt, der Flieger sei leider überbucht und somit gehts erst 1 Tag später weiter.
Air France hat uns sofort 400 € pro Person in bar erstattet und auch Hotel + Verpflegung bezahlt.

Das ist wieder was anderes. Das machen sie sehr gerne. Ich habe das in Wien auch schon angeboten bekommen, aber da ich heim musste, hab ich anderen den Vortritt gelassen beim Umbuchen. Es wurde allerdings auch nur eine Gratis-Übernchtung angeboten und ein Rückflug am nächsten Morgen statt am Abend vorher und das war dann sowieso blöd.

________________________
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awe Offline

verstorben

Beiträge: 850

14.11.2013 23:00
#5 RE: Entschädigung bei Flugverspätungen Antworten

wir wurden leider nicht gefagt, ich hätte auch den anderen die euros und das hotel gegönnt :)

___________
LG
ANNI

MarkusK Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 2.625

15.11.2013 07:59
#6 RE: Entschädigung bei Flugverspätungen Antworten

Hallo,

das mit den Zahlungen stimmt so nicht ganz; das gilt nicht automatisch bei jedem Flug, der über drei Stunden verspätet ankommt - sondern nur, wenn dadurch ein Anschlussflug versäumt wurde (also nur bei Weiterflug)! Ein kleiner aber feiner Unterschied.

Grüße

Markus

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Grüße aus Tirol - dem der Alpen - "Robinson-Ferien" Fan

proppi Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 6.701

15.11.2013 08:21
#7 RE: Entschädigung bei Flugverspätungen Antworten

Zitat von MarkusK im Beitrag #6
Hallo,
das mit den Zahlungen stimmt so nicht ganz; das gilt nicht automatisch bei jedem Flug, der über drei Stunden verspätet ankommt - sondern nur, wenn dadurch ein Anschlussflug versäumt wurde (also nur bei Weiterflug)! Ein kleiner aber feiner Unterschied.

Das liest sich aber hier ganz anders.
Die einzige Ausnahme sind da "aussergewöhnliche Umstände".

MarkusK Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 2.625

15.11.2013 10:26
#8 RE: Entschädigung bei Flugverspätungen Antworten

Hallo proppi,

hast Recht, war woanders sehr missverständlich geschrieben worden;
allerdings steht in dem von Dir verlinkten Beitrag auch nur, dass es für Verspätungen bestimmten Leistungen gibt (aber kein Geld zurück), erst ab 5 Stunden kann man Geld zurück fordern.
Finanzielle Ausgleichszahlung gibt es automatisch nur bei annulierten Flügen.
Grüße

Markus

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MarkusK Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 2.625

15.11.2013 10:30
#9 RE: Entschädigung bei Flugverspätungen Antworten

Hallo,

oder eben wenn der Flug entsprechend stark verspätet ist und der Anschlussflug dadurch verloren geht;

das war der Gerichtsbescheid bzgl. der Verspätung eines Fluges und verpasstem Anschlussflug:

Verpasst ein Fluggast wegen großer Verspätung des Zubringerfluges seinen Anschluss, hat er Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Das gilt auch dann, wenn der Anschlussflug von einem anderen Unternehmen durchgeführt wird und von einem Flughafen abgeht, der nicht in der EU liegt.

Das entschied das Landgericht Frankfurt (Az.: 2-24 S 16/13).

Grüße

Markus

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Grüße aus Tirol - dem der Alpen - "Robinson-Ferien" Fan

proppi Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 6.701

15.11.2013 10:54
#10 RE: Entschädigung bei Flugverspätungen Antworten

Zitat von MarkusK im Beitrag #8
Hallo proppi,

hast Recht, war woanders sehr missverständlich geschrieben worden;
allerdings steht in dem von Dir verlinkten Beitrag auch nur, dass es für Verspätungen bestimmten Leistungen gibt (aber kein Geld zurück), erst ab 5 Stunden kann man Geld zurück fordern.

Hallo Markus,

Stimmt leider auch nicht!
Da steht eindeutig:
"Passagiere in der EU haben laut Fluggastrechte-Verordnung bei einer Verspätung von mindestens drei Stunden Anspruch auf eine Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro – je nach Flugstrecke."

Den kompletten Text der Verordnung findet man hier.

Edit:
Hab mich jetzt noch mal ein wenig durchgelesen und bin dabei auf eine interessante Seite gekommen. Hier steht, dass bezüglich dieser Verordnung schon wieder zurückgerudert werden soll.

