Wir besitzen ein Ferienhaus in Vabriga und möchten gerne eine Vespa/Scooter hier nutzen können. Wir waren in Slovenien in einem Piaggohändler und der hat uns eingeredet wir könnten ganz leicht den Scooter in Kroatien einführen und registrieren. Wir haben jetzt gelernt dass das nur geht wenn man eine Aufenthaltsbewilligung hat - die wir nicht haben (ausser OIB Nummer).
Wer hat Erfahrung betreffend wie man einen Scooter hier fahren kann? Da es so aussieht dass man den Scooter nicht einfach in Kroatien kaufen und registrieren kann (als Ausländer), müsste man den Scooter in Deutschland kaufen, einlösen, und versichern und dann nach Kroatien transportieren lassen? Wie ist das mit Versicherug da der Scooter ja dann in Kroatien lebt? Wie ist das mit dem TÜV?
Wir schauen gerade dass wir von dem Kauf mit dem Slovenischen Piaggo Händler zurücktreten können, und sind offen für Lösungen. Es muss doch möglich sein einen Scooter in Feriendomizil regelmässing nutzen zu können?
Huhu. Also entweder mit deutscher Versicherung die den Auslandsaufenthalt auch längerfristig abdeckt, oder aber offiziell einführen. Wenn die Vespa schon in HR sein sollte kannst du sie in D auch online abmelden. Du benötigst dann die Abmeldebescheinigung und die coc-Papiere. Dann musst du in HR beim TÜV und beim Zoll vorstellig werden (alle Papiere vorab offiziell übersetzt und gestempelt), dann kannst du sie in HR anmelden und versichern. Ob und wie hoch Kosten für die Einfuhr entstehen kann ich dir leider nicht sagen, dürfte aber eigentlich nicht das Portemonaie belasten. TÜV ist dann in HR jährlich fällig. Die meisten Ausländer bringen sich nur 50ccm mit nach HR, dann hat man gar keinen Stress. Wir haben letztes Jahr unser Motorboot von unter deutscher Flagge auf unter kroatische Flagge umgemeldet. Das hat gar keine Einfuhr gekostet. Bei unserer 50er Vespa ist nichts zu beachten. Und unsere 125er Enduro werden wir dann nächstes Jahr auf genau diesem Weg von D offiziell nach HR ummelden (fahren wir erst mal mit deutschen Kennzeichen). Das einfachste Weg für eine 125er ist natürlich, wenn du diese auch in HR erwirbst. Aber ob dazu die OIB ausreichend ist weiß ich leider auch nicht. Ansonsten beim nächsten Aufenthalt einfach die BI (Aufenthaltskarte) bei der Polizei beantragen. Eigentumsnachweis oder Mietvertrag, Krankenkassenkarte, Kontoauszüge (als Nachweis, dass du nicht verschuldet bist und erkennbar ist, dass du in HR keine Sozialleistungen beantragen wirst). Dann bekommst du die „Duldung“ für voraussichtlich fünf Jahre ausgestellt. Damit kannst du dann sämtliche Rechtsgeschäfte offiziell tätigen.
Ohne einem "Stalni Boravak" geht das Anmelden eines KFZ in Kroatien nicht. Siehe dazu auch hier: Your Europe
Ohnehin macht es keinen Sinn ein neues Fahrzeug, welches später in Kroatien zugelassen werden soll, im Ausland zu erwerben. Es wird auf Fahrzeuge stets die Zulassungssteuer "Posebni porez na motorna vozila" erhoben. Die Neufahrzeugpreise in Kroatien berücksichtigen bereits diese Sondersteuer. Du musst also schon genau den Endpreise, inkl. der Steuer berücksichtigen. Die Steuer wird aber auch auf gebrauchte Fahrzeuge erhoben, die dauerhaft eingeführt werden. Das der slowenische Verkäufer deines Vertrauens dir das nicht gesagt hat, sollte dich stutzig machen. Sehe zu, dass du aus dem Vertrag raus kommst. Oder ist die Kiste so viel billiger als sonst wo?
Wenn du nur temporär in HR bist, dann kaufe dir das Fahrzeug in deiner Stadt und lasse es auch dort zu. Dann setzt du dich auf die Kiste und machst gemütlich in zwei / drei Tagen einen Roadtrip. Für den TÜV alle zwei Jahre kurz hinter die Grenze bei Salzburg und fertig. Oder einen "50er" mit Versicherungskennzeichen - aber hier aufpassen:
Eine Anfrage bei der EU von mir wurde wie folgt beantwortet:
Sehr geehrter Herr,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Verwendung von Fahrzeugen mit einem nationalen Versicherungskennzeichen ist auf EU-Ebene bislang nicht geregelt worden. Insoweit sind die kroatischen Behörden auch nicht verpflichtet, die Versicherungskennzeichen, die im Übrigen in Kroatien nicht eingeführt worden sind, zu akzeptieren. Dies gilt selbst dann, wenn die Kfz-Versicherung auch im (EU-) Ausland Versicherungsschutz gewährt.
Nach dem derzeitigen Stand verhält es sich jedenfalls so, dass die Behörden in Kroatien das Führen von Kraftfahrzeugen mit einem deutschen Versicherungskennzeichen als unzulässig einstufen. Vor diesem Hintergrund ist es nicht anzuraten, den Motorroller mangels entsprechenden durchsetzbaren Rechtsanspruches, in Kroatien zu nutzen.
Rechtsgrundlagen:
Richtlinie 2014/46/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 zur Änderung der Richtlinie 1999/37/EG des Rates über Zulassungsdokumente für Fahrzeuge Richtlinie 2014/45/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 über die regelmäßige technische Überwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhägern Siehe: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/...ELEX:32014L0046
Das stört aber wohl viele Touristen nicht, mit einem 50er durch die Lande zu fahren.
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