Hallo Leute, habe eine Frage.Werde mich zwar im Amt oder Konzulat nochmal erkundigen,aber vielleicht hat jemand mal ne Vorab-Info....Also ich `wandere`wahrscheinlich nächstes Jahr nach Kroatien aus!Bin in Zagreb geboren,leb aber mein Lebenlang in D und habe eine Niederlassungserlaubnis (unbefristet)!Stimmt es,das ich nach 6 Monaten kein Recht mehr habe nach D zurück zu kehren?Bzw. mein Aufenthaltsstatus erlischt? Aber ich glaube als deutsche Staatsbürgerin hätte ich es in Kroatien schwieriger Arbeit zu finden!!!Hätte einfach gern die Möglichkeit nach D zurück zu kehren.....denn man weiss ja nie war morgen oder in 10,20 Jahren ist!!!!!Geh gern aud Nummer sicher!!! Noch was....wenn Kroatien in der EU ist,kann man dann beide Staatsangerhörigkeiten haben????
Zitat von Aaliyah21380Hallo Leute, habe eine Frage.Werde mich zwar im Amt oder Konzulat nochmal erkundigen,aber vielleicht hat jemand mal ne Vorab-Info....Also ich `wandere`wahrscheinlich nächstes Jahr nach Kroatien aus!Bin in Zagreb geboren,leb aber mein Lebenlang in D und habe eine Niederlassungserlaubnis (unbefristet)!Stimmt es,das ich nach 6 Monaten kein Recht mehr habe nach D zurück zu kehren?Bzw. mein Aufenthaltsstatus erlischt? Aber ich glaube als deutsche Staatsbürgerin hätte ich es in Kroatien schwieriger Arbeit zu finden!!!Hätte einfach gern die Möglichkeit nach D zurück zu kehren.....denn man weiss ja nie war morgen oder in 10,20 Jahren ist!!!!!Geh gern aud Nummer sicher!!! Noch was....wenn Kroatien in der EU ist,kann man dann beide Staatsangerhörigkeiten haben???? Danke im Vorraus.....
Das stimmt. Wenn du dich in Deutschland abmeldest verlierst du nach 6 Monaten die Aufenthaltsgenehmigung. Du darfst aber Deutschland noch betreten. Ob Kroatien in der EU ist ober nicht,spielt gar keine Rolle. Du kannst nur eine Staatsangehörigkeit haben. Gruß Kastela
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