Gruß
proppi

brusler Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 29

15.11.2013 12:52
#11 RE: Entschädigung bei Flugverspätungen Antworten

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat gestern folgendes Urteil gefällt:
Ein Geschäftsmann hatte wegen "verspäteter Landeerlaubnis" seinen
Anschlussflug verpasst. Dafür gibt es keine Entschädigung.
Entschädigung gibt es sonst bei jeder Verspätung über 3 Stunden.
(AZ. X ZR 115/12)

MarkusK Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 2.625

15.11.2013 15:11
#12 RE: Entschädigung bei Flugverspätungen Antworten

Hallo Proppi,

wenn Du die EU Verordnung aus 2004 zu Verspätung anschaust:

Verspätung
(1) Ist für ein ausführendes Luftfahrtunternehmen nach
vernünftigem Ermessen absehbar, dass sich der Abflug
a) bei allen Flügen über eine Entfernung von 1 500 km oder
weniger um zwei Stunden oder mehr oder
b) bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung
von mehr als 1 500 km und bei allen anderen Flügen
über eine Entfernung zwischen 1 500 km und 3 500 km
um drei Stunden oder mehr oder
c) bei allen nicht unter Buchstabe a) oder b) fallenden Flügen
um vier Stunden oder mehr
gegenüber der planmäßigen Abflugzeit verzögert, so werden
den Fluggästen vom ausführenden Luftfahrtunternehmen
i)
die Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 9 Absatz 1
Buchstabe a) und Absatz 2 angeboten,

ii)
wenn die nach vernünftigem Ermessen zu erwartende
Abflugzeit erst am Tag nach der zuvor angekündigten
Abflugzeit liegt, die Unterstützungsleistungen gemäß
Artikel 9 Absatz 1 Buchstaben b) und c) angeboten und,

iii) wenn die Verspätung mindestens fünf Stunden beträgt, die
Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe
a) angeboten.

und unter 9 steht:
Artikel 9
Anspruch auf Betreuungsleistungen
(1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so sind
Fluggästen folgende Leistungen unentgeltlich anzubieten:
a) Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis
zur Wartezeit,
b) Hotelunterbringung, falls
— ein Aufenthalt von einer Nacht oder mehreren Nächten
notwendig ist oder
— ein Aufenthalt zusätzlich zu dem vom Fluggast beabsichtigten
Aufenthalt notwendig ist,
c) Beförderung zwischen dem Flughafen und dem Ort der
Unterbringung (Hotel oder Sonstiges).
(2) Außerdem wird den Fluggästen angeboten, unentgeltlich
zwei Telefongespräche zu führen oder zwei Telexe oder Telefaxe
oder E-Mails zu versenden.
(3) Bei der Anwendung dieses Artikels hat das ausführende
Luftfahrtunternehmen besonders auf die Bedürfnisse von
Personen mit eingeschränkter Mobilität und deren Begleitpersonen
sowie auf die Bedürfnisse von Kindern ohne Begleitung
zu achten.

also nichts mit Entschädigung finanziell zusätzlich!

Geld zurück für den Flugschein gibts nur bei mind 5 Stunden Verspätung.

Grüße

Markus

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bigger Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 4.800

15.11.2013 15:19
#13 RE: Entschädigung bei Flugverspätungen Antworten

Der Stand Juni 2012 ist hier aufgelistet, mit Linkverweisen
(Innerhalb der EU)

http://europa.eu/youreurope/citizens/tra...ir/index_de.htm

Im Zweifels- oder Streitfall findet der Fluggast hier Hilfe

Leider ist die verlinkte Seite / Foto / Video nicht mehr verfügbar. - Thofroe

proppi Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 6.701

15.11.2013 15:49
#14 RE: Entschädigung bei Flugverspätungen Antworten

Hallo Markus,

mit dem Juristendeutsch ist das so eine Sache.
Ich habe das jetzt auch erst mehrmals lesen müssen.
Es muß zunächst erst einmal zwischen Betreuungsleistungen und einem Ausgleichsanspruch unterschieden werden. Du zitierst hier die Betreuungsleistungen und diese sind unabhängig von einem Ausgleichsanspruch.
So verstehe ich das jedenfalls.

Auch in dem ersten Link von bigger ist das so zu lesen. Da steht nämlich "Daneben.....".

Gruß
proppi

MarkusK Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 2.625

15.11.2013 17:30
#15 RE: Entschädigung bei Flugverspätungen Antworten

Hallo proppi,

ja in dem Link von bigger steht, dass es ab Verspätungen von drei Stunden eventuell Zahlungen geben kann; wenn sie Dir z.B. keine Alternative (Umbuchung)angeboten haben.

Grüße

Markus

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