Hallo, ich fahre ca.10 mal pro Jahr zu meinen Schwiegereltern nach Split und wuerde mir gerne einen Scooter zulegen, wuerde mir gefallen damit an den Strand oder am Abend in die Stadt zu fahren. Ich nehme an dass man als Oesterreicher ohne Wohnsitz in Cro so einen Scooter nicht anmelden kann,oder ? Weiss jemand ob es versicherungstechnisch erlaubt ist so einen Scooter auf meinen Schwiegervater anzumelden, damit ich dann damit fahren kann wenn ich dort bin? In Oesterreich wuerde so etwas nicht gehen, die Haftpflichtversicherung deckt das nicht ab. Und in CRO ?
ist es egal, wer das Teil fährt - solange es korrekt registriert und versichert ist.
Deine Frau kann allerdings auch das Ding anmelden. Sie ist garantiert in Split angemeldet
Bezweifle allerdings, dass das in A nicht möglich ist. Warum soll das nicht gehen? In D und HR ist definitiv erlaubt. _________________________________________________ Tko se zadnji smije, taj slabo kopca
Hatten wir da nicht mal so ein Thema, dass Ausländer keine in Kroatien registrierten Fahrzeuge lenken dürfen, oder galt das nur für Autos? Ich meine in Deutschland wäre das doch umgekehrt auch so...
Das ist was anderes. Das Roller soll in HR angemeldet werden und dann kann das fahren wer es will, vorausgesetzt, dass er Führerschein hat. Gilt auch für Autos. Anderseits darf der Deadrunner das Teil nicht in A fahren, weil er in HR keinen Wohnsitz hat
Was ihr meint, war das Thema mit D-Kennz. in HR – das dürfen die Kroaten nicht fahren (weil Zollvergehen)
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In Antwort auf:Was ihr meint, war das Thema mit D-Kennz. in HR – das dürfen die Kroaten nicht fahren (weil Zollvergehen)
Um Missverständnissen vorzubeugen: In Kroatien lebende Kroatische Staatsbürger, mit einzigem Wohnsitz in Kroatien und Kroatischem Führerschein dürfen, in Kroatien, keine im Ausland zugelassenen Fahrzeuge alleine führen !!
In Antwort auf:Um Missverständnissen vorzubeugen: In Kroatien lebende Kroatische Staatsbürger, mit einzigem Wohnsitz in Kroatien und Kroatischem Führerschein dürfen, in Kroatien, keine im Ausland zugelassenen Fahrzeuge alleine führen !!
Meine Rede wobei das mit Kroatischem Führerschein keine Rolle spielt
Der Deadrunner will das KFZ aber in HR anmelden und das darf dann in HR fahren wer es will, - Führerschein vorausgesetzt dAS KFZ kann aber nur jemand dort anmelden, der selber dort angemeldet/Wohnsitz hat also muss das der Schwiegerpapa oder die Frau machen
PS. Fällt mir gerade ein, dass das auch für die Boote gelten muss Das Boot ist schliesslich auch nicht in HR versteuert und verzollt und nur darum geht’s eigentlich bei dem „Verbrechen“
@Admin Finde die neuen Edit-Funktionen echt klasse
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