Es ist mein erster Post, steinigt mich bitte nicht, wenn der Text was länger wird.
Wir möchten in naher Zukunft hoffentlich bald heiraten. Beim Standesamt in Deutschland haben wir uns informiert und man braucht ja doch schon jede Menge Unterlagen.
Ich bin kroatische Staatsbürgerin und geboren in Deutschland. Mein Partner ist auch kroatischer Staatsbürger(sowie bosnischer Staatsbürger) geborgen in Bosnien und Herzegowina. Er war schon einmal verheiratet, geheiratet wurde auch in Bosnien. Dort wurde auch schon lange die Ehe wieder geschieden.
Nun planen wir die Hochzeit in deutschland. Mir wurde gesagt, man brauche ein ehefähigkeitsbescheinigung. Ich kann es wohl nur in Kroatien bekommen beim Standesamt. Aber was ist mit meinem Partner? Er ist weder in Kroatien gemeldet noch sonst was. Er wurde nie in die matičnu knjigu rođenih eingetragen und nun stehen wir alle aufm Schlauch. Er möchte eigentlich als kroatischer Staatsbürger heiraten. Nur stehen wir ein wenig aufm Schlauch wie er seinen Schein besorgen soll. Die Scheidung müssen wir beim OLG auch noch durchgeben.
Also komplizierter geht es nicht. Da Familie und Freunde alle in Deutschland sind, möchten wir hier unser JA Wort geben.
Vll hat jemand ähnliche Erfahrung oder kann uns Tipps geben
Gesetzlich gilt: Ein Ehefähigkeitszeugnis benötigen nach § 1309 Abs. 1 des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) die Verlobten, wenn wenigstens einer von ihnen hinsichtlich der Voraussetzungen für die Eheschließung ausländischem Recht unterliegt, also zumindest auch eine nicht-deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
Das Ehefähigkeitszeugnis muss von der inneren Behörde des Heimatstaates ausgestellt sein. Die Ausstellung durch ein Konsulat ist möglich, sofern ein zwischenstaatlicher Vertrag dies ermöglicht. Im Ehefähigkeitszeugnis wird bescheinigt, dass der beabsichtigten Eheschließung beider ausdrücklich genannter Verlobten nach dem Heimatrecht des ausländischen Verlobten keine Hindernisse entgegenstehen.
Kann ein solches Zeugnis nicht beigebracht werden (beispielsweise weil der Heimatstaat solche Zeugnisse nicht ausstellt), so kann der Präsident des Oberlandesgerichts, in dessen Bezirk die Eheschließung angemeldet wurde, als Behörde der Justizverwaltung von dem Erfordernis der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses eine Befreiung erteilen (§ 1309 Abs. 2 BGB). Der Antrag auf Befreiung ist beim Standesbeamten zu stellen, der diesen an den OLG-Präsidenten weiterleitet. Der Standesbeamte hat die Entscheidung des OLG-Präsidenten vorzubereiten.
Sie sollten deshalb bei dem Standesamt vorsprechen, bei dem Sie heiraten möchten, vorsprechen und sich beraten lassen.
Meine Frau ist auch Ausländerin mit bosnischem Pass, aber in Montenegro geboren. Da mir das ganze Hickhack bei meinem Standesamt zu bunt wurde, haben wir in Dänemark geheiratet. Das kommt für Sie aber sicherlich nicht in Frage.
Alles nicht so kompliziert. Das Ehefähigkeitszeugnis ist lediglich die Urkunde darüber, dass der Partner nicht doch noch irgendwo verheiratet ist. Da dein Partner Kroate ist hat er auch eine domovnica. Somit muss er in irgendeinem kroatischen Standesamt auch registriert sein. Das ist grundsätzlich erst einmal zuständig für ihn. Wenn er schon einmal verheiratet war wurde auch seine Ehe bei dem Standesamt eingetragen wo er geheiratet hat. Im Idealfall hat er die Eheschließung auch gleich bei seinem kroatischen Standesamt gemeldet - wenn er z.B. in Deutschland geheiratet hat. Dann wurde er wieder geschieden. Diese Scheidung ist auch bei einem Standesamt registiert (wo die Scheidung stattgefunden hat). Ich würde an eurer Stelle also mal an dem Standesamt anfangen, bei welchem die Scheidung registriert ist.
Zitat von trash4u im Beitrag #3Diese Scheidung ist auch bei einem Standesamt registiert (wo die Scheidung stattgefunden hat). Ich würde an eurer Stelle also mal an dem Standesamt anfangen, bei welchem die Scheidung registriert ist.
Die Scheidung findet doch nicht am Standesamt statt, sondern vor Gericht.
Zitat von Vera im Beitrag #4Die Scheidung findet doch nicht am Standesamt statt, sondern vor Gericht.
Korrekt - den gerichtlichen Schritt habe ich außen vor gelassen. Aber das Urteil muss auch bei dem Standesamt gemeldet werden. Wie sollten die das sonst mitbekommen, dass die Ehe nicht mehr besteht?
Das geht aber nicht automatisch. Die geschiedene Person muss das schon selbst veranlassen. Aus einem Fall in meiner Familie weiß ich, dass das mit einigem Aufwand verbunden ist. Das ist auch so, wenn ein Ausländer in Deutschland verstirbt. Das Standesamt der Meldeadresse in Deutschland (wenn gemeldet) erstellt natürlich die Sterbeurkunde. Wenn aber das Standesamt des Geburtsortes nicht informiert wird, wird die Person dort auch nicht als verstorben geführt.
Falls Probleme auftauchen sollten bezüglich Übersetzungen(in Deutsch) usw.,wäre es am besten diese Anwaltskanzlei in Bosnienherzegowina (Tuzla)zu kontaktieren.
Die machen auch amtlich annerkante Übersätzungen und Beschaffung von den Unterlagen .
Diese Anwaltskanzlei ist apsolut seriös und ist auf jeden Fall zu empfehlen.
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